Wo gilt überall rechts vor links

Wo gilt überall rechts vor links
Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

Im Alltag ist die Vorfahrt in den allermeisten Fällen von Ampelanlagen und Beschilderungen geregelt. Wenn die nicht vorhanden sind oder ausfallen greift eine der goldenen Regeln im Straßenverkehr: Rechts vor links! Es gibt aber Ausnahmen, die wir in diesem Artikel zusammengetragen haben.

Vier Autos an einer Kreuzung, wer darf zuerst?

Wo gilt überall rechts vor links
Quelle: vectorpouch/macrovector/AUTOFAHRERSEITE.EU

Den Klassiker kennen Autofahrer sicher noch aus dem Fahrschulunterricht: Eine Kreuzung mit ausgefallener Ampelanlage und aus jeder Richtung kommt ein Auto. Wenn dann auch noch alle vier Autos entweder geradeaus oder nach links abbiegen wollen, hat jedes Vehikel einen Nachbarn zu seiner Rechten und damit ein Fahrzeug, welchem Vorfahrt zu gewähren ist. Denn es gilt: Rechts vor links. Damit kein immerwährender Stillstand an der Kreuzung eintritt muss nun also eine Lösung her. Einfach drauflosfahren ist dabei allerdings nicht ratsam, denn dann missachtet mindestens ein Fahrer die Vorfahrt. Vielmehr müssen sich die Fahrer und Fahrerinnen beispielsweise per Handsignal verständigen, wer als zuerst fahren darf. Verzichtet in unserem Beispiel der blaue Kombi auf seine Vorfahrt und lässt den gelben Wagen zu seiner Linken vor, löst sich unmittelbar danach die gesamte Pattsituation auf. Der grüne Kombi wird als nächstes fahren dürfen, da niemand mehr zu seiner Rechten ist, dann der Lkw und zum Schluss das blaue Auto.

Quelle: vectorpouch/macrovector/AUTOFAHRERSEITE.EUNächstes Fahrschulbeispiel: Der Kreisverkehr

Wer viel im Straßenverkehr unterwegs ist, dem wird hin und wieder auffallen, dass der Kreisverkehr für so manchen Autofahrer ein Buch mit sieben Siegeln zu sein scheint. Dabei ist das Fahren im Kreis gar nicht so schwer, wie manch einer befürchtet. Der Verkehr im Kreisverkehr hat Vorfahrt. Wenn niemand von links kommt, kann man also bedenkenlos einfahren und muss auch keinen Gegenverkehr fürchten. Egal ob ein-, zwei, oder fünfspurig, Kreisverkehre verlaufen nur in eine Fahrtrichtung. Beim Ausfahren ist das dem umliegenden Verkehr mit dem Setzen des Blinkers zu signalisieren. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel. Es gibt auch kreisförmig geführte Verkehrssituationen ohne ersichtliche Beschilderung. Dann gilt selbstverständlich rechts vor links.

Gilt die StVO auch auf Parkplätzen?

Die Kurzfassung der Antwort ist Jein. Zwar hält sich der Irrglaube, dass auch auf Parkplätzen, in Tiefgaragen und Parkhäusern die Straßenverkehrsordnung und damit auch die Regel rechts vor links uneingeschränkt gilt; Grundsätzlich gilt ein Parkplatz aber eben nicht als Straße. Nicht überall, wo öffentlicher Verkehr stattfindet, greift auch automatisch Verkehrsordnung. Häufig lässt sich daher etwa an Parkhauseinfahrten der Hinweis "Hier gilt die StVO" finden. Damit die Rechtsprechung das im Zweifelsfall genauso sieht, muss ein Parkplatz wenigstens folgendes Kriterium erfüllen: Die Verkehrsführung muss eindeutig als Straße zu erkennen sein. Ist dem nicht so, findet im Regelfall auch die StVO keine Anwendung. Kommt es zum Unfall, werden nicht selten beide Beteiligten zu gleichen Teilen zur Kasse gebeten, da die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden kann.

Abgesenkter Bordstein, Einfahrten und Co.

