Private krankenversicherung für beamtenanwärter vergleich

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Private krankenversicherung für beamtenanwärter vergleich

Private krankenversicherung für beamtenanwärter vergleich

Ab dem Moment, in dem Sie in das Beamtenverhältnis übergehen, genießen Sie über Ihren Dienstherren eine grundständige Absicherung im Krankheits­fall. Auch als Beamtenanwärter sind Sie beihilfeberechtigt. Über das System der staatlichen Beihilfe werden Ihre Kosten zum großen Teil vom Staat übernommen.

Über die Beihilfe werden 50-80 Prozent der Kosten übernommen. Die genaue Höhe unterscheidet sich je nach Familien- und Lebenssituation. Den restlichen Teil müssen Sie als Beamter selbst tragen: Dafür steht Ihnen die Wahl zwischen der freiwilligen ­gesetzlichen Versicherung in der ­gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) oder die private Absicherung als Mitglied der privaten Kranken­versicherung (PKV).

Im direkten Preis-Leistungs-Vergleich lohnt sich für Beamte in der Regel die private Kranken­versicherung mehr. Denn bis auf einige Ausnahmen erhalten Sie einen Zuschuss vom Staat nur in der PKV. Somit fallen die Kosten für die Kranken­versicherung geringer aus. Viele Versicherer haben außerdem sog. Beihilfeergänzungstarife, mit denen sie die speziellen Ansprüche von Beamten abdecken.

In den folgenden Kapiteln haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen: Wie hoch die Beihilfe ist, wie Ihre Familie abgesichert ist und wie sich PKV und GKV für Beamte gegenüberstehen. So können Sie beide Möglichkeiten für sich abwägen.

Beihilfesätze: So hoch ist die Beihilfe

PersonenkreisBemessungssatz
Beihilfeberechtigte Person ohne Kinder oder mit 1 Kind50 %
Beihilfeberechtigte Person mit 2 oder mehr im Familienzuschlag* berücksichtigungsfähigen Kindern70 %
Berücksichtigungsfähige Person (Ehepartner)70 %
Jedes im Familienzuschlag* berücksichtigungsfähige Kind80 %
Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen (z. B. Beamte im Ruhestand)70 %
* Begriffserklärung Familienzuschlag: Der Familienzuschlag ist Teil der Beamtenbesoldung und richtet sich in seiner Höhe nach dem Familienstand und der Anzahl der Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht

  • Beamte auf Widerruf/Probe

  • Ehepartner, eingetragene Lebenspartner (mit Einkünfte unter 20.000 € im Jahr) und Kinder von beihilfeberechtigten Personen

  • Versorgungsempfänger (pensionierte Beamte, ehemalige Richter, Soldaten und Hinterbliebene)

Für den Beihilfeanspruch muss eine Beihilfebescheinigung in schriftlicher Form bei der Beihilfeberechtigungsstelle vorgelegt werden. Diese Beihilfebescheinigung erhalten Sie mit Ihrer Kranken­versicherungsbestätigung von Ihrer Kranken­versicherung. Sie wird auch unter dem Namen Quotenbescheinigung geführt. Weitere Hinweise zur Beantragung der Beihilfe erhalten Sie hier vom Bundes­verwaltungsamt.

Beihilfefähig sind laut § 6 BBhV ausschließlich notwendige und wirtschaftlich angemessene Aufwendungen. Dabei muss es sich um wissenschaftlich anerkannte Behandlungen handeln, die nach der Gebührenordnung (GOÄ) berechnet werden. Das heißt, für alle durch einen Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten verbrauchten und verschriebenen Arzneimittel und Verbandsmaterialien wird Beihilfe gezahlt.

Ausnahmeregelung: Andere Aufwendungen sind ausnahmsweise beihilfefähig, soweit diese Verordnung die Beihilfefähigkeit vorsieht. (§ 6 BBhV)

Beihilfe für bestimmte Personengruppen

Auch Beamtenanwärter haben einen Anspruch auf Beihilfe. Viele private Kranken­versicherer bieten Spezialtarife an, die günstiger sind als die ­gesetzliche Kranken­versicherung. Die Versicherer können die Beiträge zu einem niedrigeren Beitragssatz anbieten, da für Beamtenanwärter noch keine Altersrückstellungen gebildet werden. Schließen Sie in Ihren ersten Jahren als Beamtenanwärter eine PKV ab, kostet Sie das mitunter nur 60 Euro im Monat. Diese speziellen Tarife für Beamtenanwärter enthalten jedoch meist eine Altersgrenze. Ist der Anwärter älter und hat die Grenze überschritten, muss er die regulären Beiträge zahlen.

