Wie viele personen dürfen im auto sitzen nrw

Bisher galt, dass ausschließlich der eigene Hausstand und eine Person aus einem weiteren Hausstand im Auto mitfahren darf. Ab Montag, 8. März 2021, erhöht sich die Mitfahrerzahl auf fünf Personen aus zwei Haushalten, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Paare gelten als ein Haushalt. Auch im Auto sollten weiterhin die Hygiene-Regeln beachtet werden, denn umso kleiner der Raum, in dem sich Menschen aufhalten, umso größer ist das Infektionsrisiko. Das heißt auch im Auto soweit möglich: Abstand halten, gewaschene Hände, Maske tragen und regelmäßig lüften.

Corona-Ansteckungswahrscheinlichkeit in Innenräumen berechnen

Wissenschaftler errechnen das Risiko in Innenräumen mit diesen Werten: Generell gilt, dass das Infektionsrisiko in Innenräumen erhöht ist, denn die besonders kleinen Aerosolpartikel können sich im Gegensatz zu großen Tropfen lange in der Luft halten und eingeatmet werden. Dabei ist die Dosis der infektiösen Aerosolpartikel entscheidend, die eingeatmet werden. Diese wird nach Angaben der Technischen Universität Berlin durch verschiedene Faktoren bestimmt: die Emissionsrate, die Atemaktivität von Quelle und Empfänger, die Aerosolkonzentration im Raum sowie die Aufenthaltsdauer im Raum.

  • Was wir über das Coronavirus wissen

Corona-Schutz im Auto: Luftzirkulation beachten

In besonders kleinen Räumen wie einem Auto kommt noch ein Wert dazu: die Luftzirkulation. Eine Studie, die am 1. Januar 2021 im Fachmagazin Science Advances veröffentlicht wurde, hält ein paar überraschende Zusammenhänge parat. Je nachdem, wie viele Personen im Auto sitzen und je nachdem, welche Fenster dabei geöffnet werden, desto mehr steigt oder sinkt das Infektionsrisiko. Werden zum Beispiel alle vier Fenster gleichzeitig geöffnet, strömt die Luft im Auto von hinten nach vorne, nicht andersrum. Sitzen nur zwei Personen im Auto, sollten sie vorne und hinten sowie diagonal sitzen und nicht die Fenster direkt neben sich öffnen, sondern die jeweils gegenüberliegenden. Das sorgt für eine günstigste Luftzirkulation im Auto. Also, so wie auf diesem Bild:

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Infos: Kurznachrichten | Fallzahlen Niederlande

Hinweis: Ab dem 3. Mai, aktualisieren wir die Fallzahlen nur noch ein bis zwei Mal pro Woche. Wir beobachten die Entwicklung des Virus weiterhin genau.

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Zuletzt aktualisiert am 26. Februar 2022 von Thomas Klimeck.

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Stand: 17.12.2021, 11:28 Uhr

Wir beantworten Ihre Fragen zum Alltag mit dem Coronavirus. Hier: Mit Maske im Auto - was ist da zu beachten?

Im privaten Pkw besteht in NRW keine Maskenpflicht. Wer als Fahrer freiwillig eine Maske trägt, weil er Mitfahrer an Bord hat, muss beachten, dass seine Gesichtszüge trotzdem erkennbar sind, sonst droht ein Bußgeld, so der ADAC unter Verweis auf Juristen. Eine Maskenpflicht besteht allerdings bei Taxifahrten.

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20.05.2021 —

Die Bundes-Notbremse gegen Corona wirkt. Doch noch immer gibt es Beschränkungen, auch im Auto. Alles zu den aktuellen Regeln für Autofahrer: Insassen, Maske, Handel, Reisen – was ist erlaubt?

Der Kampf gegen die dritte Welle der Corona-Pandemie in Deutschland ist mit einer Bundes-Notbremse vereinheitlicht worden. Das Kabinett beschloss dazu eine Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes. Darin enthalten ist unter anderem eine Ausgangssperre zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens, die auch Auswirkungen auf das Fahren nach 22 Uhr hat. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei Tagen nacheinander der Inzidenzwert (Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen) den Schwellenwert 100, gelten ab dem übernächsten Tag zusätzliche Maßnahmen (zum COVID-19-Dashboard des Robert Koch-Instituts).

Welche Auswirkungen hat das Ganze fürs Autofahren? Was müssen Autofahrer und ihre Mitreisende beachten? Wie viele Insassen sind in einem Fahrzeug erlaubt? Gibt es eine Maskenpflicht? Welche Corona-Regeln gelten? Unter anderem sind bundeseinheitlich nur noch Treffen eines Hausstandes mit einer weiteren Person gestattet, Kinder nicht mitgezählt. Das gilt auch (wie zuvor) für den privaten Bereich Auto. Zwar können Abstandsregeln (1,5 Meter) in einem Pkw kaum eingehalten werden, dennoch ist größtmöglicher Abstand angeraten, genau wie das Tragen einer Maske für haushaltsfremde Insassen.

