Was ist der unterschied zwischen stockwerk und etage

Hallo.

Gern möchte ich einmal wissen, warum man an Gebäuden die Etagen verschieden bezeichnet?

Früher in meiner Schule; die hatte einen Keller und darüber Etagen. Ich würde sagen 1. bis 3. Stock. In der Schule allerdings hieß es Keller // Erdgeschoss und 1. und 2. Obergeschoss.

Aber warum Obergeschoss? Warum ist es nicht einfach: Keller // 1. bis 3. Stock?

Ich kenne es nur so als Stock. Wenn ich ganz unten über dem Keller bin, bin ich im 1. Stock. Gehe ich dann höhrer ist es der 2.; 3. u.s.w. Deshalb verstehe ich es nicht, warum es zwei Bezeichnungen für die Geschosse gibt.

Anderes Beispiel: Früher in Kinderjahren wohnte ich auf einem Dorf in einem großen Block mit Balkons. Der hatte auch – klar – einen Keller und darüber optisch gesehen 5 Fenster oder 5 Balkons wie man möchte. Darüber das Dach.

Für mich war es immer der 1. bis 5. Stock. Ich kannte es schon immer nur so. Aber Bauarbeiter die dort arbeiteten, sagten dass es der Keller ist, darüber das Erdgeschoss und dann 1. bis 4. Obergeschoss. Aber warum Obergeschoss? Warum kenne ich es eigentlich schon immer nur als Keller + Stock?

Jetzt wohne ich in einem Block ganz oben, der 6 Stock hat. Oder anders gesagt im: 5. Obergeschoss.

Dieses Haus ist 2012 voll saniert worden und es wurden in der Treppe pro Etage die jeweiligen Zahlen groß an die Wand gemalt.

Hier ist es jetzt allerdings nicht so, dass es Erdgeschoss und Obergeschoss heißt. Ich wohne im 6. Stock – 5. Obergeschoss. Und da steht die 6 an der Wand. Ist man unten und geht hoch – ist also über dem Keller ist es kein Erdgeschoss sondern es steht die 1 an der Wand.

Also schlussfolgere ich daraus, dass es wohl keine gesetzliche Vorschrift ist, die Geschosse so zu bezeichnen. Aber warum heißt dann das Erdgeschoss oft auch 1. Stock; bzw. der 5. Stock – 4. Obergeschoss?

Hat es mit damals zu tun? DDR und BRD? Ich komme aus der DDR und kenne es nur so.

Da ich hobbymäßig viel mit Bauten und Bauzeichnungen zu tun habe, sehe ich aber oft, dass es immer wieder Erdgeschoss und Obergeschoss heißt, anstatt einfach nur 1. bis 5. Stock.

Vor 12 Jahren wohnte ich als anderes Beispiel im Hochhaus. Im 8. Stock; bzw. 7. Obergeschoss. Im Fahrstuhl drückte ich die 7 (OG). Meine Wohnung hatte aber eine 800'er Nummer. Die Wohnung genau unter mir, bestellte oft eine Pizza. Sie sagte, sie wohnt im 7. Stock. Der Pizzalieferer kam dann aber oft zu mir, da er im Fahrstuhl die 7 drückte und bei mir im 8. Stock war. Das war öfters der Fall.

Warum ist das so?

Vielen Dank für eure Antworten.

Hallo,.......


Ingo Thies schrieb:

>Denn "erstes" hat nichts mit 1 zu tun sondern meint "unterstes" oder
>"kleinstes" oder "vorderstes" usw.

Wie ist das gemeint? Du hast mich unsicher gemacht, aber ein Griff zum KLUGEkann nicht schaden:"erst, ahd. erist, aus WestGerm. airista-, auch AltEngl. aerest ==> 'früh'.

"

Natürlich wurde das statt eines von "eins" abzuleitenden Wortes der Reiheder Ordinärzahlen analog vorangestellt, wie primus (und secundus) im Lat.,

first im Englischen etc. und wohl vielen anderen Sprachen.

(Nebenbei, Raum- und Zeitbegriffe sind ohnehin leicht veränderlich und sehrflexibel, die verändern die Bedeutung wie Wolken die Form: Wo ist "vor demAuto" wenn Du vom Kofferaum aus draufschaust: An der Kühlerseite oder

zwischen Dir und dem Auto?)


>Wir sagen jahr auch "Jahr 2001" und nicht "2001. Jahr".

