Nein, es gibt keinen NC. Entscheidend ist grundsätzlich, dass die Art des, für die jeweilige Laufbahn geforderten, Bildungsabschlusses vorliegt. Ob Sie für den Polizeiberuf geeinget sind, testen wir in unserem Auswahlverfahren. Show Ja, die Mindestgröße gilt für jedes Geschlecht. Aufgrund logistischer und sicherheitsrelevanter Aspekte wird ab einer Größe von 1,95 Zentimeter eine Einzelfallentscheidung getroffen. Die entsprechende Prüfung wird erst nach dem 3. Auswahltag veranlasst. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig per E-Mail an . In Ausnahmefällen werden wir mit Ihnen die Termine für die einzelnen Auswahltage miteinander abstimmen. Sie benötigen den Nachweis über einen Realschulabschluss ODER einen Hauptschulabschluss mit anschließender mind. zweijähriger Berufsausbildung. Alternativ können Sie uns auch einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen. Abiturienten können sich auch mit einem Versetzungszeugnis der 10. zur 11. Klasse bewerben. Bitte prüfen Sie vorab, ob in Ihrem Bundesland dieses Zeugnis einem Realschulabschluss entspricht. Dieser Nachweis muss spätestens zum Einstellungstermin vorliegen. Bitte reichen Sie uns keine Halbjahreszeugnisse oder Zwischenzeugnisse ein. Sie benötigen einen Nachweis über den Erwerb der allgemeinen oder fachgebundene Hochschul- bzw. Fachhochschulreife oder über den Abschluss einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister, Fachwirt) oder einen gleichwertig anerkannten Abschluss. Dieser Nachweis muss spätestens zum Einstellungstermin vorliegen. Bitte reichen Sie uns keine Halbjahreszeugnisse oder Zwischenzeugnisse ein. Eine Bewerbung ist möglich, allerdings können Sie eine erneute Ausbildung/Studium bei der Polizei Sachsen nur beginnen, wenn Sie diese noch nicht abgeschlossen haben. Sofern Sie bereits über eine abgeschlossene Laufbahnausbildung der Laufbahngruppe 1.2 Pol (ehem. mittlerer Dienst) verfügen, können Sie sich für das Studium der Laufbahngruppe 2.1 Pol (ehem. gehobener Dienst) bewerben. Eine erneute Ausbildung in der bereits vorhandenen Laufbahn ist nicht möglich. Sollten Sie über ein abgeschlossenes Studium in der Laufbahngruppe 2.1 Pol verfügen, ist eine Bewerbung für keine Laufbahngruppe möglich.
Berufsabschlüsse erkennen wir nur an, wenn das Prüfungszeugnis der zuständigen Handwerks- oder Handelskammer vorliegt. Nein, dies ist komplett irrelevant, solange das Fachabitur die Berechtigung zum Studium an einer deutschen Fachhochschule ermöglicht. Das Bewerbungsverfahren verläuft ausschließlich online über unser Online-Bewerbungsportal. Zeugnisse, Geburtsurkunden etc. müssen Sie erst zum 2. Auswahltag mitbringen. Das Vorhandensein des benötigten Schulabschlusses ist noch keine Voraussetzung, um am Auswahlverfahren teilnehmen zu können. Sofern Sie sich noch in der Schulausbildung befinden, lassen wir Sie vorbehaltlich am Auswahlverfahren teilnehmen. Das Zeugnis (Ihren Schulabschluss) müssen Sie dann vor der Einstellung vorlegen, um Ihren Schulabschluss nachzuweisen. Ja. Beruflich Qualifizierte, die eine mindestens zweijährige staatlich geregelte Berufsausbildung abgeschlossen haben und über eine dreijährige Berufserfahrung im erlernten Beruf verfügen, können zum Studium im Sinne des § 17/V SächsHSG zugelassen werden, wenn Sie das Auswahlverfahren erfolgreich bestanden haben. Vor der Teilnahme am Auswahlverfahren müssen Sie ein Beratungsgespräch an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Rothenburg/O.L. durchführen. Die Einladung zum Beratungsgespräch erhalten Sie von uns per Email nach dem Sie sich im Online-Bewerbungsportal beworben haben. Nicht förderliche