Wann ist der nächste corona gipfel februar 2022

Stand: 02.04.2022 11:57 Uhr

Am 20. März sind die Corona-Schutzmaßnahmen in Deutschland weitgehend weggefallen - obwohl die Infektionszahlen weiter hoch sind. Die meisten Nordländer nutzen jedoch eine Übergangsfrist, die am 2. April endet. Ein Überblick über die derzeit geltenden Regeln in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg.

Bundestag und Bundesrat haben am 18. März dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt, mit dem die meisten Corona-Beschränkungen im öffentlichen Leben weggefallen sind. An ihre Stelle sind einige Basisschutzmaßnahmen getreten. Schärfere Schutzmaßnahmen sind nur noch in Infektions-Hotspots möglich. Die Bundesländer hatten zuvor ernsthafte Bedenken gegen die weiteren Corona-Pläne des Bundes vorgetragen. Konkret störten sich die Länderchefinnen und -chefs daran, dass der Bund in einem Alleingang in fast allen Bereichen des Alltags die Maskenpflicht abschafft. Sie beriefen sich dabei auch auf Empfehlungen des Corona-Expertenrats der Regierung. Ein weiterer Kritikpunkt in der Ministerpräsidenten-Runde mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) war, dass der Bund mit der sogenannten Hotspot-Regelung die Verantwortung im weiteren Pandemie-Verlauf auf die Länder abwälzt.

Bundesländer nutzen Übergangsregelungen

Zahlreiche Länder nutzen zunächst eine im Gesetz vorgesehene Übergangsfrist und erhalten die aktuell geltenden Schutzregeln noch bis zum 2. April aufrecht - darunter Niedersachsen. Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern halten an einigen Maßnahmen sogar noch bis Ende April fest; die beiden Bundesländer wurden von ihren Parlamenten zu Hotspots erklärt. In Schleswig-Holstein sind hingegen schon fast alle Regeln gefallen. Die Bundesländer Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen und Saarland hatten für die Gesundheitsministerkonferenz am 28. März zudem den Antrag gestellt, die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen noch bis Ende April fortzuführen - sie fanden dafür aber keine Mehrheit. Damit laufen die derzeitigen bundesweiten Maßnahmen spätestens zum 2. April aus.

Test- und Maskenpflicht nur noch in wenigen Bereichen

Das neue Infektionsschutzgesetz, das Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erarbeitet hatten, sieht generell nur noch wenige allgemeine Schutzmaßnahmen etwa bei Tests und Masken vor - in Alten- und Pflegeheimen sowie weiteren Einrichtungen für gefährdete Gruppen. In Bussen, Bahnen und Flugzeugen kann weiterhin Maskenpflicht gelten, beim Einkaufen dagegen nicht mehr. Für regionale Hotspots sind weitergehende Beschränkungen möglich, wenn das Landesparlament für diese eine besonders kritische Corona-Lage feststellt.

Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes soll bis zum 23. September 2022 gelten. Vor einer möglichen Corona-Herbstwelle müssten neue Maßnahmen beschlossen werden, kündigte Gesundheitsminister Lauterbach an.

Hotspot-Regelung bei Ländern umstritten

Strengere regionale Hotspot-Regelungen und -Maßnahmen können die Länder laut Gesetz umsetzen, wenn etwa in einer bestimmten Region ein besonders hohes Infektionsgeschehen herrscht und eine Überlastung der Gesundheitsversorgung droht. Ein Hotspot kann dem Gesetz zufolge ein Stadtteil, eine Stadt oder ein Landkreis sein. Dort könnten dann Zugangsbeschränkungen nach den 2G- oder 3G-Regelungen erlassen werden, eine verschärfte Maskenpflicht, Hygienekonzepte oder verschärfte Testpflichten. Voraussetzung ist, dass die Landesparlamente die Beschlüsse fassen. Viele Länder beklagen, dass die Hürden für die Umsetzung der Hotspot-Regelungen zu hoch seien. Lauterbach wies das zurück. In den Hotspots Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern hat die FDP rechtliche Schritte gegen die Regelung angekündigt.

