Welche ausbildung hat viel geld

Bei der Wahl, ob du lieber eine Ausbildung oder ein Studium beginnen solltest, spielen viele Faktoren eine Rolle. Ein Kriterium ist zum Beispiel das Gehalt: Viele junge Menschen reizt der Gedanke, das erste Mal ein geregeltes Einkommen zu haben und selbst Geld zu verdienen, weshalb sie sich für eine Ausbildung entscheiden. Du brauchst also nicht mehr deine Eltern um Geld zu fragen, wenn du mit Freunden ins Kino gehen oder eine Shopping-Tour unternehmen möchtest. Die genaue Höhe deiner Ausbildungsvergütung wird übrigens im Ausbildungsvertrag festgehalten. Du kannst also jederzeit nachschlagen, wie viel Geld dich in den kommenden Ausbildungsjahren erwartet.

Welche Faktoren haben Einfluss auf die Ausbildungsvergütung?

Je nach Ausbildungsberuf kann das Gehalt unterschiedlich hoch ausfallen. Für die genaue Bestimmung deiner Ausbildungsvergütung spielen weitere Faktoren eine große Rolle, wie zum Beispiel Standort, Branche und Größe deines Ausbildungsbetriebes, ob du im öffentlichen Dienst arbeitest oder ob es einen Tarifvertrag gibt. Auch je nach Bundesland variieren die Gehälter, so besteht oft zwischen Ost und West ein Unterschied. Wie du siehst, kann deine Ausbildungsvergütung also abweichen, auch wenn du denselben Beruf erlernst, aber im Gegensatz zu deinen Freunden in einer anderen Region arbeitest.

Zudem kann dein Gehalt in der Ausbildung zum Beispiel auch in Teilen aus Sachleistungen wie Unterkunft oder Verpflegung bestehen. Das trifft besonders auf Auszubildende zu, die für die Ausbildung in eine andere Stadt ziehen und bei denen der Betrieb einen Teil der Miete für die Wohnung übernimmt. Diese Sachleistungen dürfen bis zu 75 Prozent deiner Bruttovergütung ausmachen. Demnach müssen dir immer mindestens 25 Prozent ausgezahlt werden (§ 17 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes).

Medientechnologe / Medientechnologin Druckverarbeitung 976,00 € 1.005,00 € 1.055,00 € 2.291,00 €
Medientechnologe / Medientechnologin Druck 974,00 € 985,00 € 1.050,00 € 2.689,00 €
Maurer / Maurerin 842,00 € 1.085,00 € 1.335,00 € 2.500,00 €
Chemielaborant / Chemielaborantin 1.000,00 € 1.090,00 € 1.140,00 € 2.800,00 €
Brauer / Brauerin und Mälzer / Mälzerin 930,00 € 1.000,00 € 1.150,00 € 2.500,00 €
Bankkaufmann / Bankkauffrau 1.056,00 € 1.090,00 € 1.150,00 € 2.600,00 €
Werkzeugmechaniker / Werkzeugmechanikerin 980,00 € 1.020,00 € 1.095,00 € 1.900,00 €
Kaufmann / Kauffrau für Digitalisierungsmanagement 1.011,00 € 1.065,00 € 1.150,00 € 2.854,00 €
Elektroniker / Elektronikerin 760,00 € 800,00 € 880,00 € 2.400,00 €
Technischer Produktdesigner / Technische Produktdesignerin 920,00 € 1.000,00 € 1.100,00 € 2.500,00 €

Das Ausbildungsgehalt für den laufenden Monat muss vor Ablauf des Monats gezahlt werden. In der Regel solltest du dein Gehalt spätestens am letzten Arbeitstag des Monats ausgezahlt bekommen (§ 18 BBiG). Falls du einmal kein Monatsgehalt erhältst, solltest du dich möglichst schnell an deinen Ausbildungsbetrieb wenden und eine Geltendmachung einreichen, da du nach geleisteter Arbeit einen Anspruch auf deine Vergütung hast.