Nach der Zeit der Anwarterschaft kann der Versicherte ohne Probleme in einen anderen Tarif innerhalb des Unternehmens wechseln. Auch ein kompletter Anbieter-Wechsel ist möglich.

Seit dem 01. Januar 2019 ist für Beamte auf Widerruf eine wichtige Neuregelung in Kraft getreten: Beamte auf Widerruf erhalten in der privaten Kranken­versicherung eine Aufnahmegarantie.

Dies bedeutet:

  • Beamte auf Widerruf werden in alle an der Öffnungsaktion teilnehmenden Versicherungsunternehmen aufgenommen – unabhängig vom Gesundheitszustand.
  • Sollten Versicherer Risikozuschläge verlangen, sind diese auf max. 30 Prozent begrenzt.
  • Es erfolgen keine Leistungsausschlüsse.
  • Bis 2019 hatten es Beamte auf Widerruf mit Vor­erkrankungen oder Behinderungen teilweise schwer, einen bezahlbaren PKV-Schutz zu finden. Durch die Öffnungsaktion der privaten Kranken­versicherungen sind der Gesundheitszustand sowie der Status der Verbeamtung nun zweitrangig.

Achtung: Sobald Sie als Beamter auf Widerruf verbeamtet werden, sollten Sie sich um Ihren PKV-Schutz kümmern. Sie müssen den Antrag auf “Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktion” innerhalb der ersten 6 Monate nach Verbeamtung einreichen. Weitere Infos zur PKV-Öffnungsaktion finden Sie hier.

Für bestimmte Beamtengruppen gilt nicht die Beihilfe, sondern die Heilfürsorge. Dies ist z. B. für Vollzugsbeamte der Bundespolizei oder der Justiz, Beamte der Berufsfeuerwehr oder für Soldaten der Fall. Diese Berufsgruppen unterliegen einem besonders hohen Krankheits­risiko und werden daher gesondert betrachtet. Der Dienstherr trägt dabei teilweise sogar die kompletten Behandlungskosten. Die freie Heilfürsorge weist in bestimmten Bereichen jedoch große Leistungslücken auf. Betroffene sollten ihren Versicherungs­schutz in diesen Bereichen daher durch Zusatztarife ergänzen. Informieren Sie sich hier über Ihre Berufsgruppe:

Für Beamte der Stadt Hamburg könnte sich die ­gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) seit dem 1. August 2018 lohnen. Die Stadt lässt Beamte wählen, ob sie wie bisher Beihilfe erhalten möchten, oder lieber den halben Beitrag zur Krankenvoll­versicherung. Ob sie sich dann privat oder ­gesetzlich versichern, bleibt den Beamten weiterhin überlassen. Allerdings kann sich eine GKV unter diesen Umständen für Beamte durc­haus lohnen.

Beamte, die darüber nachdenken statt der individuellen Beihilfe, die Pauschale zu wählen, sollten jedoch wissen, dass diese Entscheidung nicht rückgängig gemacht werden kann. Wer sich für eine Variante entschieden hat, muss bei dieser bleiben, solange Hamburg der Arbeitgeber ist (Quelle).

Ehepartner sowie Kinder von Beamten haben ebenfalls einen Anspruch auf Beihilfe. Somit können auch sie sich privat versichern und von den günstigen und leistungsstarken PKV-Tarifen profitieren. Angehörige von Beamten erhalten sogar einen höheren Beihilfesatz (ca. 70-80 Prozent), wodurch auch die PKV-Beiträge gering ausfallen.

Diese Vorteile genießen allerdings nur jene Angehörige, die über kein oder wenig eigenes Einkommen verfügen und nicht in der ­gesetzlichen Kranken­versicherung pflichtversichert sind. Die Einkommensgrenze wurde 2021 auf 20.000 Euro im Jahr angehoben. Ehepartner von Beamten sollten vorab prüfen, ob sie die fest­gesetzte Einkommensgrenze nicht überschreiten und sich und ihre Kinder von der ­gesetzlichen Kranken­versicherungspflicht befreien können.

