Unterschied zwischen baubuch und bautagebuch

Gefragt von: Dana Hildebrandt-Wimmer  |  Letzte Aktualisierung: 9. März 2021
sternezahl: 5/5 (40 sternebewertungen)

In einem Baubuch stehen alle Unternehmen, mit denen im Rahmen des Baus ein Vertrag geschlossen wurde. Das heißt, in einem Baubuch stehen Lieferanten und Dienstleister, die direkt am Hausbau beteiligt sind und bezahlt werden müssen. So können die Kosten im Voraus besser kalkuliert werden.

Wer führt das Baubuch?

Das Baubuch wird vom Bauherrn geführt. Die Führung eines Baubuches muss von den Parteien nicht eigens vertraglich vereinbart werden, sondern steht dem Bauherrn schon bei Vereinbarung der Regelungen der ÖNORM B 2110 zu.

Wer muss das Bautagebuch führen?

Das Führen eines Bautagebuchs ist für den professionellen, unabhängigen Bauleiter verpflichtend. Haben Sie einen Architekten mit der Bauleitung beziehungsweise Bauüberwachung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beauftragt, muss auch dieser das Bautagebuch führen.

Wann brauche ich eine Bauleitung?

Gemäß der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) braucht jede Baustelle mindestens einen Bauleiter, der darüber wacht, dass die Bauausführung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den Entwürfen des Planers entspricht. Zudem achtet der Bauleiter auf den sicheren bautechnischen Betrieb der Baustelle.

Ist Bauleiter Pflicht?

Fast alle Landesbauordnungen (außer Bayern und Brandenburg) schreiben obligatorisch die Bestellung eines Bauleiters bei nicht verfahrensfreien Baumaßnahmen vor. ... Nicht zu den Aufgaben des Bauleiters gehört dagegen die rein zivilrechtliche Pflicht der Sicherstellung einer vertragsgemäßen Bauausführung.

Das große Retro Radio Baubuch

Gilt das auch in Bayern ? Bauort auch Schermbeck (oder sonst in NRW) ergibt sich die Verpflichtung einen Bauleiter zu bestellen aus §57 der BauONW. Sich selbst zu bennen bringt nichts, denn nach §59a muss ein Bauleiter über die zur Durchführung seiner Aufgaben notwendige Sachkunde und Erfahrung verfügen.

§57 Abs 2 der LBO-SH vom 22.01.09 muss der Bauleiter die erforderliche Sachkunde und Erfahrung haben, um die ihm obliegenden Aufgaben durchführen zu können.

Bauleiter: Aufgaben und Pflichten – insbesondere das Führen eines Bautagebuchs. Ein Bauleiter muss auf der Baustelle den Überblick behalten. Zu seinen Aufgaben gehört aber nicht nur die Koordination der Baustelle, sondern auch die Dokumentation des Bauablaufs in Form eines Bautagebuchs.

Bauleiter wirst du in der Regel mit mindestens ein wenig Erfahrung. Dein Einstiegsgehalt liegt bei 49.000 Euro aufwärts. Bauingenieure verdienen nach ihrem abgeschlossenen Studium durchschnittlich 47.000 Euro jährlich am Anfang ihrer Karriere.

Top 10 Must-Haves für Bauleiterinnen und Bauleiter

  1. Teamfähigkeit. Auf einer Baustelle ist man nur als Team gut – daher lautet unser Konzernmotto: TEAMS WORK. ...
  2. Analytische Fähigkeiten. ...
  3. Kommunikative Fähigkeiten. ...
  4. Entscheidungsstärke. ...
  5. Durchsetzungskraft und Konsequenz. ...
  6. Schnelle Auffassungsgabe. ...
  7. Wille zur Weiterentwicklung. ...
  8. Organisationsstärke.

Die LBO ent- hält keine konkreten Anforderungen an die Sachkunde und Erfahrung des Bauleiters. Üblicherweise ist dieser selbst bzw. sein Auftraggeber dafür verantwortlich, dass er die erforderlichen Kenntnisse mitbringt, also mindestens Meister oder Ingenieur ist.

“ [1] „Der Bauleiter muss über die für seine Aufgabe erforderliche Sachkunde und Erfahrung verfügen. Verfügt er auf einzelnen Teilgebieten nicht über die erforderliche Sachkunde, so sind geeignete Fachbauleiter heranzuziehen. Der Bauleiter hat die Tätigkeit der Fachbauleiter und seine Tätigkeit aufeinander abzustimmen.

Auftraggeber und Bauleiter sind immer wieder unterschiedlicher Meinung, wie oft ein Bauleiter auf der Baustelle zu sein hat. Wertet man die gängige Rechtsprechung aus, so ist der bauleitende Architekt oder Fachingenieur nicht verpflichtet, sich ständig auf der Baustelle aufzuhalten.