Sowohl in deinem Ausbildungsvertrag als auch bei späteren Gehaltsverhandlungen wird immer das Bruttoeinkommen als Basis genommen. Das Bruttogehalt ist das Gehalt, welches du als Auszubildender vor Abzug von Steuern und Beiträgen für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung erhältst. Die Höhe deiner Brutto-Ausbildungsvergütung wird vorher im Ausbildungsvertrag festgehalten. Es ergibt sich aus den gesamten gezielten Einkünften. Zu deinen Einkünften zählen deine festgelegte Ausbildungsvergütung sowie zusätzliche Leistungen des Ausbildungsbetriebs wie zum Beispiel vermögenswirksame Leistungen oder Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.

Das Nettogehalt ist der Betrag, der dir im Laufe jeden Monats auf dein Bankkonto überwiesen wird. Fragst du dich jetzt auch, warum zwischen Brutto- und Nettoeinkommen ein Unterschied besteht? Das hat vor allem mit der Abgabe von Steuern und den genannten Versicherungsbeiträgen zu tun.

Wann müssen Azubis die Lohnsteuer zahlen?

Als Auszubildender zahlst du erst die Lohnsteuer, wenn du den Freibetrag von 9.984 Euro (Grundfreibetrag im Jahr 2021) pro Jahr übersteigst. Sobald du mehr verdienst, bist du also steuerpflichtig.

Steuerabgaben in der Ausbildung

Durch die jährliche Gehaltserhöhung kann es vorkommen, dass du erst im späteren Verlauf deiner Ausbildung steuer- und sozialabgabenpflichtig wirst. Ab diesem Zeitpunkt musst du Lohn und Kirchensteuer sowie den Solidaritätsbeitrag zahlen.

  • Lohnsteuer: Die Höhe der Steuer wird durch deine Lohnsteuerklasse bestimmt. Dein Ausbildungsbetrieb führt die Steuer direkt an das Finanzamt ab. Es wird also bereits vor Erhalt deines Gehalts einbehalten.
  • Kirchensteuer: Die Kirchensteuer zahlst du nur, wenn du der evangelischen oder katholischen Kirchengemeinde angehörst. Sie beträgt 8 bis 9 Prozent der Lohnsteuer und richtet sich nach der jeweiligen Religion und dem Bundesland.
  • Solidaritätszuschlag: Ab 2021 fällt der Solidaritätszuschlag nur noch bei einem Jahreseinkommen von 61.717 Euro an und beträgt in diesen Fällen 5,5 Prozent der Lohnsteuer.

Sozialabgaben in der Ausbildung

Weiterhin wirken sich auch die Sozialabgaben auf die Höhe deiner Ausbildungsvergütung aus. Damit du weißt, welche Sozialabgaben auf dich zukommen, haben wir hier eine Übersicht für dich erstellt:

Versicherung Beitrag des Arbeitgebers Beitrag des Arbeitnehmers
Rentenversicherung 9,3 % 9,3 %
Krankenversicherung 7,3 % 7,3 %
Arbeitslosenversicherung 1,20 % 1,20 %
Pflegeversicherung 1,525 % 1,525 %

Sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmerbeitrag werden von deinem Ausbildungsbetrieb monatlich an die zuständige Stelle (Krankenkasse) weitergeleitet. Die Krankenkasse wiederum verteilt den Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf die einzelnen Versicherungen.

Falls du allerdings nur eine Ausbildungsvergütung von bis zu 325 Euro erhältst, übernimmt dein Arbeitgeber die Abgaben. In diesem Fall, ist dein Bruttoeinkommen gleich dem Nettoeinkommen.

Auszubildende erhalten ein niedrigeres Gehalt als Fachkräfte. Das hat damit zu tun, dass du als Azubi noch keine vollwertige Arbeitskraft bist, sondern deinen Beruf erst noch erlernen musst. Je nach Beruf beträgt die Ausbildungsdauer zwischen 1,5 und 3,5 Jahren. In dieser Zeit werden dir die Ausbildungsinhalte vermittelt. Du lernst also alles, was du für deinen späteren Beruf brauchst. Mit jedem Ausbildungsjahr, also auch mit steigender Erfahrung, wird deine Ausbildungsvergütung angepasst und du bekommst mehr Geld.

