Welche stadtwerke sind am günstigsten

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Welche stadtwerke sind am günstigsten

Unser Ökostrom wird zu 100 % aus erneuerbaren Energien erzeugt und ist TÜV-zertifiziert. Mit der Wahl eines Ökostromproduktes stellen Sie sicher, dass auch Ökostrom in der Menge in den Stromkreislauf (dem sogenannten Stromsee) zugeführt wird, wie er von Ihnen verbraucht wird. So trägt jeder Ökostrom-Kunde dazu bei, dass der konventionelle Strom durch den Ökostrom aus dem Stromsee verdrängt wird. Unser gemeinsamer Beitrag zum Umweltschutz.

Das Beste daran? Ganz klar! Er kostet nur 50 Cent im Monat mehr als Strom aus fossilen und sonstigen Energiequellen bei einem Jahresverbrauch von 3.000 kWh.

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Stromanbieter Spotlight: Wunderwerk AG

Die Wunderwerk AG wirbt mit Wundern. Wunderbar, oder etwa nicht? Ob Wunder wirklich wahr werden können, finden wir in diesem kurzen Spotlight heraus.

Auf den Punkt gebracht:

Die Wunderwerk ist ein relativ junges Unternehmen, welches seit Anfang 2018 das Angebot an Stromanbietern auf dem Strommarkt erweitert.

Hevorheben möchte sich der Anbieter im Vergleich zur Konkurrenz hauptsächlich durch zwei Besonderheiten:

  • sehr günstigen Strom dank “Sparwunder Tarif”
  • Spenden an gemeinnützige Vereine

Unter anderem fällt der Anbieter allerdings durch 8 verbraucherunfreundliche Klauseln in den AGBs auf. Weiterhin wurde das Unternehmen bereits für irreführende Werbung abgemahnt.

Der Vorstandsvorsitzende Samuel Schmidt befand sich vor dieser aktuellen Beschäftigung in der Geschäftsführung von ExtraEnergie und der 365 AG - zwei Energieversorger, die durch besonders viele Kundenbeschwerden auffallen. Letzterer wurde von Verbraucherschützern mit der “Trüben Funzel” ausgezeichnet.

SwitchUp Empfehlung:

Das “Sparwunder” funktioniert über einen Freibetrag, den Sie als Arbeitnehmer geltend machen können und somit Ihr Einkommen virtuell herunterschrauben. Dadurch sparen Sie tatsächlich Steuern ein und können maximal im Jahr 320 € sparen. Dies ist weder unkompliziert noch für jeden Verbraucher problemlos möglich. Generell ist diese Methode jedoch für jeden Stromanbieter möglich, Sie müssen also nicht zwangsläufig zur Wunderwerk AG wechseln, um dies zu nutzen!

Fakt ist, dass auch die Wunderwerk AG einige verbraucherunfreundliche Klauseln in ihren ABGs aufführt. Ebenso fallen die anderen Unternehmen, an denen Samuel Schmidt beteiligt ist, durch besonders viele Kundenbeschwerden auf. Wie bei jedem Stromanbietervergleich sollten Verbraucher also ein paar Minuten zur Recherche und Reflexion über den Wechsel einplanen.

Verbraucherunfreundliche Klauseln

Viele AGBs fallen laut dem Portal "Energieanbieterinformation" durch solche Klauseln auf. Einige führen, quasi zum Ausgleich, auch einige verbraucherfreundliche Klauseln auf. Dies ist allerdings eher die Ausnahme. Besonders kritisch könnten folgende Klauseln und Merkmale der ABGs sein:

  • keine garantierte Belieferung von Haushalten mit Mehrtarifzählern oder Photovoltaikanlagen
  • nur Belieferung bei Verbrauch über 1.000 kWh, kritisch bei Auszug von Familienmitgliedern oder längeren Abwesenheiten
  • Bonus nur bei privater, nicht gewerblicher Nutzung
  • Bonusverweigerung, wenn Vertrag vorzeitig gekündigt wird
  • Neukundenbonus nur dann, wenn Verbraucher innerhalb der letzten 6 Monate keinen Vertrag widerrufen hat
  • Pauschale von 60 € bei Umzug
  • Vertragsstrafen, wenn Verbraucher den Strom nicht nur privat nutzt oder eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert hat

Besonders schwierig für Haushalte mit Photovoltaikanlagen bzw. Mehrtarifzählern ist der Umstand, dass erst einige Monate nach Belieferungsbeginn (konkret bei der jährlichen Zählerstandsermittlung) diese Information an den Stromanbieter übermittelt wird. Für die meisten Verbraucher wird bei Vertragsabschluss nicht ersichtlich sein, dass die Wunderwerk AG solche Haushalte nicht beliefert. Die Konsequenz: sofortige Kündigung, in teure Grundversorgung rutschen und möglicherweise Strafe zahlen (siehe letzte Klausel).