“Beamtenkinder”: 80 % Beihilfe

Die Kinder von beihilfeberechtigten Personen haben den höchsten Beihilfeanspruch: Der Beihilfesatz für Kinder liegt bei 80 Prozent. Im Vergleich dazu liegt der Bemessungssatz für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner nur bei 70 Prozent. Sog. “Beamtenkinder” haben zu Beginn ihres Studiums die Wahl zwischen GKV und PKV und entscheiden sich häufig für die private Absicherung. Als Studenten sind sie bis zu ihrem 25. Lebensjahr beihilfeberechtigt und zahlen somit sehr niedrige PKV-Beiträge.

Mehr zur PKV für Studenten

Auch während der Elternzeit erhalten Beamte weiterhin Beihilfe. In vielen Bundesländern gibt es daneben außerdem Zuschüsse zur Kranken- und Pflege­versicherung. Wie hoch diese ausfallen, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • Bundesland
  • Dienstherr
  • Besoldungsgruppe
  • Bezug von Elterngeld

Grundlage zur Beihilfe während der Elternzeit bildet die Mutter­schutz- und Elternzeitverordnung (MuSchEltZV). Die Regelungen können sich in den Bundesländern unterscheiden.

Weitere Besonderheiten während der Elternzeit haben wir Ihnen hier zusammengefasst:

Private Kranken­versicherung während der Elternzeit

Die Beihilfe für den Versicherungsnehmer orientiert sich stark an der Familien- und Lebenssituation. Ändert sich diese, etwa durch:

  • die Geburt eines Kindes,
  • die Pensionierung,
  • eine Heirat
  • oder den Wechsel in ein anderes Bundesland,

ändert sich auch der Beihilfesatz. Eine Beantragung auf Änderung der Beihilfe innerhalb von 6 Monaten genügt. Danach wird der Versicherungs­schutz an die neue Situation angepasst – i. d. R. ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Der Abschluss einer privaten Kranken­versicherung lohnt sich für Beamte nicht nur in finanzieller Hinsicht. Vor allem die zusätzlichen Leistungen machen den Abschluss so attraktiv.

Im Vergleich zu der freiwilligen Versicherung bei einer ­gesetzlichen Krankenkasse wird Ihnen durch die Leistungen der privaten Krankenkasse mehr geboten. Für Ihre ambulante und stationäre Behandlung können Sie aus einer Reihe von Leistungen wählen:

  • Zahnersatz und andere Zahnbehandlungen

Eine Übersicht über mögliche und sinnvolle Leistungen der privaten Kranken­versicherung erhalten Sie hier:

Leistungen der PKV

Beihilfe übernimmt mindestens 50 % der Behandlungskosten

Die Beihilfe, die Beamte von ihrem Dienstherren erhalten, ist vergleichbar mit dem Arbeitgeber­anteil der ­gesetzlichen Kranken­versicherung. Allerdings beteiligt sich der Dienstherr nicht an den Versicherungsbeiträgen, sondern lediglich an den Krankheits­kosten.

Beihilfeergänzungstarife, auch Prozentualtarife genannt, schließen die Kostenlücke bei Leistungen, die die Beihilfe nicht oder nur teilweise übernimmt. Damit verhindern sie, dass der Beamte gewisse Kosten selbst tragen muss. Dies ist zum Beispiel häufig im Bereich Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie der Fall.

Alles weitere zu Beihilfeergänzungstarifen erfahren Sie hier:

Lohnen sich Beihilfeergänzungstarife für Beamte?

So funktioniert die Kostenerstattung für Beamte

Der Patient erhält die Arztrechnung und muss diese zunächst selbst begleichen. Anschließend übergibt er jeweils eine Ausführung der Rechnung an seine private Kranken­versicherung und an den Beihilfeträger. Die Kosten der ärztlichen Leistungen werden nach dem Bemessungssätzen der Beihilfe jeweils ­anteilig von Versicherung und Dienstherr übernommen.

