Was ist besser Steuerklasse 4 4 oder 3 5?

Für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs werden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern Lohnsteuerklassen zugewiesen. Ehepartner können zwischen einzelnen Lohnsteuerklassen bzw. Steuerklassen-Kombinationen wählen.

Nutzen Sie auch unseren Steuerklassenrechner für weitere Hilfe bei der Steuerklassenkombination.

Alle Steuerklassen in der Übersicht

Die verschiedenen Familien- und Arbeitssituationen wurden in insgesamt 6 Lohnsteuerklassen abgebildet, in die man als Arbeitnehmer eingeordnet wird. Insbesondere verheiratete Ehepartner können zwischen einzelnen Lohnsteuerklassen wählen, um ihr gemeinsam berechnetes Einkommen ideal zu versteuern.

  • Lohnsteuerklasse 1 – Für Arbeitnehmer mit dem Familienstand ledig, verwitwet oder geschieden.
  • Lohnsteuerklasse 2 – Steuerklasse für alleinerziehende Arbeitnehmer/innen
  • Lohnsteuerklasse 3 – Verheiratete/r Arbeitnehmer/in mit Kind (Bezug von Elterngeld) und nur wenn der andere Ehepartner Steuerklasse 5 gewählt hat.
  • Lohnsteuerklasse 4 – Verheiratete mit gleich hohem Einkommen (z.B. beide verdienen jeweils 35.000 € / Jährlich)
  • Lohnsteuerklasse 5 – Steuerklasse, wenn beide Ehepartner berufstätig sind und einer von beiden die Steuerklasse 3 gewählt hat.
  • Lohnsteuerklasse 6 – Die Steuerklasse 6 gilt für alle Arbeitnehmer, wenn sie von mehr als einem Arbeitgeber Arbeitslohn beziehen.

In der Infografik erklären wir das System Steuerklassen bildlich veranschaulicht. Wir erklären, wann sich ein Wechsel der Steuerklasse für Sie lohnt und wann nicht. Mit einem Klick auf das Bild können Sie sich die vollständige Steuerklassen-Infografik ansehen und natürlich auch zu Ihrer freien Verfügung herunterladen, teilen und verlinken:

Was ist besser Steuerklasse 4 4 oder 3 5?

Steuerklasse 1 – Ledige und Geschiedene

Steuerklasse 1 wählen Arbeitnehmer, die ledig, verwitwet oder getrennt/geschieden sind.

Arbeitnehmer, die in Steuerklasse 1 eingruppiert wurden, zahlen nahezu die meisten Steuern und werden am höchsten belastet. In Steuerklasse 1 werden folgende Arbeitnehmer eingruppiert:

  • Ledige
  • Verheiratete
  • Verwitwete (nach Ablauf eines Jahres nach dem Tod des Ehepartners)
  • Geschiedene
  • Kinderlose

Zudem dürfen die Voraussetzungen für die Steuerklasse 3 oder 4 nicht erfüllt sein. Steuerklasse 1 wird auch denjenigen zugeteilt, deren Partner im Ausland leben.

Steuerklasse 2 – Alleinerziehende und getrennt lebende

Steuerklasse 2 ist die Lohnsteuerklasse für alleinerziehende Arbeitnehmer/in. Streng genommen gehören Alleinerziehende in Steuerklasse 1, da sie zeitgleich als alleinstehend gelten. Der Staat berücksichtigt hier jedoch den steuerlichen Vorteil durch den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende nach 24b Einkommensteuergesetz (EStG).

Voraussetzung für Steuerklasse 2 ist, dass mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt, für welches Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag in Anspruch genommen wird. Zudem darf sich keine weitere volljährige Person im gleichen Haushalt leben, die auch als Erziehungsberechtigter agieren könnte.

Steuerklasse 3 – Ehepaare in Kombination mit Steuerklasse 5

Steuerklasse 3 gilt für Verheiratete/r Arbeitnehmer/in mit Kind (Elterngeldbezieher) und nur wenn der Ehepartner die Steuerklasse 5 gewählt hat.

In die Steuerklasse 3 gehören Arbeitnehmer

  • mit eingetragener Lebenspartnerschaft,
  • die verheiratet sind (Mindesteinkommen von 450 €),
  • verwitwete (im Jahr des Todes + Folgejahr).

Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehepaaren gilt zudem die Voraussetzung, dass einer der beiden Steuerklasse 4 gewählt hat oder weniger verdient bzw. nicht arbeitet.

Des Weiteren gilt Steuerklasse 3 für alle, deren Ehe aufgelöst worden ist. Vorausgesetzt im Kalenderjahr der Auflösung der Ehe waren beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und lebten nicht dauerhaft gelebt. Das Gleiche gilt, wenn der andere Ehegatte wieder geheiratet hat, von seinem neuen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt und er und sein neuer Ehegatte unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Alle Auflagen gelten nur für das Kalenderjahr, in dem die Ehe aufgelöst worden ist.