Das Fahren auf unbefestigten Straßen, etwa auf Wald- und Feldwegen, erfordert grundlegend ein hohes Maß an Aufmerksamkeit. Sobald man von dort aus auf eine "richtige" Straße einmündet, gilt - Sie ahnen es schon - eben nicht rechts vor links, denn nicht befestigte Straßen sind nicht vorfahrtsberechtigt. Wird ein abgesenkter Bordstein überfahren, muss Vorfahrt gewährt werden. Das gilt für Grundstückseinfahrten genauso wie für Tankstellengelände. Eine Ausnahme hierbei kann eine Tempo-30-Zone darstellen und auch, wenn der Bordstein über eine weite Strecke abgesenkt ist. Hier haben Gerichte die Vorfahrtsregel bereits unterschiedlich bewertet. In einer verkehrsberuhigten Zone etwa gilt rechts vor links auch dann, wenn weitere einmündende Straßen über abgesenkte Bordsteine verfügen. Die Vorfahrt zu missachten stellt übrigens eine Verkehrswidrigkeit dar und gerade, wenn es im Zuge dessen zu Blechschäden kommt, kann es erfahrungsgemäß schnell teuer werden.

Beschrei­bungBuß­geldPunk­te

An eine Vorfahrts­straße zu schnell heran­gefahren

10 €  

Die Regelung zur Vor­fahrt "rechts-vor-links" nicht beachtet

   

... mit Behin­derung

25 €  

... mit Gefähr­dung

100 € 1

... mit Sachbe­schädigung

120 € 1

Stoppschild über­fahren

   

... mit Behin­derung

25 €  

... mit Gefähr­dung

100 € 1

... mit Sachbe­schädigung

120 € 1

An der Halte­linie nicht gehalten

10 €  

Zu schnell an einen Ze­bra­streifen heran­gefahren,
obwohl ein Fuß­gänger diesen nutzen wollte

80 € 1

Fazit

Rechts vor links. Dieses Credo ist allgegenwärtiger Begleiter im Straßenverkehr und hilft uns im alltäglichen Verkehr mit den allermeisten Verkehrssituationen zurechtzukommen. An allen Kreuzungen und Einmündungen ist auf den rechtsliegenden Verkehr zu achten und Vorfahrt zu gewähren. Und beachten Sie stets, dass die gegenseitige Rücksichtnahme hilft kritische Situationen zu vermeiden.

Wir fassen noch einmal in aller Kürze zusammen, wann die goldene Regel rechts vor links nicht gilt:

  • Wenn Verkehrszeichen, Ampelanlagen oder Polizisten den Verkehrsfluss regeln
  • Beim Ausfahren aus einer Grundstückseinfahrt und bei abgesenkten Bordsteinen
  • Beim Ausfahren von einem Feld- oder Waldweg
  • Beim Ausfahren aus einer verkehrsberuhigten Zone
  • Beim Verlassen eines Parkplatzes, eines Parkhauses oder einer Tankstelle
  • In eindeutigen Pattsituationen

Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche

Haben Sie Fragen oder suchen Sie Antworten zu Themen, dann schicken Sie uns Ihre Fragen rund ums Autofahren! Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Quelle: vectorpouch; macrovector; AUTOFAHRERSEITE.EU

      Verwandte Artikel:

Wo gilt überall rechts vor links

VerstoßBußgeldPunkte in Flensburg
Vorfahrtsregel „rechts vor links“ missachtet
… mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer25
… mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer1001
… mit Sachbeschädigung1201

Wo gilt überall rechts vor links
Verkehrsregeln: Wann ist „rechts vor links“ laut StVO?

Auch wenn es sich viele Autofahrer hin und wieder wünschen, ist es eine unumstößliche Tatsache, dass sie nicht als Einzige am Straßenverkehr teilnehmen. Tagtäglich kreuzen sich die Wege von Millionen Fahrrad-, Motorrad-, Auto- und Lkw-Fahrern auf den deutschen Straßen. Alle haben es eilig und am liebsten möchte jeder als Erster fahren. Damit es trotzdem nicht zum Chaos kommt, legt die Straßenverkehrsordnung (StVO) sehr genau fest, welcher Verkehrsteilnehmer in einer bestimmten Situation zuerst losfahren darf und wer warten muss.

