W.A.F. Forum für Betriebsräte
Nun habe ich gestern gesehen, daß für unsere Filiale eine neue Aushilfe gesucht wird..... Wie kann das angehen? Kann ich dagegen irgendwas machen? 7 Antworten
Ja / Nein / Vielleicht Ich nehme mal an, dass die Aushilfe die "gleiche" Arbeit macht, wie Du? Das Problem ist natürlich, dass man den AG nicht zwingen kann, jemanden weiter zu behalten, den er nicht mehr möchte. Was Du jedenfalls machen kannst ist, Dich auf die Aushilfsstelle zu bewerben.
Danke für die Antwort. Aber ich kann doch davon ausgehen, daß die mich nicht wieder einstellen... Sonst hätten Sie mir ja auch eine befristete Verlängerung geben können..... Ich verstehe das alles nicht. Es war ja anscheinend gelogen weswegen ich gehen musste.
Wie lange warst du denn im befristeten Arbeitsverhältnis? Wenn du zwei Jahre voll hast, dann ist keine weitere Sachgrundlose Befristung mehr möglich. Jede Verlängerung hätte automatisch einen vor dem Arbeitsgericht einklagbaren unbefristeten Vertrag zur Folge. Die gleiche Folge hätte es übrigens, wenn dich dein Arbeitgeber wieder einstellt. Das gab es bei uns auch schon, dass dann Verträge nicht mehr verlängert wurden und neue Mitarbeiter eingestellt wurden. Dass dann gelogen wird stellt dem Arbeitgeber kein gutes Zeugnis aus.
Ich war für ein Jahr befristet eingestellt. Der Vertrag wurde auch nie verlängert. Ich seh auch irgendwie bei mir keine Schuld weil ich der Meinung war das alles gut war.
Wenn Du den befristeten Vertrag für ein Jahr unterschrieben hattest, war doch klar, das dieser auch rechtlich gesehen nach einem Jahr endet. Die deutsche Gesetzteslage erlaubt nunmal Arbeitgebern sachgrundlos zu befristen für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren. Du kannst hier leider gar nichts dagegen machen außer dich bei anderen Arbeitgebern zu bewerben und hoffentlich warst Du auch schon frühzeitig auf dem Arbeitsamt und hattest dich dort arbeitssuchend gemeldet. Sonst gibts ab dem 01.10.19 auch erstmal kein Arbeitslosengeld !
Hast Du die Begründung schriftlich bekommen, oder wurde das nur mündlich übermittelt? Zeugen?
Nein keine Zeugen. Auch gegen den Willen des Chefs Aktualisiert: 20.04.22 - 11:45 Ein befristeter Arbeitsvertrag birgt Risiken – für den Arbeitgeber. Folgendes Verhalten führt dazu, dass aus dem befristeten ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird. Befristete Arbeitsverträge sind mittlerweile gängige Praxis in Unternehmen. Meist handelt es sich um Zeitspannen von einem oder zwei Jahren. Ist die Frist abgelaufen, endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Doch es gibt Ausnahmen. In manchen Fällen wird aus dem befristeten Vertrag ein unbefristeter Vertrag. Etwa wenn der Arbeitnehmer auch nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses weiterhin in die Firma kommt. Unwissende Arbeitgeber „entfristen“ den Arbeitsvertrag unfreiwillig, wenn sie diesen Fehler machenZur stillschweigenden Verlängerung des Vertrags kommt es dem Unternehmer-Portal impulse zufolge, wenn Mitarbeiter weiter zur Arbeit gehen – auch nach Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnisses. Das sei in Paragraph 15 Absatz 5 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) festgehalten. Wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter in diesem Fall nicht sofort nach Hause schickt, verlängert er dessen Arbeitsvertrag. Laut TzBfG kommt es zur Verlängerung des Vertrags, wenn der Arbeitgeber nicht „unverzüglich widerspricht“. Ob befristete Arbeitsverträge maximal zwei Jahre dauern dürfen und ob für derartige Verträge die gesetzliche Kündigungsfrist gilt, erfahren Sie hier. (jg) Inhalt wird geladen... Für vollständige Anzeige bitte hier klicken. Wollen Sie über aktuelle Karriere-News auf dem Laufenden bleiben? Dann folgen Sie unserer Branchenseite auf dem Karriereportal Xing. Weiterlesen: Innerhalb von zehn Minuten Mails beantworten, länger arbeiten: Was darf der Chef verlangen – und was nicht? Sieben Dinge, die jeder heimlich im Büro macht© iStock / AntonioGuillem © pixabay © pixabay © pixabay © pixabay © pixabay © pixabay © pixabay |