Ich denke, der Kalender ist ohnehin eine Wissenschaft für sich, da gibt'ssogar Gerichtsurteile, wie sprachliche Formulierungen ("innerhalb von xTagen") auszulegen sind. Wenn mir allerdings einer sagt: "Im ersten Monatnach Dingsbums" dann ist mir nicht klar, ob die ersten folgenden 30 Tageoder der Rest des angebrochenen Monats oder der nächste ganze folgendeKalendermonat gemeint ist. Fragt man danach, kriegt man eine von dreiVarianten serviert mit der Bemerkung "Ist doch ganz klar!". Komischerweisesind die sprachlichen Konventionen für derart grundlegende Dinge oftungenau; will man's durch eine allgemeine Erklärung deutlicher machen,

stiftet man oft zusätzliche Verwirrung.

>Im übrigen ist es in der Mathematik schon lange üblich, das

>Anfangsglied einer Reihe ... als nulltes Glied zu bezeichnen,

Was vermutlich ganz praktische Gründe hat, weil das n-te Glied errechnetwird,indem man den Schritt von einem Element zum jeweils nächsten, beginnend

bei nullten Element, genau n mal wiederholt.

>bzw. bei negativen Indizes (z.B. Laurent-Entwicklung) sogar
>vom -n-ten Glied.

Das sind ja dann auch sprachliche Konventionen, die NUR in der Mathematikgelten und sowieso abstrakt sind. "Minus drei mal gegessen" gibt's haltnicht, höchstens "drei mal nicht gegessen". "Hoch null" ist ja auch =1. Wiesoll man sich das auch vorstellen? Die meisten normalsprachlichenUmschreibungen ("Null mal mit sich selbst multipliziert", eher noch: "Als

Null [Anzahl] Faktoren miteinander multipliziert") gehen doch in die Hose.

>Für die Sprache sollte man vielleicht neben Kardinal- und Ordnungszahlen>auch eine dritte Variante, nennen wir sie Indexzahlen einführen, die>entweder wie erstere oder zweitere gesprochen werden aber auch negative

>Zahlen und die 0 zulassen.

Hm, das hat mit Ordinal vs. Kardinal aber nix zu tun. Kardinalzahlen sindeine eigene Wortart, Ordinalzahlen sind Adjektive. Natürlich steht dasKonzept "Zahl" bzw. "wohlgeordnete Menge von solchen" bei beidem

im Hintergrund.

Ob eine dritte Variante auch erfolgreich wäre?
Übrigens, da kenn ich einen netten Witz:

--" In unserem Dorf gab es zwei Kirchengemeinden: die orthodoxe und die reformierte. Uns war das zu blöd, und wir haben deshalb beschlossen, uns zu vereinigen."-- Soso! Und nun gibt es in ihrem Ort nur noch eine Gemeinde?"

-- "Nee, drei: die orthodoxe, die reformierte und die vereinigte!"

>Mir widerstrebt es allerdings, vom (n+1)-ten Lebensjahr zu sprechen, wenn

>der Mensch erst n Jahre als ist.

Tja, so ist es aber. Frauen sind erst in der 12. und 13.Schwangerschaftswoche, kurz danach sind sie im vierten Monat. BeiBedienungsanleitungen für Neugeborene geht das ähnlich: erste, zweite,dritte etc. Woche, dann erster, zweiter, soundsovielter Lebensmonat, imersten Lebensjahr. Mediziner sagen aber "im vierten Lebensjahrzehnt" undmeinen damit "30-40 Jahre alt". Auch Dichter sagen "im dreißigsten Jahr",und ich würd's als 29jährig interpretieren. Gesetzestexte sagen "..., diedas 16. Lebensjahr (noch nicht) vollendet haben" oder "Jugendlicher ist, wer

zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn ... Jahre alt ist."

Übrigens, Kinder nehmen es da sehr genau: "Ich bin zwölf","ich bin zwölfeinhalb" oder "ich werde dreizehn!"Eigentlich typisch für Kinder, die nehmen vieles wörtlich, weshalb man mitVerallgemeinerungen und Übertreibungen sehr vorsichtig sein sollte. Da bin

ich vor kurzem auch auf die Schnauze gefallen.

>[astronomische Jahreszählung]

>> [Einwand Verwechselbarkeit]

>"anno Domini" oder konfessionsneutral auch "CE" ("Common Era"), während
>astronomische Jahreszahlen einfach nur Zahlen sind.

