Verfassung 1849 vergleich heute

Die Paulskirchenverfassung ging aus der Märzrevolution 1848 hervor. Sie wurde von der Frankfurter Nationalversammlung ausgearbeitet und war die erste deutsche Verfassung, die Grund- und Freiheitsrechte für deutsche Bürger beinhaltete. Die Paulskirchenverfassung scheiterte jedoch letztendlich. Trotzdem war sie ein Vorbild für die darauffolgenden Verfassungen von 1919 und 1949. Im folgenden Artikel erfährst du was genau die Paulskirchenverfassung beinhaltete und warum sie auch heute noch von Bedeutung ist.

Die Paulskirchenverfassung ist Bestandteil des Fachs Geschichte und ist ein Unterthema der Revolution 1848.

Paulskirchenverfassung Vorgeschichte

Märzrevolution

Der Deutsche Bund bestand seit dem Wiener Kongress 1815  aus vielen souveränen Einzelstaaten. Sie waren also in einem Staatenbund miteinander verbunden. Die Deutschen entwickelten mit der Zeit ein immer größeres Nationalbewusstsein, was auch durch die Revolution in Frankreich bestärkt wurde. 

Die Bürger wurden politisch aufmerksamer und aktiver. Während des Vormärz forderten sie die Gründung eines Nationalstaats mit Freiheits- und Grundrechten. Sie wollten eine Abkehr der Fürstenherrschaft und wehrten sich gegen die Repressionen. 

Die industrielle Revolution führte zu der Entstehung einer Arbeiterschaft, die lohnabhängig war. Die Arbeiter waren vom Pauperismus geplagt und sehnten sich nach sozialen Verbesserungen. Auch die Bauern litten vor allem 1846/47 an einer Missernte. Die unteren Gesellschaftsschichten schlossen sich deswegen ebenfalls den politischen Protesten an. 

Verfassung 1849 vergleich heute

Abb1: Berliner Aufstand

Quelle: Wikipedia

Märzforderungen

Die Bürger verbreiteten durch Flugblätter, Demonstrationen und Petitionen die sogenannten Märzforderungen. Diese zielten auf die bürgerlichen Rechte, vor allem auf die Meinungs- Pressefreiheit, sowie auch auf eine verfassungsstaatliche Ordnung und eine nationalstaatliche Einigung Deutschlands. Außerdem forderten die Bürger öffentliche Gerichtsverfahren und höhere Löhne für die Arbeiter.

Folgen der Märzrevolution

Die Monarchen gaben in allen Staaten der Revolution und Märzforderungen der Bürger und Arbeiter nach. Die Fürsten waren durch den starken Revolutionsgeist quasi zu politischen Reformen gezwungen. Die Macht der deutschen Fürsten konnte teilweise gebrochen werden.

Sie versprachen Verfassungen, übernahmen die Forderung eines deutschen Nationalstaats und setzten als Zeichen ihres guten Willens neue, liberale Minister, die Märzminister, ein. Zudem wurden vom Frankfurter Bundestag die Karlsbader Beschlüsse aufgehoben, was wieder Meinungs- und Pressefreiheit gewährte.

Frankfurter Nationalversammlung

Es entstanden zahlreiche politische Vereine und Parteien. Das Volk erzwang daraufhin eine Einführung eines Parlaments.

Am 18. Mai 1848 tritt die Nationalversammlung, das erste deutsche Parlament, in der Frankfurter Paulskirche zusammen, wobei Abgeordnete aus den verschiedensten politischen Richtungen aufeinander trafen. Sie bestand aus Bürgern, Akademikern und Juristen aus allen deutschen Staaten. Aufgrund ihrer überwiegend akademischen Zusammensetzung sprach man von einem Professorenparlament. 

Aufgaben

Das Parlament hatte vorerst drei zentrale Probleme zu lösen:

  • die Einrichtung einer provisorischen Reichsregierung 
  • die Festlegung der Grenzen des Nationalstaats
  • die Erarbeitung einer Reichsverfassung

Die Frage der provisorischen Reichsregierung übernahm der österreichische Erzherzog Johann. Jedoch blieb diese vorläufige Regierung ohne reale Macht und konnte keine wirkliche Exekutive sein. Außerdem waren einige Staaten, darunter Österreich und Preußen, nicht bereit, ihre Truppen der Reichsregierung zu unterstellen.