Interessant für Autofahrer ist auch, dass Werkstätten und Waschstraßen genau wie Tankstellen geöffnet bleiben, ebenso Einrichtungen von Prüforganisationen. Im Autohandel ist weiterhin die Auslieferung online erworbener Fahrzeuge, also "Click & Collect", generell möglich. Bis zu einer Inzidenz von 150 ist auch "Click & Meet" erlaubt, also der persönliche Beratungstermin in einem Autohaus, bei einer Mindestgröße von 40 Quadratmetern pro Person. Zum Betreten ist entweder die Vorlage eines negativen Coronatests nötig, zugelassen sind aber auch durchgeimpfte (14 Tage nach der letzten Injektion) oder vollständig genesene (PCR-Test nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als sechs Monate) Personen. Eine Beratung per Telefon und im Internet ist natürlich weiter drin, Kia beispielsweise verlängert dafür die Öffnungszeiten seines Online-Showrooms an drei Tagen die Woche bis 22 Uhr. Kontaktlose Vertragsabschlüsse sind machbar per E-Mail mit Scan, per Fax oder Post. Bei der Zulassung kann es jedoch nach wie vor zu Einschränkungen kommen.

Bis zum Inkrafttreten der bundeseinheitlichen Notbremse galt ein Beschluss der Bund-Länder-Runde vom 22./23. März 2021 (hier im Wortlaut), in dem eine Tragepflicht medizinischer Masken im Auto explizit erwähnt wurde. Allerdings kam diese ebenfalls nur in Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 für Mitfahrer infrage, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehörten. Berlin, Hamburg, das Saarland und Sachsen schreiben das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im Auto generell vor, ausgenommen sind der Fahrer und Mitglieder seines Haushaltes. In Hamburg indes wird zum 22. Mai 2021 die Maskenpflicht u. a. in privaten Kraftfahrzeugen aufgehoben – allerdings irgendwie nur halb. Denn in den Regularien der Hansestadt heißt es weiter: "Die generelle Pflicht zum Tragen einer Maske bei Unterschreitung des gebotenen Abstandes von 1,5 m oder auf Anordnung im Einzelfall bleibt bestehen."

Empfohlen wird, nach Möglichkeit generell auf die Mitnahme haushaltsfremder Personen im eigenen Auto zu verzichten. Außerdem gilt die bekannte "AHA"-Formel (Abstand + Hygiene + Alltagsmaske), erweitert um ein L (wie Lüften) und ein weiteres A (wie App benutzen, gemeint ist die Corona-Warn-App). Das Stoßlüften ist gerade in einem Auto ratsam und auch problemlos umsetzbar.

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Die Corona-Maske sollte während der Fahrt aus Sicherheitsgründen nicht am Innenspiegel hängen.

Beim Tragen von Schutzmasken gibt es Einschränkungen am Steuer. Um die Identifizierung des Fahrers bei Verkehrsverstößen zu ermöglichen, darf laut dem Verkehrsrechtsexperten Uwe Lenhart (Frankfurt/Main) "das Gesicht von der Maske nicht so verdeckt" werden, dass er "nicht mehr erkennbar ist". Bei Zuwiderhandlung drohten demnach 60 Euro Bußgeld. In den meisten Bundesländern ist jedoch die Polizei von den Behörden angewiesen, bei Kontrollen mit Augenmaß vorzugehen. Zudem sollte man die Schutzmaske während der Fahrt nicht am Innenspiegel hängen lassen, da diese die Sicht einschränken und für Ablenkung sorgen könnte.

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Fahrschulen sind geöffnet, allerdings gilt eine Test- und Maskenpflicht.

Eine FFP2-Maskenpflicht besteht beim praktischen Unterricht oder einer Prüfungssituation in einer Fahrschule. Fahrschulen dürfen offiziell seit dem 8. März wieder öffnen. Voraussetzung für den Unterricht ist ein entsprechendes Hygienekonzept des Betriebs und ein tagesaktueller COVID-19-Schnelltest des Fahrschülers. Inhaber und Bedienstete müssen sich vielerorts zweimal wöchentlich testen (lassen). Interessenten sollten sich bei ihrer lokalen Fahrschule erkundigen, auch was mögliche Fristverlängerungen für Prüfungen angeht.

Betroffen sind nach wie vor auch (Auto-)Reisende. Reisen soll es nämlich möglichst gar nicht geben, weder dienstlich noch touristisch. So hieß es bereits im Beschluss vom 25. November 2020, dass "(...) alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen, insbesondere touristische Reisen auch ins Ausland unter anderem in Hinblick auf die Skisaison" zu vermeiden seien. Dieser Grundsatz gilt noch immer, mehr noch: Während der geltenden Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr morgens gilt sogar ein Durchreiseverbot ohne triftigen Grund durch betroffene Landkreise. Immerhin werden die Hotspots immer weniger, die Inzidenzwerte fallen kontinuierlich. Angesichts der positiven Entwicklung sind in vielen Urlaubsregionen Lockerungen umgesetzt oder in Aussicht, zumindest für Geimpfte, Genesene und Getestete. Alle Infos zum Thema Reisen und Corona gibt es hier.

Die Schutzmaske gegen eine Übertragung des Coronavirus könnte bald zum ständigen Begleiter von Autofahrern in Deutschland werden. Das Bundesverkehrsministerium prüft eine Mitführpflicht von jeweils zwei Mund-Nase-Bedeckungen pro Fahrzeug, auch nach Ende der Pandemie. Auf AUTO BILD-Anfrage erklärte das Haus von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), möglicherweise eine solche Pflicht bei der nächsten Änderungsverordnung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorschlagen zu wollen. Weitere Details könnten noch nicht mitgeteilt werden. Medienberichten zufolge will sich das Ministerium an den Regelungen für Warnwesten orientieren, bei deren Missachtung ein Bußgeld von 15 Euro droht.