Da ich den Traktor nicht nur für lof verwende hat er ein schwarzes Kennzeichen. Darf ich bei lof-Einsatz einen Hänger mit grünem Kennzeichen (identisch mit Zugmaschine) führen (geht nicht um Steuer sondern Zulassung)? Zusatzfrage: Wie bekomme ich die notwendige Betriebserlaufnis für einen ehemaligen Bundeswehranhänger (keine Papiere/Datenblatt vorhanden). ...komplette Frage anzeigen
das schwarze kennzeichen ist ein ganz normales d.h. es müssen steuern bezahlt werden das grüne bedeutet das der anhänger/zugmaschine steuerbefreit sind
mit gutachten von tüv,am einfachsten wenn nicht schneller wie 25 kmh,grünes aber nur für lof verwendung,sonst gibts bei kontrolle ärger
Trecker mit BE fahren, zwei Anhänger? Vorweg mein Gespann besteht aus einem 3,5t zgg Schlepper und zwei 3,5t Anhängern, alles auf schwarzen nummern angemeldet Quizfrage heute: 1. Darf ich mit meinem BE Führerschein einen Anhänger ziehen mit mehr als 1 achse (tandem ausgeschlossen)? Im alten Klasse 3 Führerschein ist die Achszahl Zugfahrzeug+Anhänger auf 3 begrenzt. Im neuen Führerschein BE findet man keine Achsbegrenzung 2. Darf ich mit meinem Trecker 3,5t zulässigesgesamtgewicht (Schwarzes Kennzeichen) 2 Anhänger ziehen? 3. Wenn ich zwei Hänger ziehen darf, darf dann jeder Anhänger 3,5t wiegen? Darf ich somit 3,5 t Zugmaschine + 3,5t Anhänger 1 + 3,5t Anhänger2 = 10,5t mit meinem BE führen? Anhand meiner nachforschung gibt es keine Achsbegrenzung mehr. Somit darf ich einen drehschemel hinterm Trecker ziehen,( bis 3,5 t)
Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm. Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann
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Wenn der Anhänger vor dem 01.07.1961 gebaut wurde benötigt er keine Betriebserlaubnis Gruß Obsti Probleme sind vom Kopf erdacht.Er hat auch immer die Lösung dafür. Du siehst den Sonnenuntergang und bist erschrocken weil es plötzlich Nacht ist. Obsti Beiträge: 1102Registriert: Mo Jan 18, 2010 12:08Wohnort: Rheinhessen
Hallo Peter,eigentlich ist alles ganz einfach - steht eindeutig in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) drin.
Also für den Betrieb von zul. freien Anhänger bei lof-Zweck sind folgende Voraussetzungen erforderlich - und zwar alle!1. in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben2. nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet3. mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h4. hinter Zugmaschinen5. in der durch § 58 der StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind (25 km/h Schild)Dein Vorhaben scheiter schon an Nr. 1, da Du kein lof-Betrieb hast.Ich bin auch immernoch der Meinung, dass auch seit Einführung der FZV alle zul. freien Anhänger eine Betriebserlaubnis brauchen, weil die Ausnahmeregelung Baujahr vor 1961 nicht mit übernommen wurde.Die Presse mit Folgekennzeichen und 40 Kmh Schild fällt wohl unter Punkt h)land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte und bei diesen Punkt gibt es keine Geschwindigkeitsbeschränkung, vorausgesetzt die BE erlaubt eine Geschwindigkeit von 40 km/h - also durchaus machbar.Gruss Lutz Unimog 411 Beiträge: 414Registriert: Mo Sep 08, 2008 17:04
So, ich war heute beim TÜV und hab da mal gefragt:Wenn ich einen Anhänger für landwirtschaftliche Güter benutze, dann kann ich diesen mit Folgekennzeichen und 25 Km Schild Zulassungsfrei nutzen. Ich muß kein Landwirt sein und brauche auch kein grünes Nummernschild am Traktor. Wenn ich am Traktor ein schwarzes Schild habe dann muß das Folgeschild auch schwarz sein. Wichtig ist das der Anhänge eine BE hat, ein Folgekennzeichen und das 25 Km Schild an der hinteren Klappe oder so. Dann muß der Anhänger natürlich Verkehrssicher sein (Reifen in Ordnung, Lichter alle in Ordnung, und Bremsen falls vorhanden müssen funktionieren)Mann könnte also auch mit einem Auto einen 25 Kmh Anhänger mit folge Kennzeichen fahren. Achso, es darf mit dem Anhänger auch nicht schneller wie 25 gefahren werden.So, und dann war ich bei der Polizei und hab da nachgefragt: Zuerst kam ein Stottern und weiß auch nicht so recht. Nachdem