>Gründung von Rom auf "-753" datiert wird, so ist das schlichtweg falsch

Einverstanden, mein Einwand war wohl auch nicht so stichhaltig.

Man kann natürlich "Im Jahr minus soundsoviel" sagen (=sprechen).

Und was den Jahrtausendwechsel angeht, ist natürlich plausibel, dass für dieLeute das Umspringen der vordersten Ziffer von 1 auf 2 den Ausschlag gab.Wenn irgendwelche Polynesier an der Datumsgrenze mal kurzerhand die Zeitzonegewechselt haben, um als erste "Happy Millenium" schreien zu können, sollte

man das Ganze eh nicht so verbissen sehen.

Quintessenz: Man sollte eben ganz pragmatisch nach den jeweiligen
Konventionen fragen, soweit man sie nicht erschließen kann.

MFG

Frank

Was ist der unterschied zwischen stockwerk und etage

Stockwerk, Etage und Hochparterre sind Weiterleitungen auf diesen Artikel. Weitere Bedeutungen sind unter Stockwerk (Begriffsklärung) aufgeführt. Zur Schule der darstellenden und bildenden Künste in Berlin siehe Die Etage, zum Tanzlokal siehe Die Etage (Club). Für die Schweizer Zeitschrift für Architektur und Design siehe Hochparterre (Zeitschrift und Verlag).

Ein Geschoss (in Österreich Geschoß[1]), auch Etage, Stockwerk und Stock, ist die Gesamtheit aller Räume in einem Gebäude, die auf einer Zugangsebene liegen und horizontal verbunden sind. Es ist möglich, dass ein Geschoss Höhenunterschiede aufweist. Entscheidend ist aber die horizontale Zusammengehörigkeit der Räume. Der Begriff wird heute unabhängig von der Art der Gebäudekonstruktion verwendet.

Anzahl und Fläche der Geschosse sowie die Geschosshöhe haben Einfluss auf die Nutzbarkeit von Gebäuden.

 

Geschoss (Ständerbauweise, links) und Stockwerk (Rähmbauweise, rechts) in der ursprünglichen Wortbedeutung

Ursprünglich leiten sich die Bezeichnungen Geschoss und Stockwerk von unterschiedlichen Arten der Holzbauweise ab. Bei Gebäuden mit einem über die gesamte Höhe des Gebäudes durchgehenden Ständerwerk (Ständerbauweise) wurden Geschosse dadurch gebildet, dass in das Ständerwerk Quer- oder Deckenbalken eingeschossen (also eingezogen) wurden. Darin unterscheidet es sich auch ursprünglich von einem Stockwerk oder Stock, das jeweils in sich abgezimmert (ausgesteift) ist und eine eigene Konstruktionseinheit bildet (Rähmbauweise). Es gibt somit keine durchgehenden Ständer, wodurch die oberen Stockwerke über die unteren auskragen können. Der Name stammt aus dem Fachwerkbau und setzt sich aus den Worten Stock für Wurzelstock, Stab, Pfahl und Werk für verarbeiten zusammen, Stockwerk also etwa im Sinne von Balkenwerk.[2] In diesem konstruktiven Sinne wird der Begriff in der Baugeschichtsforschung weiterhin verwendet.

Im Bauwesen hingegen wird heute nur noch von Geschossen gesprochen. Das Wort Stockwerk ist kein Fachterminus. Ein Grund dafür ist sicherlich der immer geringere Anteil von Gebäuden in traditioneller Fachwerkbauweise. Bei reinen Fachwerkhäusern ist die Anzahl der Stockwerke zumeist gleich der Geschosse im heutigen Sinne. Bei Gebäuden mit einem steinernen Erdgeschoss und aufgesetzten (hölzernen) Stockwerken gibt es hingegen Unterschiede. Benutzt man den Begriff Stockwerk generell für alle Gebäude, kann dies zu einer missverständlichen Aussage führen.

Die Verwendung des Wortes Etage (von französisch: étage = Rang, Stand, aus dem mittellateinischen stagium = Standort von: stare = stehen) als Synonym für Geschoss kann zu ähnlichen Schwierigkeiten führen. Im französischen Sprachraum ist mit der ersten Etage (premier étage) das erste Obergeschoss gemeint.

