Welche medikamentengruppe kann der Gesundheit der Beschäftigten besonders Schäden

Welche medikamentengruppe kann der Gesundheit der Beschäftigten besonders Schäden

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Um mit Arbeitsstof­fen sich­er arbeit­en zu kön­nen, benötigt man Infor­ma­tio­nen über die Gefahren, die von den Stof­fen aus­ge­hen. In einem Kranken­haus wird eine Vielzahl von Arbeitsmit­teln einge­set­zt, über deren Gefahren zunächst ein­mal nachgedacht wer­den muss. Da es grund­sät­zlich keinen Stoff gibt, von dem keine Gefahr aus­ge­ht, muss diese Gefahr beurteilt wer­den. Auch im Gefahrstof­frecht, sprich der Gefahrstof­fverord­nung, wird gefordert, dass vor Tätigkeit­sauf­nahme die Gefährdungs­beurteilung durchge­führt wird und Schutz­maß­nah­men fest­gelegt werden.

In der Gefährdungs­beurteilung ist zunächst zu ermit­teln, ob die Beschäftigten Umgang mit gefährlichen Stof­fen haben. In den meis­ten Fällen muss man kein Chemik­er sein, um diese Gefahren erken­nen zu kön­nen. Sehr oft beste­ht schon eine Kennze­ich­nungspflicht auf den Ver­pack­un­gen. Dass sich die bekan­nten orange­far­bigen Kennze­ich­nun­gen durch das Glob­al­ly Har­monised Sys­tem (GHS) im Laufe der näch­sten fünf Jahre ändern wer­den (vgl. Abb. 2 Gefahrstoffe GHS), ist zunächst nicht wichtig. Es wird dann teil­weise sog­ar leichter Gefahren zu erken­nen, da zum Beispiel auch sen­si­bil­isierende Stoffe eine eigene Kennze­ich­nung bekom­men. Auch an dem Kleinge­druck­ten auf den Ver­pack­un­gen kann man Gefahren erken­nen. Hier sind zum Beispiel die „Risikosätze“ for­muliert, wie R10 „Entzündlich“ oder Sicher­heit­sratschläge, wie S2 „Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen“.

Gren­zen des schnellen Erken­nens von Gefahren sind spätestens erre­icht, wenn die Stoffe nicht indus­triell gefer­tigt wer­den. Hier ist die Erfahrung im Umgang mit diesen Stof­fen gefragt. Es muss und kann nicht immer die eigene Erfahrung sein. Beson­ders in einem Kranken­haus gib es viele Spezial­is­ten, die bei bes­timmten Stof­fen ihre Erfahrun­gen zur Ein­schätzung von Gefahren und Hin­weise zum sicheren Umgang beitra­gen können.

Es sind zunächst alle ins Boot zu nehmen, die Umgang mit Gefahrstof­fen haben kön­nen. Es bieten sich ver­schiedene Per­so­n­en an: Sta­tion­sleitun­gen, OP-Leitung, Anäs­the­sie-Leitung, evtl. auch der anäs­the­siebeauf­tragte Arzt, Hauswirtschaft­sleitung, tech­nis­che Leitung, Hygien­e­fachkraft, Apothek­er, Leitung der Patholo­gie, Labor­leitung, Leitung der Zen­tralen Ster­ilgutver­sorgungsabteilung (ZSVA), Leitung des Einkaufs, Abfallbeauftragte, …

In einem weit­eren Schritt sind die Gefahrstoffe im Arbeits­bere­ich zu erfassen. Den oben genan­nten Per­so­n­en muss gezeigt wer­den, wie sie die Gefahrstoffe erfassen sollen. In den Vorschriften sind nur die Beze­ich­nung des Gefahrstoffes, Gefahren­sym­bol oder Angabe der gefährlichen Eigen­schaften, Men­gen­bere­iche des Gefahrstoffes und Ver­wen­dungszweck gefordert. Diese Dat­en müssen vor Ort ermit­telt wer­den. Die weit­eren in der Tabelle genan­nten Anforderun­gen erle­ichtern später die Arbeit. Sie kön­nen – zum Teil aus dem Sicher­heits­daten­blatt – später ermit­telt werden.

