Der Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec ist vielen Menschen nicht klar. Wer jedoch ein Fahrrad mit Elektroantrieb kaufen möchte, der sollte sich vor dem Kauf über die Vor- und Nachteile der beiden Räderarten gründlich informieren. In diesem Praxistipp stellen wir Ihnen die wesentlichen Unterschiede vor. Show Die meisten Radfahrer mit einem Fahrrad mit Elektromotor denken, dass sie ein E-Bike fahren. Dabei handelt es sich streng genommen in der Regel um ein Pedelec. Im Folgenden erfahren Sie die Hauptunterschiede zwischen E-Bike und Pedelec.
Ein Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec liegt in der Motorunterstützung.(Bild: Pixabay/fbenedict)
Es kommt also bei der Auswahl Ihres Bikes darauf an, wie Sie Ihr Rad mit elektronischem Antrieb nutzen wollen. Es gibt für jeden Einsatzzweck ganz unterschiedliche Modelle. Manche E-Bikes werden sogar staatlich gefördert. Jedes Jahr gibt es verschiedene E-Bike Tests, die Sie bei der Entscheidung unterstützen.
Im nächsten Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie ein E-Bike schneller machen können. Themen des ArtikelsFahrradElektromotorElektroantriebE-Mobilität (Tipp ursprünglich verfasst von: Jonas Brandstetter) Was ist ein E-Bike, was ein Pedelec? Die Begriffe stehen für unterschiedliche Arten von Fahrrädern mit Motor. Und: Es gelten jeweils andere Regeln. Wichtige Fakten, Modelle, technische Daten und Infos zum Betrieb.
In der Praxis wird zwischen den Begriffen E-Bike und Pedelec oft nicht klar getrennt, da insbesondere der Begriff "Pedelec" im Gesetz nicht definiert ist. Auch für den Begriff "E-Bike" existieren zumindest im Zulassungsrecht keine eindeutigen Beschreibungen. Was ist ein Pedelec?Bei einem Pedelec handelt es sich um ein sogenanntes unterstützendes Elektrofahrrad. Dieses wird weder ausschließlich durch Muskelkraft noch ausschließlich maschinell angetrieben, sondern ist eine Kombination beider Antriebsarten. Tritt der Fahrende in die Pedale, wird er vom eingebauten Motor unterstützt. Genau um diese Variante dreht es sich im Folgenden: Pedelecs bis 25 km/hDiese Pedelecs (Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung) werden unter folgenden Voraussetzungen juristisch wie Fahrräder behandelt:
Wie beim Radfahren benötigen Sie keinen Führerschein oder eine Prüfbescheinigung. Es gibt auch kein Mindestalter. Wegen der Eigenarten beim Beschleunigen sollten Kinder bis 14 Jahre trotzdem nicht mit einem Pedelec fahren. Pedelecs und E-Bikes unterstützen im Alltag © iStock.com/nazar_abEin Versicherungskennzeichen braucht man nicht. Bei einem Unfall verursachte Schäden werden oftmals von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Im Einzelfall sollte der Umfang des Versicherungsschutzes vorab geklärt werden. Eine private Haftpflichtversicherung ist freiwillig, aber unentbehrlich! Gerade im Fall von Personenschäden können schnell sehr hohe Kosten entstehen. Auch wenn keine Helmpflicht besteht, ist das Tragen eines geprüften Fahrradhelms dringend zu empfehlen. Gekennzeichnete Radwege müssen benutzt werden. Sonstige Radwege dürfen befahren werden. Pedelecs bis 45 km/hSchnelle Pedelecs mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen. Mit diesen Zweirädern darf nur fahren, wer mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. Außerdem darf nur auf der Fahrbahn gefahren werden. Radwege sind tabu! Beim Fahren dieser Pedelecs muss wie beim Motorradfahren ein geeigneter Helm getragen werden. E-Bike bis 25 km/hMit diesen Bikes kann allein durch den elektrischen Motor (ohne Tretunterstützung) die Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreicht werden. In der Regel handelt es sich bei diesen E-Bikes rechtlich um Mofas, bei denen ein geeigneter Helm für Krafträder Pflicht ist. Darüber hinaus ist ein Versicherungskennzeichen erforderlich. Außerorts dürfen Radwege genutzt werden, innerorts nur, wenn dies durch Zusatzzeichen erlaubt ist. E-Bike bis 45 km/hDiese Modelle haben ebenfalls keine Tretunterstützung und können die Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h allein durch den Motor erreichen. Sie entsprechen einem Kleinkraftrad und dürfen nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM gefahren werden. Sie benötigen ein Versicherungskennzeichen. Auch hier gilt Helmpflicht. Radwege sind tabu, diese Modelle dürfen nur auf der Fahrbahn benutzt werden. |