Besonders bedeutsam ist hier die allseits bekannte Rechts-vor-links-Regel, die den meisten spätestens mit der Fahrprüfung eingebläut wird. Doch obwohl beinahe jeder das Prinzip kennt, wirft es doch so einige Fragen auf: Wo und wann gilt die Regel „rechts vor links“ konkret? Stimmt es, dass sie grundsätzlich auf Parkplätzen eingehalten werden muss? Wie müssen Sie sich auf einer Kreuzung bei Vorfahrt „rechts vor links“ als Linksabbieger verhalten? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Video: Wie funktioniert „rechts vor links“?

Die Regeln für das korrekte Verhalten auf deutschen Straßen finden sich in der StVO. Möchten Sie wissen, was hier in puncto Vorfahrtsregeln niedergeschrieben ist, werden Sie im § 8 „Vorfahrt“ fündig. Dort heißt es unmissverständlich: „An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.“

Anders ausgedrückt: Kreuzen sich die Wege mehrerer Fahrzeuge, darf jenes als Erstes fahren, das am Weitestens rechts ist.

Wo gilt überall rechts vor links
Die Rechts-vor-links-Regel gilt nur, wenn keine Schilder oder Ampeln die Vorfahrt regeln.

Jedoch bestehen auch Ausnahmen nach § 8 StVO. Demnach herrscht „rechts vor links“ nicht, wenn

  • die Vorfahrt an der betreffenden Stelle bereits durch mindestens eines der Verkehrszeichen 205, 206, 301 oder 306 geregelt wird.
  • wenn das Fahrzeug aus einem Feld- oder Waldweg auf die Straße fährt.

Es gilt also kein „rechts vor links“, wenn ein Schild die Vorfahrt regelt und z. B. eine Straße eindeutig als Vorfahrtsstraße kennzeichnet (Zeichen 306). Auch beim Stopp-Schild ist die Rechts-vor-links-Regelung außer Kraft gesetzt (Zeichen 206).

Im zweiten Ausnahmefall müssen Sie mit Ihrem Fahrzeug grundsätzlich auf dem Feld- bzw. Waldweg warten und alle anderen Verkehrsteilnehmer passieren lassen, bevor Sie auf die Straße fahren – selbst wenn Sie von rechts kommen sollten.

Was an dieser Stelle in der StVO ausgeklammert wird, ist der Umstand, dass nicht nur Schilder die Vorfahrt regeln können, sondern natürlich auch Ampelanlagen. Sind diese in Betrieb, müssen Sie sich an die Ge- und Verbote der verschiedenen Lichtzeichen statt die Rechts-vor-links-Regel halten: Zeigt die Ampel für Sie Rot, haben Sie zu warten, ganz egal, aus welcher Richtung Sie kommen.

Streng genommen regeln Ampeln allerdings nicht die Vorfahrt, sondern den Vorrang. Wo der Unterschied ist? Regelungen zum Vorrang betreffen alle Verkehrsteilnehmer, Regelungen zur Vorfahrt nur Fahrzeuge. Aus diesem Grund gilt das Rechts-vor-Links-Prinzip für Fußgänger nicht, denn hierbei handelt es sich eben um eine Vorfahrtsregel.

Eine solche findet nur auf Straßen Anwendung – und genau diese sind für Fußgänger in der Regel tabu, es sei denn, es handelt sich um einen verkehrsberuhigten Bereich oder sie befinden sich an einem Fußgängerüberweg.

Im Übrigen müssen sich nicht nur Kraftfahrzeuge an diese Vorschrift halten: Ebenso gilt „rechts vor links“ auf dem Fahrrad, für Reiter und Kutschen und beim Führen von Pferden oder Vieh.

Solange nirgends ein Vorfahrtschild, eine Ampel oder ein Feld- bzw. Waldweg zu sehen ist, gilt also „rechts vor links“. Dies ist noch recht einfach zu merken. Die praktische Umsetzung dieser Regelung kann allerdings je nach Situation für einige Verwirrung sorgen. Darum erläutern wir im Folgenden, wie die Rechts-vor-links-Regelung in bestimmten Fällen anzuwenden ist.

Stellen Sie sich vor, es herrscht „rechts vor links“ auf einer Kreuzung. 3 oder 4 Autos kommen aus verschiedenen Richtungen, sodass sich ihre Wege überschneiden. Wer darf nun als Erstes fahren?