Mit diesem Architektenhonorar müssen Sie rechnen

Nehmen Sie alle Leistungsphasen des Architekten in Anspruch, sollten Sie bei anrechenbaren Kosten in Höhe von 200.000 Euro mit circa 26.000 Euro Honorarkosten einplanen.

Häufig wird der Begriff Projektleiter mittlerweile als Synonym für den Bauleiter verwendet. ... Je nach Aufgabendefinition, die unternehmensspezifisch auch noch mal unterschiedlich ausfallen kann, muss ein Projektleiter im Bau also nicht nur seine eigenen Aufgaben koordinieren und planen, sondern auch von seinem Team.

Eine unabhängige Bauüberwachung mit Qualitätskontrolle kostet je nach Leistungsumfang 0,5 bis 2,5 Prozent der Bausumme. Diese Kosten sind aber sicherlich erheblich niedriger, als die Kosten für unentdeckt gebliebene Baumängel und deren spätere Behebung.

Was kostet es, ein Haus selber zu bauen? Ein Massivhaus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche kostet von 1.300 Euro (ohne Keller) bis 2.000 Euro pro Quadratmeter – je nach Ausstattung und im Normalfall ohne Keller oder Bodenplatte und ohne Balkon oder Terrasse. Das heißt: zwischen 182.000 und 280.000 Euro.

Architektenkosten und Baunebenkosten

Grundstückskosten und Baunebenkosten sind hierbei nicht inkludiert. Werden alle Leistungsphasen des Architekten in Anspruch genommen und die Baumaßnahme auf 250.000 Euro beziffert, liegen die Architektenkosten bei etwas mehr als 30.000 Euro.

Die ÖNORM B 2110 (Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen) macht genaue Angaben zur Dokumentation auf der Baustelle. In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Dokumentationsbestimmungen:

  • Warum Dokumentation auf der Baustelle wichtig ist
  • Dokumentationspflicht laut ÖNORM B 2110
  • Führen eines Baubuchs und von Bautagesberichten
  • Übernahme laut ÖNORM B 2110
  • Gewährleistung nach ÖNORM B 2110
  • Wie digitale Baubücher die Dokumentation vereinfachen

Unterschied zwischen baubuch und bautagebuch

Warum eine genaue Dokumentation am Bau wichtig ist

Die Dokumentation ist beim Bauablauf von maßgeblicher Bedeutung. Sie ist für alle Beteiligten, insbesondere Bauherrn, Bauträger, Auftragnehmer, Architekten und örtliche Bauaufsicht wesentlich für die Abwicklung des Baus an sich als auch für die Nutzung nach Fertigstellung des Bauvorhabens (Gewährleistung, Facility Management).

Die Vorteile einer umfassenden Dokumentation ergeben sich insbesondere, wenn Sachverhalte im Nachhinein geklärt werden müssen. Anhand der enthaltenen Informationen und Aufzeichnungen lassen sich Schuld- und Streitfragen klären.

Eine der am praktisch häufigsten vorkommenden Fälle, wo es auf eine wesentliche Dokumentation ankommt, sind ferner Mehrkostenforderungen bzw. Forderungen auf Bauzeitverlängerungen durch den Auftragnehmer oder aber auch Forderungen aus Schadensereignissen.

Bei der Vorlage der korrekten Schlussrechnung (auch nach der ÖNORM B 2110) ist im Streitfall mittels der Dokumentation die tatsächlich erbrachte Leistung vom Auftragnehmer nachzuweisen. Eine falsche Schlussrechnung führt in der Praxis oft dazu, dass diese nicht anerkannt und der fällige Betrag länger nicht bezahlt wird. Es hat sodann eine Korrektur der Schlussrechnung zu erfolgen.

Im Bauvertrag werden daher zwischen den Bauherrn und dem Auftragnehmer oftmals Bestimmungen über die Dokumentation getroffen. Sollten diesbezüglich keine vertraglichen Bestimmungen bestehen, dann sollte zu Beweiszwecken jeweils eine umfassende Dokumentation der Geschehnisse und Abläufe durch beide Seiten erfolgen, sodass Streitigkeiten nach Ende der Bauarbeiten vermieden werden können.

KOSTENLOSES WHITEPAPER

Stunden an Arbeitszeit sparen: Alles, was Bauleiter über digitale Dokumentation wissen müssen

Dokumentationspflicht auf der Baustelle laut ÖNORM B 2110

Grundsätzlich steht es den Parteien frei, wie Sie die Dokumentation am Bau durchführen. Bei größeren Bauvorhaben gibt es meist vertragliche Verpflichtungen Dokumentationen auf vorab bestimmte Weise auszuführen. Die ÖNORM B 2110 stellt in diesem Zusammenhang einen grundsätzlich freiwilligen Standard dar. Wird sie einem Vertrag zugrunde gelegt, kommt ihr eine erhebliche rechtliche Relevanz zu.