In der Vergangenheit sind uns einige Fälle untergekommen, in denen gerade Stromanbieter mit vielen Kundenbeschwerden Verbrauchern eine gewerbliche Stromnutzung unterstellt haben. Diese Verbraucher mussten einige Register ziehen, um sich gegen die Unterstellung und damit verbundenen Strafzahlungen zu wehren.

Steuern sparen durch Stromversorgung?

Wir von SwitchUp sind keine Steuerexperten. Die meisten Verbraucher wahrscheinlich ebenso wenig. Aber Google sei Dank probieren wir einen Erklärungsversuch:

  • Arbeitnehmer können einen Sachbezug von max. 44 € pro Monat seitens Arbeitgeber erhalten
  • dieser Sachbezug kann als Stromkostenzuschuss geleistet werden
  • dafür müssen Sie die Vordrucke auf der Webseite der Wunderwerk AG ausdrucken, ausfüllen und der Personalabeteilung übergeben

Sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer kann dieses Prozedere in Steuerersparnissen resultieren. Eine Hand wäscht die andere also. Allerdings ist somit die jährliche Ersparnis zum einen von der Kooperation des Arbeitgebers abhängig und ebenso nur möglich, wenn Sie nicht bereits Sachbezüge beziehen, z.B. Tankgutscheine, Geschenkgutscheine, Tickets für die öffentlichen Verkehrsmittel oder ähnliches.

Achja, falls Sie selbstständig oder aktuell arbeitslos sein sollten, dann funktioniert das Sparwunder ebenso wenig.

Irreführende Werbung

Das Landgericht Hamburg sprach eine einstweilige Verfügung gegen den Stromanbieter aus. Begründet wird dies durch das irreführende Versprechen, dass alle Verbraucher einen besonders günstigen Stromtarif erhalten. Durch die oben aufgeführten Bedingungen, damit das Sparwunder überhaupt stattfinden kann, wird deutlich, dass dem nicht so ist. Die Wunderwerk AG ist laut Landgericht in ihrer Kommunikation nicht transparent und aufklärend genug.

Was sollten Kunden von Wunderwerk jetzt tun?

  • 14-tägige Widerrufsfrist, falls Sie gerade erst gewechselt sind
  • auf versteckte Preiserhöhungen achten (Newsletter, Online-Portal und E-Mails checken)
  • Abrechnungen auf Korrektheit prüfen
  • Kündigung durch Fax oder Einwurf-Einschreiben

In unserem Artikel “Stromvergleich: Vorsicht Falle!” haben wir ein Kompendium an Beschwerden, rechtlichen Hintergründen und Praxistipps für Verbraucher erstellt. Dort finden Sie im Detail, wovon Sie betroffen werden können und welche Handlungsoptionen Ihnen zur Verfügung stehen.

Verbraucherschutz Blog

Informationen zur einstweiligen Verfügung

Bekannte Fälle auf Reclabox von ExtraEnergie

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e:veen und Vertriebsmarke Kissmegreen Insolvenz

Und wieder befindet sich ein Billigstromanbieter aktuell in einem Insolvenzverfahren. Was Sie jetzt als Kunde von e veen oder Kissmegreen wissen und tun sollten, erfahren Sie hier kurz und knapp:

Kontext:

  • seit 1. Oktober Insolvenzverfahren gestartet
  • nicht alle Kunden werden gekündigt; lediglich "nicht wirtschaftliche Verträge"
  • automatische Auflösung des aktuellen Vertrages zum 31.10.2018 in diesen Fällen
  • Versorgung wird im Falle des Falles vom lokalen Grundversorger übernommen
  • Kissmegreen bietet alternativ neuen Vertrag mit deutlicher Preiserhöhung an

Damit Sie nicht in die teure Grundversorgung rutschen, sollten Sie sich zeitnah über ein Vergleichsportal oder einen Tarifoptimierer einen neuen, günstigen Stromtarif suchen. Alternativ können Sie auch das Angebot eines teureren Vertrages annehmen. Allerdings sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass dies ebenfalls mit einer 15-25% Preiserhöhung einhergeht.

SwitchUp Kunden müssen sich keine Sorgen machen: sie werden automatisch in den nächsten Tagen zu einem neuen günstigen Stromanbieter gewechselt, gemäß ihren Wünschen und Präferenzen, die sie zu Beginn des ersten Wechsels angegeben haben.

Insolvenz Update: Kissmegreen

Was können Verbraucher jetzt tun, die noch restliches Guthaben von Kissmegreen bzw. e:veen schuldig sind?

Angesichts des im Juli 2018. ausgesprochenes Insolvenzverfahrens fragen sich viele Verbraucher verständlicherweise, was mit restlichem Guthaben passiert. Dies sammelt sich z.B. an, indem der monatliche Abschlag über dem tatsächlichen Verbrauch liegt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Chancen nicht sonderlich rosig stehen, restliches Guthaben vollständig ausgezahlt zu bekommen.