Die Kosten der privaten Kranken­versicherung für Beamte richten sich zuerst nach der Höhe Ihrer Beihilfeberechtigung. Erreichen Sie hier einen Wert über 50 Prozent, wird Ihr Beitrag zur PKV günstiger. Ist Ihr Ehepartner beihilfeberechtigt und haben Sie ein oder mehr Kinder, können Sie einen Wert von bis zu 70 Prozent erreichen. Dadurch verkleinert sich die Lücke, die Sie mit einer privaten Kranken­versicherung für Beamte abdecken müssen.

So kann eine private Kranken­versicherung für Beamte zwischen 185 Euro und 420 Euro pro Monat kosten. Zu Veranschaulichung haben wir Ihnen verschiedene Rechenbeispiele zusammengestellt.

Rechenbeispiel

LeistungsumfangMusterkunde 1Musterkunde 2
Eintrittsalter44 Jahre36 Jahre
Beamtenstatusauf Lebenszeitauf Probe
Familienstandunverheiratetverheiratet
Kinderkeine Kinder1 Kind
Beihilfesatz50 %70 %
Basis-Tarif292,78 €*185,94 €*
Premium-Tarif421,22 €274,77 €
Beiträge pro Monat; * mit Selbstbeteiligung

Der Grund­schutz ist in seinem Umfang, dem des ­gesetzlichen Kranken­versicherungs­schutzes sehr ähnlich. Bestimmte Leistungen bieten nur Tarife der Kategorie Komfort- und Premium­schutz. Dazu gehören beispielsweise Kosten für Heilpraktiker, Psychotherapie und andere alternative Heilmethoden. Im Grund­schutz gibt es weder einen Anspruch auf Unterbringung im Einbett- bzw. Zweibettzimmer und auch die Chefarztbehandlung fällt beim Grund­schutz weg.

Beim Premium­schutz erstattet die PKV nahezu alle Leistungen zu 80 bis 100 %. Ausnahme sind die Kosten für Zahnersatz (Prothesen, Brücken, Kronen), sowie Inlays, Implantate und Kieferorthopädie.

Zu Ihrem Antrag auf eine private Kranken­versicherung für Beamte müssen Sie einen Fragebogen zu Ihrer Gesundheit beantworten. Diese Gesundheitsfragen sind erforderlich, damit der Versicherer Ihren Beitragssatz kalkulieren kann. Beamten auf Lebenszeit und seit 2019 auch auf Widerruf darf bei Vor­erkrankungen ein Risikoaufschlag von maximal 30 Prozent berechnet werden.

Die Kosten der PKV für Beamte im Alter

Generell ist im Alter mit steigenden Beiträgen für die PKV zu rechnen. Wer im Laufe der Versicherungsjahre nicht genug Altersrückstellungen gebildet hat, kann hier in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Auch Beamte sollten darauf achten, stabile Altersrückstellungen zu bilden, das heißt, beispielsweise nicht zu oft den Versicherer zu wechseln.

Doch gegenüber Angestellten und Selbständigen haben Beamte einen Vorteil: Sie erhalten auch als Pensionäre die (dann sogar höhere) Beihilfe vom Dienstherren. Somit müssen sie auch im Alter „nur“ die restlichen Krankenheitskosten mit einem PKV-Tarif abdecken und kommen somit günstiger weg. Wer jedoch eine sehr geringe Pension erhält, für den können die PKV-Beiträge dennoch eine finanzielle Belastung werden. Früh handeln lohnt sich hier: Wer merkt, dass die Beiträge im Alter nicht mehr tragbar sind, sollte Maßnahmen ergreifen.

Mehr dazu erfahren Sie auf unserer speziellen Seite zum Thema:

Private Kranken­versicherung im Alter

Sind PKV-Beiträge von Beamten steuerlich absetzbar?

Beamte können wie alle anderen auch, ihre Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung als Sonderausgaben geltend machen. Allerdings gilt das ausschließlich für die Beiträge zur Basisabsicherung. Die Basisabsicherung ist dabei gleichzusetzen mit dem Basistarif, den die privaten Kranken­versicherer anbieten und der im Leistungsumfang mit dem der GKV gleichzusetzen ist. Wer seine Kranken­versicherungsbeiträge angeben möchte, muss dafür die Anlage Vorsorgeaufwand nutzen.

