Was steht mir bei pflegegrad 3 zu

Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen die Leistungen der TK-Pflegeversicherung für den Pflegegrad 3 auf einen Blick.

Leistung

Betrag

Pflegesachleistungen

Bis zu 1.363 Euro monatlich

Pflegegeld

545 Euro monatlich

Tagespflege

Bis zu 1.298 Euro monatlich

Vollstationäre Pflege

1.262 Euro monatlich

Entlastungsbetrag verwendbar für:

Bis zu 125 Euro monatlich

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag

für:

  • Hilfen zur Haushaltsführung
  • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen

Vollstationäre Pflege in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

15 Prozent des Heimentgelts, bis zu 266 Euro monatlich

Wohngruppenzuschlag

214 Euro monatlich

Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulanten Wohngruppen

Bis zu 2.500 Euro pro Person, bis zu 10.000 Euro für die gesamte Wohngruppe. Einmaliger Zuschuss unter bestimmten Voraussetzungen für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung.

Ersatzpflege

Bis zu 1.612 Euro für 42 Tage pro Kalenderjahr, plus bis zu 806 Euro der nicht verbrauchten Kurzzeitpflege.

Kurzzeitpflege

Bis zu 1.774 Euro für 56 Tage pro Kalenderjahr, plus bis zu 1.612 Euro der nicht verbrauchten Ersatzpflege.

Verbrauchspflegehilfsmittel

Bis zu 40 Euro monatlich.

Technische Pflegehilfsmittel

Keine Begrenzung (Für Versicherte ab 18 Jahren fällt eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent der Kosten an. Sie beträgt höchstens 25 Euro je Hilfsmittel.)

Wohnumfeldverbesserung

Bis zu 4.000 Euro

Bis zu 16.000 Euro bei mehreren Pflegebedürftigen pro Haushalt

Beratungseinsatz

Einmal pro Halbjahr verpflichtend für reine Pflegegeldempfänger

Einmal pro Halbjahr möglich für Pflegesachleistungsbezieher

Pflegeberatung

kostenlos

Beihilfeberechtigte bekommen Leistungen aus der Pflegeversicherung nur zur Hälfte gezahlt. In der Regel übernimmt die Beihilfe die restlichen Kosten oder einen Teil davon.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Je nachdem, ob ein pflegebedürftiger Mensch zu Hause oder stationär betreut wird, zahlt die Pflegekasse unterschiedliche Leistungen.
  • Wichtig sind außerdem die Pflegegrade.
  • Zum 1. Januar 2022 sind die Beträge für Pflegesachleistung und Kurzzeitpflege angehoben worden.
  • Schauen Sie sich den Überblick über die jeweils möglichen Leistungen an.

Wenn ein pflegebedürftiger Mensch auf Dauer in einem Pflegeheim oder einer speziellen stationären Einrichtung gepflegt wird, zahlt die Pflegekasse

  • im Pflegegrad 1: 125 Euro
  • im Pflegegrad 2: 770 Euro
  • im Pflegegrad 3: 1262 Euro
  • im Pflegegrad 4: 1775 Euro
  • im Pflegegrad 5: 2005 Euro

Ab dem 1. Januar 2022 gibt es einen weiteren Zuschuss zu den pflegebedingten Kosten. Mehr Informationen zu diesem Leistungszuschlag finden Sie in dieser Übersicht.

Pflegesachleistung

Der Begriff "Pflegesachleistung" hat nichts mit "Sachen" zu tun. Von Pflegesachleistung spricht man, wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt wird. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab. Übernommen werden können Pflege, Hilfen im Haushalt und die so genannte häusliche Betreuung.

  • Möchten Sie diese Leistung für sich selbst in Anspruch nehmen, können Sie unser kostenloses Musterschreiben zur Beantragung der Pflegesachleistungen herunterladen.
  • Sind Sie die/der Bevollmächtigte der pflegebedürftigen Person, verwenden Sie bitte zur Beantragung dieses Musterschreiben.

Betreuung umfasst die Unterstützung von Aktivitäten zu Hause, die der Kommunikation und den sozialen Kontakten dienen und die Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags zu Hause.

Pflegebedürftige können solche Sachleistungen der Pflegekasse von ambulanten Pflegediensten in Anspruch nehmen. Seit dem 1. Januar 2022 sind das monatlich

  • bis zu 724 Euro in Pflegegrad 2,
  • bis zu 1.363 Euro in Pflegegrad 3,
  • bis zu 1.693 Euro in Pflegegrad 4,
  • bis zu 2.095 Euro in Pflegegrad 5.