Die Lösung der nationalen Frage erwies sich als besonders kompliziert. Das Hauptproblem war der Vielvölkerstaat Österreich und ob eine großdeutsche Lösung, also der Anschluss der deutsch-österreichischen Länder oder eine kleindeutsche Lösung, die Erhaltung Österreichs und Trennung aller seiner Bestandteile vom deutschen Bund, beschlossen werden sollte.

Auch die Erarbeitung einer Verfassung nahm viel Zeit in Anspruch, vor allem die Formulierung der allgemeinen Grundrechte.

Politische Gruppierungen

Man konnte die Abgeordneten in drei Gruppen einteilen:

  • die Demokraten
  • die Liberalen
  • die Konservativen

Die Demokraten entstanden aus dem intellektuellen Milieu, sahen sich aber selbst als Sprecher für die untere Schicht. 

Die Anhänger der Demokraten waren vor allem sozial bedrohte Gruppen wie Handwerker oder Bauern. Sie forderten soziale Reformen, die Entmachtung der Fürsten und Monarchen, sowie eine deutsche Republik. Ihre Kernforderungen bestanden aus einem allgemeinen Wahlrecht, dem Ausgleich von Kapital und Arbeit, sowie Freiheits- und Grundrechte. Über die Frage der kleindeutschen oder großdeutschen Lösung waren sie sich uneinig.

Die Liberalen kamen auch aus den intellektuellen Kreisen. Jedoch vertraten sie die Interessen des Besitz- und Bürgertums. Sie strebten eine konstitutionelle Monarchie an, da die oberen Klassen davon von Geld und Macht profitieren würden. Der Monarch sollte aber nicht ganz allein regieren, sondern vom Parlament stärker kontrolliert werden. Außerdem verlangten die Liberalen eine Presse- und Versammlungsfreiheit, persönliche Freiheitsrechte und eine unabhängige Justiz. Über die Frage der kleindeutschen oder großdeutschen Lösung waren sie sich ebenfalls uneinig. 

Die Konservativen lehnten jegliche Reformen ab. Sie wollten, dass die Sonderrechte des Adels weiterhin unantastbar bestehen bleiben. Ihre ideale Staatsform beinhaltete die Souveränität der Fürsten beizubehalten. Zudem verlangten sie einen deutschen Nationalstaat. Die Konservativen waren sich einig, dass sie die großdeutsche Lösung, also mit Anschluss Österreichs, befürworteten. 

Diese Fraktionen mussten nun zusammen eine Verfassung erarbeiten. Die ausgewählten Vertreter der Nationalversammlung trafen sich am 18. Mai 1848 erstmals in der Frankfurter Paulskirche, um Ziele und Entwürfe einer Verfassung zu planen. 

Am 24. Mai 1848 wurde dann der erste Verfassungsausschuss bekannt gegeben. Das Grundgerüst der Verfassung stand also fest. 

Regierung

Die Paulskirchenverfassung bestand aus den drei Gewalten:

  • der Exekutiven (ausführende Gewalt)
  • der Judikativen (richterliche Gewalt)
  • der Legislativen (gesetzgebende Gewalt)

Die Legislative wurde vom Reichstag gebildet, welche aus zwei Häusern bestand. Dem Volkshaus, welches alle drei Jahre vom Volk gewählt wird und dem Staatenhaus mit ca. 180 Vertretern der 38 beteiligten Staaten. Das Staatenhaus bekommt von den Landesparlamenten, welche von dem wahlberechtigten Volk gewählt werden und den Landesregierungen, Abgeordnete gesendet.

Verfassung 1849 vergleich heute
Abb.2: Regierung Paulskirchenverfassung
Quelle: Wikipedia

Die Exekutive Gewalt besteht aus dem Kaiser und dem Reichsminister, wobei der Kaiser das Staatsoberhaupt ist. 

Der Kaiser ist erblich und unverletzlich, ernennt den Reichsminister und kann Gesetze aufschieben.

Die Judikative ist unabhängig von dem Reichstag und der Reichsregierung. Sie bildet das Reichsgericht.

Wahlberechtigung

Alle Männer waren ab ihrem 25. Lebensjahr wahlberechtigt. Frauen durften damals noch nicht wählen.