Die ÖNORM B 2110 regelt, dass Vorkommnisse (Tatsachen, Anordnungen und getroffene Maßnahmen), welche die Ausführung der Leistung oder deren Abrechnung wesentlich beeinflussen sowie Feststellungen, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr getroffen werden können, nachweislich festzuhalten sind. Es besteht somit eine Dokumentationspflicht auf dem Bau. Es wird nicht geregelt, welche Mittel für die Dokumentation eingesetzt werden sollen.

Weiters sind die Vertragspartner verpflichtet, an einer gemeinsamen Dokumentation mitzuwirken. Dies liegt immerhin auch im beiderseitigen Interesse der Parteien.

Von einem Vertragspartner ausnahmsweise allein vorgenommene Dokumentationen sind dem anderen ehestens nachweislich zu übergeben. Diese gelten vom Vertragspartner als bestätigt, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Übergabe schriftlich Einspruch erhoben hat. Im Falle eines Einspruches ist umgehend eine einvernehmliche Klarstellung der beeinspruchten Eintragungen anzustreben.

Dokumentation mittels Baubuch und Bautagesberichten

Die Dokumentation am Bau kann laut ÖNOM B 2110 in einem Baubuch oder in Bautagesberichten erfolgen. Das Baubuch wird vom Bauherrn geführt. Die Führung eines Baubuches muss von den Parteien nicht eigens vertraglich vereinbart werden, sondern steht dem Bauherrn schon bei Vereinbarung der Regelungen der ÖNORM B 2110 zu.

Bautagesberichte hingegen werden vom Auftragnehmer geführt und bedürfen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung, um die gleichen Wirkungen wie ein Baubuch zu entfalten. Bei den Vorschriften nach der ÖNORM handelt es sich auch um eine wesentliche Aufgabe der örtlichen Bauaufsicht.

LESETIPP: Wie BREMER und UBM mit digitalen Baubüchern ihre Effizienz steigern

Führen eines Baubuchs nach ÖNORM B 2110

Laut Regelwerk müssen im Baubuch alle vom Auftraggeber getroffenen Anordnungen und alle für die Leistung nach Vertrag relevanten Sachverhalte eingetragen werden.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Anordnungen durch den Auftraggeber
  • Informationen zum Leistungsfortschritt
  • Angaben zu Begehungen vor Ort
  • Planübergaben
  • Angaben zur Objektüberwachung

Das Baubuch hat auf der Baustelle vorzuliegen. Der Auftragnehmer hat das Recht auf eine regelmäßige Einsicht in das Baubuch (mindestens einmal pro Woche). Darüber hinaus darf auch der Auftragnehmer Einträge in das Baubuch vornehmen.

Wird gegen die dem Baubuch hinzugefügten Informationen von der anderen Partei nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben, gelten sie als vom Vertragspartner bestätigt. Erfolgt ein Einspruch, müssen beiden Parteien eine einvernehmliche Revision des betreffenden Inhalts anstreben.

Führen von Bautagesberichten nach ÖNORM B 2110

Auftragnehmer haben in Bautagesberichten laut ÖNORM B 2110 Auskunft über alle vertraglichen Leistungen zu geben.

Darin enthalten sind zum Beispiel:

  • Angaben zum Leistungsfortschritt
  • der Aufwand an Arbeitern und Geräten
  • Informationen zu den verwendeten Materialien
  • Angaben zu den erbrachten Regieleistungen
  • Besondere Vorkommnisse
  • Witterungsverhältnisse
  • Schadensvorkommnisse
  • Anordnungen durch den Auftraggeber

Die geführten Bautagesberichte sind dem Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen zu übergeben. Der Auftraggeber kann seinerseits Einträge in den Bautagesberichten vornehmen, wenn er selbst kein Baubuch führt.

Einträge in Bautagesberichte gelten als von der anderen Partei bestätigt, wenn diese nicht innerhalb von zwei Wochen dagegen Einspruch erhebt. Kommt es zum Einspruch, haben Auftraggeber und Auftragnehmer eine Klärung des beeinspruchten Sachverhalts anzustreben.

Vorlage von Regieberichten

Über Regieleistungen hat der Auftragnehmer täglich Aufzeichnungen zu führen und diese innerhalb einer zu vereinbarenden Frist dem Bauherrn zur Bestätigung und Anerkennung der Art und des Ausmaßes zu übergeben. Wurde keine bestimmte Frist vereinbart, so gilt eine Frist von 7 Tagen.

Da die ÖNORM B 2110 eine bestimmte Art der Aufzeichnung und Vorlage von Regieleistungen nicht vorsieht, kann diese auch in Bautagesberichten vorgenommen werden.