Festgelegt wurden die Erhöhungen der Sachleistungen im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vom Juni 2021.

Zusätzlich steht allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 ein sogenannter Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat zu, wenn sie zu Hause versorgt werden. Dieser Betrag ist insbesondere für die Unterstützung im Alltag gedacht. Der Betrag ist zweckgebunden und wird bei Aufwendungen für Entlastungsangebote von der Pflegekasse zurück erstattet.

Gut zu wissen: auch in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens können bei vorhandener Pflegebedürftigkeit Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden.

Beispiel: Frau Weber wohnt im Betreuten Wohnen und hat den Pflegegrad 2. Der ambulante Pflegedienst rechnet monatlich etwa 720 Euro ab. Die Pflegekasse zahlt hiervon 689 Euro. Den Restbetrag in Höhe von 31 Euro muss Frau Weber selbst zahlen.

Zusätzlich stehen Frau Weber monatlich 125 Euro als Entlastungsbetrag von der Pflegekasse zur Verfügung. Mit diesem Betrag finanziert Frau Weber hauswirtschaftliche Unterstützung beim Reinigen der Wohnung und beim Einkaufen durch ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag.

Pflegegeld

Pflegegeld erhält man, wenn ehrenamtliche Pflegepersonen die häusliche Pflege übernehmen. Das können zum Beispiel Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn sein. In diesem Fall erhält der Pflegebedürftige das Pflegegeld direkt auf sein Konto, und zwar

  • in Pflegegrad 2: 316 Euro
  • in Pflegegrad 3: 545 Euro
  • in Pflegegrad 4: 728 Euro
  • in Pflegegrad 5: 901 Euro

Der Pflegebedürftige bestimmt selbst, wie das Geld ausgegeben wird.

  • Möchten Sie diese Leistung für sich selbst in Anspruch nehmen, können Sie unser kostenloses Musterschreiben zur Beantragung von Pflegegeld herunterladen.
  • Sind Sie die/der Bevollmächtigte der pflegebedürftigen Person, verwenden Sie bitte zur Beantragung dieses Musterschreiben.

Mehr Informationen zum Pflegegeld.

Kombination von Sachleistung und Pflegegeld

Nimmt die pflegebedürftige Person die ihr zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält sie daneben ein anteiliges Pflegegeld. Mit dem Anteil aus dem Pflegegeld kann sie zum Beispiel einen Angehörigen für dessen Hilfe bezahlen.

Beispiel: Ein Pflegebedürftiger (mit Pflegegrad 3) hat Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 1.363 Euro. Tatsächlich verbraucht werden aber nur 70 Prozent, also eine Summe von 908,60 Euro. Deshalb können 30 Prozent vom Pflegegeld ausgezahlt werden. Bei einem Satz von 545 Euro in Pflegegrad 3 sind das in diesem Fall 163,50 Euro.

Weitere Pflegeleistungen

Darüber hinaus können folgende Pflegeleistungen beantragt werden:

Zu Beginn 2017 sind die bis dahin geltenden Pflegestufen durch die neuen Pflegegrade abgelöst worden. Der Pflegegrad 3 entspricht dabei einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt, wie auch schon bei den Stufen, durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mittels des Neuen Begutachtungsassessments. Anhand von 6 verschiedenen Modulen vergibt der MDK 0-100 Punkte, wobei 100 Punkte dem höchsten Grad der Unselbstständigkeit entsprechen. Sowohl körperliche als auch kognitive Aspekte werden mit in die Beurteilung einbezogen.

Weiterführende Infos

Den Pflegegrad 3 erhält man, wenn man 47,5 bis <70 Punkte zugeteilt bekommt. Per Definition spricht man hier von einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Pflegegradepunkte für die einzelnen Pflegegrade

  • Pflegegrad 1: 12,5 – <27 Punkte
  • Pflegegrad 2: 27 – <47,5 Punkte
  • Pflegegrad 3: 47,5 – <70 Punkte
  • Pflegegrad 4: 70 – <90 Punkte
  • Pflegegrad 5: 90 – 100 Punkte
Was steht mir bei pflegegrad 3 zu

Diese Leistungen bezahlen die Pflegekassen Menschen mit dem Pflegegrad 3 monatlich

Menschen, die sich in stationärer Pflege befinden, bekommen auch Leistungen bezahlt, die dem ambulanten Entlastungsbetrag entsprechen. Diese werden nach §43b (vormals §87b SGB XI) jedoch direkt an das Heim gezahlt, das für die Pflege zuständig ist. Das Heim muss allerdings nachweisen, dass es für pflegebedürftige Personen ein entsprechendes Angebot zur Verfügung stellt.