Handlungsoptionen:

  • Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden
  • restliches Guthaben mit zukünftigen Abschlägen verrechnen

Insolvenzverwalter Forderungen:

In der Regel erhalten Sie vom Insolvenzverwalter (nicht vom Gericht) ein Formular, eine sogenannte Insolvenztabelle, zugeschickt. Innerhalb einer gewissen Frist sollten Sie diese ausfüllen und zurückschicken. Verpassen Sie die Frist, wird der Antrag zwar bearbeitet, aber es ist mit einigen Verzögerungen zu rechnen. Der Verwalter arbeitet die Forderungen in einzelnen Phasen ab. Sie wollen natürlich in der ersten Phase, sozusagen beim ersten Rutsch, dabei sein.

Es macht durchaus Sinn, Ihre Unterlagen zu prüfen und zu schauen, ob Ihnen die Auszahlung eines Restguthabens vom Stromanbieter zusteht. Dafür können Sie eine aktuelle Prüfung der Zählerstände vornehmen und sich mit dem Netzbetreiber kurzschließen. So können Sie ausrechnen, ob Ihre Abschläge (angepasst an einen geschätzten Verbrauch) über dem tatsächlichen Verbrauch lagen. Falls dies zutrifft, sind Sie ein Gläubiger - falls Sie kein Schreiben vom Insolvenzverwalter erhalten, sollten Sie dann den Kontakt zu diesem aufnehmen.

Restliches Guthaben mit Abschlägen verrechnen

Falls Ihr Vertrag zu den aktuellen Konditionen über den Oktober hinaus regulär weiterläuft, werden Sie weiterhin monatliche Abschläge tätigen. Sie können veranlassen, dass bisheriges Guthaben mit diesen Abschlägen verrechnet werden soll.

Sofern der Stromanbieter also die Belieferung nicht einstellt, können Sie Ihre monatlichen Zahlungen einstellen, bis das Guthaben aufgebraucht ist. Einen beispielhaften Fall inklusive eines Ratschlages eines Rechtsanwaltes finden Sie über diesen Link.Bitte informieren Sie sich gründlich, falls Sie diese Methode anwenden wollen.

Unseren bisherigen Erkenntnissen nach werden scheinbar nicht alle Kunden zum Ende Oktober abgemeldet. Prüfen Sie also, ob Kissmegreen bzw. e:veen die Belieferung in Ihrem Fall stoppt - dann ist diese Handlungsoption ohnehin ausgeschlossen.

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Systemstrom Insolvenz

Angesichts der Insolvenz des günstigen Stromanbieters “Systemstrom” stellen sich für Verbraucher einige Fragen: wie ist es dazu gekommen; wie geht es jetzt weiter; was sollte ich tun? Vorweg: wir haben nicht die Antwort auf alle Fragen. Aber was Sie jetzt konkret tun sollten, dabei können wir Ihnen helfen!

Was Sie jetzt wissen und tun müssen

Wissen:

  • alle Kunden vom Stromanbieter Systemstrom wurden zum 30.09.2018 gekündigt
  • ab dem 01.10.2018 übernimmt automatisch der jeweils zuständige lokale Grundversorger die Stromversorgung
  • in Berlin wäre dies beispielsweise Vattenfall
  • die Stromversorgung wird nicht unterbrochen!
  • der lokale Grundversorgungstarif ist in Deutschland die teuerste Option

Aktiv werden:

  • wenn Sie bereits SwitchUp Kunde sind = nichts tun, wir wechseln automatisch in den aktuell besten Stromtarif (gemäß Ihrer Präferenzen) für Sie
  • nicht im teuren Grundversorgungstarif landen: Stromanbieterwechsel per Vergleichsportal oder Tarifoptimierer veranlassen
  • auch wenn der Wechselprozess etwas länger dauern sollte: funktioniert auch rückwirkend zum 1.10.2018 hin → teilen Sie dafür uns bzw. dem neuen Stromanbieter Zählerstand und Zählernummer mit
  • 2 Wochen Kündigungsfrist beim Grundversorger; also selbst dann kein Grund zur Panik

Die Insolvenz eines Stromanbieters kann verständlicherweise für Panik sorgen. Aber bereits Douglas Adams Per Anhalter durch die Galaxis wusste: KEINE PANIK. Zum einen bringt es nichts, zum anderen ist für Sie als Verbraucher auch Holland nicht unbedingt in Not. Sie brauchen sich nicht das Handtuch um die Schultern zu schwingen und per Anhalter die Reise zu einem besseren Planeten antreten - ein Wechsel zum aktuell günstigsten Stromanbieter tut es auch.