Wo gilt überall rechts vor links
„Rechts vor links“ an einer Kreuzung: Rot darf zuerst fahren.

Am einfachsten lässt sich das Prinzip an einer Kreuzung mit 4 Straßen erläutern. Nehmen wir zuerst den Fall an, dass sich nur 3 Autos der Kreuzung nähern, wie im Bild rechts dargestellt. Jeder Wagen kommt aus einer anderen Richtung und möchte geradeaus über die Kreuzung fahren. Würden sie alle gleichzeitig fahren, würde das gelbe Auto unweigerlich in das rote und das blaue wiederum in das gelbe krachen.

Um zu wissen, wer nach dem Prinzip „rechts vor links“ als Erstes fahren darf, müssen wir uns die Position der Autos zueinander ansehen:

  • Blau: steht links von Gelb und gegenüber von Rot
  • Gelb: steht rechts von Blau und links von Rot
  • Rot: steht rechts von Gelb und gegenüber von Blau

Das rote Auto hat somit als einziges keinen „Nebenmann“ auf seiner rechten Seite, was wiederum bedeutet, dass es selbst am Weitesten rechts steht. Es darf deshalb als Erstes die Kreuzung passieren. Danach ist der gelbe Wagen an der Reihe und zum Schluss der blaue.

Wo gilt überall rechts vor links
„Rechts vor links“ an der Kreuzung: Bei 4 Autos aus 4 Richtungen müssen sich die Fahrer verständigen.

Was passiert nun aber, wenn sich auf der gleichen Kreuzung nicht 3, sondern 4 Autos nähern – jedes aus einer anderen Richtung? Alle haben jeweils einen linken und einen rechten Nebenmann.

In dieser Situation kann „rechts vor links“ tatsächlich nicht angewendet werden. Stattdessen müssen sich alle 4 Fahrer untereinander verständigen, z. B. mit Handzeichen, wer als Erstes fahren darf. Erst wenn derjenige die Kreuzung passiert hat, greift wieder die Vorfahrtsregel, weil es nun wieder ein Fahrzeug gibt, das weiter rechts steht als alle anderen.

Wie verhalte ich mich als Rechts- oder Linksabbieger bei „rechts vor links“?

Bei den beiden oberen Beispielen wurde jeweils davon ausgegangen, dass die Autos geradeaus über die Kreuzung fahren wollen. Wie sieht es aber aus, wenn Sie stattdessen abbiegen wollen?

Als Rechtsabbieger haben Sie kein Problem, denn die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ ist hiervon nicht betroffen: Stehen Sie also mit Ihrem Fahrzeug am Weitesten rechts, dürfen Sie fahren – egal ob Sie rechts abbiegen oder geradeaus fahren.

Wo gilt überall rechts vor links
Als Linksabbieger müssen Sie den Gegenverkehr passieren lassen. Dies widerspricht mitunter der Rechts-vor-links-Regel.

Ein Fahrer, der links abbiegen möchte, hat hier schon größere Schwierigkeiten. Denn als Linksabbieger ist er grundsätzlich verpflichtet, zunächst den entgegenkommenden Verkehr vorbeizulassen. Betrachten wir einmal die Situation auf dem rechtsstehend Bild, zeigt sich der Widerspruch:

Aufgrund verschiedener miteinander konkurrierender Verkehrsregeln, darf eigentlich keines der Autos als Erstes fahren:

  • Blau: muss aufgrund von „rechts vor links“ zunächst Rot und Gelb passieren lassen
  • Gelb: muss aufgrund von „rechts vor links“ Rot zuerst passieren lassen
  • Rot: muss als Linksabbieger erst Gegenverkehr (Blau) passieren lassen

Auch in diesem Fall lässt sich die Situation nur lösen, indem sich die Fahrer untereinander mit Handzeichen o. Ä. verständigen.

Rechts vor links bei abknickender Vorfahrt

§ 8 StVO legt fest, dass die Rechts-vor-links-Regel nicht gilt, wenn die Vorfahrt durch ein Verkehrszeichen geregelt ist. Tatsächlich stimmt dies aber nur bedingt, denn diesbezüglich besteht eine Ausnahmesituation: die sog. abknickende Vorfahrt.

Wo gilt überall rechts vor links
Abknickende Vorfahrt: Die Rechts-vor-links-Regel findet auch hier Anwendung.