Alles zum Thema private Kranken­versicherung steuerlich geltend machen:

Private Kranken­versicherung in der Steuer

  • Zusatzleistungen, wie zum Beispiel Unterbringung in einem Einbettzimmer und Krankentagegeld
  • Beitrags­anteile für Komfortleistungen (z.B. Chefarztbehandlung)
  • Beitrags­anteile für Kranken­haustagegeld und Krankentagegeld
  • Beitragsrückerstattung (Erstattet das Versicherungsunternehmen Beiträge zurück, müssen die Rückerstattungen mit den gezahlten Beiträgen verrechnet werden.)
  • Selbstbehalt: Dieser zählt nicht als Beitrag zur Kranken­versicherung.

Da Beamte und Beamtenanwärter grundsätzlich die Wahl zwischen privater und ­gesetzlicher Kranken­versicherung haben, stellt sich früher oder später die Frage, was denn nun besser ist. Ein Großteil der Beamten entscheidet sich für die PKV, da sie in dieser auf jeden Fall einen Anspruch auf Beihilfe haben und lediglich die Restkosten versichern müssen.

Gegenüberstellung: GKV & PKV für Beamte

Private KrankenkasseGesetzliche Krankenkasse
Beitrag230 – 360 €430 – 445 €
Kostenberechnungabhängig vom Alter, Leistungsumfang und Tarifwahlabhängig vom Einkommen
KinderMit Beihilfetarif einzeln abschließenbeitragsfrei in der Familien­versicherung
ArztwahlFreie ArztwahlArzt mit Kassenzulassung
MedikamenteVollständige KostenübernahmeZuzahlung in Höhe von 10 % für rezeptpflichtige Medikamente
Zahnersatz50 – 100 % KostenübernahmeZuschuss in Höhe von 50 % zur Regelversorgung

Die ­gesetzliche Krankenkasse ist für Beamte nicht empfehlenswert, da sie in den meisten Fällen nicht beihilfekonform ist. Bund und Länder zahlen für Beamte keinen Arbeitgeberbeitrag zur Kranken­versicherung. Sie beteiligen sich durch die Beihilfe direkt an den Krankheits­kosten.

Der Restbetrag kann nur über die private Kranken­versicherung versichert werden. In der ­gesetzlichen Kranken­versicherung ist dies nicht möglich, da es hier keine Teil­versicherung gibt. In der GKV gibt es für Beamte nur die Option der freiwilligen Versicherung.

In einigen Bundesländern gibt es Ausnahmen zum Thema Zuschuss zur ­gesetzlichen Kranken­versicherung. Vorreiter ist Hamburg, daher wird diese Variante auch als „Hamburger Modell“ bezeichnet. Beamte können sich entscheiden, ob sie die Beihilfe für die PKV nutzen oder ob sie einen Zuschuss zu ihrer GKV erhalten möchten. Beachten Sie jedoch, dass die Entscheidung endgültig ist.

Auf unserer Seite zur GKV für Beamte haben wir Ihnen eine tabellarische Übersicht erstellt, in welchen Bundesländern es derzeit einen Zuschuss gib:

Gesetzliche Kranken­versicherung für Beamte

Lediglich für sehr große Familien mit mehreren Kindern könnte sich eine ­gesetzliche Kranken­versicherung als günstiger erweisen. In der GKV können nämlich Kinder beitragsfrei in der Familien­versicherung eingeschlossen werden.

Stiftung Warentest hat 2019 PKV-Tarife auf die Eignung für Beamte getestet. Geprüft wurden insgesamt 26 Tarife von 30 Versicherungsgesellschaften. In die Auswahl der Untersuchung kamen nur Tarife mit einem bestimmten Mindest-Leistungsumfang. Für Beamte wurden außerdem nur Tarife gewählt, die keine Selbstbeteiligung vorsehen (Quelle).

