Was darf man auf einem Fahrradträger transportieren

Es gibt mehrere Möglichkeiten, Fahrräder mit dem Pkw zu transportieren. Am besten eignen sich dafür Dach- oder Heckträger. Wir haben zusammengestellt, was Sie bei der Montage von Trägern und Rädern beachten sollten und welche Regelungen im Ausland gelten.

Fahrrad mit Heckträger transportieren

Für einen Heckträger benötigt das Auto eine Anhängerkupplung oder eine vom Hersteller freigegebene stabile Heckklappe, an der der Träger montiert werden kann. Auf dem Kugelkopf wird der Träger, der ein Folgekennzeichen tragen muss, befestigt. Auch eine Beleuchtungsanlage ist Pflicht, sofern die Rückleuchten verdeckt sind. Die Traglast des Trägers und die Stützlast der Anhängerkupplung dürfen dabei nicht überschritten werden – vor allem beim Transport schwerer Pedelecs ist dies leicht der Fall. Weitere Sicherheitshinweise finden sich in der Bedienungsanleitung des Autos. 

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Das Rad zunächst mit dem Rahmen an der Trägerstange fixieren, danach die Reifen mit Schlaufen festzurren. Schließlich das Fahrrad zusätzlich mit Spanngurten sichern und Anbauteile wie Luftpumpe, Akku oder Transportkörbe entfernen. Wichtig: Die Räder dürfen seitlich jeweils höchstens 40 Zentimeter über die Schlussleuchte hinausragen, maximal darf das mit Rädern beladene Auto 2,55 Meter breit sein. 

Beim Fahren lautet die Devise: Fuß vom Gas. Nicht nur der Luftwiderstand erhöht sich beim Fahrradtransport, auch das Kurven- und Bremsverhalten des Wagens wird schlechter. Die ADAC Experten raten daher, maximal 120 km/h schnell zu fahren, und keine Abdeckplanen zu verwenden. Auch empfiehlt es sich, nach ein paar Kilometern kurz zu stoppen, um zu kontrollieren, ob das Rad noch fest sitzt.

Fahrrad mit Dachträger transportieren

Das gilt auch bei der Mitnahme eines Fahrrades auf dem Autodach. Voraussetzung hierfür ist eine Dachreling oder ein vom Autohersteller empfohlenes Trägersystem. Rad und Träger dürfen dabei die zulässige Dachlast nicht überschreiten. Auch hier muss der Fahrradrahmen am Träger festgeschraubt werden, bevor man die Räder festschnallt. Eine Decke schützt das Dach während der Montage vor Kratzern. Nicht vergessen: Der Fahrer sieht das Rad nicht, was vor allem in Tiefgaragen zum Problem werden kann. 

Allgemein gilt: Vor dem Kauf sollte jedes Trägersystem ausprobiert werden. Ein Heckträger ist prinzipiell leichter zu montieren und zu beladen als ein Dachträger. Achtung: Bevor Sie in Unterführungen, (Tief-)Garagen, und Parkplätzen mit Sperrbalken einfahren, immer an die Ladung denken. Am besten einen Warnhinweis im eigenen Sichtbereich anbringen.

Regeln im Ausland

Wer seine Fahrräder mit in den Urlaub nimmt, muss im Ausland einige Besonderheiten beachten. Überstehende Ladung, die nach hinten über die im Kfz-Schein eingetragene Gesamtlänge des Fahrzeugs hinausragt, muss entsprechend gekennzeichnet werden. Die Bestimmungen sind in Europa länderspezifisch geregelt und unterscheiden sich oftmals stark. Generell sollten sich Reisende deshalb vorab über die länderspezifischen Besonderheiten ihres Urlaubslandes informieren.

Achtung: Auch bei Mietfahrzeugen (zum Beispiel bei Wohnmobilen mit Fahrradgepäckträger) ist der Mieter selbst verantwortlich für die richtige Kennzeichnung des Heckträgers. Deshalb gilt auch hier: Immer vor Antritt der Reise prüfen, welche Kennzeichnung im jeweiligen Urlaubsland vorgeschrieben ist und ob zum Beispiel eine entsprechende Warntafel im Mietfahrzeug vorhanden ist.