ein Kollege dazu kam, meinten die ich solle mal auf der Zulassungsstelle fragen. Und als ich denen dann das vom TÜV sagte, da waren sie sich einig das das so ist..... Also ich werde an meinem neuen Kipper dann das Folgekennzeichen in Schwarz drann machen und das 25 Km Schild.Mir ist bei den ganzen Bauern aufgefallen das dieses Schild meistens fehlt. Und schneller wie 25 fahren sie auch alle. Und dann haben wir hier viele mit den selbst gebauten Holzanhängern rumfahren, wo weder BE, Lichter, Kennzeichen und 25 Schild drann sind. Also dann hat sich das Thema für mich erledigt multicar25 Beiträge: 778Registriert: Mo Mär 29, 2010 17:41Wohnort: hessen
Hallo multicar25,lass dir des schriftlich von der Zulassungsstelle und von der Pozilei geben, dann ist es erledigt. Im Schadensfall hilft dir keiner. Geuß Christian ccerkheim123 Beiträge: 18Registriert: Sa Jan 08, 2011 20:52
Hab ichs richtig verstanden ? Also müsste jeder Anhänger ,egal ob gewerblich ,privat oder landwirtschaftlich genutzt ,der eine BE und ein 25 km /h Schild hat ,zulassungs und versicherungsfrei sein .Alles versichert über das ziehende Fahrzeug ?Egal ob PKW,LKW oder Schlepper ? egal ob 2,8 oder 20 Tonnen zzG ?Entsprechende Bremsentechnik (z. B über 8 Tonnen Druckluft)ist selbstverständlich.Egal ob transport für Landwirtschaft oder Kieswerk ?Folgekennzeichen klar ,am besten gleich schwarz ,dann fällts nicht so auf ,auch dem Finanzamt .Wenns tatsächlich so ist ,find ichs Klasse.Eine ähnliche Frage treibt mich zur Zeit auch um ,ich will es auch genau wissen und will es möglichst schriftlich haben ,es muss 100 % "wasserdicht "sein . Jet 3 Beiträge: 1204Registriert: Di Dez 21, 2010 18:04Wohnort: OBERHINTERNIEDERDUPFINGEN
Der TÜV ist die falsche Anlaufstelle. DIe Auskunft ist nichtig. Die Leute, die das wissen müssen, sind die Polizei (Kennzeichenmissbrauch) und die das Finanzamt (KFZ-Steuer-Hinterziehung). Ich kann in der StVO kein Schlupfloch sehen, wonach ein nicht lof- Anhänger Steuer- und versicherungsfrei sein soll. Wenn es so einfach wäre, würden die Speditionen ihre Anhänger nicht mehr zulassen und bei einer Kontrolle ein paar Euro Bußgeld wg zu hoher Geschwindigkeit zahlen. MFG MF-133 Beiträge: 2645Registriert: Mi Nov 09, 2005 22:31
Na ja eine Spedtion ist wohl wieder ein anderer Fall .Wie wollen die mit LKW und Anhänger von München nach Hamburg mit nur 25 km/h hinkommen ?Und das auf der Autobahn ? Jet 3 Beiträge: 1204Registriert: Di Dez 21, 2010 18:04Wohnort: OBERHINTERNIEDERDUPFINGEN
Ich kann dazu sagen, wir hatten Jahrelang an Vaters Traktor ( schwarzen Kennzeichen ) nen Anhänger mit schwarzem Folgekennzeichen und 25 km/h.Vor 2 Jahren ist er von der Polizei angehalten worden und hat eine auf den Deckel bekommen. Laut deren Aussage, und der der Versicherung muß der Anhänger ganz normal zugelassen werden. Als wenn das echt so ist das man nen Folgekennzeichen verwenden kann bezahlt Vater schon bestimmt 2 Jahre umsonst Versicherung für seinen Anhänger den er einmal im Jahr braucht alexander26 Beiträge: 72Registriert: Mi Jan 12, 2011 13:40Wohnort: Kettig / MYK
Falsch. Entscheidend ist der land- oder forstwirtschaftliche (lof) Verwendungszweck. Und der ist nur gegeben wenn die Fahrt unmittelbar einem landwirtschaftlichen Betrieb (der nicht zwingend Dein eigener sein muss) dient.Ich empfehle die AID Broschüre "landwirtschaftliche Fahrzeuge...", hier werden solche Fragen kompetent und verständlich erklärt. countryman Beiträge: 12377Registriert: Sa Nov 26, 2005 15:05Wohnort: Westfalen
Ich gebe es hier im Forum auf, die geltenden Gesetze/Verordnungen wieder zu geben. Letztendlich muss es jeder für sich selbst entscheiden, welches Risiko er eingeht. Auch ich halte mich mit Sicherheit nicht an alle Gesetze/Verordnungen - würde das aber niemals in einen öffentlichen Forum als Tipp/Ratschlag wieder geben.Im Schadensfall wird die Versicherung aber jede Möglichkeit nutzen, nicht zu zahlen. Und da werden dann die Gesetze/Verordnungen heran gezogen und nicht die Aussagen von TÜV, Polizei und Zulassungsstelle, denn auch die Mitarbeiter/Beamte irren sich manchmal. Und in diesem Fall stehen ja ganz klar die Bedingungen zum Betreiben von zul. freien Anhänger in der oben zitierten FZV drin.GrussLutz Unimog 411 Beiträge: 414Registriert: Mo Sep 08, 2008 17:04