Grundrechte

Vor allem die Formulierung der allgemeinen Grundrechte nahm viel Zeit in Anspruch. Am 20. Dezember gab es sogenannte Lesungen der Grundrechte und am 21. Dezember 1848 verabschiedete die Nationalversammlung das „Reichsgesetz betreffend der Grundrechte des deutschen Volkes“. Zum ersten Mal wurde beschlossen, dass Grundrechte für deutsche Bürger und Bürgerinnen gelten sollten.

Diese Grundrechte galten im neuen Grundrechtskatalog:

  • Niederlassungsfreiheit
  • Gleichheit aller vor dem Gesetz, Abschaffung des Adelstands
  • Freiheit der Person ist unverletzlich 
  • Abschaffung von Todes- und Folterstrafe
  • Ein Recht auf Wohnung 
  • Meinungs- und Pressefreiheit
  • Glaubensfreiheit
  • freie Lehre
  • allgemeine Schulpflicht und kostenlose Bildung
  • Vereins- und Versammlungsfreiheit
  • Briefgeheimnis
  • Eigentum ist unantastbar

Reichsverfassung

Am 27. März 1849 verabschiedete die Nationalversammlung die offizielle Reichsverfassung. Die sogenannte Paulskirchenverfassung sollte einen föderalen deutschen Einheitsstaat konstituieren, dem mit Ausnahme des Kaisertums Österreich alle Staaten des Deutschen Bundes angehörten. Das bedeutet sie entschieden sich für die kleindeutsche Lösung.

Die konstitutionelle Monarchie sah einen erblichen Kaiser als Staatsoberhaupt vor, der auch das Recht zur Einsetzung der Regierung hatte. Als Kaiser hatte man den König Friedrich Wilhelm IV. geplant. Der Reichstag setzte sich aus einem Staatenhaus und einem demokratisch zu wählenden Volkshaus zusammen und kontrollierte die Gesetzgebung, das Budgetrecht und die Exekutive. Jedoch blieb die zentrale Frage der Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Parlament noch offen. Dies sollte später geregelt werden.  

Scheitern der Paulskirchenverfassung

Die im Dezember veröffentlichten Grundrechte traten letztendlich aber nicht in Kraft. Aufgrund der Meinungsverschiedenheiten und mangelnden Einigungen der Verhandlungen, zog sich die Errichtung der Verfassung sehr lange. Dies gab den alten Mächten die Möglichkeit wiederzuerstarken und eine Konterrevolution einzuberufen. Die Konterrevolution gab vor allem Österreich und Preußen wieder mehr Macht.

Die neue Verfassung wurde auch von 28 deutschen Staaten anerkannt. Trotzdem scheiterte sie letztendlich am Veto der Großmächte Preußen und Österreich. Am 3. April lehnt König Friedrich Wilhelm  IV. die ihm angebotene Kaiserkrone ab, da er sich selbst als Gottesgnaden sah und die Krone nicht von revolutionären übergeben bekommen wollte.

Am 27. April 1949 beschloss er die erste Kammer zu vertagen und die zweite aufzulösen. Nach und nach verließen immer mehr Abgeordnete die Nationalversammlung. Am 18. Juni 1849 wurde die übrige Versammlung gewaltsam aufgelöst. Somit war die Nationalversammlung und die Revolution 1848/49 offiziell gescheitert.

Grundrechte 1848 und heute Vergleich

Obwohl die Paulskirchenverfassung letztendlich gescheitert ist, war sie ein bedeutsames Vorbild für die darauffolgenden Verfassungen von 1871, 1919 und 1949, unserer heutigen Verfassung.

Deutsches Kaiserreich

1871 wurde für das deutsche Kaiserreich eine neue Verfassung aufgestellt. Diese beschloss eine konstitutionelle Monarchie, die sich aus einer Personalunion zusammensetzte. Der deutsche Kaiser war ebenfalls der preußische König und der deutsche Reichskanzler war genauso der preußische Ministerpräsident. Dadurch hatte Preußen eine bestimmende Rolle im Kaiserreich. Außerdem galten allgemeine, freie und gleich Wahlen. 

