Was bedeutet bei der Post in Bearbeitung?

Abgang von Exportsendungen ab der Grenzstelle.

Die Sendung ist an der Grenzstelle des Aufgabelandes eingetroffen und wird für die Weiterleitung ins Bestimmungsland vorbereitet.

Die Sendung befindet sich an der Grenzstelle des Bestimmungslandes und wird für die Zustellung vorbereitet. Evtl. muss die Sendung vor der Zustellung noch dem Zoll übergeben werden.

Zeigt an, ab welchem Zeitpunkt die Sendung bei der Filiale zur Abholung bereit liegt, oder wann eine Sendung für die Massenzustellung vorbereitet wurde.

Der Versender hat für die Sendung eine Sendungsnummer erstellt und die Daten elektronisch an die Post übermittelt. Die Sendung ist zu diesem Zeitpunkt normalerweise noch nicht der Post übergeben worden.

Die Sendung wurde beim Empfänger zur Abholung gemeldet (siehe Ereignis «zur Abholung gemeldet») und die Aufbewahrungsfrist wurde durch den Empfänger verlängert.

Eine Sendung mit Postfachzustellung, die gegen Unterschrift übergeben oder nur persönlich ausgehändigt werden kann, wurde ins Postfach des Empfängers zur Abholung am Schalter avisiert.

Die Bearbeitung Ihrer beleglosen Nachnahme (BLN) ist nicht erfolgt und wird gelöscht.

Die Bearbeitung Ihrer beleglosen Nachname (BLN) ist noch pendent.

Eine Sendung gilt als beschädigt, wenn die Umhüllung defekt ist , wenn Verdacht auf Beschädigung des Inhalts besteht oder die Adresse nicht mehr vorhanden ist. Solche Sendungen werden durch Stellen der Post CH AG behandelt und wieder transportfähig gemacht. Eine Beurteilung der Beschädigung des Inhalts muss im Normalfall durch den Empfänger der Sendung vorgenommen werden.

Der Empfänger hat die Annahme verweigert.

  • Weiterleitung
  • Zweite Zustellung
  • Einmalvollmacht
  • Aufbewahrungsfrist verlängern

Die Postverzollung wurde abgeschlossen.

Die Sendung hat das Aufgabeland verlassen und wird ins Bestimmungsland transportiert.

Die Sendung musste an der Grenzstelle dem Zoll zur Kontrolle übergeben werden. Die Sendung kann erst zugestellt werden, wenn sie vom Zoll freigegeben wird.

Die Sendung wurde durch die Post direkt beim Kunden in Empfang genommen.

Die Sendung wurde zurückgesandt, mit der vom Absender definierten Leistung.

Die Sendung wurde zur Abholung gemeldet. Der Bote konnte jedoch die Sendung nicht wie beauftragt entgegennehmen.

Aufgrund z.B. falscher Postleitzahlen kann es zu Fehlleitungen von Sendungen kommen. Die Sendungen werden an die richtige Stelle weitergeleitet. Dies hat nicht zwingend eine Verspätung zur Folge, kann aber zu einer solchen führen.

Die Sendung befindet sich in der Postverzollung.

Die Sendung ist in einem Transitland eingegangen.

Aufgrund technischer Gegebenheiten zeigt «Sendungen verfolgen» Empfängeradressen nur für Paket- und Swiss-Express-«Mond»-Sendungen an.

Für die Sendung wurde eine Nachforschung ausgelöst.

Die Sendung ist aufgrund eines Nachsendeauftrags nachgesandt worden.

Eine nicht erfolgreiche Zustellung kann aus verschiedenen Gründen auftreten. Je nach Fall wird die Sendung noch einige Tage auf der Filiale aufbewahrt, bevor dann eine Rücksendung an den Absender (Siehe Ereignis «Rücksendung») oder eine Nachsendung erfolgt. Die möglichen Gründe für eine Rücksendung können ebenfalls unter «Rücksendung» eingesehen werden.