Neue Grundlage für Corona-Regeln am Arbeitsplatz

Für Arbeitgeber und Beschäftigte gelten seit dem 20. März neue Bedingungen zum Corona-Schutz am Arbeitsplatz. Eine Bundesverordnung besagt, dass Arbeitgeber zukünftig selbst die Gefährdung durch das Virus einschätzen müssen und in einem betrieblichen Hygienekonzept Maßnahmen zum Infektionsschutz festlegen. Damit sind die Corona-Schutzmaßnahmen nicht mehr unmittelbar per Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben. Arbeitgeber sollen bei ihrer Abwägung zu den Schutzmaßnahmen das regionale Infektionsgeschehen berücksichtigen. Prüfen sollen sie zum Beispiel, ob sie den Beschäftigten einen Corona-Test pro Woche anbieten, ob sie Schutzmasken bereitstellen und ob Beschäftigte im Homeoffice arbeiten sollen. Die bislang bundesweit geregelte Homeoffice-Pflicht ist hinfällig. Auch über Schutzmaßnahmen wie Abstands- und Hygieneregeln oder eine Maskenpflicht entscheiden Betriebe nun selbst. Die neuen Regeln sind zunächst bis einschließlich 25. Mai in Kraft.

Was gilt zu Quarantäne und Isolation?

Bis auf Weiteres gilt weiterhin eine Pflicht zur Quarantäne für Kontaktpersonen bzw. Isolation für Infizierte. Unabhängig vom Virusvarianten-Typ sind Kontaktpersonen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen oder frisch genesen sind, von der Quarantäne ausgenommen. Für alle Übrigen enden Isolation beziehungsweise Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen, wenn sie sich nicht vorher "freitesten" lassen - das geht mit einem PCR-Test oder einem zertifizierten Schnelltest frühestens nach sieben Tagen. Schul- und Kitakinder müssen als Kontaktperson fünf Tage in Quarantäne, als Infizierte sieben Tage in Isolation, danach müssen sie sich testen lassen.

Für Beschäftigte in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sollen Isolation oder Quarantäne sieben Tage dauern - sofern 48 Stunden vorher keine Symptome auftraten, soll sie mit einem verpflichtenden PCR-Test beendet werden.

Lockerung bei Corona-Quarantäne geplant

Das Bundesgesundheitsministerium und das Robert Koch-Institut (RKI) haben vorgeschlagen, dass die Quarantäne für Infizierte und für Kontaktpersonen von Infizierten auf fünf Tage verkürzt und nicht mehr streng gehandhabt werden. Empfohlen werden soll, freiwillig Kontakte zu reduzieren und - beginnend nach fünf Tagen - wiederholt Tests oder Selbsttests zu machen. Die Länder können bis zum 4. April Stellung zu dem Vorschlag nehmen.

3G, 2G oder 2G-Plus - was bedeuten die Regeln?

Nur Geimpfte, Genesene oder Getestete (3G) erhalten Zutritt zu Innenräumen von Behörden und anderen Einrichtungen wie Restaurants, Kinos, Fitnessstudios oder Krankenhäusern. Ausgenommen sind Kinder unter sieben Jahren und minderjährige Schüler, die regelmäßig getestet werden. Antigen-Schnelltests dürfen in der Regel nicht älter als 24 Stunden sein, PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden.

2G umfasst nur Geimpfte und Genesene - ein aktueller Corona-Test allein reicht für den Zugang beispielsweise zu einer Veranstaltung also nicht aus. Stattdessen muss ein aktuell gültiges Impfzertifikat oder aber ein Nachweis der Genesung von einer Corona-Erkrankung vorgelegt werden. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren dürfen die 2G-Bereiche aber trotzdem betreten. Das gilt auch für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid-19 impfen lassen dürfen. In einigen Bereichen fallen bei der Anwendung der 2G-Regel die Masken- und die Abstandspflicht weg.

