Was kostet eine künstliche Befruchtung AOK

Die künstliche Befruchtung ist für viele kinderlose Paare die große Chance, trotz einer Fruchtbarkeitsstörung schwanger zu werden. Dabei unterstützen Mediziner Samen- und Eizelle auf ihrem Weg zueinander. Was bedeutet ein Ja zu einer künstlichen Befruchtung? Welche unterschiedlichen Methoden gibt es, wie sieht deren Ablauf aus und wie unterstützt dich deine AOK Hessen finanziell?

Der Ursache auf den Grund gehen

Bevor eine künstliche Befruchtung bei unerfülltem Kinderwunsch in Betracht kommt, stehen erst einmal Beratungsgespräche und ärztliche Untersuchungen an. Dabei geht es darum, die möglichen Ursachen für die Kinderlosigkeit zu klären. Denn nur so kann eine Erfolg versprechende Methode zur Befruchtung gefunden werden. Meist hat die Unfruchtbarkeit organische Ursachen. Bei rund zehn Prozent der Betroffenen liegt der Unfruchtbarkeit eine psychische Ursache zugrunde. Es gibt verschiedenste Methoden der künstlichen Befruchtung. Welches Verfahren im Falle einer Unfruchtbarkeit am sinnvollsten ist, hängt von der individuellen Situation ab.

Die drei medizinischen Methoden

Die gängigste Methode ist die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI). Hierbei wird eine einzelne männliche Samenzelle in die Eizelle der Frau injiziert. Dieses Verfahren eignet sich besonders gut für Paare, bei denen der Mann Fruchtbarkeitsprobleme hat.

Bei der herkömmlichen In-vitro-Fertilisation (IVF) dagegen werden Eizelle und Samenzelle mit einer Nährflüssigkeit zusammengebracht. Der eigentliche Befruchtungsprozess soll dann von allein stattfinden.

Bei beiden Methoden unterzieht sich die Frau einer Hormonbehandlung. Die Reifung und das Wachstum der Eizelle werden dadurch gefördert. Die befruchtete Eizelle wird anschließend wieder in die Gebärmutter zurückgegeben. Dies ist zwar ein medizinischer Eingriff, er ist aber unkompliziert und wird ambulant vorgenommen. Sowohl bei der ICSI als auch bei der IVF liegen die Chancen für eine erfolgreiche Schwangerschaft bei 15 bis 20 Prozent.

Das dritte und älteste Verfahren einer künstlichen Befruchtung ist die Intrauterine Insemination (IUI). Hierbei wird die Eizelle nicht im Reagenzglas befruchtet, sondern die Spermien werden direkt in die Gebärmutter eingebracht. So sollen die Spermien die Eizelle schneller erreichen als beim Geschlechtsverkehr. Die Chancen auf eine erfolgreiche Befruchtung und anschließende Schwangerschaft liegen bei fünf bis zehn Prozent.

Wie Erfolg versprechend die künstliche Befruchtung ist (das heißt, wie hoch die Chancen sind, eine Schwangerschaft herbeizuführen), hängt von verschiedenen Faktoren ab – zum Beispiel vom eingesetzten Verfahren und vom Alter der Frau. Ob eine Kinderwunschbehandlung erfolgreich verläuft und sich eine Schwangerschaft eingestellt hat, erfahren Frauen meist nach circa zwölf Tagen. Eine Phase des Hoffens und Wartens, ob sich die Eizellen in der Gebärmutter genistet haben. Wichtig ist es, während der gesamten Zeit so viel Stress wie möglich zu vermeiden und seinen Alltag nicht ganz und gar vom Kinderwunsch beherrschen zu lassen. Ein gesunder Lebensstil und das Achten auf das eigene Wohlergehen können zu einem Erfolg beitragen.