Hallo,ganz klar, wenn der Trecker ein schwarzes Kennzeichen hat, darf damitim öffentlichen Verkehrsraum ein Anhänger mit einem selbstgemaltenNummernschild nicht gezogen werden. Der Anhänger muss zugelassen seinund ein schwarzes Nummernschild haben.Das grüne Nummernschild beinhaltet nur eine Steuerbefreiung für denLoF Betrieb.Diese Steuerbefreiung haben Krankenwagen und auch Auflieger, wenn füreinen Sattelschlepper zwei Auflieger gekauft wurden. Dann kann für einenAuflieger eine Steuerbefreiung bzw. ein grünes Nummernschild beantragt werden. (siehe grüne Nummern auf der Autobahn)Also!Straßenverkehrszulassungsordnung und Steuergetze gedanklich trennen. Altmeister Altmeister
Du wiedersprichst dich jetzt auch. Du schreibst ganz klar mit schwarzer Nummer nicht und dann schreibst du das grüne Schilder nur zur Steuerlichen Zwecken grün Sind. So, und wenn ich mit meinem Schlepper "schwarze Schilder" landwirtschaftliche Güter transportiere dann kann ich das mit Zulassungsfreiem Anhänger (Folgekennzeichen schwarz) tun. multicar25 Beiträge: 778Registriert: Mo Mär 29, 2010 17:41Wohnort: hessen
HalloDer dritte Absatz von Altmeisters Post stimmt so nicht(bzw. nicht ganz).Es gibt die Möglichkeit für ein Zugfahrzeug ( Schwarzes Kennzeichen) einen Anhängerzuschlag zu zahlen.(liegt bei knapp 400 Euro/Jahr).Damit kannst du deine Anhänger mit grünem Kennzeichen(=Steuerbefreit) zulassen und mit dem Fahrzeug ziehen. (geht nicht bei PKW,Krad und Wohnwagen)Aber nur mit dem Fahrzeug für das der Zuschlag gezahlt wird. Das lohnt sich wenn du mehrere Anhänger hast die du versteuern mußst.Das hat aber mit LoFo absolut nichts zu tun!!!!Da ist das Beispiel mit den Speditionen richtig.herzlichst Uwe UweRon Beiträge: 77Registriert: Di Apr 14, 2009 12:40Wohnort: Göttingen
" So, und wenn ich mit meinem Schlepper "schwarze Schilder" landwirtschaftliche Güter transportiere ann kann ich das mit Zulassungsfreiem Anhänger (Folgekennzeichen schwarz) tun."Der Anhänger ist dann nicht versichert und es liegt Kennzeichenmissbrauch vor.Wers nicht glaubt, soll mal einen Juristen fragen, der sich mit Verkehrsrecht und Steuerrecht gut auskennt.Ein Landwirt mit Gewinnerzielungsabsicht und Steuernummer und Berufsgenossenschaftsbeitrag kriegt ne grüne Nummer für den Schlepper. Und nur dieser Landwirt darf Anhänger ohne eigene Zulassung im Straßenverkehr bewegen, streng genommen auch nur zum Nutzen des eigenen Hofes.[u]Nicht jeder, der lof Güter transportiert, ist Landwirt im Sinne des Steuerrechtes. Er fällt daher nicht unter dieses Privileg.[/u]So und jetzt fragen wir mal der Versicherer des Schleppers mit schwarzer Nummer, was der dazu sagt, wenn man als Nicht-Landwirt einen unzugelassenen Anhänger im Straßenverkehr bewegt.Das ganze Theater mit grüner und schwarzer und keiner Nummer ist ungerecht und benachteiligt die "Hobby-Traktoristen". Vor dem Holzboom gab es von denen aber kaum welche.MFG MFG MF-133 Beiträge: 2645Registriert: Mi Nov 09, 2005 22:31
Das der Anhänger dann nicht versichert ist stimmt auch nicht. Jeder Anhänger der an einem Fahrzeug angekuppelt ist, ist ab dem Moment wo er angekuppelt ist mit der Fahrzeugversicherung versichert. Die Anhängerversicherung tritt dann erst wieder in Kraft wenn der Anhänger sich losreist oder im Abgekuppelten Zustand einen Schaden verursacht. Ich kann ein Landwirt sein und meinen Traktor trotzdem auf schwarzer Nummer angemeldet haben, so zum Beispiel ein Bekannter von mir der seinen Traktor auch für seine Firma einsetzt. Der hat auch schwarze Nummer drauf und auf seine Anhänger????? Muß ich bei gelegenheit mal nachschauen (wahrscheinlich gar keine, die meisten Bauern fahren ohne Nummernschild und 25 Schild rum) multicar25 Beiträge: 778Registriert: Mo Mär 29, 2010 17:41Wohnort: hessenZurück zu Landtechnikforum Wer ist online?Mitglieder: 4wheeler, Bing [Bot], bulldel, Google [Bot], Google Adsense [Bot] |