Steuerklassenkombination 3 und 5

Wenn einer der beiden Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere (Mehrverdienst von mind. 50 %), lohnt sich unter Umständen der Wechsel in die Steuerklassenkombination 3 und 5. Ansonsten werden verheiratete Arbeitnehmer erst einmal automatisch in die Steuerklasse 4 einsortiert.

Achtung:
Bis 2019 konnten Ehegatten nur einmal im Jahr die Steuerklasse wechseln. Ein zweiter Wechsel war ausnahmsweise möglich, wenn ein Ehegatte verstarb, bei einer dauerhaften Trennung oder wenn ein Ehepartner arbeitslos wurde bzw. nach einer Arbeitslosigkeit wieder eine Beschäftigung aufnahm. Seit 2020 können Ehepartner und Lebenspartner die Lohnsteuerklasse mehrfach pro Jahr wechseln, wenn eine der eben genannten Voraussetzungen dafür vorliegt.

Steuerklasse 4 – Ehepaare mit gleichem Einkommen

Steuerklasse 4 ist für Verheiratete mit gleich hohem Einkommen (z.B. beide verdienen jeweils 35.000 € / Jährlich). Beide Ehegatten müssen unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein und dürfen nicht dauernd getrennt leben. Seit 1.1.2009 können Ehegatten, die in diese Steuerklasse gehören und bisher die Steuerklassenkombination 3/5 gewählt hatten, beim Finanzamt die Steuerkasse 4 und die Ermittlung eines Faktors für beide Ehepartner beantragen. Damit soll eine höhere Besteuerung des weniger verdienenden Ehepartners vermieden werden.

Steuerklasse 5 – Ehepartner in Kombination mit Steuerklasse 3

Steuerklasse 5 wählen Verheiratete, wenn beide Ehepartner berufstätig sind und einer von beiden die Steuerklasse 3 gewählt hat. Bei Steuerklasse 5 handelt es sich um das Pendant zu Steuerklasse 3. Voraussetzung ist, dass beide Ehepartner berufstätig sind, einer von beiden die Steuerklasse 3 gewählt hat und ein Mindesteinkommen von 450 € vorliegt. Wer sich für Steuerklasse 5 entscheidet, kann jedoch keinen Grundfreibetrag und auch keinen Kinderfreibetrag geltend machen. Die Vorsorgepauschale, der Arbeitnehmerpauschbetrag sowie der Sonderausgabenpauschbetrag bleiben davon aber unberührt.

Beste Steuerklasse für Ehepaare - Unterschiede berechnen

Mit dem Rechner können verheiratete Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen als auch verheiratete Rentnerinnen und Rentner die ideale Kombination ihrer Steuerklassen berechnen.

Steuerklasse 6 – Berufstätige mit Nebenjob(s)

Steuerklasse 6 gilt für alle Arbeitnehmer, wenn sie von mehr als einem Arbeitgeber Arbeitslohn beziehen.
uerklasse 6 gilt für alle Arbeitnehmer, die von mehr als einem Arbeitgeber Arbeitslohn beziehen. Steuerklasse 6 ist die einzige Steuerklasse, bei der der Familienstand keine Rolle spielt. Wer zwei Jobs nachgeht und pro Arbeitsstelle mehr als die steuerfreien 450 € verdient, benötigt eine zweite Steuerklasse. Wenn Sie also zum Beispiel einen Hauptjob und einen Nebenjob nachgehen, dann befindet sich der Hauptjob in Steuerklasse 1, 2, 3, 4 oder 5 und der Nebenjob automatisch in Klasse 6.


zuletzt aktualisiert am 10. Januar 2022

Durch einen Steuerklassenwechsel kannst du in vielen Lebenslagen Steuern sparen. Wir zeigen dir, wann es sinnvoll ist und wie die Änderung der Steuerklasse funktioniert.

Wer kann die Steuerklasse wechseln?

Es gibt insgesamt sieben Steuerklassen. Einen Überblick findest du im Artikel „Welche Steuerklasse habe ich”. Der Wechsel der Steuerklasse ist sinnvoll oder nötig in verschiedenen Lebenssituationen wie Heirat, Scheidung, Verwitwung, Geburt sowie einem Nebenjob zusätzlich zum Hauptberuf.

Der Wechsel lohnt sich für

  • Alleinerziehende
  • Verheiratete
  • Geschiedene
  • werdende Eltern

Zählst du zu einer der Kategorien, dann lohnt sich der Wechsel für einen höheren Nettolohn oder durch die Minderung der Steuerlast.

Steuerklasse 2 – Für Alleinerziehende

Bist du alleinerziehend? Dann profitierst du von dem Wechsel in die Steuerklasse 2. So spürst du den Vorteil des Entlastungsbetrags schon beim monatlichen Nettolohn. Im Gegensatz dazu kannst du den Entlastungsbetrag in der Steuerklasse 1 einmal jährlich in der Steuererklärung geltend machen. Der Entlastungsbetrag für ein Kind liegt bei 4.008 Euro im Jahr und jährlich 240 Euro für jedes weitere Kind.

