Was brauche ich um Kindergeld zu beantragen?

Was brauche ich um Kindergeld zu beantragen?
Zuletzt aktualisiert: 25. Januar 2022

Den Kindergeldantrag kannst du ab dem Tag der Geburt stellen. Plane jedoch eine Bearbeitungsdauer von 4 bis 6 Wochen ein. Damit sich diese nicht unnötig verzögert, solltest du darauf achten, dass der Antrag auf Kindergeld korrekt ausgefüllt und vollständig vorliegt.

Im Internet steht von der Familienkasse ein Online-Formularservice zur Verfügung. Die eingegebenen Daten werden nach deiner Eingabe elektronisch und verschlüsselt an die Familienkasse übertragen. Trotzdem musst du den Antrag ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den benötigten Anlagen an die zuständige Familienkasse deiner Stadt oder des Landkreises schicken. Du kannst das auf dem Postweg machen oder per Telefax. Per E-Mail werden keine Anträge entgegengenommen.

Wir empfehlen an der Stelle den Anbieter Kindergeld-beantragen.de – der übernimmt das alles für dich und du hast in 2 Minuten dein Kindergeld online beantragt. Das kostet zwar 29,90 Euro, spart dir aber Zeit und Nerven.

Hinweis: Du kannst den Antrag auch schon vor der Geburt stellen, musst dann jedoch nach der Geburt die Geburtsurkunde und Steuer-Identifikationsnummer deines Kindes nachreichen.

Ob du den Antrag direkt nach der Geburt oder erst nach 2 Monaten stellst, ist grundsätzlich egal und bedeutet für dich nur eine frühere oder spätere Auszahlung des Kindergeldes. Rückwirkend kann das Kindergeld seit 2018 nur noch für bis zu 6 Monate gezahlt werden (vgl. § 66 Abs. 3 EStG).

Damit dein Antrag schnellstmöglich genehmigt wird, solltest du auf Vollständigkeit der Unterlagen achten. Wenn dein Kind gerade geboren ist, musst du die Geburtsurkunde bzw. die Geburtsbescheinigung beifügen. Wenn du zu einem späteren Zeitpunkt belegen musst, dass das Kind in deinem Haushalt lebt, kannst du dies schriftlich mit der Anlage „Haushaltsbescheinigung KG 3a“ machen oder online eine Veränderung mitteilen.

Bei volljährigen Kindern

Wenn es sich um ein volljähriges Kind handelt, musst du nachweisen, dass es sich in einer Ausbildung oder einem Studium befindet.

Diese Nachweise kannst du inzwischen ebenfalls online bei der Familienkasse einreichen oder die Anlagen „Schulbescheinigung (KG 5a)“ bzw. „Ausbildungsbescheinigung (KG 5b)“ nutzen. Wenn das Kind keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz hat, nutzt du die Anlage KG 11a.

Bei einem volljährigen behinderten Kind

Wenn es sich um ein behindertes Kind handelt, benötigst du einen amtlichen Nachweis der Behinderung. Das kann zum Beispiel ein Behindertenausweis oder ein Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes sein.

Solltest du den Onlineservice nicht nutzen wollen, findest du hier die wichtigsten Merkblätter, Formulare und Anträge der Familienkasse zum Download: Zu den Formularen

Was brauche ich um Kindergeld zu beantragen?

Um Kindergeld zu erhalten, müssen Sie nach der Geburt einen schriftlichen Antrag stellen. Bitte verwenden Sie dazu das Formular der Familienkassen. Sie können den Kindergeldantrag dort direkt online ausfüllen.

In dem Antrag müssen Sie Ihre steuerliche Identifikationsnummer und die steuerliche Identifikationsnummer Ihres Kindes angeben.

Bitte stellen Sie den Antrag bei der Familienkasse Ihrer Agentur für Arbeit. Diese ist in der Regel für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Kindergeld zuständig. 

Wenn Sie im Ausland wohnen, aber in Deutschland arbeiten, stellen Sie den Antrag bitte bei der Familienkasse, in deren Bezirk sich die Lohnstelle Ihres Arbeitgebers befindet. Den Antrag müssen Sie nicht selbst stellen. Sie können sich auch von jemandem vertreten lassen. Diese Person braucht dann eine schriftliche Vollmacht von Ihnen, um den Antrag für Sie stellen zu können.

Wenn Sie noch Fragen zur Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an die gebührenfreie Service-Rufnummer der Bundesagentur für Arbeit unter 0800 4 555530.

Die Familienkasse zahlt das Kindergeld monatlich aus. Hier finden Sie eine Übersicht der Auszahlungstermine.

Ja, Kindergeld kann für bis zu 6 Monate rückwirkend gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass Ihnen das Kindergeld zustand, aber nicht ausgezahlt wurde – zum Beispiel, weil Sie keinen Antrag gestellt haben.
Um einen rückwirkenden Antrag zu stellen, geben Sie bitte im Antrag an, dass Sie rückwirkend Kindergeld beantragen und ab wann Sie Kindergeld bekommen möchten.

Wenn Sie eigentlich das Kindergeld bekommen würden, Ihrem Kind aber keinen Unterhalt leisten, kann die Familienkasse das auf dieses Kind entfallende Kindergeld auf Verlangen an diejenige Person oder Behörde auszahlen (man nennt das "abzweigen"), die dem Kind tatsächlich Unterhalt gewährt. Das Kindergeld kann auch an das Kind selbst ausgezahlt werden, wenn es volljährig ist und für sich selbst sorgt.

Wenn Ihnen oder ihrem Kind eine Behörde ohne Anrechnung von Kindergeld Leistungen gewährt habt (insbesondere Sozial- und Jugendämter), kann die Behörde unter bestimmten Voraussetzungen die Auszahlung des anteiligen Kindergeldes verlangen.


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Für ein Kind kann immer nur eine Person Kindergeld erhalten.

Eltern, die nicht dauernd getrennt leben, können untereinander durch eine so genannte "Berechtigten-Bestimmung" festlegen, wer von ihnen das Kindergeld für ihre im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder erhalten soll. Auf diese Weise haben Eltern die Möglichkeit, denjenigen zum Kindergeldberechtigten zu bestimmen, bei dem sich eventuell ein höherer Kindergeldanspruch ergibt.

Dies gilt ebenso für den leiblichen und den nicht leiblichen Elternteil, etwa wenn das Kind zum Beispiel im gemeinsamen Haushalt der Mutter und des Stiefvaters oder des eingetragenen Lebenspartners lebt.

Von dieser Möglichkeit können auch nicht dauernd getrennt lebende Pflegeeltern beziehungsweise Großeltern Gebrauch machen.

Für die "Berechtigten-Bestimmung" kann die hierfür vorgesehene Erklärung am Schluss des Kindergeldantrags verwendet werden. Es reicht dann aus, wenn der andere Elternteildort unterschreibt und sich damit einverstanden erklärt, dass das Kindergeld zugunsten der antragstellenden Person ausgezahlt wird.

Die "Berechtigten-Bestimmung" gilt in der Regel auf Dauer. Die Bestimmung kann unter bestimmten Voraussetzungen jederzeit widerrufen werden. Auf die Zeit vor dem Widerruf hat das aber keine Auswirkungen.

Wenn Sie sich nicht einigen können, wer das Kindergeld bekommt, dann können Sie beim Familiengericht beantragen, dass es entscheidet, wer das Kindergeld bekommt.