Einseitige Aufmaßberechnung bzw. Massenermittlung

Für den Fall, dass aus triftigen Gründen Aufmaße nur von einem der beiden Vertragspartner festgestellt wurden, sind diese dem anderen ehestens schriftlich mitzuteilen. Tritt der andere Teil nicht innerhalb von 2 Wochen ab Mitteilung mit dem Aussteller schriftlich in Kontakt und erhebt Einspruch, gelten die einseitigen Aufmaßberechnungen als anerkannt.

Übernahme nach ÖNORM B 2110

Die Übernahme beschreibt nach ÖNORM B 2110 die Anerkennung und Akzeptanz einer gemäß den vertraglichen Vereinbarungen erbrachten Leistung. Mit erfolgter Übernahme beginnt die Gewährleistungsfrist zu laufen. Die ÖNORM B 2110 unterscheidet zwischen der förmlichen und formlosen Übernahme.

Förmliche Übernahme

Bei der förmlichen Übernahme teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Vollendung seiner Arbeiten oder Leistungen mit und fordert ihn zur Übernahme auf. Der Auftraggeber hat die Leistung innerhalb von dreißig Tagen nach Erhalt der Aufforderungen zu übernehmen. Eine förmliche Übernahme wird vertraglich vereinbart.

Die förmliche Übernahme muss schriftlich erfolgen und ist von Auftragnehmer und Auftraggeber (oder bevollmächtigten Vertretern) zu unterzeichnen. Bei der Übernahme festgestellte Mängel sowie andere Sachverhalte und Feststellungen werden in das angefertigte Dokument aufgenommen.

Formlose Übernahme

Eine formlose Übernahme erfolgt, wenn vertraglich keine förmliche Übernahme vereinbart wurde. Eine erbrachte Leistung gilt als übernommen, wenn der Auftraggeber die Übernahme und die Erfüllung der Leistungen ausdrücklich erklärt hat.

Gewährleistung nach ÖNORM B 2110

Die Gewährleistung laut ÖNORM B 2110 besagt, dass die Leistung des Auftragnehmers frei von Mängeln erbracht werden muss. Frei von Mängeln bedeutet, dass die Leistung die im Vertrag vereinbarten Eigenschaften aufweist. Wurden im Vertrag keine Eigenschaften definiert, hat das Werk oder die Leistung die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften aufzuweisen.

Die Gewährleistung beginnt ab dem Zeitpunkt der Übernahme durch den Auftragnehmer. Die Gewährleistungsfrist für Bauwerke und unbewegliche Teil (zum Beispiel die Trinkwasserinstallation) beträgt laut ÖNORM B 2110 drei Jahre und zwei Jahre für bewegliche Teile im Bereich der Haustechnik.

Mängelbehebung nach ÖNORM B 2110

Stellt der Auftragnehmer einen Mangel fest, kann er vom Auftragnehmer zunächst dessen Behebung durch Verbesserung oder Austausch verlangen. Kommt der Auftragnehmer der Aufforderungen nach einer Behebung des Mangels nicht nach, kann der Auftragnehmer Schadenersatz verlangen.

Unterschied zwischen baubuch und bautagebuch

Wie digitale Baubücher die Dokumentation vereinfachen

Die Bestimmungen der ÖNORM B 2110 helfen Streitigkeiten über Tatsachen zu vermeiden, deren Ermittlung später meist schwierig ist. Dennoch ist eine über die Vorgaben der Norm hinausgehende, umfassendere Dokumentation praktisch geboten, will man auf der „sicheren Seite“ stehen. Sowohl im Interesse von Auftraggebern und Auftragnehmern sollten alle relevanten Tatsachen und Vorkommnisse zeitnah schon während der Bauphase dokumentiert und festgehalten werden. Mit welchen Mitteln diese Dokumentation erfolgt können die Vertragsparteien selbst bestimmen.

Digitale Baubücher haben sich in der Praxis bewährt. Mit der Software PlanRadar verzeichnen Sie Leistungen, Mängel und andere Sachverhalte innerhalb von Sekunden auf digitalen Bauplänen. Die Erfassung erfolgt mit mobilen Endgeräten direkt vor Ort. Dank Baubuch App erhalten Ihre Projektpartner alle Informationen in Echtzeit. Auftraggeber und Auftragnehmer können zu jedem hinterlegten Sachverhalt Kommentare verfassen. Alle Daten werden chronologisch gespeichert. Das Ergebnis ist eine lückenlose und beweissichere Dokumentation.

Die App ist für Android, iOS und Windows für alle mobilen Geräte erhältlich und wird weltweit von über 60.000 Anwendern für die Dokumentation und Kommunikation bei Bau- und Immobilienprojekten verwendet.

Überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen von PlanRadar und testen Sie die Software jetzt für 30 Tage bei vollem Funktionsumfang kostenlos.