Weimarer Republik

Nach der Niederlage des ersten Weltkriegs führte Deutschland wieder neue Reformen durch. Die Weimarer Republik wurde ausgerufen. Die Weimarer Verfassung war eine parlamentarische Demokratie, in der der Reichspräsident eine hohe Stellung hatte. Durch den Artikel 48 konnte er sogar den Reichstag auflösen und Grundrechte außer Kraft setzen. Die Weimarer Verfassung übernahm die Grund- und Freiheitsrechte der Paulskirchenverfassung.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Deutschland in zwei Teile aufgeteilt, Ost- und Westdeutschland. Sowohl für die DDR, als auch für die BRD, galten ab 1949 unterschiedliche Verfassungen. Auch die Verfassung der BRD richtete sich stark nach der Paulskirchenverfassung. 

BRD

Die Verfassung der BRD wurde vom parlamentarischen Rat in Bonn, der vorläufigen Hauptstadt, ausgearbeitet.
Sie wurde als Grundgesetz betitelt. Dies sollte der Ausdruck für den provisorischen Charakter der Verfassung sein und den Anspruch erheben, dass dies für Gesamtdeutschland gelte. Der Grundrechtskatalog Art. 1-19 richtete sich ebenfalls nach den Grund- und Freiheitsrechten der Paulskirchenverfassung. Dazu wurde noch der Art. 20, das Prinzip der Volkssouveränität eingeführt, welches besagt, dass alle Gewalt vom Volk ausgehe. Das Grundgesetz besitzt, wie die Paulskirchenverfassung, ebenfalls über eine Gewaltenteilung, hat aber eine 5% Klausel zur Vermeidung der Parteienzersplitterung, wie es in der Weimarer Republik geschehen war.

DDR

In der Verfassung der DDR war am wichtigsten die bestimmende Rolle der SED, nach dem Vorbild der KRdSU in der Sowjetunion. Inhaltlich hatte die Verfassung der DDR aber nicht mehr viel mit dem Vorbild der Paulskichenverfassung zu tun.

Deutschland heute

Ab 1990 war Deutschland wiedervereinigt. Mit der Aufnahme der DDR in die BRD nahmen die neuen Länder das Grundgesetz als gesamtdeutsche Verfassung an. 


Paulskirchenverfassung - Das Wichtigste auf einen Blick

  • entstand durch die Märzrevolution 1848
  • Frankfurter Nationalversammlung wurde in der Paulskirche einberufen, um die Verfassung zu erarbeiten
  • es gab verschiedene politische Gruppierungen mit verschiedenen Zielen (Demokraten, Liberale, Konservative)
  • aufgrund der Meinungsverschiedenheiten dauerte es lange Zeit eine offizielle Verfassung zu verabschieden
  • 24. Mai: erster Verfassungsausschuss: Regierung bestehend aus den drei Gewalten, Wahlberechtigung für Männer ab dem 25. Lebensjahr
  • 21. Dezember: Grundrechtskatalog mit den ersten Grund- und Freiheitsrechten für deutsche Bürger
  • 27. März 1949: Verabschiedung der Reichsverfassung: konstitutionelle Monarchie, kleindeutsche Lösung
  • die Paulskirchenverfassung scheiterte jedoch aufgrund der langen Bearbeitungszeit
  • trotzdem war sie wichtig für die Verfassungen von 1919 und 1949, die ihre Grundrechte übernahmen

Aufgrund der Meinungsverschiedenheiten und mangelnden Einigungen der Verhandlungen, zog sich die Errichtung der Verfassung sehr lange. Dies gab den alten Mächten die Möglichkeit wiederzuerstarken und eine Konterrevolution einzuberufen. Die Konterrevolution gab vor allem Österreich und Preußen wieder mehr Macht. Diese legten ein Veto gegen die Verfassung ein.  Am 3. April lehnt König Friedrich Wilhelm  IV. die ihm angebotene Kaiserkrone ab.

Die Paulskirchenverfassung ging aus der Märzrevolution 1848 hervor. Sie wurde von der Frankfurter Nationalversammlung ausgearbeitet und war die erste deutsche Verfassung, die Grund- und Freiheitsrechte für deutsche Bürger beinhaltete.

Die Paulskirchenverfassung wurde am 27. März 1849 verabschiedet, trat jedoch nie in Kraft. Trotzdem gilt sie noch bis zum heutigen Tage als Vorbild für die Verfassungen von 1919 und auch für die des heutigen Bundestags.