Gefahrstoffe im Krankenhaus

In Kranken­häusern beste­hen unter­schiedliche Bere­ich für Gefahrstoffe, dazu einige Beispiele:

  • erstick­end wirk­ende Gase (med. Kohlendioxid)
  • sehr heiße Stoffe (über­hitzter Wasser­dampf bei Störun­gen in der Technik)
  • sehr kalte Stoffe (ausströ­mende flüs­sige Gase)
  • narko­tisch wirk­ende Stoffe (Alko­hole, Narkosegase)
  • hautschädi­gende Stoffe (Wass­er bei Feuchtar­beit oder Handschuhtragen).

Gefahrstoffe im Stationsbereich

Auf ein­er „nor­malen“ Sta­tion sind in der Regel wenige Gefahrstoffe. Es sind ein oder zwei Flächen­desin­fek­tion­s­mit­tel, Haut- und Händ­edesin­fek­tion­s­mit­tel, ver­schiedene andere brennbare Stoffe (Ace­ton, Iso­propanol, alko­holis­che Ein­reibe­mit­tel, …) und evtl. Arzneimittel/Medikamente, die gefährliche Eigen­schaften aufweisen. Instru­menten­desin­fek­tion sollte nur in Aus­nah­me­fällen auf den Sta­tio­nen erfol­gen. Zu desin­fizierende Gegen­stände soll­ten trock­en in den Steri gegeben werden.

Die Flächen­desin­fek­tion­s­mit­tel sind in der Regel in Kanis­tern abge­füllt. Hier wäre ein Dosierg­erät eine sin­nvolle Maß­nahme zur Reduzierung der Gefahren. Dabei wird der Kon­takt mit dem Konzen­trat gemindert und die richtige Dosierung einge­hal­ten. Aber auch beim Abfüllen der Lösung mit diesem Gerät beste­ht Umgang mit Gefahrstof­fen und das kann gefährlich sein. Zum Beispiel kön­nen Spritzer in das Auge gelan­gen. Bei den anderen Gefahrstof­fen auf Sta­tio­nen ist entweder

  • keine beson­dere Maß­nahme möglich (Hand­schuh­tra­gen beim Umgang mit Händ­edesin­fek­tion­s­mit­teln laut Sicher­heits­daten­blatt gilt nur für den Chemiefachar­beit­er) oder
  • es ist eine so geringe Expo­si­tion (zum Beispiel gele­gentliche Haut­desin­fek­tion mit Tupfer), dass Gefährdun­gen nicht zu erwarten sind (Schutzstufe 1), oder
  • der Stoff wird nicht benötigt, oder
  • es gibt eine weniger gefährliche Alter­na­tive (Bsp. Ace­ton zum Nag­el­lack ent­fer­nen -> Nagellackentferner).

Sta­tio­nen, die Zyto­sta­tikather­a­pi­en anbi­eten sind natür­lich beson­ders zu betra­cht­en. Das gilt auch bei der Ver­wen­dung geschlossen­er Sys­teme auf der Sta­tion. Dabei sollte nicht nur an Ärzte und Pflegekräfte gedacht wer­den. Auch Reini­gungskräfte und Hol- und Bring­di­en­ste müssen geschult wer­den, wenn sie mit diesen Arzneimit­teln Umgang (zum Beispiel bei ein­er Havarie) haben könnten.

Gefahrstoffe im Funk­tions­bere­ich und OP

Funk­tions­bere­iche haben oft eine eigene Instru­mente­nauf­bere­itung. In der Endoskopie wer­den die Instru­mente häu­fig mit alde­hy­d­halti­gen Desin­fek­tion­s­mit­teln auf­bere­it­et. Hier ist die Gefährdung durch Einat­men zu betra­cht­en. Um regelmäßige Kon­trollmes­sun­gen zu ver­mei­den soll­ten die „BG/BIA-Empfehlun­gen zur Überwachung von Arbeits­bere­ichen Desin­fek­tion von Endoskopen und anderen Instru­menten“ einge­hal­ten werden.

Im OP soll­ten die Gefahrstoffe soweit wie möglich min­imiert wer­den. Das heißt auch, dass Instru­mente trock­en abge­wor­fen wer­den und nur in der ZSVA auf­bere­it­et werden.