Weil die Sendung nicht zugestellt werden konnte (z.B. nicht angeschriebener Briefkasten) oder unzustellbar war, wurde sie zurückgesandt. Für eine Rücksendung kommen folgende Gründe in Frage:

Nicht abgeholt: Die Sendung wurde zur Abholung gemeldet, aber nach Ablauf der Frist vom Empfänger nicht auf der Filiale abgeholt.
Weggezogen, Nachsendefrist abgelaufen: Der Empfänger ist weggezogen und sein Nachsendeauftrag ist bereits abgelaufen (im Normalfall nach einem Jahr). 
Annahme verweigert: Der Empfänger hat die Annahme der Sendung verweigert.
Empfänger konnte unter angegebener Adresse nicht ermittelt werden: Die Empfängeradresse ist unbekannt oder die adressierte Person konnte unter angegebener Adresse nicht ermittelt werden.
Gestorben: Die adressierte Person ist verstorben.
Firma erloschen: Die adressierte Firma ist erloschen.
Auftrag «Post zurückbehalten»: Es besteht ein Auftrag «Post zurückbehalten», dessen Dauer die gesetzliche Frist von sieben Tagen (für Betreibungsurkunden/Gerichtsurkunden) oder zwei Monaten (für übrige Sendungen) überschreitet. In diesen Fällen wird die Sendung direkt an den Aufgeber retourniert.
Direkt Retour gemäss Anweisung des Absenders:

  • Der Absender die Anweisung gegeben, die Sendung bei nicht erfolgreicher Zustellung sofort zu retournieren.
  • Neue Adresse Postlagernd bei BU (Betreibungsurkunde) und GU (Gerichtsurkunde) Die Sendung wurde retourniert, da ein Nachsendeauftrag an eine Postlageradresse besteht.
  • Im Militär (bei BU) Die Sendung wurde retourniert, da der Empfänger zurzeit im Militär weilt.
  • Neue Adresse im Ausland bei BU (Betreibungsurkunde), GU (Gerichtsurkunde) und BLN (Beleglose Nachnahme). Die Sendung wurde retourniert, da ein Nachsendeauftrag an eine Adresse im Ausland besteht.
  • Neue Adresse ausserhalb des Betreibungskreises (bei BU) Die Sendung wurde retourniert, da der Empfänger nicht mehr im Betreibungskreis wohnhaft ist.
  • Briefkasten/Postfach wird nicht mehr geleert. Die Sendung wurde retourniert, weil Briefkasten/Postfach seit längerer Zeit nicht mehr geleert wurde. Empfänger unbekannt verzogen.
  • Rücksendung durch Empfänger Die Sendung wurde in den Postbriefkasten eingeworfen mit dem Vermerk «refusiert».

Die Sendung wurde auf Wunsch des Absenders per A- oder B-Post zurückgeschickt. Ab diesem Ereignis sind daher keine weiteren Informationen in der Sendungsverfolgung verfügbar. Es gelten die gleichen Rücksendegründe wie bei der Rücksendung.

  • Rückzustellung Schalter: Eine nicht zustellbare Gerichtsurkunde wird dem Absender am Schalter rückzugestellt.
  • Rückzustellung Postfach: Eine nicht zustellbare Gerichtsurkunde wird dem Absender im Postfach rückzugestellt.
  • Rückzustellung Domizil: Eine nicht zustellbare Gerichtsurkunde wird dem Absender am Domizil rückzugestellt.

Die Sendung hat das Transitland verlassen.

Die Sendung wurde postlagernd adressiert und liegt in der Filiale bereit zur Abholung.

Die Sendung ist in einem Zentrum zur Weiterleitung an den Bestimmungsort sortiert worden.

Die Sendung ist entweder in einem Zentrum zur Weiterleitung an ein weiteres Zentrum sortiert worden oder sie wurde in einer Filiale bearbeitet.

Die Sendung wird später ausgeliefert, gemäss Vereinbarung mit dem Empfänger.

Der Bote machte eine Fehlscannung und musste die Eingabe widerrufen.

Die Sendung hat die Schweiz passiert (Transitsendung).

Die Sendung ist der Feldpost übergeben worden.

Die Sendung weist eine verspätete Ankunft auf.

Der Postverzollungsprozess in der Schweiz ist abgeschlossen und die Sendung wird an die Inlandzustellung übergeben.