Bei einer Heirat oder Trennung hast du keinen Anspruch auf den Entlastungsbetrag, da du theoretisch für das gesamte Kalenderjahr das Splittingverfahren nutzen kannst.

Bitte beachte: Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Entlastungsbetrag erhöht und gilt ab sofort unbefristet auch für die kommenden Jahre in Höhe von 4.008 Euro.

Steuerklassenwechsel für Verheiratete

Ehepaare haben die Wahl zwischen

  • Steuerklassenkombination 3 und 5
  • Steuerklasse 4
  • Steuerklasse 4 mit Faktor

Nach der Heirat ordnet euch das Finanzamt automatisch in die Steuerklasse 4 ein. Diese ist die richtige Wahl, wenn ihr ein fast gleich hohes Einkommen habt. Wenn du und dein*e Partner*in unterschiedlich viel verdient, ist ein Wechsel in die Kombination 3/5 sinnvoll. Wer 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens verdient, wählt die Steuerklasse 3, der andere die 5. In der Steuerklasse 3 reduzieren sich deine Steuerabzüge, in der Steuerklasse 5 erhöhen sie sich.

Ihr habt als Ehepaar außerdem die Entscheidung zwischen Einzel- und gemeinsamer Veranlagung (Splitting). Beim Splitting addiert das Finanzamt beide Einkommen und teilt diese Summe durch zwei. Für dieses Ergebnis wird die Einkommensteuer berechnet und wieder verdoppelt. Dies ist normalerweise die steuerlich vorteilhaftere Variante für Ehepaare.

Bei der Einzelveranlagung gibt jeder von euch beiden eine separate Steuererklärung ab. Diese lohnt sich, wenn einer von beiden z. B. Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld erhält oder hohe außergewöhnliche Belastungen geltend machen will wegen schwerer Krankheit.
Vor allem das Thema Kurzarbeit betrifft derzeit viele Menschen. Mehr Infos dazu findest du in unserem Artikel Kurzarbeit und Steuern – Was muss ich beachten, wenn ich Kurzarbeitergeld erhalten habe.

In der Steuerklasse 4 mit Faktor zahlt derjenige mit dem geringeren Gehalt entsprechend weniger Lohnsteuer. Dennoch lohnt sich die Steuerklasse für Paare, deren Gehaltsunterschied nicht sehr groß ist. Durch den Faktor wird der Splittingvorteil bereits während des Jahres berücksichtigt. Der Nettolohn ist höher, da eine genauere Höhe der Lohnsteuer für den Monat berechnet wird. Dadurch vermeidet ihr in dieser Steuerklasse Steuernachzahlungen, seid aber zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.

Wechsel nach einer Trennung
Nach deiner Trennung hast du im gleichen Kalenderjahr noch Anspruch auf das Ehegattensplitting.

Warst du vor deiner Trennung in der Steuerklasse 3, ist die weitere gemeinsame Veranlagung vorteilhaft.
Warst du in der Steuerklasse 5, ist ein Wechsel sinnvoll.

Für Alleinerziehende, die das Kindergeld erhalten und mit dem Kind bzw. den Kindern wohnen, ist die Steuerklasse 2 eine günstige Wahl.

Steuerklasse wechseln wegen Elterngeld

Erwartest du Nachwuchs? Der Steuerklassenwechsel vor der Geburt lohnt sich, wenn ihr verheiratet und berufstätig seid und zusätzlich mehr als das Mindestelterngeld von 300 Euro in Aussicht habt. Für ein höheres Elterngeld wechselt das Elternteil in die Steuerklasse 3, das das Elterngeld in Anspruch nehmen wird.

Das Elterngeld berechnet sich auf Grundlage des Nettoeinkommens 12 Monate vor der Geburt bzw. vor dem Beginn des Mutterschutzes. Durch den Wechsel erhöht es sich bis zu mehreren hundert Euro monatlich.

Den Wechsel der Steuerklasse müsst ihr mindestens sieben Monate vor Anspruch auf Elterngeld vollzogen haben. Der Grund: Es gilt bei einer Änderung die Angabe, die in „der überwiegenden Zahl der Monate des Bemessungszeitraums gegolten hat.“

Achtung: Die sechs Wochen Mutterschutz zählen nicht zu dem Zeitraum für die Berechnungsbasis des Elterngelds. So musst du bereits neun Monate vor der Geburt die Steuerklasse wechseln.

Steuerklasse wechseln: So funktioniert die Änderung

Willst du deine Steuerklasse wechseln, gibt es zwei hauptsächliche Phasen. Damit beispielsweise als Ehepaar am Ende des Jahres mehr übrig bleibt, lautet der erste Schritt, sich über die ideale Kombination zu informieren. Dafür haben wir dir in diesem Text wichtige Eckpunkte erklärt.

Schritt 2 ist der letztendliche Wechsel der Steuerklasse.
Wie dieser Wechsel funktioniert, erklären wir dir in unserer Anleitung zum Steuerklassenwechsel!

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