 

Eingeschossiges Haus (modernisiertes Torp) in Schweden

Man spricht in der Architektur allgemein von eingeschossigen Gebäuden, wenn alle nutzbaren Räume im Erdgeschoss liegen. Zu den Haustypen, für die eine eingeschossige Bauweise charakteristisch ist, zählen beispielsweise Bungalows, Baracken oder traditionelle britische Cottages. Nach dem Wortgebrauch im Baurecht verfügen eingeschossige Gebäude lediglich über ein Vollgeschoss, zu dem dann beispielsweise noch ein ausgebautes Dachgeschoss hinzukommen kann (sofern dieses nicht die Ausmaße eines Vollgeschosses erreicht). Mehrgeschossige Gebäude haben eine beliebige Anzahl von Geschossen, die übereinander geschichtet sind. Sie werden entsprechend der Anzahl ihrer Vollgeschosse benannt, zum Beispiel dreigeschossiges Gebäude. Die einzelnen Obergeschosse sind über vertikale Erschließungswege wie Treppen oder Aufzüge zugänglich.

 

Geschossbezeichnungen: Dachgeschoss (D), Obergeschoss oder 1. Stock (S), Erdgeschoss oder Parterre (P), Untergeschoss oder Keller (K)

 

Bezeichnungen Souterrain, Parterre, Mezzanin und Stock an einem Mietshaus in Wien-Wieden

Als Normalgeschoss bezeichnet man alle Geschosse, deren Grundfläche der Gebäudegrundfläche entspricht. Die Geschosszahl, die in Bebauungsplänen vorgegeben sein kann, berücksichtigt nur die sogenannten Normalgeschosse (Erd- und Obergeschosse); alle Normalgeschosse zusammen ergeben den Gebäudeschaft.

Es gibt eine Vielzahl von Geschossbezeichnungen, der Name richtet sich zumeist nach der Position des Geschosses im Gebäude. Im Folgenden werden die verschiedenen Bezeichnungen erläutert.

Erdgeschoss (EG)

Das Erdgeschoss oder Parterre (so die ausschließliche Bezeichnung in der Schweiz) und veraltet Rez-de-Chaussée[3] ist das zu ebener Erde liegende Geschoss eines Gebäudes. Erdgeschosse liegen nicht zwangsläufig exakt auf dem Höhenniveau des umliegenden Geländes und sind nicht immer identisch mit der Nullebene. Oft führen einige Stufen hinauf, seltener auch hinunter auf das Fußbodenniveau des Erdgeschosses. Normalerweise erfolgt die Erschließung eines Gebäudes über das Erdgeschoss, hier ist der Hauseingang mit dem Zugang zum Treppenhaus und gegebenenfalls zum Personenaufzug. Auch die Fluchtwege innerhalb eines Gebäudes enden üblicherweise im Erdgeschoss. Bei Wohnhäusern mit eigenem Garten kann eine Terrasse an das Erdgeschoss anschließen.

Bei mehrgeschossigen Gebäuden unterscheidet sich das Erdgeschoss in Nutzung, Grundriss, Geschosshöhe und Fassadengestaltung oft grundlegend von den Obergeschossen. Die Architektur der Fassade stellt diesen Unterschied meist deutlich heraus. In der zeitgenössischen Architektur sind es vor allem Gebäude mit einer vertikalen Nutzungsmischung (Geschäfte im Erdgeschoss, Wohnen in den Obergeschossen), die diesen Kontrast aufweisen.

Ist im Haus ein unterhalb der Straßenebene liegendes Souterrain (Tiefparterre) vorhanden, liegt das Erdgeschoss entsprechend einige Treppenstufen (etwa ein halbes Geschoss) über der Straßenebene und wird dann auch als Hochparterre bezeichnet. In Deutschland beurteilte ein Amtsgericht, dass ein Stockwerk dann als Hochparterre gilt, wenn die Unterkante des Fensters wenigstens 1,94 m vom Boden entfernt ist.[4] Besonders bei einer Hanglage des Hauses kann der Höhenunterschied vom Hochparterre zum Umgebungsterrain deutlich hervortreten.

Kellergeschoss (KG)

Unterhalb des Erdgeschosses befinden sich die Kellergeschosse, auch Untergeschosse (UG) oder Tiefgeschosse genannt. Sie liegen in der Regel unter der umgebenden Geländeoberfläche. Ein Kellergeschoss, das nur zum Teil unter der Geländeoberfläche liegt und über natürliche Belichtung verfügt, nennt man auch Souterrain oder Tiefparterre.