2G-Plus bedeutet vollständig geimpft oder genesen und zusätzlich getestet. Antigen-Schnelltests dürfen in der Regel nicht älter als 24 Stunden sein, PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden.

Dieses Thema im Programm:

NDR Info | Nachrichten | 28.03.2022 | 14:00 Uhr

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Coronavirus

Bund und Länder haben sich bei ihrem heutigen Treffen darauf verständigt, vorerst keine Corona-Maßnahmen zu lockern. Mangelnde PCR-Tests und die Impfpflichtdebatte standen stattdessen im Vordergrund. Aber auch Zukunftshoffnungen.


Bund und Länder verzichten auf Lockerungen in der Corona-Pandemie. Bundeskanzler Olaf Scholz gab bekannt, dass er den aktuellen Kurs so fortsetzen wolle. Die geltenden Kontaktbeschränkungen seien weiter notwendig, denn die Regelungen haben dazu beigetragen, dass die hohen Infektionszahlen "erst jetzt eingetreten" seien.

Deshalb: "Jetzt gilt erstmal: Kurs halten."

Außerdem werde weiter an der Impfkampagne gearbeitet und eine Informations-Kampagne werde neu auferlegt. Von Radiospot bis Social Media sollen insbesondere viele Zielgruppen erreicht werden, die von den bisherigen Informationen noch nicht erreicht worden sind.

Quelle: ZDF

Scholz lobte die "guten Gespräche" mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder und zeigte sich auch optimistisch:

Wir werden gut durch die Krise kommen, wenn wir so weiter machen.
Bundeskanzler Olaf Scholz

NRW-Ministerpräsident und Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz Hendrik Wüst (CDU) betonte erneut die Wichtigkeit der Impfungen. Er sagte:

Die Impfung ist der Weg raus aus der Pandmie. Impfen und Achtsamkeit sind der Weg zurück zur Normalität.
Hendrik Wüst, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen

Wir "kommen nur heraus aus den ständigen Wiederholungen von Lockdown und Lockerungen", wenn mehr Menschen geimpft seien. Die aktuelle Impfquote sei schlichtweg "zu wenig". Deshalb sprach er sich für eine Impfpflicht aus.

Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) fasste zusammen: "Unser Motto für heute: weder lockern noch verschärfen."

Was Bund und Länder beschlossen haben:

Die Bund-Länder-Runde schließt sich der Empfehlungen des Expertenrats an, ihre Impfkampagne zu verstärken.

[Impfungen] sind das beste und sicherste Mittel für Gesellschaft und Wirtschaft, um die Pandemie zu überwinden.
Beschluss der Bund-Länder-Runde

Drei Monate nach ihrer zweiten Impfung sollen Bürger*innen die Auffrischungsimpfung (Booster) vornehmen lassen. Diejenigen, die bisher noch gar keine Impfung erhalten haben, sollten sich nunmehr sofort impfen lassen. Es stünden genug Dosen der mRNA-Impfstoffe von Moderna (für alle über 30 Jahre) und Biontech (für alle unter 30 Jahre) zur Verfügung. Mit dem Impfstoff Novavax stehe ab Ende Februar auch ein proteinbasiertes Vakzin zur Verfügung, heißt es.

Thema auf dem Gipfeltreffen am Montag war auch die Impfpflicht: "Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bekräftigen die Notwendigkeit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht", heißt es im Beschluss. Scholz habe nach Angaben von NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst ein Angebot der Länder angenommen, diese frühzeitig in die Abstimmung über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht einzubinden.

ZDFheute Infografik

Die derzeit hohe und voraussichtlich weiter steigende Zahl der Neuinfektionen führe zu "Engpässen bei den Verfügbarkeiten von PCR-Tests", sagte Wüst. Die Labore seien bereits in Teilen überlastet. Deshalb werden Priorisierungen vorgenommen.

Aber auch die PCR-Testkapazitäten müssten weiter ausgebaut werden - insbesondere mit Blick auf Nachbarländer, bekräftigte Wüst.

