Unterschied zwischen e bike und s pedelec

Der Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec ist vielen Menschen nicht klar. Wer jedoch ein Fahrrad mit Elektroantrieb kaufen möchte, der sollte sich vor dem Kauf über die Vor- und Nachteile der beiden Räderarten gründlich informieren. In diesem Praxistipp stellen wir Ihnen die wesentlichen Unterschiede vor.

Die meisten Radfahrer mit einem Fahrrad mit Elektromotor denken, dass sie ein E-Bike fahren. Dabei handelt es sich streng genommen in der Regel um ein Pedelec. Im Folgenden erfahren Sie die Hauptunterschiede zwischen E-Bike und Pedelec.

  • Der größte Unterschied zwischen einem E-Bike und dem Pedelec (Pedal Electric Cycle) besteht darin, dass das Pedelec dem Radfahrer nur eine Motorunterstützung bis zu 25 km/h bietet. Das heißt, der Fahrer muss zusätzlich immer selbst in die Pedale treten. Das E-Bike dagegen fährt wie ein Mofa auf Knopfdruck auch von selbst.
  • Der Pedelec-Fahrer kann selbst entscheiden, wieviel Motorunterstützung er haben möchte. So kann er bei flachem Gelände zum Beispiel auch ganz auf die Motorunterstützung verzichten und diese ausschalten. Dann funktioniert das Rad wie ein herkömmliches Fahrrad.
  • Pedelecs mit einer Tretunterstützung von bis zu 25 km/h und einem Motor bis maximal 250 Watt haben den Vorteil, dass Sie auch verkehrsrechtlich wie ein Fahrrad behandelt werden (§1 Absatz 3 StVG). Das bedeutet, dass der Fahrer weder einen Führerschein noch ein Mindestalter oder eine extra Versicherung braucht.
  • Es gibt auch S-Pedelecs. Bei diesen Bikes unterstützt der Motor den Fahrer beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Deshalb gelten diese auch als Kleinkrafträder. Diese Bikes werden verkehrsrechtlich wie E-Bikes behandelt.
  • E-Bikes fahren auch auf Knopfdruck, ganz ohne Muskelkraft. Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und 500 Watt erreichen. Aus diesem Grund gelten sie als Kraftfahrzeug.
  • Um ein E-Bike fahren zu dürfen, müssen Sie eine Betriebserlaubnis bzw. eine Einzelzulassung des Herstellers vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) haben, sowie ein Versicherungskennzeichen besitzen.
  • Außerdem müssen Sie für das E-Bike ein Mindestalter und einen Führerschein vorweisen können. Bei einem E-Bike mit einem Motor bis max 20 km/h (Leichtmofa) beträgt das Mindestalter 15 Jahre. Der Mofaführerschein ist Pflicht. Ab 20 - 45 km/h (Kleinkraftrad) brauchen Sie den AM-Führerschein, den Sie erst mit 16 Jahren machen können.
  • Streben Sie eine höhere Geschwindigkeit mit Ihrem E-Bike an, ist ein starker Akku notwendig. Das hat Auswirkungen auf das Gewicht des elektrischen Fahrrads. E-Bikes mit einer hohen Wattleistung sind also in der Regel schwerer als Pedelecs mit einer niedrigen Wattleistung.

Ein Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec liegt in der Motorunterstützung.(Bild: Pixabay/fbenedict)

Unterschied zwischen e bike und s pedelec

  • E-Bikes ab 25 km/h dürfen als Kraftfahrzeuge nur auf Fahrradwegen mit dem Zusatzschild "Mofas frei" gefahren werden. Fahrräder und Pedelecs dürfen hingegen immer auf dem Radweg fahren.
  • Auch auf für die Gegenrichtung mit Fahrrädern befahrbare Einbahnstraßen, Waldwegen, für Fahrräder freigegebene Fußgängerzonen und Fahrradabstellanlagen haben E-Bikes nichts zu suchen.
  • Für E-Bikes und S-Pedelecs gelten dieselben Promillegrenzen, wie für Kraftfahrzeuge (0,5 Promille). Fahrräder und Pedelecs haben dagegen eine höhere Promillegrenze.
  • Der Transport von Kindern in Anhängern ist auf dem E-Bike ebenfalls verboten. Beim Pedelec dagegen ist das Anbringen von Kinderanhängern erlaubt. Sie dürfen jedoch Ihre Kinder bis 7 Jahren in geeigneten Kindersitzen auf dem E-Bike mitnehmen.
  • Auch bei der Helmpflicht gibt es einen Unterschied. Während Sie ein Pedelec ohne Helm fahren dürfen, ist der Helm bei einem E-Bike ab 20 km/h verpflichtend.

Es kommt also bei der Auswahl Ihres Bikes darauf an, wie Sie Ihr Rad mit elektronischem Antrieb nutzen wollen. Es gibt für jeden Einsatzzweck ganz unterschiedliche Modelle. Manche E-Bikes werden sogar staatlich gefördert. Jedes Jahr gibt es verschiedene E-Bike Tests, die Sie bei der Entscheidung unterstützen.