Die Gefäße, die mit for­ma­lingetränk­ten Proben ver­schickt wer­den, soll­ten nach Möglichkeit vorge­füllt sein. Ins­beson­dere beim Trans­port muss das Gefäß dicht schließen. Die Kennze­ich­nung der Trans­port­be­häl­ter mit dem entsprechen­den Gefahren­sym­bol ist dabei sicherzustellen. Alko­holis­che Desin­fek­tion­s­mit­tel und ähn­lich­es soll­ten nur in benötigten Men­gen im OP-Saal bere­it­ge­hal­ten wer­den, auch wenn eine mod­erne RLT-Anlage sehr viel Gefahrstoffe in der Luft min­imiert. Die BG/BIA-Empfehlun­gen „Anäs­the­siear­beit­splätze – Oper­a­tionssäle“ und „AP – Aufwachräume“ soll­ten einge­hal­ten wer­den, um regelmäßige externe Raum­luftmes­sun­gen zu vermeiden.

Gefahrstoffe in der Zen­tralen Ster­ilgutver­sorgungsabteilung (ZSVA)

In der ZSVA sind viele Gefahren zu beacht­en. Es wer­den viele Instru­mente manuell vorg­ere­inigt und auf­bere­it­et. Dabei wer­den immer Desin­fek­tion­s­mit­tel mit ihren spez­i­fis­chen Gefahren einge­set­zt. Beim Ein­satz von Desin­fek­tions- und Reini­gungs­geräten (DRG) sind keine Gefahren in der Atem­luft zu erwarten. Hier gilt das Augen­merk dem Wech­sel der Kanis­ter. Dies sollte immer mit entsprechen­der Schutzaus­rüs­tung (min. Schutzbrille und feste Schutzhand­schuhe) geschehen. Bei der Gasster­il­i­sa­tion sind beson­ders Maß­nah­men bei Havariefällen zu beschreiben. Nicht nur die Ster­il­i­sa­tion­sas­sis­ten­ten müssen geschult sein und eine entsprechende Weit­er­bil­dung haben, auch die Haustech­nik muss beim Betreten von möglicher­weise gas­be­lasteten Räu­men wis­sen, welche Schutz­maß­nah­men zu tre­f­fen sind.

Gefahrstoffe im Labor­bere­ich und in der Apotheke

Im Labor wer­den häu­fig ver­schieden­ste Gefahrstoffe einge­set­zt, die beson­dere Gefahren aufweisen. Dazu gehören giftige Stoffe und stark ätzende Stoffe. Auf­grund der zunehmenden Automa­tisierung der Lab­o­r­an­a­lytik wer­den mit­tler­weile jedoch viele dieser Stoffe nur noch in geschlosse­nen Sys­te­men ver­wen­det. Mitarbeiter/innen im Labor sind in der Regel im Umgang mit Gefahrstof­fen gut geschult. Aber es wer­den auch noch Gefahrstoffe offen umge­füllt, ver­rührt und pipet­tiert. Eine regelmäßige Unter­weisung in die sicheren Arbeit­stech­niken durch die Labor­leitung ist daher nach wie vor erforder­lich. Darüber hin­aus ist auch die Auswahl der richti­gen Hand­schuhe wichtig. Bes­timmte Gefahrstoffe durch­drin­gen einen Latex­hand­schuh schneller als einen Nitril­hand­schuh und umgekehrt. Dazu kann der Hand­schuh­her­steller mit Hil­fe des Sicher­heits­daten­blattes Aus­sagen machen. Diese Infor­ma­tion­s­möglichkeit soll­ten Sie nutzen. Eine ähn­liche Sit­u­a­tion beste­ht in der Apotheke. Das dort beschäftigte Fach­per­son­al hat häu­fig Umgang mit Gefahrstof­fen und stellt Pro­duk­te her, die Gefahrstoffe bein­hal­ten. Daher ist die Apotheke gle­ichzeit­ig ein wichtiger Infor­ma­tion­sliefer­ant für andere Bere­iche bei der Beurteilung der Medika­mente und ander­er Arzneimit­tel. Apothek­er und PTA arbeit­en oft unter einem Abzug, um die Rein­heit der Medika­mente zu gewährleis­ten. Beim Umgang mit Gefahrstof­fen muss geprüft wer­den, wo die Abluft hinge­ht. Kann sie andere gefährden, oder wird die Abluft nur gefiltert und gelangt wieder in den Raum? Dann ist zu prüfen, ob der Fil­ter alle Gefahrstoffe zurückhält.

Spätestens bei der Zubere­itung von Zyto­sta­ti­ka ist die Hil­fe eines Fach­manns notwendig. Die Bedin­gun­gen an die Raum­luft und die Schutz­maß­nah­men bei der Zubere­itung sind so vielfältig, dass dies nicht neben­bei erledigt wer­den kann.

