Was kann passieren wenn man nicht mehr zu arbeit geht und sich auch nicht mehr meldet beim chef / Mitarbeiter ? Wird man dann gekündigt oder ist das so als wenn man selber gekündigt hat ??? ...komplette Frage anzeigen
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Das ist Arbeitsverweigerung und der AG ist berechtigt den Arbeitsvertag zu kündigen und unter Umständen Schadenersatz ver verlangen.
Du wirst eine Abmahnung bekommen und für den entstandenen Schaden verantwortlich gemacht. Deine Arbeit bist du dann auch los und ich glaube kaum, dass du dann noch gute Chancen hast eine neue Tätigkeit zu finden. Denn das du zuverlässig bist wird man dir dann schriftlich bestätigen. LG
Fristlose Kündigung, Sperre beim Arbeitsamt und es besteht tatsächlich die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber Schadenersatzansprüche geltend machen kann. Das Zeugnis dürfte auch nicht sehr gut ausfallen.
Arbeit, Kündigung, Arbeitsrecht
Das hat mit "Leibeigenschaft", wie Du in einem Kommentar meinst, nun wahrhaftig nichts zu tun, sondern schlicht und einfach mit der Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen, die Du eingegangen bist! Umgekehrt wärst Du wahrscheinlich auch wenig "erfreut", wenn Dein Arbietgeber Dich grundlos "von heute auf morgen" rausschmeißen würde! Ein Minimum von Gespür für vertraglich-geschäftliche Selbstverständlichkeiten sollte man schon erwarten können! Was die Konsequenzen angeht: Unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit - so wie Du Dir das vorstellst - rechtfertigt den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung mit der Folge einer berechtigten (!) Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld und evtl eines "schwarzen Flecks" im Lebenslauf. Ein Schadenersatzanspruch des Arbietgebers ist dagegen wenig wahrscheinlich, da der Arbeitgeber den Schaden genau beziffern und auch nachweisen muss, dass der Schaden einzig und alleine aufgrund Deines unentschuldigten Fernbleibens entstanden ist und nicht auch bei plötzlicher Erkrankung entstanden wäre!
Wenn du ohne die Kündigungsfrist einzuhalten, einfach nicht mehr hingehst, wirst du zum Schadensersatz verpflichtet. Irgendjemand muss deine Arbeit ja machen. Dabei fallen dann Überstunden an oder eine Ersatzkraft muss eingestellt werden. Die musst du dann bezahlen. Außerdem bekommst du natürlich 12 Wochen keine Unterstützung.
Antworten (7)
Frislos oder fristgerecht? Bei Eigenkündigung verhängt das (sofort zu verständigende!) Arbeitsamt eine dreimonatige Zahlungssperre.
Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers und Sperre bei der Zahlung von Arbeitslosengeld durch das Arbeitsamt.
Schadenersatz? Kann ich mit eigentlich nicht vorstellen. Welchen Schaden soll er denn nachweisen können? Immerhin muss er ja auch kein Gehalt mehr zahlen.
Im Normalfall wird der Arbeitnehmer für irgendeine Tätigkeit zuständig sein.Ich will ein Beispiel bringen:Der Arbeitnehmer, der unerwartet nicht mehr zur Arbeit erscheint, hat die Aufgabe, mit einem Gabelstapler Lieferfahrzeuge zu entladen. Er ist der einzige, der Stapler fahren kann. Die anliefernden LKW können nicht entladen werden; der Arbeitgeber findet kurzfristig keine Ersatzkraft. Selbst wenn man das eingesparte Gehalt abzieht, sind die Kosten höher, die entstehen können, wenn der LKW nicht entladen wird.Beliebig viele ähnliche Beispiele könnte man anführen. Es muss nicht zu Schadensersatzforderungen kommen, aber es kann zu Schadensersatzforderungen kommen.
Das ist aber ein schlechtes Beispiel. Ein Arbeitgeber, der für diese Tätigkeit keinen Ersatz hat, ist selber schuld. Wenn der besagte Arbeitnehmer krank wäre,hieße es dann:
Das würde ich Ihnen auf gar keinen Fall empfehlen. Sie haben mit dem Arbeitsvertrag nicht irgendein Papier unterschrieben, sondern einen Vertrag mit Ihrem Arbeitgeber, der auch Ihre Verpflichtungen beinhaltet. Erleidet der Arbeitgeber durch Ihr unbegründetes Fernbleiben einen Schaden, dann kann er sie schadenersatzpflichtig machen. Und das kann fürchterlich ins Geld gehen.
Pluzifer17:Wenn meine Oma Räder hätte, wäre sie ein Omnibus. Er ist aber eben nicht krank! |