Der Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen hat beste Chancen auf beruflichen Aufstieg und ein gutes Gehalt. Dort, wo öffentliche Gelder immer knapper werden, steigt der Bedarf an wirtschaftlich gut geführten Dienstleistungsunternehmen. Gerade im Sozial- und Gesundheitswesen ist diese Tendenz deutlich spürbar – und der Fachwirt gefragter denn je. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtliche geregeltem Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregeltem Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eines mindestens einjährige Berufspraxis oder 3. ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 4. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. Schriftliche Prüfung 1. Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse Mündliche Prüfung
|