PCR-Tests priorisiert für:

  • vulnerable Gruppen
  • Beschäftigte in Krankenhäusern, in Praxen, in der Pflege und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe
  • Hochrisikopatientinnen und -patienten (Ältere, Komorbidität, immunsupprimierte Patientinnen und Patienten)

Auch für erkrankte Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung gilt künftig: "Die Isolation nach einer nachgewiesenen Infektion kann nach sieben Tagen durch einen zertifizierten Antigen-Schnelltest (mit Nachweis des negativen Ergebnisses) bei 48 Stunden Symptomfreiheit beendet werden. Ohne Test endet sie nach 10 Tagen."

Auch für Kontaktpersonen soll eine Freitestung durch negativen Antigentest nach sieben Tagen möglich sein. "Diejenigen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen ("3 von 3"), sind von der Quarantäne als Kontaktpersonen ausgenommen; dies gilt auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.)."

Die Priorisierung der Nachverfolgung von Corona-Kontakten sei "sinnvoll und notwendig", heißt es im Beschluss. Es wird um einen verantwortlichen Umgang mit etwaigen Erkrankungen gebeten.

Bürger*innen "sollten eigenverantwortlich ihre Kontaktpersonen informieren und die verfügbaren elektronischen Hilfsmittel zur Kontaktnachvollziehung nutzen".

Bund und Länder wollen gemeinsam mit den Betreibern der kritischen Infrastrukturen die erwarteten Auswirkungen der raschen Verbreitung der Virus-Variante einem kontinuierlichen Monitoring unterziehen.

Ein flächendeckendes Monitoring, um "die notwendigen Daten zur Impfquote bei Beschäftigten sowie Bewohnerinnen und Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe" zu erheben, werde geprüft.

Ein kontinuierliches Monitoring werde nicht nur eingeführt, sondern auch bedarfsgerecht weiterentwickelt, sagte Giffey dazu. Die Grundversorgung der Bevölkerung müsse aufrecht erhalten bleiben, das sei bisher auch gelungen.

Bundeskanzler Scholz gibt die Linie vor für die morgige Bund-Länder Runde. Auch der Expertenrat der Regierung warnt vor einer Überlastung des Gesundheitssystems.

Die Regierungschefinnen und –chefs der Länder sind sich einig, dass es für die Durchführung von Großveranstaltungen eine Vereinheitlichung der bestehenden Regelungen bedarf. Bis zum 9. Februar 2022 sollen die Länder eine einheitliche Regelung vereinbaren.

"Wir müssen in den nächsten Wochen in beide Richtungen blicken", sagte Wüst. Bund und Länder würden mögliche Verschärfungen prüfen, sich aber ebenso um Öffnungsperspektiven kümmern.

Beschäftigte und Betriebe sollen durch die "Verlängerung der Wirtschaftshilfen und der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022" weiterhin unterstützt werden. Eine weitere "Verlängerung und eine Erweiterung des Umfangs der Hilfen und Sonderregelungen" über den März 2022 hinaus hält die Bundesregierung für "erforderlich" und werde diese prüfen.

Bislang sind die Kliniken in Deutschland ohne größere Probleme durch die aktuelle Infektionswelle gekommen. Doch wie gut sind sie vorbereitet, wenn sich Personalengpässe häufen und die Belastung auf den Normalstationen für die Mitarbeiter steigt?

Die Bund-Länder-Runde ist sich einig, dass die bisher geltenden Regeln weiterhin Bestand haben. Aber: "Wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems droht, werden sie weitergehende Maßnahmen zur Infektionskontrolle vereinbaren", heißt es im Beschluss.

Das nächste Treffen der Bund-Länder-Runde ist für den 16. Februar 2022 geplant, "sofern nicht das weitere Infektionsgeschehen eine frühere Zusammenkunft nötig macht".

Diese Schritte empfiehlt der Corona-Expertenrat der Bundesregierung, um sich für einen weiteren starken Anstieg der Corona-Infektionszahlen zu wappnen: