Riester rente auszahlung bis spätestens 1.11 was heißt das

Ab wann wird die Riester-Rente ausgezahlt? Wie lange bekommst du die Riester-Auszahlung und wie hoch ist sie? Welche Regelungen gelten im Todesfall?

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Riester rente auszahlung bis spätestens 1.11 was heißt das

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Mit der Riester-Rente sorgst du privat fürs Alter vor und erhältst dafür attraktive Zuschüsse vom Staat. Das auf diese Weise angesparte Vermögen wird dir in der Regel ab dem regulären Renteneintritt ausgezahlt in Form einer monatlichen Rentenzahlung, die du lebenslang erhältst. Einen Teil des Vermögens kannst du aber, wenn du möchtest, auch als Kapitalzahlung direkt bei Renteneintritt bekommen. Ab wann du dir deine Riester-Rente auszahlen lassen kannst, wie du die Auszahlung versteuern musst und was im Todesfall geschieht, das erfährst du in diesem Artikel.

  1. Die Riester-Rente wird in der Regel mit dem offiziellen Rentenbeginn ausgezahlt.
  2. Die Riester-Rente wird standardmäßig als lebenslange Rente ausgezahlt. 30 Prozent können auch als Kapital ausgezahlt werden.
  3. Eine vorzeitige Auszahlung der Riester-Rente ist nicht vorgesehen.

Rentenbeginn bei Riester

Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge, für die du staatliche Förderungen erhältst. Sie ist an die gesetzliche Renten­versicherung gekoppelt, richtet sich also vor allem an Beitragszahler der Deutschen Renten­versicherung, aber auch an Beamte.

Die Idee: Du zahlst jedes Jahr einen Teil deines Einkommens in deine Alters­vorsorge bei einer Versicherung. Jeweils im Jahr darauf spendiert der Staat Zulagen zu diesen Mindestbeiträgen. 175 Euro für dich als Sparer und über die Kinderzulage weitere 300 Euro für jedes nach 2008 geborene Kind (185 Euro für vor 2008 geborene Kinder).

In bestimmten Fällen gewährt das Finanzamt alternativ steuerliche Vorteile. Das heißt, der Sparer bekommt Einkommenssteuer zurück.

Gehst du in den Ruhestand, bekommst du eine lebenslange Rente gezahlt. Erst dieses Einkommen unterliegt der Besteuerung. Doch wann wird die Riester-Rente ausgezahlt?

Wann die erste Monatsrente ansteht

Läuft alles wie im Riester-Renten-Vertrag vorgesehen, endet die Ansparphase, wenn du in den Ruhestand gehst. Jetzt beginnt die Phase der Auszahlung. Zusätzlich zur gesetzlichen Rente beziehungsweise der Pension beziehst du nun die Riester-Rente.

Sie speist sich aus dem Guthaben, das du über die Jahre mit deinen Beiträgen, den staatlichen Zulagen und der Rendite zusammengespart hast.

Wie viel zusätzliche Rente du im Ruhestand bekommst

Naturgemäß beschäftigt jeden Riester-Sparer, wie viel ihm die Geldanlage am Ende bringt. Die Frage lässt sich nur individuell beantworten, denn die Höhe der Zahlungen hängt davon ab, wie viel und wie lange du in deinen Sparvertrag eingezahlt hast.

Grundsätzlich gilt: je höher die Sparsumme und je länger die Einzahlungsphase, desto größer deine Rente. Entscheidend für die Auszahlung wird überdies sein, wie hoch deine staatlichen Zulagen ausfallen.

Zudem gibt es Unterschiede zwischen den verschiedenen Sparprodukten. Schau dir die einzelnen Riester-Produkte also genau an und vergleiche die jeweiligen Anbieter. Hast du wenig zeitliche Kapazitäten und zu wenig Wissen über Versicherungen, lass dir von unseren CLARK-Experten helfen. Wir beraten dich gerne.

