Welche fahrzeuge dürfen in umweltzonen fahren


Die verschiedenen Städte haben bestimmte Übergangs- sowie Ausnahmeregelungen, die für die betroffenen Umweltzonen gelten. Da es jedoch keine bundeseinheitliche Regelung für die Umweltzonen gibt, entscheidet jede Stadt selbst, welche Regelungen für die Umweltzone gültig werden. Von der Ausnahmeverordnung können u.a. Anwohner, Händler sowie Gewerbetreibende betroffen sein. Auskünfte über die geltenden Ausnahmeregelungen erhalten Sie bei den städtischen Behörden.

Fahrzeuge die von den Ausnahmeregelungen betroffen sind, ist das Befahren von Umweltzonen ohne entsprechende Umweltplakette bzw. Feinstaubplakette gestattet.

Ausgenommen vom Fahrverbot in den Umweltzonen sind folgende Fahrzeuge. Diese Ausnahmen gelten für alle eingerichteten Umweltzonen:

  • mobile Maschinen und Geräte
  • Arbeitsmaschinen
  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Krankenwagen und Arztwagen im Einsatz – mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“
  • Kraftfahrzeuge, die von Personen gefahren werden oder mit denen Personen befördert werden, die gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch ihren Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen) „aG“, „H“ oder „Bl“ belegen können
  • Fahrzeuge mit Sonderrechten – Polizei, Zoll, Feuerwehr etc.
  • Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen, die sich aufgrund der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland befinden (nur für Fahrten, die aus dringenden militärischen Gründen durchgeführt werden)
  • Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen sowie ausländische Fahrzeuge, die den notwendigen Anforderungen entsprechen
  • Zivilfahrzeuge im Dienste der Bundeswehr, die für Fahrten gebraucht werden, die unvermeidbar sind und der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr unterliegen
  • Diplomatenfahrzeuge

Weitere Ausnahmen

  • Fahrzeuge die keine Möglichkeit der Nachrüstung haben, können eine Ausnahme vom Fahrverbot beantragen, d.h. das Befahren ohne Umweltplakette einer Umweltzone. Dies ist jedoch abhängig von der Regelung der Stadt-Umweltzone (in Berlin, Köln, München)
  • in Bremen und Hannover gelten Ausnahmebedingungen bei dem Nachweis, dass die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs aus finanziellen Gründen nicht zugemutet werden kann
  • in Leipzig gibt es Ausnahmeregelungen für zugezogene Bewohner

Häufig gestellte Fragen:

Darf man mit Kfz-Fahrzeugen, die mit roten Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten oder Kurzzeitkennzeichen fahren Umweltzonen befahren?

Wie bereits erwähnt, haben die Umweltzonen jeweils eigene Ausnahmeregelungen. Dennoch gilt auch hier, dass Fahrzeuge in der Regel ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung in die Umweltzone einfahren dürfen, für die gesetzliche Ausnahmen gelten. Dabei handelt es sich vor allem um Motorräder, Kranken- und Arztwagen im Einsatz, Polizei, Feuerwehr, Fahrten mit Schwerbehinderten mit Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ etc. Ebenso dürfen Fahrzeuge für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten mit einem Kurzzeitkennzeichen, mit rotem Kennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen die Umweltzonen befahren. Um sicher zu gehen, sollten Sie dieses bei der zuständigen Behörde in Ihrer Umweltzone abklären.

  • bussgeldkatalog.de
  • Umweltplakette und Umweltzone
  • Grüne Umweltplakette

Von bussgeldkatalog.de, letzte Aktualisierung am: 14. März 2022

Welche Fahrzeuge erhalten die grüne Umweltplakette?

Sowohl Benziner (mit geregeltem Katalysator) als auch Dieselfahrzeuge (Euro 6, Euro 5, Euro 4, Euro 3 mit Partikelfilter) können eine grüne Umweltplakette erhalten, wenn sie anhand ihrer Schadstoffklasse der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet werden.

Wie bekomme ich eine grüne Plakette?

Sie können die grüne Umweltplakette entweder online oder vor Ort bei einer Kfz-Zulassungs- bzw. Prüfstelle erwerben. Sie können diese abholen oder sich per Post zusenden lassen. Die Plakette muss hinter der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs angebracht werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Kann ich auf die grüne Plakette umrüsten?