Da der Empfängerkunde bei der Zustellung mit «Zustellliste Post» nicht in der Lage ist, die Sendungen sofort zu kontrollieren, kann er ein Widerrufsrecht der erfolgten Zustellung nutzen. Ein Widerruf muss sich immer auf eine konkrete Sendungsnummer beziehen und muss gleichentags erfolgen.

Die Zahlung wurde ausgeführt und elektronisch bestätigt.

Die Zahlung wurde ausgelöst, ist aber noch nicht elektronisch bestätigt.

Dieser Status zeigt an, wann Ihre Sendung aufgegeben wurde. Gleichzeitig ist auch die Aufgabestelle ersichtlich.

Die Sendung wurde durch die zuständige Zustellorganisation (Filiale, Distributionsbasis) am Domizil zugestellt.

Die Sendung wurde dem Empfänger ins Ablagefach (Milchkasten) zugestellt.

Die Sendung wurde über einen Schalter zugestellt (Filiale, Filiale mit Partner, Pickpoststelle usw.).

Die Sendung wurde an eine Postfachadresse zugestellt.

Die Sendung wurde mittels vereinbarter Zustellung dem Empfänger übergeben, die Empfangsbestätigung ist noch ausstehend (Unterschriftsbild noch nicht vorhanden).

Ein Zustellversuch hat stattgefunden und der Empfänger der Sendung war nicht vor Ort. Die Sendung wurde per Abholungseinladung dem Empfänger gemeldet.

Sind Sie für längere Zeit nicht zu Hause, können Sie Ihre Postsendungen einfach bei Ihrer Filiale zurückbehalten lassen.

Wir kennen das Zustelldatum nicht, weil die Sendung aus dem Ausland kommt oder ins Ausland geht. Oder nicht wie vorangemeldet bei uns eintraf.

Ein Zustellversuch hat stattgefunden.

Ein Zustellversuch hat stattgefunden, die Adresse war jedoch ungültig.

Ein Zustellversuch hat stattgefunden, der Empfänger ist jedoch unbekannt.

Ein Zustellversuch hat stattgefunden, die Adresse ist jedoch nicht korrekt.

Ein Zustellversuch hat stattgefunden. Die Sendung ist jedoch unzustellbar.

Ein Zustellversuch hat stattgefunden, es handelte sich jedoch um einen verbotenen Artikel.

Weitere Fragen zum Thema Sendungsverfolgung

Aufgrund technischer Gegebenheiten zeigt «Sendungen verfolgen» Empfängeradressen nur für Paket- und Swiss-Express-«Mond»-Sendungen an.

Aus technischen und rechtlichen Gründen können ausschliesslich Kunden mit einer eigenen Frankierlizenznummer oder Rechnungsreferenz und Rechnungsbeziehung zur Post CH AG diese zusätzlichen, geschützten Daten von «Sendungen verfolgen» im eingeloggten Zustand einsehen.

Für die Nutzung des Premiumangebotes von «Sendungen verfolgen» benötigen Sie eine Rechnungsbeziehung mit der Post und verfügen über mindestens eine eigene Debitoren- oder Frankierlizenznummer.

Für die Anzeige der Sendungsbilder muss auf Ihrem Computer ein Browser installiert sein, der HTML5 unterstützt. Bei älteren Browsern (z.B. Internet Explorer 7) muss der FlashPlayer 9.0 (oder höher) installiert sein. Hier finden Sie weitere Informationen zum Flash Player.

Um das Postgeheimnis einzuhalten, stellt die Post CH AG sicher, dass ausschliesslich der Absender der Sendung Zugriff auf die erweiterten Sendungsdaten, die Unterschrift und das Sendungsbild hat. Für fremde Sendungen bzw. Sendungen mit neutralen Poststellenbarcodes gilt lediglich die Standardansicht.

Um die Suchdauer kurz zu halten, definierte die Post ein maximaler Suchzeitraum. Deshalb können keine Auswertungen gemacht werden, die 31 Tage überschreiten. Für Retouren beträgt der maximaler Suchzeitraum 93 Tage.

Contact Center Post
Wankdorfallee 4
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