Faktoren auf einen Blick

  • Bruttoeinkommen im Jahr
  • Höhe der Beiträge (Mindesteigenbeitrag oder mehr)
  • Anzahl der Kinder
  • Familienstand
  • Wertentwicklung deiner Beiträge

Termin der ersten Zahlung teilweise vertragsabhängig

Den ungefähren Termin der ersten Zahlung findest du heraus, indem du den Rentenbescheid der Deutschen Renten­versicherung zur Hand nimmst. Daneben kommt es allerdings darauf an, was du mit deiner Versicherung vereinbart hast, denn Riester-Sparer dürfen den Stichtag der Auszahlung in einem bestimmten Rahmen mitbestimmen. 

Bei Verträgen, die seit 2012 geschlossen wurden, darf die Auszahlung bereits mit 62 Jahren beginnen. Solltest du davon Gebrauch machen, schmälert dies deine monatliche Rente, denn du bildest weniger Riester-Kapital, als wenn du bis Mitte, Ende 60 durchhältst.

Falls du deine Riester-Rente bis einschließlich 2011 abgeschlossen hast, darf dir der Versicherer dein Guthaben sogar schon ab 60 Jahren auszahlen. Das muss so aber auch im Vertrag stehen.

Unser Rat: Nutze diese Regelung nur, wenn du in deinem Beruf nicht bis zur gesetzlichen Rente arbeiten kannst. Wer gesundheitlich in der Lage ist, über das 60. Lebensjahr hinaus beispielsweise an einem Computer zu arbeiten, sollte dies auch tun.

  • Die Höhe der lebenslangen Rente hängt neben der Höhe der Einzahlungen von weiteren individuellen Faktoren ab.
  • Die Rentenzahlung beginnt bei jüngeren Verträgen frühestens mit 62.
  • Zwischen unterschiedlichen Produkten zur Alters­vorsorge bestehen teils große Unterschiede. Verbraucher sollten anbieterunabhängige Beratung in Anspruch nehmen.

Modus der Auszahlung

Für die Auszahlung der Riester-Rente gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten: Du kannst dir das gesamte Vorsorgevermögen als lebenslange Rente auszahlen lassen. Oder du lässt dir eine Einmalzahlung in Höhe von 30 Prozent des Gesamtkapitals (20 Prozent bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden) auszahlen.

Die monatliche Auszahlung ist die Regel. Deine Versicherung zahlt dir also zwölfmal im Jahr die gleiche Summe aufs Konto. Und das geht so weiter, bis du stirbst.

Wenn du lieber gleich etwas mehr Geld bekommen möchtest, kannst du dir 30 Prozent deines Kapitals auszahlen lassen. Die restlichen 70 Prozent bekommst du Monat für Monat. Bei alten Verträgen – geschlossen zwischen 2002 und 2005 – liegt die maximale Einmalkapitalzahlung bei 20 Prozent.  

Die Aussicht auf eine Einmalzahlung erscheint verlockend, weil du zu Beginn des Ruhestands vielleicht in den Urlaub fahren, einen Hobbykeller einrichten oder deinem Partner und dir selbst ein schickes Sofa spendieren möchtest.

Bedenke aber: Die Riester-Rente wird nachträglich besteuert (Details weiter unten). Lässt du dir 30 Prozent gleich zu Beginn auszahlen, steigt einmalig dein Einkommen. Im Jahr darauf macht sich das bei der Steuererklärung bemerkbar. Wer damit nicht rechnet, fällt womöglich aus allen Wolken.

Beim klassischen Riester bekommst du dein Kapital wie beschrieben häppchenweise. Eine komplette Auszahlung ist nicht vorgesehen.

Eine Ausnahme macht der Gesetzgeber, wenn die zu erwartende Rente sehr gering ausfällt. Liegt deine monatliche Auszahlung nur bei etwas mehr als 30 Euro, kannst du bei deinem Versicherer die Komplettauszahlung beantragen. Man spricht hier von der sogenannten Kleinstbetragsrente.

Auszahlung beim Wohn-Riester

Noch einmal anders liegt der Fall beim Wohn-Riester, denn dabei handelt es sich um eine Art Bausparvertrag.

Das heißt: Sobald du eine Eigentumswohnung oder ein Haus erwirbst, darfst du an den Geldtopf. Es muss sich aber um eine Immobilie handeln, in der du mit Kind und Kegel dauerhaft selbst wohnst.  

