Was braucht man um einen reisepass zu beantragen

Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Gültigkeit:

  • 6 Jahre: wenn Sie jünger als 24 Jahre sind
  • 10 Jahre: wenn Sie 24 Jahre oder älter sind

Mit dem deutschen Reisepass können Sie ohne Visum in über 170 Staaten reisen. Manche Länder haben zusätzliche Einreise-Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für Ihre Reise brauchen. Informationen dazu erhalten Sie zum Beispiel bei Ihrem Reise-Veranstalter oder beim Reise-Ratgeber des Auswärtigen Amtes (unter "Weiterführende Informationen").

Express-Reisepass

Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie eine Express-Herstellung beantragen. Dann ist Ihr neuer Reisepass schneller fertig (circa 4 Werktage). Dafür müssen Sie mehr bezahlen.

vorläufiger Reisepass

Wenn selbst die Express-Herstellung nicht mehr rechtzeitig möglich ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen (unter "Weiterführende Informationen").
  • Der vorläufige Reisepass ist maximal 1 Jahr gültig und enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass entsprechend auch keine Fingerabdrücke erfasst werden. Für den vorläufigen Reisepass benötigen Sie ein biometrisches Passbild.

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Persönliches Erscheinen

    Den Antrag können Sie nur vor Ort stellen. Das können nur Sie persönlich machen.

  • Wohnsitz in Berlin (Ausnahmen möglich)

    Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet.

    • Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht aus. In diesem Fall kostet der Reisepass jedoch mehr, weil die Gemeinde Ihres Haupt-Wohnsitzes zustimmen muss.
    • Wenn Sie in Deutschland keinen festen Wohnsitz haben, können Sie den Reisepass dennoch bekommen (unter "Weiterführende Informationen").

  • Reisepass für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren

    Für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren kann auch ein Kinderreisepass beantragt werden. Beachten Sie bitte die Hinweise zu der Dienstleistung "Kinderreisepass beantragen".

Erforderliche Unterlagen

  • 1 Aktuelles, biometrisches Passfoto

    • Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Für den Reisepass dürfen nur biometrietaugliche Fotos verwendet werden.
    • Gehören Sie als Antragstellerin/Antragsteller einer Religionsgemeinschaft an, die ihren Mitgliedern das Tragen einer Kopfbedeckung vorschreibt, müssen sie bei der erstmaligen Beantragung eine entsprechende Erklärung abgeben.

  • Ihr alter Reisepass (falls vorhanden und noch nicht entwertet)

    Falls Sie noch einen alten Reisepass haben, bringen Sie diesen bitte mit, auch wenn er bereits abgelaufen ist. Falls Ihr alter Reisepass schon entwertet wurde, brauchen Sie ihn nicht mitzubringen.

  • gültiges Ausweis-Dokument (falls vorhanden)

    zum Beispiel

    • Ihr Personalausweis, falls Sie einen haben, oder
    • Ihr alter Reisepass, falls dieser noch gültig ist.

  • Staatsangehörigkeitsabfrage

    • Abfrage, ob die bei der antragstellenden Person die deutsche Staatsangehörigkeit besteht bzw. fortbesteht.
    • Das Formular erhalten Sie vor Ort bei der Antragstellung im Bürgeramt.

  • ggf. Personenstandsurkunde

    Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit,

    • falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten,
    • falls Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein (mehr unter Weiterführende Informationen).

  • ggf. Einverständniserklärung und Ausweisdokument eines nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters

    (unter "Formulare")

    • Wenn Sie einen Reisepass für Minderjährige beantragen wollen.
    • Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind, nicht voneinander getrennt leben und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. Dessen Ausweis/Reisepass ist zum Abgleich der Unterschrift auf der Einverständniserklärung ebenfalls mitzubringen.

Formulare

  • 37,50 Euro: wenn Sie jünger als 24 Jahre sind
  • 60,00 Euro: wenn Sie 24 Jahre oder älter sind
  • Falls Berlin nicht Ihr Haupt-Wohnsitz ist, verdoppelt sich diese Gebühr.
  • 32,00 Euro zusätzlich: für einen Express-Reisepass
  • 22,00 Euro zusätzlich: für einen Reisepass mit 48 Seiten

Rechtsgrundlagen

  • etwa 3 bis 4 Wochen. Bitte fragen Sie nach, wenn Sie den Antrag stellen.
Express-Reisepass
  • höchstens 4 Werktage, wenn Sie den Antrag bis 11 Uhr im Bürgeramt stellen

Weiterführende Informationen

Du benötigst einen Reisepass und möchtest wissen, wie und wo man ihn beantragt? Dann bist Du hier richtig. In diesem Artikel erklären wir den Ablauf der Beantragung, wie lange es dauert, und was Du benötigst.

Ablauf der Beantragung

Ein Reisepass kann man nur persönlich beim zuständigen Rathaus beantragen. Als Legitimation gegenüber dem Sachbearbeiter wird ein anderes oder altes Ausweisdokument benötigt – bspw. ein alter Reisepass oder der Personalausweis. Zur Beantragung muss darüber hinaus auch ein biometrisches Passbild mitgebracht werden. Sie ist dann recht schnell erledigt: das Bild wird geprüft und gescannt, Fingerabdrücke werden erfasst und ein Antrag unterschrieben – schon ist der Reisepass beantragt und man kann abwarten.