Unsere Kostenübernahme bei Kinderwunsch

Fest steht: Eine künstliche Befruchtung kann je nach Verfahren und Anzahl der Versuche teuer werden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen meist nur den gesetzlich festgelegten Anteil der Kosten, das sind 50 Prozent. Gut, wenn dir in dieser emotional schweren Phase mit der AOK Hessen eine Krankenkasse zur Seite steht, die dich unterstützt und entlastet. Kommt der Arzt zu dem Schluss, dass eine künstliche Befruchtung erforderlich ist und die Erfolgschancen ausreichend sind, übernimmt die AOK Hessen bei verheirateten Paaren für die ersten drei Versuche neben dem gesetzlichen Anteil von 50% der mit dem Behandlungsplan veranschlagten Kosten, zusätzlich bis zu 250 Euro je Versuch. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass die Frau zwischen 25 und 40 Jahre und der Mann zwischen 25 und 50 Jahre alt sein müssen. Bei der IUI kommen wir für bis zu acht Versuche auf. Hier findest du mehr Informationen darüber, wie genau unsere finanzielle Unterstützung aussieht.

Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen bieten zusätzlich zu der gesetzlich garantierten 50%igen Kostenbeteiligung (nach §27a SGB V) weitere freiwillige Leistungen (sog. Satzungsleistungen) an.
Die unten genannten Krankenversicherungen bieten solche Zusatzleistungen auf freiwilliger Basis an. Vor einem Wechsel der Krankenkasse sollten Sie sich in jedem Fall die Richtigkeit der Angaben bestätigen lassen. Die Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Darüber hinaus können von den jeweiligen Krankenkassen für eine Kostenübernahme weitere hier nicht genannte Einschränkungen gemacht werden (z.B. dass beide Partner zur jeweiligen Kasse wechseln müssen usw.).

BKK Scheufelen
Die BKK Scheufelen übernimmt auch Leistungen für unverheiratete Paare. Dieses Angebot muss aufgrund neuerer Rechtsprechung Ende 2014 eingestellt werden!  

Actimonda BKK (ehemals BKK ALP PLUS) Sind drei bereits genehmigte Versuche erfolglos geblieben, übernimmt die Actimonda BKK die Hälfte der Kosten für einen vierten Versuch. Dieses Angebot richtet sich an Frauen ab 25 bis einschließlich 45 Jahren sowie Männer ab 25 bis einschließlich 51 Jahren.

Quelle: https://www.actimonda.de/leistungen/beratung/kuenstliche-befruchtung.html

BKK Akzo Nobel -Bayern
Die BKK Akzo Nobel-Bayern (Kassenöffnung für Bayern) hat bei der künstliche Befruchtung die Altersgrenze für Frauen von 40 auf 45 Jahre angehoben. Quelle: http://www.bkk-akzo.de/leistungen/leistung/kuenstliche-befruchtung-neu/

IKK Classic Die IKK Classic erstattet ungewollt kinderlosen Paaren 100 Prozent des Eigenanteils für eine künstliche Befruchtung. Voraussetzung für die volle Erstattung des Eigenanteils ist, dass beide Ehepartner bei der IKK Classic versichert sind. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Voraussetzungen.

Quelle: https://www.ikk-classic.de/leistungen-service/leistungen-von-a-z/kuenstliche-befruchtung.html

Knappschaft Die Knappschaft erstattet ungewollt kinderlosen Paaren 100 Prozent des Eigenanteils für eine künstliche Befruchtung. Voraussetzung für die volle Erstattung des Eigenanteils ist, dass beide Ehepartner bei der Knappschaft versichert sind. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Voraussetzungen. Weitere Informationen sind bei der Beratungsstelle der Knappschaft in Heilbronn unter Tel. 07131 797789-0 erhältlich.