Falls dir diese Variante attraktiv eryscheint, darfst du von einer klassischen Riester-Rente in den Wohn-Riester wechseln. Dabei nimmst du die volle Förderung von einem Vertrag mit in den anderen.

Die Besteuerung

Während der Einzahlphase kannst du die Beiträge für deinen Riester-Vertrag steuerlich absetzen. Das Finanzamt gewährt Versicherten einen Sonderausgabenabzug. Das richtige Formular der Steuererklärung ist die Anlage AV.

In der Auszahlungsphase musst du die Rentenzahlungen dann in vollem Umfang versteuern. Das heißt, die Rente wird zum Einkommen dazugerechnet und du musst dafür Steuern zahlen. Die Höhe variiert je nach Steuersatz und dem jeweiligen Gesamteinkommen.

Sofern du dir der nachgelagerten Besteuerung bewusst bist, kannst du dich darauf früh einstellen. Dann wird diese Art der Steuer zu einem echten Vorteil der Riester-Rente – und nicht zu einem Nachteil, wie manche Medien und Onlineratgeber unken.

Der Grund: Als Rentner beziehst du ein geringeres Einkommen als in deiner berufstätigen Zeit. Daraus ergibt sich ein niedrigerer Steuersatz und du machst unterm Strich Plus, denn im Berufsleben sparst du mehr als du im Alter zurückzahlst.

Rentner geben die Riester-Renten­versicherung in Anlage R der Steuererklärung an, zusammen mit der gesetzlichen Rente. Wer eine Rente aus der betrieblichen Altersversorgung oder eine Pension bezieht, verwendet statt Anlage R in seiner Steuererklärung die Anlage N.

Auszahlung Riester-Rente: alles, bloß nicht kündigen

Greifst du vor Renteneintritt auf das Sparvermögen zu, gilt das als Kündigung. Du verlierst die Riester-Förderung – und zwar rückwirkend. Die vorzeitige Entnahme gilt als schädliche Verwendung.

Das bedeutet, du musst alle erhaltenen Zulagen zurückzahlen und verlierst die Steuervorteile. In Summe kann das richtig teuer werden. Falls du darüber nachdenkst, deine Riester-Rente zu kündigen, wirf am besten einen Blick in unseren Ratgeber. Dort befassen wir uns auch mit den möglichen Alternativen.

Solltest du während der Einzahlungsphase lediglich deinen Anbieter wechseln wollen, bleiben die staatlichen Förderungen erhalten. Auch ein einmaliger Wechsel des Riester-Produkts, zum Beispiel von einer klassischen Riester-Rente zu einem Riester-Fondssparplan, gilt nicht als vorzeitige Kündigung.

  • In der Regel bekommen Riester-Rentner jeden Monat den gleichen Betrag aufs Konto – als garantierte Rente bis zum Tod.
  • Alternativ dürfen bis zu 30 Prozent der Riester-Auszahlung auf einmal beantragt werden.
  • Auf die Riester-Rente fallen Steuern an.

Das passiert im Todesfall

Was mit der Riester-Rente geschieht, falls der Sparer relativ früh stirbt, hängt von zwei Faktoren ab:

  • Erstens spielt eine Rolle, ob der Tod in der Ansparphase oder in der Auszahlungsphase eintritt.
  • Zweitens kommt es auf die vertraglichen Regelungen an.

Tod in der Ansparphase

Verstirbt ein Riester-Sparer vor dem Ruhestand, sieht der Gesetzgeber eine Rückzahlung der Riester-Beiträge vor. Auch die Rendite, die das Kapital erwirtschaftet hat, zahlt die Versicherung an die Erben aus. Kompliziert wird es bei den Zulagen und den Steuern, die das Finanzamt für die geförderte Alters­vorsorge gutgeschrieben hat. 

Fall 1: Die Hinterbliebenen erben Riester

Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, haben automatisch die Hinterbliebenen den Anspruch auf das Riester-Vermögen. Wer zum Kreis der Hinterbliebenen zählt, ist gesetzlich festgelegt: der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie kindergeldberechtigte Kinder des Sparers.  