Das muss mitgebracht werden:

  • abgelaufener Reisepass oder aktueller Personalausweis
  • biometrisches Passbild
  • Gebühr (ab 37,50 Euro bis 114,00 Euro)

Je nach gewähltem Reisepass liegt die Ausstellungsdauer dann zwischen 72 h (Express) und 8 Wochen. Ist der neue Reisepass ausgestellt, bekommt man eine Benachrichtigung und er kann abgeholt werden.

Was braucht man um einen reisepass zu beantragen

Abholung

Bei der Abholung des Reisepasses kann man sich dann durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Dazu kann eine formlose, unterschriebene Vollmacht verfasst werden, in der die bevollmächtigte Person mit Name und Anschrift genannt wird. Die bevollmächtigte Person muss sich dann auf dem Amt ausweisen können.

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Moderne Verwaltung

Für Reisen ins Ausland benötigt jede Person ab der Geburt einen Reisepass.

Was braucht man um einen reisepass zu beantragen

Quelle: BMI

Mit dem deutschen Reisepass können Sie ohne Visum in über 170 Staaten reisen. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Der deutsche Reisepass ist besonders sicher vor Fälschungen und Dokumentenmissbrauch.

Sicherheitsmerkmale

Seit März 2017 gibt es den Reisepass der dritten Generation mit neuen Sicherheitsmerkmalen und modernen Materialien.

Geschichtlicher Hintergrund

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich nach den Anschlägen des 11. September 2001 auf die Einführung der Biometrie bei Pässen, Visa und Aufenthaltstiteln verständigt, um die Identitätsüberprüfung von Reisenden deutlich zu verbessern. Die EG-Verordnung zur Einführung von elektronischen Pässen in den EU Mitgliedstaaten wurde im Dezember 2004 verabschiedet.

Die biometrischen Merkmale im Chip können bei der Prüfung, ob Pass und Person wirklich zusammengehören, eingesetzt werden. Automatisierte Grenzkontrollsysteme mit biometrischen Verfahren werden inzwischen von zahlreichen Ländern weltweit für Sicherheitszwecke eingesetzt.

Im November 2005 wurde in Deutschland ein neuer Reisepass mit einem elektronischen Speichermedium (Chip) eingeführt. Seit November 2007 werden neben dem Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke des Reisepassinhabers im Chip gespeichert. Die Fingerabdrücke werden spätestens bei Abholung des Passes beim Hersteller und im Bürgeramt gelöscht.

Beantragung eines Reisepasses

Sie beantragen den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können den Reisepass auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. In diesem Fall wird ein Zuschlag erhoben.

Für den Reisepass benötigen Sie ein biometrisches Passbild. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Foto-Mustertafel.

Welche weiteren Dokumente Sie für die Beantragung des Reisepasses benötigen, erfahren Sie z.B. auf der Internetseite Ihres Bürgeramtes.

Für eine Person, die weder männlich ("M") noch weiblich ("F") ist, wird in der visuell lesbaren Zone des deutschen Passes ein "X" eingetragen. In der maschinenlesbaren Zone wird das "X" durch das Symbol "<" repräsentiert.

Um mögliche Formen der Diskriminierung beim Grenzübertritt zu unterbinden, kann eine Person, die eine Änderung nach § 45b des Personenstandsgesetzes (PStG) vorgenommen hat, ab sofort entscheiden, ob in ihrem Pass bzw. in ihrem ausländerrechtlichen Dokument die bisherige oder die nach der Änderung gültige Angabe eingetragen wird.

Personen, die ihr Geschlecht im deutschen Personenstandsregister auf "divers" geändert haben, können daher auf eigenen Wunsch einen Pass mit der Angabe "weiblich" oder "männlich" beantragen.

Mit der Regelung gleicht das Gesetz die Angaben im Reisepass sowie im ausländerrechtlichen Dokument den Standardbestimmungen der ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorganisation) an.

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Reisepass im Bürgeramt abholen können. Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen: Geht der Express-Antrag bis 12:00 Uhr bei dem Passproduzenten ein, liegt Ihr Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Mo.-Fr., ohne Feiertage) im Bürgeramt abholbereit vor. Für diesen Service wird ein Zuschlag erhoben.

Kann Ihr Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass für Sie ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt wird.

Reisepass-Varianten

Für antragstellende Personen ab 24 Jahre ist der Reisepass zehn Jahre gültig und enthält regulär 32 Seiten. Für antragstellende Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Auf Wunsch können Sie - beispielsweise wenn Sie sehr viel reisen - den Reisepass auch mit 48 Seiten erhalten. In diesem Fall wird ein Zuschlag zur Gebühr erhoben (siehe unten).

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses ist nicht möglich. Eine Ausnahme ist der Kinderreisepass.

Informationsvideo zum neuen Reisepass

Informationsvideo zum neuen Reisepass

Reisedokumente für Ausländer

Auskünfte über den elektronischen Reiseausweis für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose und die Beantragung dieser Ausweisdokumente erhalten Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Gesetzliche Grundlagen

Sicherheitsmerkmale