Wenn Ihr Angehöriger stationär, also im Heim gepflegt wird, erhält er mit dem Pflegegrad 3 den stationären Leistungsbetrag von 1.262 Euro durch die Pflegeversicherung. Hinzu kommt allerdings der bundesdurchschnittliche pflegebedingte Eigenanteil von 580 Euro sowie eine individuelle Summe, die vom jeweiligen Heim für Verpflegung, Unterkunft etc. berechnet wird. Diese beiden Beträge müssen vom Pflegebedürftigen selbst oder von den Angehörigen entrichtet werden.

Abgesehen von diesen Geldern unterstützt die Pflegekasse Menschen mit Pflegegrad 3 doch auch auf andere Art und Weise.

Kurzzeitpflege mit Pflegegrad 3

Die Kurzzeitpflege ist eine Pflegeform, die dazu dient, Menschen für max. 56 Tage im Jahr stationär zu pflegen, wenn dies kurzfristig nötig ist. Das kann beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder nach einer plötzlichen Verschlechterung des allgemeinen Zustandes dieses Menschen der Fall sein.

Die Kurzzeitpflege wird seitens der Pflegekasse pflegegradunabhängig mit pauschal 1.774€ im Jahr unterstützt. Dieser Betrag kann, wie bereits erwähnt, für maximal 8 Wochen, also 56 Tage, Kurzzeitpflege im Jahr verwendet werden.

Lediglich Menschen mit dem Pflegegrad 1 erhalten keine Unterstützung bei der Kurzzeitpflege.

Hier finden Sie alle Informationen zum Pflegegrad 1.

Pflegegrad 3 und Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege funktioniert ähnlich wie die Kurzzeitpflege. Wenn ein pflegender Angehöriger verhindert ist (durch Urlaub, Krankheit oder sonstiges), übernimmt ein professioneller Pflegedienst die Pflege des Menschen. Man erhält bis zu 1.612 Euro im Jahr, die man für die Verhinderungspflege nutzen kann. Die Verhinderungspflege kann maximal sechs Wochen, also 42 Tage, im Jahr beansprucht werden.

Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten keine Unterstützung für die Verhinderungspflege.

Tages- und Nachtpflege mit Pflegegrad 3

Mit dem Pflegegrad 3 erhält man teilstationäre Leistungen von 1.363 Euro im Monat. Diese Leistungen kann man vollständig für die Tagespflege und die Nachtpflege verwenden. Darüber hinaus kann man auch die zusätzlichen Betreuungsleistungen von 125 Euro im Monat dafür nutzen.

Pflegehilfsmittel für Menschen mit Pflegegrad 3

Ebenfalls unterstützt die Pflegekasse pauschal die Anschaffung von medizinischen Hilfsmitteln, die der pflegebedürftige Mensch benötigt, sowie den Hausnotruf, sollte dieser gewünscht oder erfordert sein.
Für Pflegehilfsmittel wie beispielsweise Messgeräte stellt die Pflegekasse 40€ pro Monat zur Verfügung. Einen Hausnotruf unterstützt sie mit 23 Euro monatlich.

Beides wird unabhängig vom Pflegegrad an alle Pflegebedürftigen ausgezahlt, die diese Mittel benötigen.

Was steht mir bei pflegegrad 3 zu

Maßnahmen zum barrierefreien Wohnen

Bauliche Maßnahmen können dafür erforderlich sein, dass ein pflegebedürftiger Mensch weiterhin in seinem eigenen Zuhause wohnen bleiben kann. Diese Maßnahmen werden ebenfalls von der Pflegekasse unterstützt: Bis zu 4.000 Euro zahlt sie pro Maßnahme. "Maßnahme" heißt hierbei jedoch tatsächlich ein Paket an Umbauten, das für die Gewährleistung der Barrierefreiheit durchgeführt werden muss. Das heißt, dass nicht beliebig viele Umbauten immer wieder mit 4.000 Euro bezuschusst werden. Weitere Umbauten werden nur unterstützt, wenn eine weitere Verschlechterung des Zustands des pflegebedürftigen Menschen eintritt, was dann auch mit einer Erhöhung des Pflegegrades mit einhergeht.

