Welche beerdigungskosten kann man steuerlich absetzen

Welche beerdigungskosten kann man steuerlich absetzen
Beerdigungskosten, die nicht durch das Erbe gedeckt sind, können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden.

zuletzt aktualisiert am 22. April 2022

Beerdigungsinstitut, Trauerfeier oder Grabstätte - viele Beerdigungskosten kannst du von der Steuer absetzen. Worauf du dabei achten musst und welche Kosten dazu gehören, erfährst du hier.

Wie viel kannst du von der Steuer absetzen?

Beerdigungskosten kannst du nur bis zu einer bestimmten Grenze von der Steuer absetzen. Diese wurde von der Steuerberaterkammer 2003 auf 7.500 Euro festgelegt. Für deine Steuererklärung musst du die Kosten der Beerdigung zusammenrechnen, das Erbe von der Summe abziehen und in die Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung eintragen.

Welche beerdigungskosten kann man steuerlich absetzen

Diese Beerdigungskosten kannst du von der Steuer absetzen

  • Kosten durch den Tod: Totenschein, Sterbeurkunde, Kosten für Arzt*Ärztin, Beerdigungsinstitut, Leichenschau, Todesanzeige, Sarg/Urne, Kreuz etc.

  • Kosten für die Trauerfeier: Blumenschmuck/Gestecke, Trauerhalle/Kirche, Redner*in/Pfarrer*in, Sargträger, musikalische Darbietung etc.

  • Kosten für die Grabstätte: Kosten für die Nutzung der Grabstätte, Grabvorbereitung, Grabstein/-denkmal, Grabpflege etc.

  • Weitere Kosten: Darlehenszinsen zur Finanzierung der Beerdigung, Zahlungsrückstände des*der Verstorbenen (Miete, Strom etc.)

Übrigens: Kosten für die Bewirtung der Trauergäste oder die Anschaffung der Trauerkleidung kannst du nicht von der Steuer absetzen.

Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuer

Um die Beerdigungskosten von der Steuer abzusetzen, muss deine zumutbare Belastungsgrenze überschritten sein. Erst dann werden alle weiteren Kosten vom Gesamtbetrag deiner Einkünfte abgezogen. So zahlst du weniger Steuern und erhältst eine höhere Steuerrückerstattung. Deine individuelle zumutbare Belastungsgrenze wird vom Finanzamt aufgrund deines Jahreseinkommens, Familienstand und Anzahl der Kinder errechnet.

Welche beerdigungskosten kann man steuerlich absetzen

Unter welchen Voraussetzungen kannst du Beerdigungskosten absetzen?

Es gibt mehrere Gründe für das Finanzieren einer Beerdigung. Diese können rechtlicher oder sittlicher Natur sein. Absetzen kannst du jedoch nur Kosten, die über den Nachlass des*der Verstorbenen hinausgehen.

Unterscheidung rechtlicher und sittlicher Gründe

Eine Verpflichtung aus rechtlichen Gründen meint, dass die Erben rechtlich dazu verpflichtet sind, die Kosten für die Beerdigung zu übernehmen. Hast du ein Erbe von 16.500 Euro und zahlst 9.450 Euro Beerdigungskosten, kannst du diese nicht von der Steuer absetzen. Die Kosten wurden komplett mit dem Nachlass gedeckt.

Zudem kann eine Verpflichtung aus sittlichen Gründen bestehen: Eine verwandte Person, die nichts erbt, muss rechtlich gesehen nicht für die Beerdigungskosten aufkommen. Häufig entsteht jedoch eine sittliche Pflicht, wenn Verwandte, Freund*innen oder Nachbarn erwarten, dass diese*r Verwandte für die Beerdigungskosten aufkommt.