Berufsabschlüsse sind Tätigkeiten, welche in Länge und Inhalt nicht den gängigen Anforderungen entsprechen. Dazu zählen zum Beispiel (Liste nicht vollständig): Beikoch, Elektrogerätefachkraft, Fachpraktiker im Tischhandwerk, Helfer im Gastgewerbe, Gartenbauwerker/Gartenbaufachwerker, Verkaufshelfer, Fachwerker für Gebäude- und Umweltdienstleistungen, Metallbearbeiter, Hochbaufachwerker, Hauswirtschafthelfer (Hauswirtschaftstechnischer Helfer), Holzbearbeiter (Fachpraktiker für Holzverarbeitung) Ja. Als Schwimmnachweis ist ein Nachweis in Form des sogenannten „Deutschen Schwimmpass“ (ab 18 Jahre), „Deutscher Jugendschwimmpass“(unter 18 Jahre) in Bronze erforderlich. Alternativ ist ein Rettungsschwimmerpass oder eine Normabnahme des Deutschen Sportabzeichens in einer der dort verankerten Schwimmnormen ausreichend. Ja, eine Tätowierung schließt die Teilnahme am Bewerbungsverfahren nicht grundsätzlich aus. Die Tätowierungen dürfen jedoch im Dienst nicht zu sehen sein; müssen zum Beispiel durch die Dienstkleidung abzudecken sein. Darüber hinaus dürfen Sie nicht gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen, sexuell diskriminierend oder gewaltverherrlichend sein. Das Vorhandensein von Tätowierungen führt in jedem Fall zu einer Einzelfallprüfung. Dazu ist am 3. Auswahltag ein Foto der Tätowierung/en mitzubringen, auf welchem diese vollständig und anatomisch eindeutig zuordenbar zu erkennen ist. In der Laufbahngruppe 2.1 Pol muss die Fahrerlaubnisklasse B grundsätzlich zwei Wochen vor Studienbeginn vorliegen. Für die Laufbahngruppe 1.2 Pol muss die Fahrerlaubnisklasse B grundsätzlich zwei Wochen vor der Laufbahnprüfung (findet ca. zwei Jahre nach Ausbildungsbeginn statt) vorliegen. Hast du das Zeug zur guten Polizistin DIE GRUNDVORAUSSETZUNGENHast du das Zeug zur Polizistin bzw. zum Polizisten? Bewerberinnen und Bewerber bei der Polizei Baden-Württemberg müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Besitzt du nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, ist eine Bewerbung möglich, wenn:
Diese Ausnahmeregelung gilt, wenn du die Staatsangehörigkeit folgender Länder besitzt: Albanien, Algerien, Bosnien u. Herzegowina, China, Frankreich, Griechenland, Irak, Italien, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Serbien, Spanien, Türkei, Ukraine, Ungarn.
Überzeugungstäter, Teamplayer, Freund und Helfer: Wir suchen die Besten. Im Auswahltest nehmen wir dich genau unter die Lupe und prüfen deine körperliche und geistige Fitness:
Zunächst zeigst du in den drei computergestützten Testteilen, was du kannst. Anschließend führen wir das Auswahlgespräch. Alle, die kein Deutsches Sportabzeichen mit der Bewerbung vorgelegt haben, können an einem separaten Termin beim 3.000-Meter-Lauf zeigen, dass ihnen nicht die Puste ausgeht. Sind alle Einstellungsvoraussetzungen erfüllt, erfolgt die ärztliche Auswahluntersuchung. Neben einer gründlichen körperlichen Untersuchung wird das Seh- und Hörvermögen überprüft, ein Lungenfunktionstest und ein Belastungs-EKG durchgeführt. Denn für die Anforderungen an den Polizeiberuf musst du gesundheitlich fit sein. Einen Erklärfilm zum Auswahltest findest du hier (Klick auf Bild) Was ist mit Tätowierungen und Piercings? Kann ich auch Polizist bzw. Polizistin werden, wenn ich keine deutsche Staatsangehörigkeit habe?
MITTLERER POLIZEIVOLLZUGSDIENST30.09. für die Einstellung im März des Folgejahres
GEHOBENER POLIZEIVOLLZUGSDIENST31.12. für die Einstellung im Juli des Folgejahres DATENSCHUTZ BEIM BEWERBUNGSVERFAHRENInformationen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren
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