Was ist der unterschied zwischen doktor und arzt

Die Annahme, dass hinter der Anrede “Herr Doktor” oder “Frau Doktor” immer ein Mediziner oder ein Jurist steckt, gilt schon lange nicht mehr. Der Doktortitel ist ein akademischer Grad, der belegt, dass sein Träger einen originellen Beitrag zur Wissenschaft geleistet hat. Und dies ist theoretisch in jeder wissenschaftlichen Disziplin möglich. Dementsprechend breit ist auch das Angebot an Doktortiteln, die von deutschen Universitäten verliehen werden. 

Klassiker unter den Doktortiteln ist der Dr. med., der Doktorgrad der Medizin. Nach wie vor werden die meisten Doktortitel in diesem Fachbereich erworben. Knapp 6.300 medizinische Dissertationen gab es 2015 bis 2017 pro Jahr, wie eine Analyse des CHE Centrum für Hochschulentwicklung auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamts zeigte. Zum Vergleich: Bei der zweitstärksten Promotionsdisziplin, der Biologie, waren es nur rund 2.500 Promotionen jährlich.

Setzt man die Zahl der Promotionen in Relation zu den Master-Absolventen eines Fachs, zeigt sich allerdings, dass Doktortitel unter Medizinern nicht so verbreitet sind wie vielfach angenommen. Es sind vor allem Naturwissenschaftler, die in Deutschland promovieren, allen voran Biologen. Unter ihnen scheint der Doktorgrad mehr oder weniger zum guten Ton zu gehören: Die Promotionsquote in der Biologie liegt bei mehr als 86 Prozent, wie das CHE ermittelte. Aber auch in der Chemie promovieren beinahe acht von zehn Absolventen mit Master oder gleichwertigem Abschluss. Zum Vergleich: Unter den Juristen – neben Medizinern oft als typische Träger eines Doktortitels wahrgenommen – liegt die Promotionsquote nur bei 13 Prozent. Dass der Dr. jur. so verbreitet erscheint, dürfte in erster Linie an der insgesamt sehr hohen Zahl an Jura-Absolventen liegen.


In welchen Fächern besonders häufig promoviert wird und wo der Doktortitel eher die Ausnahme ist:

Angesichts des anhaltenden Trends zur Promotion ist es wenig erstaunlich, dass es inzwischen eine Vielzahl verschiedener Doktortitel gibt.

Übersicht der wichtigsten Doktorgrade

Früher waren Doktortitel eine relativ eindeutige Angelegenheit: Mediziner werden Dr. med., Juristen Dr. jur. oder Dr. iur. Wer seine Doktorarbeit erfolgreich in einem naturwissenschaftlichen Fach verfasst hat, trägt den Titel Dr. rer. nat. und promovierte Geisteswissenschaftler sind Dr. phil. So übersichtlich ist es längst nicht mehr. An den Dr. können heute etliche Kürzel angehängt werden, von Dr. agr. (agriculturae = Agrarwissenschaft) bis Dr. troph. (trophologiae = Ernährungswissenschaft). 

Außerdem gibt es einige Doktortitel, die nicht direkt Bezug auf die fachliche Ausrichtung nehmen

An zunehmend mehr Hochschulen wird statt dem althergebrachten Doktortitel auch der Titel Ph.D. (alternative Schreibweise: PhD) vergeben. Der international gebräuchliche höchste akademische Grad steht für Philosophical Doctorate, kann aber nicht eins zu eins mit dem deutschen Dr. phil. gleichgesetzt werden.

Dennoch können die Titel als gleichwertig betrachtet werden. Die Dauer des Promotionsstudiums unterscheidet sich kaum. Ein Ph.D.-Studium ist allerdings grundsätzlich ein Forschungsdoktorat, was für deutschen Doktortitel keine zwingende Voraussetzung ist. Gemeinhin gilt der Ph.D. als verschulter als klassische Promotionsstudiengänge. Das brachte dem Ph.D. in Deutschland lange Zeit den Ruf ein, leichter zu erreichen zu sein als der Dr. phil. Inzwischen gilt dies als überholt. Letztendlich hängt die Ausgestaltung von Ph.D.-Programmen allerdings vom jeweiligen Land ab. 

Während das klassische deutsche Promotionsstudium in der Regel eng an den Doktorvater oder die Doktormutter und den jeweiligen Lehrstuhl gebunden ist, hat der Ph.D. meist einen stärkeren Projektbezug. Ph.D.-Studenten arbeiten meist mit mehreren Professoren an einem Projekt.

Pauschal lässt sich also nicht sagen, dass ein Titel besser oder höherwertiger ist als der andere. Es handelt sich vielmehr um einen Unterschied in der Ausgestaltung des Weges zum Titel. Wer eine internationale Karriere anstrebt, ist möglicherweise mit dem Ph.D. besser beraten. Allerdings genießt auch der deutsche Dr. phil. im Ausland grundsätzlich ein hohes Ansehen. Zudem existieren zahlreiche Äquivalenzabkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Doktorgraden.

Theorie und Praxis: Dr. rer. medic. vs. Dr. med.