Unterschiede zwischen den Begriffen ergeben sich aus der Nutzung. Keller dienen nicht als Wohnraum, sondern untergeordneten Zwecken und sind entsprechend einfach ausgebildet. Bei anderer Nutzung und entsprechendem Ausbau (beispielsweise als Verkaufsfläche in einem Warenhaus) findet der Begriff Untergeschoss Anwendung. Der Begriff Tiefgeschoss wird vor allem bei Tiefgaragen verwendet. Bei mehreren Untergeschossen zählt man vom Erdgeschoss in die Tiefe.

Obergeschoss (OG)

Als Obergeschoss oder Stock bezeichnet man alle Geschosse über dem Erdgeschoss und unter dem Dachgeschoss. Bei mehr als einem Obergeschoss nummeriert man die Geschosse. Die Form der Nummerierung von Geschossen unterscheidet sich von Region zu Region.

Das erste Obergeschoss war im historischen Wohnhausbau meist das mit der größten Raumhöhe und der prächtigsten Ausstattung, daher die Bezeichnungen „Piano nobile“ (italien., v. a. im 17. Jahrhundert) oder „Beletage“ (franz., v. a. im 18./19. Jahrhundert).

Dachgeschoss (DG)

 

Haus mit mehreren Dachgeschossen (Eckental, Mittelfranken)

Als Dachgeschoss bezeichnet man Geschosse, die direkt unter dem Dach liegen. Aufgrund der Dachneigung haben sie eine kleinere nutzbare Grundfläche als die darunterliegenden Geschosse. Durch den Einbau von Dachgauben, Zwerchhäusern und anderen Dachaufbauten kann der nutzbare Innenraum wieder vergrößert werden. Davon abhängig können Dachgeschosse baurechtlich eventuell als Vollgeschosse eingeordnet werden.[5] Auch für Dachgeschosse gilt die von unten nach oben fortlaufende numerische Zählung, wenn mehrere übereinander liegen. Andere Bezeichnungen für Dachgeschosse sind Spitzboden oder Dachboden, in Abhängigkeit von der Dachkonstruktion sind auch Mansardengeschoss oder Kehlbalkengeschoss anwendbar.

Für die Nummerierung der Stockwerke, beispielsweise in Aufzügen, gibt es unterschiedliche Systeme. Die Zählung beginnt entweder beim 1. Obergeschoss oder beim Erdgeschoss; dies wird auch in der Sprache deutlich (Erdgeschoss = ground floor (britisch), first floor (amerikanisch)).

Geschoss Europa Nordamerika Russland/ehem. UdSSR China/Japan TU Kaiserslautern; tw. Japan
4. Obergeschoss 4 (oberstes Geschoss selten auch DG (Dachgeschoss) bzw. R (Roof)) 5 5 5 oder 6 6
3. Obergeschoss 3 4 4 4 oder 5 5
2. Obergeschoss 2 3 3 3 4
1. Obergeschoss 1 2 2 2 3
Erdgeschoss 0, E/EG (Erdgeschoss), G (Ground floor) oder RC (Rez-de-Chaussée) 1, L (Lobby), G (Ground); in frankophonen Teilen Kanadas auch RC (Rez-de-Chaussée) 1 1 2
Halbgeschoss zwischen Erdgeschoss und 1. Untergeschoss (Souterrain) LG (Lower Ground floor) LL (Lower Lobby), selten 0 0 G
1. Untergeschoss −1, U/UG (Untergeschoss), K/KG (Keller(geschoss)), B (Basement) oder B1 B1 oder -1 −1 B1 1
2. Untergeschoss −2 oder B2 B2 oder −2 −2 B2 0 oder B1
3. Untergeschoss −3 oder B3 B3 oder −3 −3 B3 B2

 

Bedientableau eines Aufzugs; es gibt keine Taste mit der Nummer 13

Trivia

In vielen Hochhäusern weltweit ist kein 13. Stockwerk vorhanden, da die 13 als Unglückszahl gilt und viele Menschen Angst vor der Zahl 13 haben (Triskaidekaphobie). Die Nummer 13 wird entweder (wie im Bild) ausgelassen oder durch z. B. 12A (seltener auch 12½) ersetzt.

