Berlin. Millionen Rentner und Rentnerinnen bekomme ihre Rente am Monatsende ausgezahlt – aber nicht alle. Das hat einen bestimmten Grund. Show
Die Rentnerschaft in Deutschland ist gespalten. Nämlich in diejenigen, die ihre Rente am Monatsende und diejenigen, die ihre Rente am Monatsanfang erhalten. Letztere werden aber immer weniger. Die unterschiedlichen Auszahlungstermine haben nämlich mit einer Gesetzesreform aus dem Jahr 2003 zu tun. Aufgrund hoher Staatschulden und leerer Sozialkassen war die damalige Rot-Grüne Bundesregierung zu Sparmaßnahmen gezwungen. Ergebnis war die "Agenda 2010". Agenda 2010: Rentner gebem dem Staat EndloskreditIm Zuge derer wurde auch die Auszahlung der Rente ab 2004 nach hinten verlegt. Das galt ab diesem Zeitpunkt allerdings nur für Neurentner. Wer also noch vor 2004 in Rente gegangen ist, bekommt sie weiterhin am Monatsanfang ausgezahlt. Aber wie spart der Staat dadurch Geld? Eine einfache Erklärung liefert der MDR. Man könne die Verschiebung der Auszahlung auf das Monatsende mit einem Kredit vergleichen, schreibt der Sender. Diesen Kredit geben die Rentner und Rentnerinnen dem Staat jeden Monat neu, indem sie das Geld bis zum Monatsende leihen – praktisch ein Endloskredit. Die Ersparnis, die durch die Umstellung erzielt wurde, muss also nie vom Staat zurückgezahlt werden. Rente zum Monatsende ist für Harts-IV-Empfänger ein ProblemGleichzeitig gibt es immer weniger Rentner und Rentnerinnen, die ihre Rente noch am Monatsanfang beziehen, weil sie versterben und aus der Rentenversicherung ausscheiden. Was für den Staat funktioniert, wird für den Bürger aber manchmal zum Problem. Denn manche Sozialleistungen wie Hartz IV werden weiterhin zum Monatsanfang ausgezahlt. Ohne Ersparnisse wird somit der Übergang von Hartz IV in die Rente zum Drahtseilakt. Vom letzten Hartz-IV-Bezug müssen dann nämlich zwei Monate statt einem bis zur Rente überbrückt werden. (jasc) Der tägliche Newsletter - jetzt mit allen wichtigen Updates zum Krieg in der Ukraine. Personen, die Leistungen beziehen, ihre Angehörigen oder Dritte, denen die Leistung zukommt, haben die APK unverzüglich über jede wesentliche Änderung in der für eine Leistung und deren Abwicklung massgebenden Verhältnissen zu informieren. Bitte teilen Sie uns Adressänderungen umgehend mit.
Sie möchten erfahren, wann wir Ihre BVV-Rente zahlen und zu welchen Terminen Sie Rentenabrechnungen von uns erhalten? Oder haben Sie Fragen zu Zahlungen ins Ausland? Wir informieren Sie über die Auszahlung Ihrer BVV-Rente sowie über den Versand und Aufbau der Rentenabrechnung.
Allgemeine Informationen
Der BVV zahlt Ihnen Ihre Rente monatlich im Voraus. Die Überweisung erfolgt somit zum Ende des Monats für den Folgemonat. So können Sie bereits am Monatsanfang über Ihre Rente verfügen.
Voraussichtliche Überweisungstermine für das Jahr 2022
Bitte beachten Sie, dass die Gutschrift auf Ihrem Konto je nach Bank einige Tage in Anspruch nehmen kann. Falls Sie uns Änderungen bezüglich Ihrer Kontoverbindung mitteilen möchten, reichen Sie uns diese schnellstmöglich schriftlich ein. Gern können Sie dafür das folgende Formular ausfüllen und uns zusenden:
Wenn Sie im Ausland leben beziehungsweise ein Auslandskonto haben, benötigen wir in jedem Jahr eine aktuelle Lebensbescheinigung.
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Die durch die Rentenzahlung auf ein Konto bei einem ausländischen Kreditinstitut entstehenden Bankgebühren belaufen sich zur Zeit auf 4,75 Euro und werden mit Ihrer monatlichen BVV-Rente verrechnet. Gegebenenfalls werden weitere Entgelte durch die ausländische Bank erhoben.
Versand und Aufbau
Sie erhalten von uns zum Zeitpunkt der ersten Rentenzahlung sowie bei Veränderung des Zahlbetrages (Nettorente) jeweils eine aktualisierte Rentenabrechnung. Diese werden zum Ende eines Monats versandt. Zum Ende des Jahres erhalten Sie von uns ein Renteninformationsschreiben mit der Rentenabrechnung für Dezember mit den jeweiligen Jahresbeträgen. Zusätzlich enthält dieses Schreiben die Rentenabrechnung für Januar, welche eventuelle Änderungen ab dem Folgejahr enthält. Den Rentenabrechnungen können Sie Einzelheiten zur Höhe und zur Zusammensetzung Ihrer BVV-Rente entnehmen. Erläuterungen zum Aufbau der Rentenabrechnung haben wir Ihnen in einer Übersicht dargestellt:
Bitte kontrollieren Sie auf den Rentenabrechnungen stets Ihre persönlichen Angaben, beispielsweise Name, Anschrift, Krankenkasse und Kontoverbindung. Teilen Sie uns Änderungen schnellstmöglich schriftlich mit.
Korrekturen in alten Rentenabrechnungen: „Aufrollungsdifferenz“
Die Zeile „Aufrollungsdifferenz“ unter „Sonstige Be-/Abzüge“ stellt den Saldo aller Korrekturen dar, die für den jeweiligen Monat vorgenommen wurden. Wenn also ein bestimmter Monat schon mehrfach korrigiert werden musste, so können die Zeilen „Aufrolld. zur letzten Abr“ (aktuelle Verrechnung) und „Aufrollungsdifferenz“ (Saldo aller bisherigen Verrechnungen für den Monat) voneinander abweichen. Erscheint in einer alten Rentenabrechnung die Zeile „Nachverrechnung aus Vorm.“, so handelt es sich hierbei um eine alte Verrechnung, die damals in diesem Monat durchgeführt wurde und im aktuellen Abrechnungsmonat nicht zum Tragen kommt.
Bitte beachten Sie: Bei erstmaligen Auszahlungen der Rente für bereits zurückliegende Zeiträume werden ebenfalls Korrekturabrechnungen versandt.
Beantragung der Rente
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