Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern. Die Rentenformel dient der Bestimmung der Höhe der monatlichen gesetzlichen Rente und ist im deutschen Sozialrecht in § 64 des Sechsten Buch Sozialgesetzbuch normiert (SGB VI). Die Formel beinhaltet alle aus dem Versicherungsverlauf des Versicherten zusammengetragenen rentenrechtlichen Zeiten und wird auf Grundlage der jeweils individuellen Erwerbsbiographie ermittelt. Die monatliche Bruttorente berechnet sich, indem die während des Versicherungslebens ermittelten persönlichen Entgeltpunkte unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors mit dem aktuellen Rentenwert und dem Rentenartfaktor multipliziert werden. Für die knappschaftliche Rentenversicherung gelten Besonderheiten (§ 79 bis § 87 SGB VI) Von der Rentenformel ist die Rentenanpassungsformel zu unterscheiden, nach der der aktuelle Rentenwert grundsätzlich jedes Jahr zum 1. Juli berechnet wird. Mathematisch notiert lautet die Formel: Rentemonatlich = EP · ZF · aRW · RAFwobei:
Das Produkt EP · ZF ergibt die persönlichen Entgeltpunkte. Aus den Anfangsbuchstaben der Faktoren ergibt sich das Akronym EZRA (eigentlich EZRa), weshalb die Rentenformel gelegentlich auch EZRA-Formel genannt wird. Entgeltpunkte (EP)→ Hauptartikel: Entgeltpunkte Die Summe an Entgeltpunkten spiegeln die relative versicherte Einkommensposition während des Arbeitslebens wider. Ein versichertes Arbeitseinkommen in Höhe des Durchschnittsentgelts eines Kalenderjahres ergibt einen vollen Entgeltpunkt. Für bestimmte beitragsfreie Zeiten werden Entgeltpunkte angerechnet, deren Höhe von der Höhe der in der übrigen Zeit versicherten Arbeitseinkommen abhängig ist. Zugangsfaktor (ZF)→ Hauptartikel: Zugangsfaktor Geht ein Versicherter früher oder später in Rente, wird dieser Umstand durch den Zugangsfaktor berücksichtigt. Damit werden Vorteile und Nachteile einer unterschiedlichen Bezugsdauer der Rente ausgeglichen. Der Zugangsfaktor beträgt 1,0, wenn eine Altersrente mit dem regulären Rentenbeginn anfängt. Bei früherem Beginn einer Altersrente ist er kleiner als 1,0 und bei über die Regelaltersgrenze hinausgeschobenem Rentenbeginn größer als 1,0. Rentenartfaktor (RAF)→ Hauptartikel: Rentenartfaktor Durch den Rentenartfaktor wird das Sicherungsziel der jeweiligen Rentenart im Verhältnis zu einer Altersrente bestimmt. Bei Rentenarten mit Lohnersatzfunktion beläuft er sich auf 1,0 und bei Rentenarten mit Unterhaltsfunktion ist er kleiner als 1,0. Aktueller Rentenwert (aRW)Der aktuelle Rentenwert wird zum 1. Juli jedes Jahres in Abhängigkeit von der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter, dem Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung und demographischer Veränderungen (Nachhaltigkeitsfaktor) angepasst. Die Rate der Rentenanpassung wird nach der Rentenanpassungsformel berechnet.
Vor dem 1. Januar 1992 lautete die Rentenformel:[5] Rentejährlich = r · n · p · Bwobei:
Das Produkt p · B ergab die persönliche Bemessungsgrundlage; diese konnte höchstens das Doppelte der allgemeinen Bemessungsgrundlage betragen. Beispiel:
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