Laut Berufsbildungsgesetz muss dein Gehalt in der Ausbildung nach der Anzahl deiner Ausbildungsjahre gestaffelt sein. Das heißt konkret, dass du im ersten Ausbildungsjahr zum Beispiel ein Gehalt in Höhe von 650 Euro, im zweiten bereits 750 Euro und im dritten Ausbildungsjahr dann 850 Euro verdienst. Mit jedem Jahr deiner Ausbildung lernst du dazu und eignest dir Wissen und berufsspezifische Fertigkeiten an. Zudem übernimmst du immer mehr Verantwortung für deinen Arbeitsbereich, was entsprechend honoriert wird. Nach dem Abschluss deiner Ausbildung steht einer Tätigkeit als Fachkraft nichts mehr im Weg, dein Einstiegsgehalt ist jetzt natürlich wesentlich höher. Auch hier bestimmen Faktoren wie Branche und Bundesland die Höhe der Vergütung in deinem Job.

Im Mai 2019 hat die Bundesregierung die Einführung des Mindestlohns für Auszubildende beschlossen. Ab dem 01.01.2020 gilt ein Azubi-Mindestlohn für alle neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge. Damit soll jedem Auszubildenden eine angemessene Vergütung gezahlt werden. Azubis sollen im ersten Ausbildungsjahr monatlich mindestens 515 Euro bekommen. Bis 2023 steigt das Gehalt des ersten Ausbildungsjahrs. Ab 2024 passt sich die Höhe der Mindestausbildungsvergütung jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen an. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung wird dann jeweils im November des entsprechenden Jahres die neue Vergütung bekannt geben.

Zusätzlich soll der Lohn im Verlauf der Ausbildung um einen bestimmten Prozentsatz steigen. Ausgehend vom ersten Lehrjahr steigt der Lohn im zweiten Ausbildungsjahr um 18 Prozent, im dritten Ausbildungsjahr um 35 Prozent und im vierten Ausbildungsjahr um 40 Prozent.

Die Mindestvergütung von Auszubildenden im Verlauf der Ausbildungsjahre ab 2021

2021 2022 2023
1. Ausbildungsjahr 550 € 585 € 620 €
2. Ausbildungsjahr 649 € 690 € 732 €
3. Ausbildungsjahr 743 € 790 € 837 €
4. Ausbildungsjahr 770 € 819 € 868 €

Die Werte in der Tabelle wurden auf volle Euro gerundet.

Achtung! Wenn du einen Tarifvertrag hast, gilt die tarifvertraglich festgelegte Höhe der Ausbildungsvergütung (§ 17 Abs. 3 BBiG). Diese hat Vorrang gegenüber der Mindestausbildungsvergütung. Solltest du keinen tarifgebundenen Vertrag besitzen, darf dein Ausbildungsbetrieb dir maximal 20 Prozent weniger Gehalt als branchenüblich zahlen. Diese Regelung gilt allerdings nur, solange die Mindestvergütung nicht unterschritten wird.

Einige Ausbildungsbetriebe in Deutschland haben einen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft vereinbart, der sowohl für Fachkräfte als auch für Auszubildende gilt. Falls dein Ausbildungsbetrieb einen Tarifvertrag hat, dürfen im Ausbildungsvertrag keine niedrigeren Ausbildungsgehälter als die Tarifsätze vereinbart werden. Doch wie findest du heraus, ob dein möglicher Ausbildungsbetrieb einen Tarifvertrag hat? Am besten ist es, wenn du diese Frage direkt in deinem Vorstellungsgespräch mit deinem Ausbilder klärst. Es besteht auch die Möglichkeit, dich beim Betriebsrat, bei der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) oder bei den im Betrieb vorhandenen Gewerkschaftsvertretern zu erkundigen. Im Internet kannst du dich über solche Tarife informieren und herausfinden, wie viel du verdienen wirst.