Selbst unter Medizinern ist die Sache nicht immer eindeutig. Denn neben dem Dr. med. gibt es auch noch den Dr. rer. med. oder medic., den Dr. sc. hum. und den Dr. nat. med., um nur einige zu nennen. Dahinter verbergen sich unter anderem Doktoren der naturwissenschaftlichen Medizin, der Medizinwissenschaften, der theoretischen Medizin, der Medizintechnologie, der Biomedizin.

Sie alle haben zwar über ein medizinisch relevantes Thema promoviert, aber kein medizinisches Studium und kein Physikum absolviert. Dementsprechend dürfen sie auch keine Patienten behandeln. Häufig stammen die Theoretiker unter den Medizinern aus naturwissenschaftlichen Disziplinen wie Chemie, Biologie oder Physik. Aber auch Absolventen aus Bereichen wie Psychologie, Statistik oder Jura können nach erfolgreicher Promotion über ein für die Medizin relevantes Thema den Titel eines Doktors der theoretischen Medizin tragen.


Erstellt: 17.11.2010, 15:51 Uhr

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Flughafen - Um einer polizeilichen Fahrzeugkontrolle auf dem Flughafenareal zu entgehen, gab sich ein Münchner Arzt als Dr. med. aus und präsentierte einen ADAC-Dienstausweis, auf dem er ebenfalls den Doktorgrad führte.

Den feinen Unterschied wertete die 5. Strafkammer des Landgerichts Landshut als Missbrauch eines akademischen Grades und verhängte eine Geldstrafe von 1500 Euro.

Der Münchner Arzt brachte am 17. Januar dieses Jahres zwei türkische Gäste, mit denen er vorher angeblich an einem medizinischen Kongress teilgenommen hatte, zum Flughafen. Einer Verkehrskontrolle wollte er ausweichen, indem er sich den Beamten gegenüber als Dr. med. ausgab und zum Beweis seinen ADAC-Flugarztausweis präsentierte, auf dem er ebenfalls den Doktorgrad führte.

Zu Unrecht, wie sich später herausstellte, und das brachte ihm beim Amtsgericht Erding eine Geldstrafe von 4200 Euro (70 Tagessätze à 60 Euro) ein. Dagegen ging er in die Berufung. Nicht zuletzt, weil ihm durch die neuerliche Vorstrafe eine künftige Promotion versagt werden könnte. Wegen Nötigung, Bedrohung und vorsätzlicher Körperverletzung war der Münchner bereits 2008 zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt worden. Damals hatte er im Streit seine Ehefrau misshandelt und bedroht.

Vor der 5. Strafkammer beim Landgericht bestritt der Arzt über eine Erklärung seines Verteidigers, sich den Polizeibeamten gegenüber als Dr. med. ausgegeben zu haben, sondern korrekt als Arzt. Bei der Kontrolle sei es um einen fehlenden Verbandskasten gegangen. Das habe sein Mandant damit begründet, dass er stets seine Arzttasche mit sich führe. Und in diesem Zusammenhang habe er dann in „aufgeheizter Stimmung“ seinen ADAC-Ausweis gezeigt.

Auf den sei bei der Ausstellung im Jahr 2004 versehentlich der „Dr.“ geraten. Das habe er auch gegenüber dem ADAC-Personalreferat moniert. Dort habe man aber von der Ausstellung eines neuen Ausweises mit der Begründung, dass er „sowieso nur für den internen Gebrauch sei“, abgesehen. Inzwischen sei dieser Fauxpas in einem neuen Ausweis ausgemerzt. Man solle, so der Anwalt, die „Kirche im Dorf lassen“ und das Verfahren einstellen.

Die beiden Polizeibeamten blieben bei ihrer Darstellung, dass sich der 44-Jährige bei der Verkehrskontrolle als Doktor vorgestellt und auch den ADAC-Ausweis gezeigt habe. Er habe es dann besonders pressant gemacht, „weil er wichtige Persönlichkeiten zum Flieger bringen müsse“. Sogar mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde habe er gedroht, so einer der Polizeibeamten. Bei den späteren Nachforschungen habe sich dann herausgestellt, dass der Angeklagte den Doktortitel auch auf einer Internetseite sowie auf seinem Anrufbeantworter verwendet.

Zu seiner Entlastung hatte der Arzt sogar eine Exportkauffrau (36) aus Instanbul, die er damals zusammen mit einem „Professor“ zum Flieger bringen wollte, einfliegen lassen. Die - der deutschen Sprache nicht mächtig - bekundete lediglich, dass der Münchner den Polizeibeamten mehrere Dokumente ausgehändigt habe. Das Wort „Doktor“ sei bei der Kontrolle nicht gefallen. Das, so die Kauffrau, hätte sie verstanden, das Wort klinge auch türkisch nicht anders.

Die Kammer hatte trotzdem keine Zweifel an den Schilderungen der Polizeibeamten und verhängte - wie vom Staatsanwalt beantragt - für den Titelmissbrauch eine Geldstrafe von 1500 Euro (60 Tagessätze à 25 Euro). ötl