Hierbei handelt es sich um eine Vorfahrtstraße (gekennzeichnet durch das Verkehrsschild 306), die nicht geradeaus über die Kreuzung verläuft, sondern abbiegt. Zunächst einmal gilt: Wer sich auf der Vorfahrtstraße befindet, darf als Erstes fahren. Dies kann jedoch zum Problem werden, wenn sich eine Situation wie auf dem Bild rechts ergibt:

Sowohl das blaue als auch das rote Auto befinden sich auf der Vorfahrtsstraße und sind damit gleichberechtigt. Würden Sie aber beide gleichzeitig losfahren, käme es zum Unfall, da das rote Auto geradeaus weiterfahren möchte und sich die Wege beider Fahrzeuge kreuzen.

In diesem Fall gilt auch auf der Vorfahrtstraße das Rechts-vor-links-Prinzip, was bedeutet, dass Blau als Erstes fahren darf. Auch Gelb muss hier warten. Denn zwar befindet es sich von allen Autos am Weitesten recht, aber eben nicht auf der Vorfahrtsstraße.

Gilt auch auf Parkplätzen rechts vor links? Viele Autofahrer zumindest sind davon überzeugt. Und irren sich damit in vielen Fällen. Denn die Vorfahrtsregeln der StVO gelten explizit nur für Straßen.

Aus diesem Grund ist „rechts vor links“ auf einem Parkplatz nur verbindlich, wenn auf diesem die Fahrspuren markiert und somit deutlich als Straßen erkennbar sind. Ist dies nicht der Fall, gilt stattdessen gemäß § 1 StVO das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Um die Frage, ob die Regel „rechts vor links“ in der Einbahnstraße anzuwenden ist, zu beantworten, müssen tatsächlich drei verschiedene Verkehrssituationen betrachtet werden:

  1. innerhalb der Einbahnstraße
  2. an der Ausfahrt der Einbahnstraße
  3. an der Einfahrt der Einbahnstraße

Die beiden ersten Fälle sind schnell erläutert und bergen keine Überraschungen: Sofern keine Ampeln oder Schilder die Vorfahrt regeln, gilt sowohl innerhalb als auch bei der Ausfahrt aus der Einbahnstraße die Rechts-vor-links-Regel.

Wo gilt überall rechts vor links
Rechts vor links: Auch aus der Einfahrt einer Einbahnstraße kann ein Fahrradfahrer auftauchen.

Handelt es sich um die Einfahrt einer Einbahnstraße, glauben viele Autofahrer, dass aus dieser Straße ja ohnehin kein Fahrzeug kommen kann. Warum sollte diesem also Vorfahrt gewährt werden? Im Grunde stimmt dies auch: Ein Fahrzeug, das verbotenerweise entgegen der Fahrrichtung aus der Einbahnstraße herausfährt, muss auf jeden Fall warten, selbst wenn es von rechts kommt.

Anders sieht es aus, wenn das Fahrzeug das Recht hat, die Einbahnstraße in die andere Richtung zu nutzen. Dies ist nur für Fahrräder möglich und auch nur dann, wenn ein entsprechendes Schild anzeigt, dass die Straße von Radfahrern in beide Richtungen befahren werden darf. Führt dies dazu, dass ein Fahrrad aus der Einfahrt der Einbahnstraße herauskommt, gilt wieder „rechts vor links“, sofern sich weit und breit keine Vorfahrtsschilder oder Ampeln befinden.

Bei den meisten Kreisverkehren ist die Vorfahrt durch Schilder geregelt, weshalb Sie sich hier häufig keine Gedanken über „rechts vor links“ machen müssen. Sollten Sie jedoch einmal an einen unbeschilderten Kreisel kommen, ist zu beachten, dass die Rechts-vor-links-Regel in diesem Fall greift. Weil Sie im Kreisverkehr immer nur gegen den Uhrzeigersinn fahren dürfen, haben Sie somit automatisch Vorfahrt, wenn Sie in den Kreisverkehr einfahren, weil Sie immer von rechts kommen.