Ein Beispiel zu solch einem Fall:

Tims Opa stirbt und sein Vater erbt 2.300 Euro und einige alte Möbel. Durch die Arbeitslosigkeit kann der Vater jedoch nicht die Beerdigungskosten zahlen. Nun fühlt sich Tim dazu verpflichtet, diese zu übernehmen und trägt die Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen in seine Steuererklärung ein. Dazu legt er noch die Arbeitslosenbescheinigung seines Vaters. Das Finanzamt entscheidet in solchen Fällen individuell und Tim hat die Chance auf eine Rückerstattung.

Wichtig: In einigen Fällen muss ein*e sogenannte*r Unterhaltsverpflichtete*r die Beerdigungskosten übernehmen. Dies ist in erster Regel der*die Ehepartner*in, dann die erwachsenen Kinder, gefolgt von den Eltern, Geschwistern, Großeltern und Enkel*innen. Auch wenn der Unterhaltsverpflichtete das Erbe ausschlägt, muss er/sie die Kosten für die Beerdigung tragen, kann sie aber dann von der Steuer absetzen.

Und was kannst du überhaupt erben? Ein Erbe muss nicht immer Geld sein, zwar gehören üblicherweise Bankguthaben und Barvermögen zum klassischen Nachlass, aber auch Wertpapiere, Immobilien oder Schmuck kannst du erben.

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Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keinen zertifizierten Steuerberater. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest Du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Übernimmt ein Angehöriger die Zahlungen rund um die Beerdigung, handelt es sich grundsätzlich um außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art gem. § 33 EStG. Wichtige Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen zwangsläufig anfallen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie als Hinterbliebener rechtlich dazu verpflichtet sind, die Kosten zu tragen.

Prüfung des hinterlassenen Vermögens

Steuerlich betrachtet sind die Beerdigungskosten sogenannte Nachlassverbindlichkeiten des Verstorbenen. Setzen Sie die Kosten in der Steuererklärung an, prüft das Finanzamt daher zunächst, ob die Aufwendungen durch das hinterlassene Vermögen des Verstorbenen gezahlt werden können. Zu diesem Vermögen gehört alles, was einen gewissen Marktwert besitzt, beispielsweise:

  • Guthaben bei Banken
  • Wertpapierdepots oder Inhalte von Bankschließfächern (Edelmetalle u. ä.)
  • Immobilien
  • Wertgegenstände im Hausrat
  • Ablaufleistungen von Versicherungen
  • Zahlbeträge einer Sterbegeldversicherung

Machen Sie bereits in der Steuererklärung eine Aussage zum hinterlassenen Vermögen. Oft ist dieses komplett aufgebraucht bzw. so gut wie nicht vorhanden, wenn der Verstorbene etwa zuletzt in einem Pflegeheim gelebt hat oder bei verstorbenen Kindern.

Absetzbare Beerdigungskosten

Reicht das hinterlassene Vermögen für die Abdeckung der gesamten Beerdigungskosten nicht aus, sind bestimmte Aufwendungen abzugsfähig, wie zum Beispiel:

  • Aufwendungen für das Beerdigungsinstitut, den Sarg und die Totenkleidung
  • vergleichbare Aufwendungen bei einer Feuerbestattung
  • Blumen und Kränze
  • Traueranzeigen und Danksagungen
  • Aufwendungen für Kreuz und Grabstein
  • öffentliche Gebühren für die Grabstätte

Ihre eigene Trauerkleidung, die Bewirtung der Trauergäste und die Fahrtkosten zur Bestattung führen nicht zu außergewöhnlichen Belastungen.

Die gesamten Beerdigungskosten müssen angemessen sein. Manche Finanzämter berücksichtigen diese bis zu einem Höchstbetrag von 8.000 Euro bis zu 10.000 Euro. Von den absetzbaren Beträgen zieht das Finanzamt eine zumutbare Eigenbelastung ab. Diese richtet sich nach dem Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder.

Achtung: Aufwendungen für die laufende Grabpflege eines Gärtners sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen, für die das Finanzamt eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Aufwendungen gem. § 35a EStG gewährt. Der Grund: Die Grabstätte auf einem Friedhof gehört nicht mehr zum Haushalt.