Ähnliches gilt in China bzw. in mehreren fernöstlichen Ländern für die Zahl 4 sowie alle Zahlen, die die Ziffer 4 enthalten. Hintergrund ist, dass die Aussprache der Wörter „vier“ und „Tod“ in mehreren dort verbreiteten Sprachen sehr ähnlich ist, was auf die Bevölkerung ähnlichen Aberglauben auslöst wie die 13 in westlichen Kulturen. Man spricht hier auch von Tetraphobie.

Für Halbgeschosse (Zwischengeschosse) gibt es verschiedene Bezeichnungen. Beispielsweise kann ein Zwischengeschoss zwischen dem 2. und 3. Obergeschoss als 2A oder auch 2M (wie Mezzanin) bezeichnet werden. Seltener, aber ebenfalls vereinzelt anzutreffen ist die Bezeichnung als 2.5 oder 2½. Gibt es ein Halbgeschoss über oder unter dem Erdgeschoss, so werden diese beiden Geschosse in den USA oft als LL (Lower Lobby) und UL (Upper Lobby) bezeichnet. Dies ist auch bei Vollgeschossen üblich, wenn beide Stockwerke über Eingänge verfügen.

Die Europa Galerie in Saarbrücken hat offiziell zwei Erdgeschosse. In den Aufzügen sind die entsprechenden Taster mit E1 und E2 beschriftet; die Hauptzugangsebene (Taster grün umrandet) ist E1. Die Wegweiser im Gebäude sind aufgrund der Grenznähe zu Frankreich auch auf Französisch übersetzt; auch hier wird von Rez-de-Chaussée 1 bzw. 2 gesprochen.

Die Technische Universität Kaiserslautern ordnet in den meisten ihrer Gebäude die Nummer 1 nicht etwa dem Erd- oder 1. Obergeschoss zu, sondern dem Untergeschoss. Das Erdgeschoss hat daher die Nummer 2. Um die Nummerierung einheitlich zu halten, gilt dies auch in Gebäuden ohne Untergeschoss. So hat etwa das Gebäude 48 das zweite Geschoss als unterstes Geschoss, da hier kein Untergeschoss (mit der Nummer 1) vorhanden ist.

 

Galerie der Gegenwart (Hamburger Kunsthalle) mit geböschtem Sockelgeschoss

Als Sockelgeschoss bezeichnet man ein Geschoss, das den Sockel eines Gebäudes bildet. Sockelgeschosse haben vor allem eine ästhetische Funktion, sie bilden für den Baukörper als Ganzes eine Basis, deren tragender Charakter durch eine vergleichsweise massive Bauweise betont wird. Wenn das Sockelgeschoss eine breitere Grundfläche einnimmt als der Hauptteil des Gebäudes, entsteht eine umlaufende Terrasse. Ein Beispiel für diese Bauweise findet sich beim barocken Schloss Solitude in Stuttgart (1763–1769) oder bei der Galerie der Gegenwart in Hamburg (1995). Das Sockelgeschoss kann jedoch auch die gleiche Grundfläche wie die übrigen Geschosse einnehmen und ist dann durch eine massiv wirkende Bauweise charakterisiert, die beispielsweise durch wenige kleine Fenster oder rustiziertes Mauerwerk realisiert wird. Ein Beispiel hierfür findet sich beim Berliner Schauspielhaus (1818–1821).

Tiefparterre

Das Tiefparterre oder auch Souterraingeschoss ist ein Untergeschoss, das halb aus der Erde ragt und von seiner Ausstattung zum Wohnen oder zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen gedacht ist.

Hochparterre

Oberhalb eines halb aus der Erde ragenden Tiefparterres liegt das Hochparterre, ein Erdgeschoss, das gut sichtbar auf Augenhöhe liegt und über die „halbe Treppe“ zu erreichen ist. Oft wird der Zugang von außen auch über eine Freitreppe gebildet. 2008 entschied ein Berliner Gericht für eine Wohnung, bei der die Unterkante der Fenster 1,94 Meter über dem Erdboden lag, dass diese als Hochparterre und damit nicht als Erdgeschosswohnung anzusehen ist.[6]

Zwischengeschoss

 

Palazzo arcivescovile in Florenz mit Mezzanin über dem Erdgeschoss und unter dem Dach

Innerhalb eines Geschosses zusätzlich eingefügte Raumebenen werden als Zwischengeschoss oder Entresol bezeichnet, sofern sie nur einen Teil deren Grundfläche ausmachen. (Beispielsweise ein hohes Geschoss, mit Zwischengeschoss in angrenzenden Nebenräumlichkeiten oder in Altbauten teilweise eingezogene Zwischengeschosse. Ein einzelner Saal kann dagegen mehrere Geschosse hoch sein.) Auch die Begriffe Mezzanin und Halbstock bezeichnen ein Zwischengeschoss, wobei hier die geringere Höhe im Vergleich zu den Normalgeschossen ausschlaggebend für die Zuordnung ist.