Beim Ausfahren wiederum sind Sie Rechtsabbieger und müssen niemandem Vorfahrt gewähren, da sich Ihr Weg nicht mit dem eines anderen Fahrzeugs überschneidet. Fußgänger und Radfahrer, die die Straße, in die Sie beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr einfahren, überqueren, haben jedoch Vorrang.

Keine eindeutige Antwort gibt es bislang auf die Frage, ob auch bei Bordsteinabsenkungen „rechts vor links“ gilt. Ein abgesenkter Bordstein findet sich z. B. häufig bei Grundstückszufahrten und zeigt an, dass das Parken hier verboten ist, um die Durchfahrt nicht zu blockieren.

In der Regel müssen Sie, wenn Sie eine Bordsteinabsenkung überfahren, immer dem querenden Verkehr Vorfahrt gewähren, selbst wenn Sie von rechts kommen sollten. Diese Auffassung teilen jedoch nicht alle Verkehrsrichter. In einem Fall von 1997 z. B. entschied das Oberlandesgericht Köln, dass keine Wartepflicht bestünde, wenn der abgesenkte Bordstein länger wäre als eine Pkw-Länge, und stattdessen „rechts vor links“ gelten würde.

Da es jedoch Urteile gibt, laut denen ein Autofahrer beim Überfahren einer Bordsteinabsenkung unabhängig von deren Länge Vorfahrt zu gewähren hat, sollten Sie im Zweifelsfall einfach den querenden Verkehr abwarten.

Wo gilt überall rechts vor links
Verkehrsberuhigter Bereich: Ist „rechts vor links“ in der Spielstraße einzuhalten?

Grundsätzlich gilt auch in einer sog. Spielstraße „rechts vor links“. Ein solcher verkehrsberuhigter Bereich dient aber in erster Linie dem Schutz von Fußgängern, weshalb Sie als Fahrrad- oder Kfz-Fahrer vor allem diesen Vorrang gewähren müssen. Außerdem dürfen Sie nicht schneller als mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

Eine Besonderheit, die vielen Menschen unbekannt ist, betrifft das Herausfahren aus der Spielstraße: Selbst wenn kein „Vorfahrt gewähren“-Schild vorhanden ist, sind Sie wartepflichtig, wenn Sie den verkehrsberuhigten Bereich verlassen. Auch die Rechts-vor-links-Regelung findet hier keine Anwendung.

Missachten Sie die Rechts-vor-links-Regel und nehmen einem anderen Fahrzeug die Vorfahrt, begehen Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Werden Sie dabei erwischt, droht ein Bußgeld von 25 Euro. Haben Sie dabei sogar andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, müssen Sie mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Kommt es gar zum Unfall, weil gegen „rechts vor links“ verstoßen wurde, werden einerseits 120 Euro Bußgeld und 1 Punkt fällig. Andererseits müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen zumindest eine Teilschuld an dem Unfall zugesprochen wird. Unter Umständen kann dies bedeuten, dass Sie für entstandene Personen- oder Sachschäden haften müssen. Dies hängt stets von den genauen Umständen des Unfalls ab.

Wo gilt rechts vor links?

Die allgemeine Vorfahrtsregel gilt überall dort, wo kein Vorfahrtsschild, Ampel oder Verkehrspolizist die Vorfahrt regelt. Für Fahrzeuge, die auf einem Feld- bzw. Waldweg fahren, gilt kein „rechts vor links“: Sie müssen grundsätzlich warten, bevor sie auf eine Straße fahren.

Stimmt es, dass auch auf einem Parkplatz „rechts vor links“ gilt?

In der Regel nicht, denn die Vorfahrtsregeln der StVO gelten nur für Straßen. Sind auf dem Parkplatz allerdings die Fahrspuren deutlich als Straßen markiert, gilt die Rechts-vor-links-Regel.

Was droht mir bei einer Missachtung der Rechts-vor-links-Regel?

Die Sanktionen können Sie dem Bußgeldkatalog entnehmen.

Wo gilt überall rechts vor links
Wo gilt überall rechts vor links
Wo gilt überall rechts vor links
Wo gilt überall rechts vor links
Wo gilt überall rechts vor links
(50 Bewertungen, Durchschnitt: 4,10 von 5)

Rechts vor links: Regelung, Situationen, Ausnahmen

4.1 5 50
Wo gilt überall rechts vor links
Loading...

Verwandte Beiträge