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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022 Beerdigungsinstitut, Trauerfeier oder Grabstätte - viele Beerdigungskosten kannst du von der Steuer absetzen. Worauf du dabei achten musst und welche Kosten dazu gehören, erfährst du hier. Wie viel kannst du von der Steuer absetzen?Beerdigungskosten kannst du nur bis zu einer bestimmten Grenze von der Steuer absetzen. Diese wurde von der Steuerberaterkammer 2003 auf 7.500 Euro festgelegt. Für deine Steuererklärung musst du die Kosten der Beerdigung zusammenrechnen, das Erbe von der Summe abziehen und in die Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung eintragen. Diese Beerdigungskosten kannst du von der Steuer absetzen
Übrigens: Kosten für die Bewirtung der Trauergäste oder die Anschaffung der Trauerkleidung kannst du nicht von der Steuer absetzen. Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung in der SteuerUm die Beerdigungskosten von der Steuer abzusetzen, muss deine zumutbare Belastungsgrenze überschritten sein. Erst dann werden alle weiteren Kosten vom Gesamtbetrag deiner Einkünfte abgezogen. So zahlst du weniger Steuern und erhältst eine höhere Steuerrückerstattung. Deine individuelle zumutbare Belastungsgrenze wird vom Finanzamt aufgrund deines Jahreseinkommens, Familienstand und Anzahl der Kinder errechnet. Unter welchen Voraussetzungen kannst du Beerdigungskosten absetzen?Es gibt mehrere Gründe für das Finanzieren einer Beerdigung. Diese können rechtlicher oder sittlicher Natur sein. Absetzen kannst du jedoch nur Kosten, die über den Nachlass des*der Verstorbenen hinausgehen. Unterscheidung rechtlicher und sittlicher GründeEine Verpflichtung aus rechtlichen Gründen meint, dass die Erben rechtlich dazu verpflichtet sind, die Kosten für die Beerdigung zu übernehmen. Hast du ein Erbe von 16.500 Euro und zahlst 9.450 Euro Beerdigungskosten, kannst du diese nicht von der Steuer absetzen. Die Kosten wurden komplett mit dem Nachlass gedeckt. Zudem kann eine Verpflichtung aus sittlichen Gründen bestehen: Eine verwandte Person, die nichts erbt, muss rechtlich gesehen nicht für die Beerdigungskosten aufkommen. Häufig entsteht jedoch eine sittliche Pflicht, wenn Verwandte, Freund*innen oder Nachbarn erwarten, dass diese*r Verwandte für die Beerdigungskosten aufkommt. Ein Beispiel zu solch einem Fall: Tims Opa stirbt und sein Vater erbt 2.300 Euro und einige alte Möbel. Durch die Arbeitslosigkeit kann der Vater jedoch nicht die Beerdigungskosten zahlen. Nun fühlt sich Tim dazu verpflichtet, diese zu übernehmen und trägt die Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen in seine Steuererklärung ein. Dazu legt er noch die Arbeitslosenbescheinigung seines Vaters. Das Finanzamt entscheidet in solchen Fällen individuell und Tim hat die Chance auf eine Rückerstattung. Wichtig: In einigen Fällen muss ein*e sogenannte*r Unterhaltsverpflichtete*r die Beerdigungskosten übernehmen. Dies ist in erster Regel der*die Ehepartner*in, dann die erwachsenen Kinder, gefolgt von den Eltern, Geschwistern, Großeltern und Enkel*innen. Auch wenn der Unterhaltsverpflichtete das Erbe ausschlägt, muss er/sie die Kosten für die Beerdigung tragen, kann sie aber dann von der Steuer absetzen. Und was kannst du überhaupt erben? Ein Erbe muss nicht immer Geld sein, zwar gehören üblicherweise Bankguthaben und Barvermögen zum klassischen Nachlass, aber auch Wertpapiere, Immobilien oder Schmuck kannst du erben.
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Machen Sie bereits in der Steuererklärung eine Aussage zum hinterlassenen Vermögen. Oft ist dieses komplett aufgebraucht bzw. so gut wie nicht vorhanden, wenn der Verstorbene etwa zuletzt in einem Pflegeheim gelebt hat oder bei verstorbenen Kindern. Absetzbare BeerdigungskostenReicht das hinterlassene Vermögen für die Abdeckung der gesamten Beerdigungskosten nicht aus, sind bestimmte Aufwendungen abzugsfähig, wie zum Beispiel:
Ihre eigene Trauerkleidung, die Bewirtung der Trauergäste und die Fahrtkosten zur Bestattung führen nicht zu außergewöhnlichen Belastungen. Die gesamten Beerdigungskosten müssen angemessen sein. Manche Finanzämter berücksichtigen diese bis zu einem Höchstbetrag von 8.000 Euro bis zu 10.000 Euro. Von den absetzbaren Beträgen zieht das Finanzamt eine zumutbare Eigenbelastung ab. Diese richtet sich nach dem Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. Achtung: Aufwendungen für die laufende Grabpflege eines Gärtners sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen, für die das Finanzamt eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Aufwendungen gem. § 35a EStG gewährt. Der Grund: Die Grabstätte auf einem Friedhof gehört nicht mehr zum Haushalt. |