  • City: Wer nicht verschwitzt im Büro ankommen möchte, der entscheidet sich für ein City-E-Bike. Mit so einem Rad umfahren Sie schnell alle Autostaus. Und auf dem Rückweg vom Büro machen Sie noch schnell ein paar Einkäufe. Durch den elektrischen Antrieb macht es Ihnen nichts aus, ein paar Kilo mehr transportieren zu müssen.
  • Trekking: Wer am Wochenende längere Touren plant, für den ist ein Elektro-Trekking-Bike das Richtige. Diese Räder sind sportlicher als die City-E-Bikes. Damit überwinden Sie auch hügelige Zwischenstrecken mühelos. Und auch zusätzliches Gepäck ist bei so einem Rad kein Problem.
  • Mountain: Auch elektrische Mountainbikes werden immer beliebter. Denn beim Mountainbiken macht ja gerade die Abfahrt Spaß. Wer sich also beim Anstieg im Gelände etwas leichter tun möchte, der wählt ein Mountainbike mit Elektromotor.

Im nächsten Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie ein E-Bike schneller machen können.

Themen des Artikels

FahrradElektromotorElektroantriebE-Mobilität

(Tipp ursprünglich verfasst von: Jonas Brandstetter)

Unterschied zwischen e bike und s pedelec

Das Strampeln ist vorbei: Elektrofahrräder boomen© Shutterstock/Andrey Popov

Was ist ein E-Bike, was ein Pedelec? Die Begriffe stehen für unterschiedliche Arten von Fahrrädern mit Motor. Und: Es gelten jeweils andere Regeln. Wichtige Fakten, Modelle, technische Daten und Infos zum Betrieb.

  • Pedelecs bis 25 km/h werden wie Fahrräder behandelt

  • Bei einigen Bikes ist mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich

  • Ein Helm sollte grundsätzlich getragen werden

In der Praxis wird zwischen den Begriffen E-Bike und Pedelec oft nicht klar getrennt, da insbesondere der Begriff "Pedelec" im Gesetz nicht definiert ist. Auch für den Begriff "E-Bike" existieren zumindest im Zulassungsrecht keine eindeutigen Beschreibungen.

Was ist ein Pedelec?

Bei einem Pedelec handelt es sich um ein sogenanntes unterstützendes Elektrofahrrad. Dieses wird weder ausschließlich durch Muskelkraft noch ausschließlich maschinell angetrieben, sondern ist eine Kombination beider Antriebsarten. Tritt der Fahrende in die Pedale, wird er vom eingebauten Motor unterstützt. Genau um diese Variante dreht es sich im Folgenden:

Pedelecs bis 25 km/h

Diese Pedelecs (Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung) werden unter folgenden Voraussetzungen juristisch wie Fahrräder behandelt:

  • Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.

  • Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tretunterstützung progressiv verringert.

    Progressiv bedeutet, dass die Unterstützung mit zunehmender Geschwindigkeit abnimmt.

    Ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder, wenn der Fahrer vorher mit dem Treten aufhört, wird auch die Unterstützung durch den Hilfsmotor unterbrochen.

  • Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h ist zulässig.

Wie beim Radfahren benötigen Sie keinen Führerschein oder eine Prüfbescheinigung.

Es gibt auch kein Mindestalter. Wegen der Eigenarten beim Beschleunigen sollten Kinder bis 14 Jahre trotzdem nicht mit einem Pedelec fahren.

Unterschied zwischen e bike und s pedelec

Pedelecs und E-Bikes unterstützen im Alltag © iStock.com/nazar_ab

Ein Versicherungskennzeichen braucht man nicht. Bei einem Unfall verursachte Schäden werden oftmals von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Im Einzelfall sollte der Umfang des Versicherungsschutzes vorab geklärt werden. Eine private Haftpflichtversicherung ist freiwillig, aber unentbehrlich! Gerade im Fall von Personenschäden können schnell sehr hohe Kosten entstehen.

Auch wenn keine Helmpflicht besteht, ist das Tragen eines geprüften Fahrradhelms dringend zu empfehlen.

Gekennzeichnete Radwege müssen benutzt werden. Sonstige Radwege dürfen befahren werden.

Pedelecs bis 45 km/h

Schnelle Pedelecs mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen.

Mit diesen Zweirädern darf nur fahren, wer mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. Außerdem darf nur auf der Fahrbahn gefahren werden. Radwege sind tabu!

Beim Fahren dieser Pedelecs muss wie beim Motorradfahren ein geeigneter Helm getragen werden.

E-Bike bis 25 km/h

Mit diesen Bikes kann allein durch den elektrischen Motor (ohne Tretunterstützung) die Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreicht werden. In der Regel handelt es sich bei diesen E-Bikes rechtlich um Mofas, bei denen ein geeigneter Helm für Krafträder Pflicht ist. Darüber hinaus ist ein Versicherungskennzeichen erforderlich.

Außerorts dürfen Radwege genutzt werden, innerorts nur, wenn dies durch Zusatzzeichen erlaubt ist.

E-Bike bis 45 km/h

Diese Modelle haben ebenfalls keine Tretunterstützung und können die Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h allein durch den Motor erreichen. Sie entsprechen einem Kleinkraftrad und dürfen nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM gefahren werden. Sie benötigen ein Versicherungskennzeichen.

Auch hier gilt Helmpflicht. Radwege sind tabu, diese Modelle dürfen nur auf der Fahrbahn benutzt werden.