Es ist möglich, durch eine Umrüstung eine Schadstoffgruppe aufzusteigen und so eine grüne Umweltplakette zu erhalten. Allerdings besteht diese Möglichkeit nur für Euro-3-Dieselfahrzeuge mit gelber Umweltplakette. Diese werden mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet, um den Schadstoffausstoß zu reduzieren.

Welche fahrzeuge dürfen in umweltzonen fahren
Welche Fahrzeuge erhalten die grüne Umweltplakette und dürfen in Umweltzonen fahren?

In die 58 Umweltzonen dürfen Sie mit einer grünen Umweltplakette einfahren. Ihr Fahrzeug muss für den Erhalt dieser Plakette bestimmte Anforderungen in Bezug auf den Schadstoffausstoß erfüllen. Gelangen durch Ihr Kfz zu viele Schadstoffe in die Luft, ist es möglich, dass Sie nur eine gelbe, rote oder auch gar keine Umweltplakette erhalten.

Anhand ihrer Schadstoffklasse werden Fahrzeuge in Schadstoffgruppen eingeteilt. Die Schadstoffgruppe entscheidet darüber, welche Plakette vergeben wird. Die Grenzwerte werden durch die Euro-Norm festgelegt. Die grüne Plakette entspricht Schadstoffgruppe 4. Über 90 Prozent der Kfz in Deutschland erfüllen die Abgasstandards für eine grüne Feinstaubplakette. Sowohl Benziner als auch Dieselfahrzeuge können eine grüne Umweltplakette erwerben, wenn sie folgende Anforderungen erfüllen:

  • Diesel: Euro 6, Euro 5, Euro 4, Euro 3 mit Partikelfilter
  • Benziner: mit geregeltem Katalysator

Welche Emissionsklasse Ihr Fahrzeug besitzt, können Sie anhand der Emissionsschlüsselnummer herausfinden. Diese befindet sich in in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Punkt 14.1) bzw. im Fahrzeugschein (Feld „zu 1“). Fahrzeuge mit folgenden Schlüsselnummern können eine grüne Umweltplakette bekommen:

Benziner:

  • Pkw und Wohnmobile (bis 2,8 t): 01, 02, 14, 16, 18 bis 70, 77, (71-75), Euro 5 und Euro 6
  • Nutzfahrzeuge und Wohnmobile (über 2,8 t): 30 bis 55, 60, 61, (70, 71, 80, 81, 83, 84, 90, 91)

Diesel:

  • Pkw und Wohnmobile (bis 2,8 t): 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70, 73 bis 75, Euro 5 und Euro 6, alle Kfz mit Partikelminderungsstufe 5
  • Nutzfahrzeuge und Wohnmobile (über 2,8 t): 35, 45, 55, 80, 81, 83, 84, 90, 91
  • Mit Partikelminderungsstufe 1: 27, 49 bis 52
  • Mit Partikelminderungsstufe 2: 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 48, 67 bis 70
  • Mit Partikelminderungsstufe 3: 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 66
  • Mit Partikelminderungsstufe 4: 44 bis 70

Hinweis: Bei Euro-5- und Euro-6-Fahrzeugen befindet sich keine Schlüsselnummer im entsprechenden Feld. Stattdessen steht hier das Wort EURO 5 bzw. EURO 6.

Wann eine grüne Plakette Sinn macht

Welche fahrzeuge dürfen in umweltzonen fahren
Freie Fahrt für Grün: Die Plakette ermöglicht ein Einfahren in die Umweltzonen.

Nicht jeder Fahrzeughalter, dessen Kfz theoretisch eine grüne Umweltplakette erhalten würde, braucht auch unbedingt eine. Diese wird nur benötigt, wenn Sie einmalig oder regelmäßig in Umweltzonen unterwegs sind.

Die Plakettenpflicht besteht für alle Fahrzeuge, unabhängig von:

  • der Fahrzeugart (Pkw, Lkw oder Bus) oder
  • der Antriebsart (Benzin-, Diesel-, Elektromotor)

Allerdings gibt es einige Ausnahmen: Unter anderem sind zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (Motorräder etc.), Oldtimer sowie Fahrzeuge der Polizei und Rettungsdienste von der Plakettenpflicht befreit.