  • Niederlassungsfreiheit
  • Gleichheit aller vor dem Gesetz, Abschaffung des Adelstands
  • Freiheit der Person ist unverletztlich
  • Abschaffung von Todes- und Folterstrafe
  • Wohnung ist unverletztlich
  • Meinungs- und Pressefreiheit
  • Glaubensfreiheit
  • freie Lehre
  • allgemeine Schulpflicht und kostenlose Bildung
  • Vereins- und Versammlungsfreiheit
  • Briefgeheimnis
  • Eigentum ist unverletzlich

Frage

Wodurch entstand die Paulskirchenverfassung?

Antwort

  • Märzrevolution 1848
  • politische Unzufriedenheit der Bürger
  • Forderungen nach Grund- und Freiheitsrechten, sowie Bildung eines Nationalstaats

Frage

Wer verfasste die Paulskirchenverfassung?

Antwort

Die Frankfurter Nationalversammlung

Frage

Wer war in der Nationalversammlung vertreten?

Antwort

  • Bürger, Akademiker und Juristen aus allen deutschen Staaten
  • verschiedene politische Gruppierungen

Frage

Welche politische Gruppierungen gab es in der Nationalversammlung?

Antwort

  • Demokraten
  • Liberalen
  • Konservativen

Frage

Was war das Problem der verscheidenen Gruppierungen?

Antwort

  • verschiedene Ziele
  • mangelnde Einigungsfähigkeit
  • führte zu Verzögerungen der Verfassungsentstehung

Frage

Wann und wo traf sich die Nationalversammlung zum ersten Mal?

Antwort

am 18.Mai 1848 in der Paulskirche

Frage

Wann wurde der erste Verfassungsausschuss bekannt gegeben?

Antwort

Frage

Was beinhaltete der erste Verfassungsausschuss?

Antwort

  • Regierung bestehend aus drei Gewalten (Exekutive, Legislative und Judikative)
  • Wahlrecht für Männer ab 25 Jahren

Frage

Antwort

  •  vom Reichstag gebildet, welche aus zwei Häusern bestand
  • Volkshaus: wird alle drei Jahre vom Volk gewählt
  • Staatenhaus: ca. 180 Vertretern der 38 beteiligten Staaten 
  • Staatenhaus bekommt von den Landesparlamenten und den Landesregierungen, Abgeordnete gesendet
  • Landesparlamente vom Volk gewählt 

Frage

Antwort

  • besteht aus dem Kaiser und dem Reichsminister
  • der Kaiser als Staatsoberhaupt ist erblich und unverletzlich, ernennt den Reichsminister und kann Gesetze aufschieben

Frage

Antwort

  • unabhängig von dem Reichstag und der Reichsregierung
  • bildet das Reichsgericht

Frage

Antwort

Männer ab dem 25. Lebensjahr

Frage

Wann wurden die Grundrechte veröffentlicht? Was beinhalteten sie?

Antwort

  • am 21. Dezember 1848
  • Niederlassungsfreiheit
  • Gleichheit aller vor dem Gesetz, Abschaffung des Adelstands
  • Freiheit der Person ist unverletztlich
  • Abschaffung von Todes- und Folterstrafe
  • Wohnung ist unverletztlich
  • Meinungs- und Pressefreiheit
  • Glaubensfreiheit
  • freie Lehre
  • allgemeine Schulpflicht und kostenlose Bildung
  • Vereins- und Versammlungsfreiheit
  • Briefgeheimnis
  • Eigentum ist unverletzlich

Frage

Wann wurde die offizielle Reichsverfassung veröffentlicht? Was beinhaltete sie?

Antwort

  • am 27. März 1949
  • konstitutionelle Monarchie mit erblichem Kaiser
  • kleindeutsche Lösung

Frage

Warum trat die Paulskirchenverfassung nicht in Kraft?

Antwort

  • Meinungsverschiedenheiten und mangelnden Einigungen der Verhandlungen
  • Alte Mächte erstarkten wieder
  • Preußen und Österreich legten ein Veto gegen die Verfassung ein
  • König Friedrich Wilhelm  IV. lehnt die ihm angebotene Kaiserkrone ab

Frage

Warum ist die Paulskirchenverfassung trotz ihres Scheiterns von großer Bedeutung gewesen?

Antwort

  • Vorlage für die Grundrechte der Verfassung 1919 und 1949