Quelle: http://www.knappschaft.de/DE/1_navi/04_leistungen_a-z/01_leistungen/schwangerschaft_und_geburt_kuenstliche_befruchtung/node.html

BKK VBU
Wenn Sie als Ehepaar schon jetzt die Voraussetzungen für die künstliche Befruchtung erfüllen, erhöht diese Krankenkasse den Kostenzuschuss auf 75 %. Der Eigenanteil wird damit halbiert. Die zusätzliche Kostenübernahme erfolgt für die Leistungen, die dem Versicherten der BKK VBU zu zuordnen sind. Ist der Partner nicht bei der BKK VBU versichert, übernimmt die Krankenkasse für dessen Leistungen keine zusätzlichen Kosten. Ferner haben Versicherte der BKK VBU bereits einen Anspruch auf einen Kostenzuschuss in Höhe von 75 %, wenn beide Partner 19 Jahre alt und beide bei der BKK VBU versichert sind. Die BKK VBU übernimmt leider keine Leistungen mehr für unverheiratete Paare.
Quelle: https://www.meine-krankenkasse.de/leistungen-extras/zusatzleistungen/kuenstliche-befruchtung.html

Atlas BKK Ahlmann Die Versicherten erhalten von der Krankenkasse zusätzlich eine schriftliche Kostenzusage für die weitere Übernahme von 25 % der Kosten des Behandlungsplans, so dass sich der Anteil von 75 % erhöht.

Quelle: http://www.atlasbkkahlmann.de/index.php?option=com_content&view=article&id=185&Itemid=291

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt darüber hinaus weitere 12,5% der Kosten, so dass sich der Gesamtzuschuss auf 62,5% erhöht.

Quelle: http://www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/leistungen-service/kuenstliche-befruchtung-209129.php

AOK Baden-Württemberg
Die AOK Baden-Württemberg übernimmt 75% der Kosten für gesetzlich versicherte Paare. Die obere Altersgrenze wurde ausgedehnt. Weibliche gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften (nach LPartG) können ebenfalls mit Unterstützung rechnen, es gibt aber Einschränkungen. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: http://www.aok.de/baden-wuerttemberg/leistungen-service/kuenstliche-befruchtung-175786.php
Achtung: Bitte beachten Sie die Info "Selektivvertrag AOK BW"

Bahn BKK Die BAHN-BKK übernimmt alle Kosten des abrechnungsfähigen Gesamtbetrags, wenn beide Ehepartner bei der BAHN-BKK versichert sind. Ist nur ein Ehepartner bei der BAHN-BKK versichert, übernimmt die BAHN-BKK 75 Prozent des abrechnungsfähigen Gesamtbetrags.

Quelle: http://www.bahn-bkk.de/Leistungen_EXTRAS/Page005191.aspx

BKK EWE
Die BKK EWE übernimmt bei einer künstlichen Befruchtung 75 % der vertragsärztlichen Leistungen und Arztneumittel für bis zu 3 Versuche. Besonderheit ist auch, dass Leistungen auch an Frauen gewährt werden, welche das 20. Lebensjahr vollendet haben. Quelle: http://www.bkk-ewe.de/pluspunkte/1246.php

Hanseatische Krankenkasse – HEK Die HEK bezuschusst maximal 3 Versuche IVF oder ICSI in Höhe von 200,00 Euro je Versuch. Voraussetzung ist, dass beide Ehepartner bei der HEK versichert sind und die Behandlung zu Lasten der HEK abgerechnet wurde.

Quelle: http://www.hek.de/leistungen-beitraege/leistungen-a-z/kuenstliche-befruchtung.html

BKK Verbund Plus Die Krankenkasse unterstützt die Versicherten bei den ersten drei Versuchen der künstlichen Befruchtung zusätzlich mit je 200,00 Euro, wenn beide Ehepartner bei der Kasse versichert sind.

Quelle: http://www.bkk-verbundplus.de/Gut-informiert/Aktuelle-Neuigkeiten/VerbundPlus-Plus.php

BKK Wirschaft und Finanzen Die BKK Wirtschaft & Finanzen erstattet zusätzlich zu den genehmigten Kosten eines Behandlungsplans einmalig weitere 500,00 Euro für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft.

Quelle: http://www.bkk-wf.de/zusatzleistungen/region/niedersachsen/leistung/kuenstliche-befruchtung