In unserem Beitrag zum Barrierefreien Wohnen gehen wir umfassend auf diese Thematik ein.

Hier können Sie erfahren, wie Maßnahmen zu barrierefreiem Wohnen finanziert werden können.

Was steht mir bei pflegegrad 3 zu

Pflegegrad beantragen – so geht's

Um einem Pflegegrad zugeteilt zu werden, muss man einen Antrag an seine Pflegekasse schicken. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, einen Antrag alleine zu stellen, können Sie sich auch bei einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe Hilfe erbitten. Sie können auch einen Hausbesuch fordern, wenn Ihre Situation dies nötig macht. Der Pflegeberater übernimmt dann das weitere Verfahren.

Ist der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen, erscheint ein Gutachter des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung (MDK) bei Ihnen zuhause und beurteilt Ihre Selbstständigkeit.

Sie sollten sich bzw. Ihren Angehörigen intensiv auf diesen Besuch vorbereiten. Im Bestfall führen Sie im Vorfeld ein Pflegetagebuch, um die Situation so präzise wie möglich darstellen zu können.

Anhand des Gutachtens, das der MDK erstellt, wird dann ein entsprechender Pflegegrad zugeteilt.

Falscher Pflegegrad – legen Sie Widerspruch ein!

Sollten Sie der Meinung sein, dass Ihnen oder Ihrem Angehörigen ein zu geringer Pflegegrad zugeteilt wurde, haben Sie 4 Wochen nach Erhalt der Zuteilung Zeit, Widerspruch einzulegen. Weitere 4 Wochen darauf haben Sie Zeit, den Widerspruch zu begründen.

Mehr zur Antragstellung und zum Widerspruch erfahren Sie in unserem diesbezüglichen Beitrag.

Was steht mir bei pflegegrad 3 zu

Bis Ende 2016 wurden Pflegebedürftige in sogenannte Pflegestufen eingestuft, die gewissen Geldleistungen entsprachen, die sie je nach Pflegeform von der Pflegeversicherung erhielten. Mit dem PSG 2 wurden diese Pflegestufen am 01.01.2017 von den 5 Pflegegraden abgelöst. Grund hierfür war die Tatsache, dass die Stufen größtenteils der körperlichen Unselbstständigkeit sowie dem zeitlichen Aufwand, der für die Pflege nötig ist, Rechnung trugen. Das hat sich mit den Pflegegraden geändert.

Das Neue Begutachtungsassessment, der Bewertungskatalog, anhand dessen man einen Pflegegrad feststellen kann, geht ganzheitlicher auf die Situation des Pflegegbedürftigen ein. Nun spielen auch kognitive Beeinträchtigungen eine Rolle bei der Einteilung in einen Pflegegrad und den daraus resultierenden Leistungen für die Pflege. Das Neue Begutachtungsassessment bewertet die Pflegebedürftigkeit anhand der folgenden 6 Module:

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte.

Mehr zum PSG 2, zum Neuen Begutachtungsassessment und zu den Pflegegraden finden Sie in unserem umfassenden Beitrag zu den Pflegegraden.

Das Pflegestärkungsgesetz 3 ist ebenfalls zu Beginn 2017 in Kraft getreten. Es hat das Ziel, die Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes 2 in ländlichen Regionen zu unterstützen sowie Pflegegelder und andere Sozialleistungen wie beispielsweise die Eingliederungshilfe in eine rechtliche Beziehung zu setzen. Aus diesem Grund wird das Pflegestärkungsgesetz 3 auch oft kritisiert. In unserem Beitrag zum Pflegestärkungsgesetz 3 erfahren Sie alles Wissenswerte über dieses Gesetz.

Bestehen weitere Fragen zum Pflegegrad 3?

Falls Sie mehr Informationen benötigen, können Sie sich dafür an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wenden. Die dortigen Berater beantworten Ihre Fragen kompetent, umfassend und verbindlich.

Das Bürgertelefon steht Ihnen montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Verfügung, freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Dies ist die Telefonnummer zu allen Themen der Pflegeversicherung:
030 / 340 60 66 – 02

Für gehörlose und hörgeschädigte Menschen gibt es diese Faxnummer:
030 / 340 60 66 – 07

und die Email-Adressen
sowie

Außerdem steht Ihnen auch ein Gebärdentelefon zur Verfügung:
ISDN-Bildtelefon: 030 / 340 60 66 – 08
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