Kennzeichnung mit Warntafeln

In einigen Ländern, wie zum Beispiel Spanien, Portugal, Italien, Österreich, Slowenien und Belgien, ist überstehende Ladung auch mit einer speziellen Warntafel zu kennzeichnen. Dieses unterscheidet sich aber je nach Land in der Art und auch Beschaffenheit. 

Auch der maximal zulässige Überstand nach hinten unterscheidet sich je nach Reiseland. Das bedeutet zum Beispiel für Urlauber in Italien und auch in Spanien, dass eine Warntafel auch dann angebracht werden muss, wenn der Fahrradheckträger in eingeklapptem Zustand ohne Fahrräder transportiert wird. 

Wer überstehende Ladung nicht entsprechend kennzeichnet, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Diese kann bei Verstößen gegen die Ladungs- und Kennzeichnungsvorschriften je nach Art des Verstoßes unterschiedlich hoch ausfallen. In Italien beispielsweise werden Verstöße mit Bußgelder von 41 bis 1697 Euro geahndet.

Natürlich gelten die Regeln nicht nur für das Land, in das Sie reisen, sondern auch für die Durchreiseländer. Wer zum Beispiel in Kroatien seine Ferien verbringt und über Italien und Slowenien einreist, muss die Regeln für die Kennzeichnung von Fahrradträgern auch in diesen Ländern beachten!

Was darf man auf einem Fahrradträger transportieren

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Im Bild sieht man den beliebten Atera Strada Sport M3 Träger. Dürfte er leer transportiert werden?

Es kann vorkommen, dass man mit einem leeren Kupplungsträger unterwegs ist, weil man beispielsweise ein Fahrrad abholen möchte oder einfach keine Zeit hatte, um seinen Fahrradträger abzumontieren. Doch ist dies rechtlich überhaupt erlaubt? Rechtlich gesehen muss ein Kupplungsträger nur dann bei Nichtgebrauch abgenommen werden, wenn das Kennzeichen teilweise oder ganz verdeckt wird. Du solltest jedoch im Kopf behalten, dass durch einen dauerhaft montierten Heckträger oder Fahrradträger auf der Anhängerkupplung der Benzinverbrauch leicht ansteigt. Daher empfehlen die meisten Hersteller den Träger aus diesem Grund bei längerem Nicht-Gebrauch zu entfernen.

Auch aus einem anderen Grund ist es empfehlenswert auf seinen Kupplungsträger zu verzichten, wenn man mit ihm nichts transportieren möchte. Denn wenn es nämlich zu einem Unfall kommen sollte, der durch den Kupplungsträger mitverursacht wird, kann ein Mehrschaden entstehen, den man dann eventuell selbst tragen muss. Das kann auch für den Mehrschaden der anderen Unfallpartei ausgeweitet werden, wird aber im Einzelfall bewertet.

Wie sieht es mit der Anhängerkupplung an sich aus?

Teilweise wird sogar darüber diskutiert, ob es nicht sogar verboten sein sollte mit der Kupplung an sich zu fahren, wenn diese zu diesem Zeitpunkt nicht in Benutzung ist. Bei moderneren Autos ist oftmals eine elektrische ein und ausklappbare Kupplung verbaut. Diese Einrichtung ist besonders praktisch da man in nur wenigen Sekunden und je nach Bedarf für den Träger sozusagen montieren bzw. demontiert werden kann. Aber auch bei weniger modernen Autos gestaltet sich das Abnehmen des Trägers oft sehr einfach und ist mit wenigen Handgriffen zu erledigen. Wir empfehlen Dir das passende Werkzeug zum Montieren bzw. demontieren des Trägers immer im Kofferraum parat zu haben. Somit kannst Du den Kupplungsträger je nach Bedarf und an jedem Ort problemlos auf und abbauen und Du riskierst keine Schäden an oder durch die AHK beim Parken.

Zusammenfassung

Fassen wir also nochmal kurz zusammen was es über das Fahren mit einem leeren Kupplungsträger zu wissen gibt:

  • Grundsätzlich ist das Fahren mit einem leeren Kupplungsträger erlaubt
  • Das Kennzeichen muss lesbar sein
  • Die Sicht des Fahrers darf nicht eingeschränkt sein.
  • Wenn es zu einem Unfall kommen sollte, können durch den Träger jedoch Mehrschäden entstehen die gegebenenfalls selbst getragen werden müssen

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