Testsieger 2019: Top 5 Anbieter für Beamte

Welche Anbieter und Tarife in allgemeinen Untersuchungen zur PKV überzeugen können, sehen Sie hier:

Aktuelle Testsieger der Privaten Kranken­versicherung (2022)

„Auf dem Versicherungsmarkt gibt es einige Anbieter von privaten Kranken­versicherungen, die sich auf Beamte als Kundengruppe spezialisiert haben. Wir unterstützen Sie hierbei gern! In einer ausführlichen Beratung können wir gemeinsam rausfinden, welcher Anbieter mit welchen Leistungen am besten zu Ihnen passt.“

Private krankenversicherung für beamtenanwärter vergleich

Private krankenversicherung für beamtenanwärter vergleich

Den idealen Kranken­schutz für sich zu finden, ist nicht einfach. Als Versicherungslaie verliert man schnell den Überblick, welcher Anbieter spezielle Tarife zu welchen Konditionen anbietet und welche Versicherungsgesellschaft am besten zu den eigenen Wünschen passt.

In jedem Fall sollten vorab folgende Punkte geklärt werden:

  • Wie hoch ist mein Beihilfeanspruch?

  • Wie möchte ich mich absichern? (Standard-, Komfort- oder Premium-Tarif)

  • Welche Leistungen sind besonders wichtig? (Zahnersatz, Kranken­haus, Medikamente, Hilfsmittel, Heilpraktiker,…)

  • Welche Versicherer bieten spezielle Beamtentarife an?

  • Möchte ich eine Selbstbeteiligung vereinbaren?

  • Ist ein Auslandskranken­schutz für mich relevant und wenn ja, wie umfangreich sollte dieser sein?

Tarifvergleich für Beamte essenziell

In jedem Fall sollte man sich nicht blindlings für das erstbeste Angebot entscheiden. Vielmehr gilt es, sich gründlich Gedanken zum Wechsel in die PKV zu machen und verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen. Schließlich ist die Entscheidung für eine PKV eine langfristige Entscheidung. Nutzen Sie für den ersten Schritt gern unser Formular für Ihren Tarifvergleich.

Beamte gehören zu der Berufsgruppe, für die sich eine private Kranken­versicherung fast ausnahmslos lohnt. Durch die Beihilfe vom Dienstherrn müssen nur maximal 50 Prozent der Krankheits­kosten versichert werden – dadurch wird die PKV besonders günstig. Bereits für Beamtenanwärter und auch für Beamte auf Widerruf ist eine PKV lukrativ. Dabei steht Beamten und Co. ein großes Spektrum an Angeboten verschiedenen PKV-Versicherer zur Verfügung.

Wichtig ist daher, das beste Angebot für sich persönlich zu finden. Hier hilft ein persönlicher Tarifvergleich sowie eine umfassende Beratung durch einen Experten. Beides finden Sie bei uns: Nutzen Sie in einem ersten Schritt unser Formular auf dieser Seite. Unsere Experten für private Kranken­versicherungen haben bereits langjährige Erfahrungen mit der Absicherung von beamten gemacht und können Sie optimal unterstützen.

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Die häufigsten Fragen zur privaten Kranken­versicherung für Beamte

Beamte erhalten Beihilfe vom Staat in Höhe eines gewissen Prozentsatzes (50-70%). Dies ist die Höhe, bis zu der der Dienstherr die Krankheits­kosten zahlt. Um die restlichen 30-50% muss sich der Beamte selbst kümmern. Mit der privaten Kranken­versicherung kann dieser Restbetrag versichert werden, sodass die PKV den Rest übernimmt. Der Beamte reicht dazu die Rechnungen dann bei seiner Beihilfestelle und dem privaten Kranken­versicherer ein.

Die kosten einer privaten Kranken­versicherung für Beamte beginnen bei 190 Euro und können bis zu 350 Euro im Monat betragen. Die genaue Höhe der Beiträge hängt von mehreren Faktoren ab, wie etwa dem Beihilfesatz, dem Alter und den gewünschten Leistungen.

Als Beamter müssen Sie sich nicht privat versichern – Sie haben nach wie vor die Wahl zwischen privater oder ­gesetzlicher Kranken­versicherung. Jedoch macht in den meisten Fällen eine private Absicherung mehr Sinn und lohnt sich nicht nur finanziell, sondern auch von den umfassenden Gesundheitsleistungen her.

Ja, als Beamter kann man sich auch für die freiwillige Mitgliedschaft in der ­gesetzlichen Kranken­versicherung entscheiden. Für Familien mit vielen Kindern macht die GKV sogar mehr Sinn, da es dort eine Familien­versicherung gibt.