Ein Halbstock bei versetzter Bauweise von zwei Gebäudeteilen (im Aufriss ein Zickzack-Muster) hat dagegen die volle Raumhöhe, er befindet sich nur jeweils auf halber Höhe der Geschosse des Hauptbauwerks. Die Zugänge zu Stockwerk und Halbstock befinden sich jeweils an den entgegengesetzten Ausläufern der Treppe, wobei als Zugang zum Halbstock teilweise nur ein kleines Zwischenplateau dient.

Split-Level

In den Vereinigten Staaten sind bei Grundstücken in Hanglage Split-Level-Wohnhäuser weit verbreitet, in denen eine Haushälfte auf halber Höhe zwischen Erd- und Obergeschoss angelegt ist.

Attikageschoss

Ein Attikageschoss ist ein abschließendes, niedriges Obergeschoss, das sich über dem Kranzgesims befindet und oft auch als Mezzanin bezeichnet wird. Es übernimmt in der Fassadengestaltung die Funktion einer Attika, also eines abschließenden obersten Teils der Fassade, der das Dach verdeckt.

Staffelgeschoss

 

Dreifaches Staffelgeschoss, Montanhof in Hamburg

Der Begriff Staffelgeschoss bezeichnet Geschosse, die gegenüber den darunterliegenden Geschossen zurückspringen und eine kleinere Grundfläche aufweisen. Es wird aus statischen Gründen verwendet oder um eine optische Aufweitung des Straßenraums nach oben zu erreichen. Teilweise werden mehrfach gestaffelte Rücksprünge benutzt, um den Effekt zu verstärken. Gebäude mit Staffelgeschossen haben meist Flachdächer, der Rücksprung kann als Terrasse genutzt werden. Bei großen Terrassen werden die als Wohnung genutzten Staffelgeschosse mit umlaufender Terrasse als Penthouse/Attikawohnung (in der Schweiz) bezeichnet.

Regelgeschoss

Als Regelgeschoss wird im Baubereich ein Obergeschoss mit einer wiederkehrenden gleichen Aufteilung bezeichnet. Bei einem mehrstöckigen Mietshaus, Bürohaus oder Hotel sind das Erdgeschoss (der Eingang und evtl. eine Rezeption) und der Keller meistens Sondergeschosse, während die übrigen Etagen Regelgeschosse sind.

Vollgeschoss

Als Vollgeschoss definieren die Bauordnungen der deutschen Bundesländer diejenigen Geschosse, deren Decke im Mittel wenigstens 1,20 m bis 1,60 m höher liegt als die Geländeoberfläche und die in der Regel über mindestens 3/4 ihrer Grundfläche (bei geneigten Dächern) oder 2/3 ihrer Grundfläche bei Staffelgeschossen eine Raumhöhe von 2,30 m haben (Beispiel NRW). Im Dachgeschoss ist teilweise die Höhe von der Oberkante des fertigen Fußbodens bis zur Schnittkante mit der Dach(außen)haut relevant zur Ermittlung der Geschosshöhe. Die genauen Definition der einzelnen Landesbauordnungen weichen voneinander ab.