Gefahrstoffe in der Pathologie

In der Patholo­gie sind beson­ders Alde­hyde, Xylole und Färbe­mit­tel im Ein­satz. Hier gilt in erster Lin­ie die Min­imierung der Men­gen. Große Lager­men­gen sind in der Regel nicht mehr notwendig. An den Arbeit­splätzen ist fast immer eine tech­nis­che Abluft notwendig, um die Arbeit­splatz­gren­zw­erte einzuhal­ten. Im Zweifel sollte eine Raum­luftmes­sung durchge­führt wer­den. Diese kann auch erst ein­mal ori­en­tierend mit Gasprüfröhrchen selb­st erfolgen.

Natür­lich wer­den auch in der Haustech­nik Gefahrstoffe einge­set­zt. Hat die Hauswirtschaft Umgang mit Gefahrstof­fen, ist bei der Abfal­l­entsorgung das The­ma Gefahrstoffe zu betra­cht­en. Alle Arbeit­splätze im Unternehmen sind hin­sichtlich des Umgangs mit Gefahrstof­fen zu betra­cht­en. Bei gle­ichar­ti­gen Arbeit­en kann eine Gefährdungs­beurteilung aus­re­ichen. Dies ist zu dokumentieren.

In der Regel ist aber das gefährlich­ste Pro­dukt nicht auf den ersten Blick als solch­es erkennbar. Mit die größte Gefährdung der Mitarbeiter/innen stellt Feuchtar­beit dar, die zu Hautschä­den führt, eben­so wie das Hand­schuh­tra­gen. Dies ist in der Gefährdungs­beurteilung für jeden Arbeits­bere­ich zu berück­sichti­gen. Eine Maß­nahme kann hier z. B. die Erstel­lung eines prax­is­na­hen Hautschutz- und Hand­schuh­plans sein. Dieser ist eng mit den Hygien­e­fachkräften zu kom­mu­nizieren (Beispiel Abbil­dung 1).

All­ge­meine Schutzmaßnahmen

Im Gegen­satz zu der üblichen Rei­hen­folge der Schutz­maß­nah­men (TOF) ist bei den Gefahrstof­fen zunächst eine organ­isatorische Maß­nahme zu tre­f­fen: Die Sub­sti­tu­tion. Es ist immer zu prüfen, ob ein weniger gefährlich­es Mit­tel für die bes­timmte Tätigkeit einge­set­zt wer­den kann.

Weit­ere Schutz­maß­nah­men wer­den durch die Schutzstufe des Gefahrstoffes bes­timmt. Diese ist abhängig von der Gefahreneigen­schaft, der möglichen Expo­si­tion­s­menge und der möglichen Expositionszeit.

Ganz grob kann gesagt werden:

  • Schutzstufe 1 sind alle Gefahrstoffe, die nicht giftig, kreb­serzeu­gend, fruchtschädi­gend oder erbgutverän­dernd sind und lediglich in kleinen Men­gen (max. 1 l oder 1 kg) ver­packt sind.
  • Schutzstufe 2 sind alle Gefahrstoffe, die nicht giftig, kreb­serzeu­gend, fruchtschädi­gend oder erbgutverän­dernd sind und in größeren Men­gen (mehr als 1 Liter oder 1 kg) ver­packt sind.
  • Schutzstufe 3 sind alle gifti­gen Stoffe, die nicht kreb­serzeu­gend, fruchtschädi­gend oder erbgutverän­dernd sind.
  • Schutzstufe 4 sind alle Stoffe, die kreb­serzeu­gend, fruchtschädi­gend oder erbgutverän­dernd sind.
  • Die zu tre­f­fend­en Maß­nah­men sind in den §§ 8 – 11 der Gefahrstof­fverord­nung beschrieben. Beispiele sind:
  • Sub­sti­tu­tion,
  • aus­re­ichend Arbeitsplatz,
  • aus­re­ichende Ausstat­tung mit geeigneten Arbeitsmitteln,
  • geeignete Arbeitsmeth­o­d­en anwenden,
  • möglichst geringe Expo­si­tion (Menge und Dauer begren­zen, Anzahl der Mitar­beit­er/-innen einschränken),
  • aus­re­ichende Hygienemaßnahmen,
  • sichere Auf­be­wahrung,
  • geeignete gekennze­ich­nete Behäl­ter wählen,
  • sachgerechte Entsorgung,
  • aus­re­ichende Belüftung,