Dein Ehepartner dürfte das Geld inklusive Zulagen und Förderungen auf einen eigenen Riester-Vertrag übertragen. Sofern noch kein Vertrag vorhanden ist, kann innerhalb eines Jahres ein solcher eingerichtet werden. Gibt es keinen Ehepartner, wird den kindergeldberechtigten Kindern bis zum 25. Geburtstag eine Waisenrente gezahlt.

Fall 2: Das Riester-Kapital geht an andere Erben

Sind die eigenen Kinder älter als 24, erhalten sie die Beiträge sowie die Rendite, die der Riester-Vertrag bis dahin erzielt hat. Die gewährten Zulagen und Förderungen zieht der Versicherer vorher ab und überweist sie dem Staat zurück. Die gleiche Regelung gilt, wenn in der Police ein anderer Erbe benannt ist. Auch dieser Erbe bekommt das Kapital ohne Zulagen und Steuervorteile ausgezahlt.  

Ob und wie deine Hinterbliebenen versorgt werden sollen, kannst du in der Regel einige Monate vor Bezugsbeginn noch ändern. Übrigens: Im Unterschied zur Monatszahlung sind die 30 Prozent Einmalkapital frei vererbbar.

Tod in der Rentenphase

Verstirbst du nach Rentenbeginn, kommen je nach Vertrag zwei Möglichkeiten in Betracht. Entweder hast du eine Rentengarantiezeit vereinbart oder eine Restkapitalabfindung.

Fall 1: Rentengarantiezeit

Du kannst mit einem Riester-Anbieter einen fixen Zeitraum vereinbaren, in dem die Rente garantiert ausgezahlt wird, zum Beispiel zehn Jahre. Verstirbst du innerhalb dieser zehn Jahre, etwa nach drei Jahren, erhält dein Ehepartner nach deinem Tod bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit dieselbe Rente, die du bezogen hast. Im Beispiel wären das also sieben Jahre. Nach Ablauf der Rentengarantiezeit verfällt das restliche Kapital.  

Ohne Garantie fällt die Rente während der Auszahlphase etwas höher aus. Allerdings erhalten die Erben dann auch keinen Cent, wenn der Riester-Rentner verstirbt. Alle noch nicht ausgezahlten Ersparnisse behält der Riester-Anbieter.

Fall 2: Restkapitalabfindung

Willst du sichergehen, dass deine Hinterbliebenen das gesamte Kapital bekommen, vereinbarst du eine Restkapitalabfindung. Das Restkapital ist jenes Guthaben, das nach Abzug bereits gezahlter monatlicher Renten übrig bleibt. Ist das Kapital bereits aufgebraucht, zahlt die Versicherung auch keine Abfindung.

  • Die Beiträge zu einer Riester-Rente gehen nicht verloren, wenn ein Riester-Sparer vor der Rente stirbt.
  • Die Förderung, beispielsweise die Kinderzulagen, darf sich jedoch ausschließlich der Ehegatte gutschreiben lassen.
  • Will ein Rentner das Kapital vererben, das zum Zeitpunkt seines Todes noch vorhanden ist, muss dies vertraglich vereinbart werden.

Eine Riester-Rente abschließen

Eine private Alters­vorsorge abzuschließen ist ein wichtiger Schritt zur finanziellen Absicherung und Unabhängigkeit im Alter, den man gar nicht früh genug gehen kann. Dafür braucht es nicht einmal viel Geld. Eine Riester-Rente erhältst du schon ab 5 Euro im Monat.

Ob die Riester-Rente für dich jedoch das beste Vorsorgeprodukt ist, ist maßgeblich von deiner persönlichen Lebenssituation abhängig. Darum ist eine persönliche Beratung so wichtig. Lass dich deshalb unbedingt beraten. Unsere CLARK Experten helfen dir dabei, durch den Vorsorge-Dschungel zu navigieren. Sie gehen mit dir deine finanzielle Situation durch, ermitteln deinen Bedarf und finden für dich das Angebot, das am besten zu dir und deiner Lebenssituation passt.

  • Kontaktiere unsere CLARK-Experten. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
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