  • Beispiel: Bayerische Bauordnung (BayBO 1998), Art. 2 (5): Vollgeschosse sind Geschosse, die vollständig über der natürlichen oder festgelegten Geländeoberfläche liegen und über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Als Vollgeschosse gelten Kellergeschosse, deren Deckenunterkante im Mittel mindestens 1,20 m höher liegt als die natürliche oder festgelegte Geländeoberfläche. Anmerkung: In der aktuellen Bayerischen Bauordnung (BayBO in der Fassung von 2007; inzwischen mehrfach geändert) ist der Begriff Vollgeschoss entfallen, die bisherige Definition gilt jedoch weiter (Art. 83 Abs. 7 BayBO 2007).
  • Beispiel: Hamburgische Bauordnung (HBauO), § 2 (6):
    1. Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragen; im Übrigen sind sie Kellergeschosse.
    2. Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die eine lichte Höhe von mindestens 2,3 m haben.
    3. Das oberste Geschoss und Geschosse im Dachraum sind Vollgeschosse, wenn sie diese Höhe über mindestens zwei Drittel der Geschossfläche des darunter liegenden Geschosses haben.
  • Beispiel: Landesbauordnung NRW (BauO NW), § 2 (5 + 6) in der Fassung vom 21. Juli 2018:
    1. Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragen, im Übrigen sind sie Kellergeschosse. Hohlräume zwischen der obersten Decke und der Bedachung, in denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind, sind keine Geschosse.
    2. Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte Höhe über mehr als drei Viertel der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses hat.
  • Beispiel: Niedersächsische Bauordnung (NBauO) vom 3. April 2012, § 2 Begriffe (7)[7]:
    1. Vollgeschoss ist ein oberirdisches Geschoss, das über mindestens der Hälfte seiner Grundfläche eine lichte Höhe von 2,20 m oder mehr hat.
    2. Ein oberstes Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte lichte Höhe über mehr als zwei Dritteln der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat.
    3. Zwischendecken oder Zwischenböden, die unbegehbare Hohlräume von einem Geschoss abtrennen, bleiben bei Anwendung der Sätze 1 und 2 unberücksichtigt.
    4. Hohlräume zwischen der obersten Decke und der Dachhaut, in denen Aufenthaltsräume wegen der erforderlichen lichten Höhe nicht möglich sind, gelten nicht als oberste Geschosse.

In Gebieten, in denen ein wirksamer Bebauungsplan vorliegt, gilt möglicherweise die Fassung der Landesbauordnung zum Zeitpunkt der Festsetzung des Bebauungsplans. In Baden-Württemberg und im Saarland haben die Verwaltungsgerichte entsprechend geurteilt. Dies hat zur Folge, dass in diesen Fällen die Berechnungsgrundlage für Vollgeschosse teilweise nach historischen Berechnungsvorschriften erfolgt.

In Deutschland ist gemäß DIN 5008 das Stockwerk bei der Postanschrift nach einem Leerzeichen, zwei Schrägstrichen und einem weiteren Leerzeichen hinter der Hausnummer anzugeben. Beispiel: Bahnhofstraße 4 // 3. Stock[8]

In Österreich ist lt. der entsprechenden ÖNORM A 1080, Punkt 5.1.3 Hausnummern, das Stockwerk durch einen Schrägstrich abzutrennen.[9]

In den USA wird das Geschoss in der Postanschrift nach Multiplikation mit dem Faktor 100 nach dem Wort „Suite“ angegeben; z. B. bedeutet „Suite 2900“ das 29. Geschoss, bzw. nach mitteleuropäischer Zählweise das 28. Obergeschoss, da in den USA die Geschosszählung mit dem Erdgeschoss beginnt.

  • Deck (Schiffbau)
  • Maß der baulichen Nutzung
  • Geschosswohnungsbau
  • Zoning Resolution für New York City

 Wiktionary: Geschoss – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

  1. Österreichisches Wörterbuch, 39. Auflage (2005), S. 239.
  2. Heinz Ellenberg: Bauernhaus und Landschaft – in ökologischer und historischer Sicht. Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart 1990, ISBN 3-8001-3087-4, S. 42, 573.
  3. Duden | Rez-de-Chaussée | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Synonyme, Herkunft. Abgerufen am 16. Oktober 2017. 
  4. Der Artikel Erdgeschoss oder Hochparterre: Der Unterschied. In: www.berlinonline.de. 11. November 2010, abgerufen am 13. August 2016.  verweist auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Berlin (Aktenzeichen: 18 C 230/08).
  5. Vorschlag Vollgeschoss-Definition für die BauNVO. Abgerufen am 26. Januar 2022. 
  6. Erdgeschoss oder Hochparterre: Der Unterschied. Abgerufen am 26. Juli 2019. 
  7. VORIS § 2 NBauO | Landesnorm Niedersachsen | - Begriffe | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) vom 3. April 2012 | gültig ab: 01.11.2012. Abgerufen am 16. Oktober 2017. 
  8. DIN 5008:2020-03 Schreib- und Gestaltungsregeln für die Text- und Informationsverarbeitung, Abschnitt 20.7.2 Inlandsanschriften
  9. ÖNORM A 1080, S. 39, Punkt 5.1.3@1@2Vorlage:Toter Link/www.wkk.or.at (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) (PDF)

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