Die wichtig­ste Maß­nahme für alle Schutzstufen ist die Unter­weisung der Mitarbeiter/innen. Diese ist regelmäßig zu wieder­holen und für alle ver­ständlich durchzuführen. Es muss nicht immer eine Schu­lung von zwei Stun­den für alle Mitarbeiter/innen sein. Wenn jede Leitungskraft in Rou­ti­nege­sprächen fünf Minuten für die Arbeitssicher­heit ein­fügt und kurz die Gefahren von ein/zwei Stof­fen beschreibt, Schutz­maß­nah­men nen­nt und Maß­nah­men bei Unfällen erläutert, kön­nen im Laufe des Jahres sehr viele Gefahrstoffe beschrieben werden.

Kon­trolle der Wirksamkeit

Jede Maß­nahme muss auch über­prüft wer­den. Es ist nicht nur zu prüfen, ob die Maß­nah­men erledigt wur­den. Wichtig ist, ob mit der/den getrof­fe­nen Maßnahme/n das gewün­schte Ziel erre­icht wird.

  • Wer­den durch jährliche Schu­lun­gen alle Mitarbeiter/innen erreicht,
  • sind die tech­nis­chen Ein­rich­tun­gen so sta­bil, dass kein Stoff ausläuft,
  • ist die Bedi­enung der tech­nis­chen Mit­tel aus­re­ichend einfach,
  • sind Maß­nah­men bei Störun­gen bekan­nt und kön­nen diese durchge­führt werden,
  • sind alle Schutzausstat­tun­gen vorhan­den und wer­den regelmäßig gere­inigt und ersetzt.

Bei Gefährdung durch Einat­men von Gefahrstof­fen ist regelmäßig eine Kon­trollmes­sung erforder­lich, um die Ein­hal­tung der Arbeit­splatz­gren­zw­erte zu überwachen. Die oben genan­nten BIA-Empfehlun­gen erle­ichtern die Arbeit, da bei Ein­hal­tung der Empfehlun­gen keine Kon­troll-Mes­sun­gen durch akkred­i­tierte Messstellen durchge­führt wer­den müssen. Die Ein­hal­tung der Empfehlung muss aber auch über­prüft werden.

Das angestrebte Ziel sind 100 Prozent Sicher­heit. Wir dür­fen bloß nicht darauf warten, son­dern müssen anfan­gen. Auch wenn einige Gefahrstoffe nicht erkan­nt wer­den oder in eini­gen Abteilun­gen die Schu­lung nicht durchge­führt wird. Lieber 70 Prozent erre­ichen, als 100 Prozent nichts tun.

Sicher­heitsin­ge­nieur, AK Kranken­häuser im VDSI

Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI)

Unsere Stärke ist unsere Nähe. Durch die 30 Bezirks­grup­pen ist der VDSI bun­desweit tätig. Die Bezirks­grup­pen organ­isieren Vorträge, Work­shops und Exkur­sio­nen für die Mit­glieder vor Ort.

Über­re­gion­al sind 11 Fach­grup­pen aufgestellt, die ver­schiedene The­men ange­hen: Arbeit­shy­giene, Energie, Erneuer­bare Energie, Gefahrgut, Hochschulen und wis­senschaftliche Insti­tu­tio­nen, Kranken­häuser und Kliniken, Luft- und Raum­fahrt, Öffentlich­er Dienst, Stu­den­ten, Ther­mis­che Abfall­be­hand­lung und Zeitarbeit.

Die Fach­gruppe Kranken­häuser und Kliniken ist ein Instru­ment des branchen­spez­i­fis­chen Erfahrungsaustausches.

18 Sicherheitsingenieure/ingenieurinnen, Fachkräfte für Arbeitssicher­heit, Brand­schutzex­perten, Logis­tik­er, Hautschutzex­perten, … tauschen sich aus in allen Fra­gen des Arbeitss­chutzes im Krankenhaus.

Sie sind auch für alle Mit­glieder des VDSI Ansprech­part­ner bei Fra­gen des Arbeitss­chutzes in Kranken­häusern, Kliniken und ähn­lichen Ein­rich­tun­gen. In der Fach­gruppe wer­den zurzeit die The­men „Sicher­heit bei medi­zinis­chen Gasen“, „Bestandss­chutz im Brand­schutz“ und „Die neue BGV A 2“ in Arbeits­grup­pen vertieft.