Grüne Umweltplakette: Woher bekomme ich sie?

Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in eine Umweltzone fahren, müssen Sie zunächst in Erfahrung bringen, woher Sie die grüne Umweltplakette bekommen. Es gibt online zahlreiche Anbieter, bei denen die Plakette bestellt werden kann. Sie können diese aber auch bei einer Kfz-Prüf- oder Zulassungsstelle erwerben. Sie benötigen für die Beantragung lediglich Ihren Fahrzeugschein als Nachweis über die Emissionsklasse.

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird die Feinstaubplakette in Grün gedruckt und an Sie per Post versendet oder in einem Service-Center (z.B. DEKRA oder TÜV) zur Abholung hinterlegt. Was kann eine grüne Plakette kosten? Je nach Anbieter variieren die Kosten zwischen 5 und 20 Euro.

Wo muss ich die grüne Plakette anbringen?

Wohin mit der grünen Plakette? Sind die Voraussetzungen für den Erwerb erfüllt und haben Sie die Plakette erhalten, müssen Sie diese nur noch am Fahrzeug anbringen und schon steht einer Fahrt in eine Umweltzone nichts mehr im Wege.

Die Plakette wird von innen an der Windschutzscheibe angebracht. Empfohlen wird hierbei die Befestigung oben oder unten auf der Beifahrerseite. So behindert sie nicht die Sicht des Fahrers und ist vom Gehweg aus gut zu lesen.

Wie lange ist eine grüne Plakette gültig?

Die Plakette ist grundsätzlich unbegrenzt gültig. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass die Beschriftung immer lesbar ist. Ist die Plakette beschädigt oder verblasst, brauchen Sie eine neue. Dies ist außerdem bei einer Kfz-Ummeldung nötig, wenn sich das Kennzeichen ändert.

Ist das Kennzeichen auf Ihrer Umweltplakette nicht mehr lesbar oder fahren Sie ohne grüne Plakette in eine Umweltzone, kann ein Bußgeld von 100 Euro fällig werden.

Übrigens: Die grüne Umweltplakette ist nicht nur in der Umweltzone gültig, welche sich im Zulassungsbezirk Ihres Fahrzeugs befindet. Sie können mit der Umweltplakette in Grün in alle Umweltzonen deutschlandweit einfahren.

Kann ich auf Grün umrüsten?

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Grüne Plakette: Wo am Auto ist diese anzubringen und wie lange ist sie gültig?

Wer nur eine gelbe, rote oder gar keine Plakette hat, sucht nach Möglichkeiten, den Schadstoffausstoß am Fahrzeug zu verringern und so eine grüne Plakette zu erhalten.

Diese Möglichkeit besteht jedoch grundsätzlich nur für Euro-3-Dieselfahrzeuge mit gelber Plakette. Haben Sie hingegen nur die rote oder gar keine Plakette, ist eine Umrüstung auf die grüne Plakette nicht möglich.

  • Wie funktioniert die Umrüstung? Während neuere Diesel-Fahrzeuge serienmäßig mit einem Dieselpartikelfilter ausgestattet sind, fehlt dieser bei älteren Modellen. Hier kann ein Rußpartikelfilter nachgerüstet werden.
  • Was bewirkt der Dieselpartikelfilter? Der Rußpartikelfilter sorgt dafür, dass der Schadstoffausstoß reduziert wird und das Fahrzeug eine Schadstoffgruppe (von 3 auf 4) aufsteigt.
  • Wie viel kostet die Nachrüstung? Die Kosten setzen sich aus Material- und Einbaukosten zusammen und liegen in der Regel im Bereich von 600 bis 1000 Euro.

Nach der Umrüstung erhalten Sie eine Bescheinigung über den Einbau eines Rußpartikelfilters mit Partikelminderungsstufe , die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und Ihr Kfz erhält die grüne Plakette (Euro 4). Mit dieser dürfen Sie nun in allen Umweltzonen fahren.

Infos zur Umweltplakette – im Video

Was für die Umweltplakette wissenswert ist, erfahren Sie im Video.
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Grüne Umweltplakette: Freie Fahrt in die Umweltzone

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