Mit welcher steuerklasse verdient man am meisten

Kennen Sie als Ehefrau mit Job diesen Frust? Oder haben eine Freundin, die das beklagt? Dass bei der monatlichen Gehaltsabrechnung vom Bruttolohn – sagen wir 2.500 € – nur etwas mehr als die Hälfte an Sie überwiesen wird, etwa 1.380 €? Der Lohnsteuerabzug also ziemlich hoch ist?

Der Ehemann oder die Ehefrau dagegen nur wenig Lohnsteuer zu zahlen hat?

Frustrierend: hohe Abzüge, wenig netto

Wenn auch Sie frustriert sind und mehr Netto vom Brutto haben möchten, also deutlich weniger Abzüge bei der Lohnsteuer – dann lassen Sie uns über Steuerklassen reden. Muss sein. Auch wenn es dröge ist.

Kennen Sie Ihre Lohnsteuerklasse? Meist sehen mich Frauen mit großen Augen an, wenn ich das frage, und sagen: „Oh, die weiß ich gar nicht …“

Was ist mit Ihnen?

Damit sich Lohnfrust wieder in Lust verwandelt, in Lust auf den Job, der finanzielle Eigenständigkeit und eigene Rentenansprüche sichert, müssen Sie als Ehefrau oder Ehepartner Ihre Lohnsteuerklasse kennen. Und die richtige wählen! Denn Sie haben eine Wahl.

Oft ist die Lösung einfach. Sie besteht im Wechsel der Steuerklasse – hin zu Steuerklasse 4. Die meisten Ehefrauen, die denken, es lohne sich nicht zu arbeiten, weil eh kaum Lohn „übrig“ bleibt, haben Steuerklasse 5. Und zahlen dadurch einen Teil der Lohnsteuer ihres erwerbstätigen Partners mit.

Sie kennen die Steuerklasse 4 nicht oder nicht wirklich? Dann mal los:

Eine kurze Steuerklasse Kunde

Mit der Steuerklasse regelt das Finanzamt, wie viel Steuern über das Jahr monatlich (voraus) zu zahlen sind. Über die einzelnen Steuerklassen werden verschiedene Freibeträge gewährt.

Für Singles gibt es nur eine Lohnsteuerklasse, für Alleinerziehende ebenso. Singles haben Steuerklasse 1, ledige Menschen mit Kind(ern) die Steuerklasse 2. Mehr ist nicht drin, und ein Wahlrecht gibt es auch nicht.

Bei Verheirateten sieht das anders aus. Sie privilegiert der Staat. Sie dürfen beim Finanzamt verschiedene Steuerklassenkombinationen wählen, in engen Grenzen zwar, aber immerhin.

Die Rede ist von Steuerklasse 3, Steuerklasse 4 und Steuerklase 5. Wild durcheinander würfeln ist aber auch hier nicht. Das Finanzamt gibt die Steuerklassen-Kombination vor.

Steuerprivileg für Ehe-Paare

Ehepaare dürfen entweder die Steuerklasse 3 und Steuerklasse 5 kombinieren – oder beide Steuerklasse 4 wählen.

  • Der Klassiker ist: Der hoch Verdienende (oft Mann) wählt Steuerklasse 3, der weniger verdienende (eher die Frau) wöhlt Steuerklasse 5
  • Beide lassen sich Steuerklasse 4 auf der Lohnsteuerkarte eintragen.

Für Frauen mit eigenem Einkommen ist die Steuerklasse 4 die bessere Wahl als die „klassische“ Steuerklassen-Kombination 3 und 5. Denn – Sie ahnen es: Es bleibt für sie mehr Netto vom Brutto! Der Lohnsteuerabzug ist also nicht so hoch. Das aber ist nur ein Vorteil.

Es gibt weitere:

Vorteile der Steuerklasse 4

1Sicherheit: mit Steuerklasse 4 drohen keine Steuer-Nachzahlungen

2Abzüge: Es bleibt mehr Netto vom Brutto

3Fairness: Einkommen sind partnerschaftlich gleichwertig.

Der letzte Punkt, dass das Einkommen der Paare gleichwertig behandelt wird, sei eine der größten Stärken und Vorteile der Steuerklasse 4, sagt Steuerberaterin Benita Königbauer. Mit ihr habe ich mich über die Steuerklasse 4 unterhalten.

Denn: Mit Steuerklasse 4 stellen sich Ehepartner als Arbeitnehmer so, als ob sie Single wären. Sie zahlen dadurch gemäß des eigenen Bruttoverdienstes die Lohnsteuer.

Steuerlich gleichwertiger Bruttoverdienst

Nur so viele Lohnsteuern zu zahlen, wie das eigene Einkommen es verlangt, ist für Sie als Frau besonders dann wichtig:

  • Wenn Sie weniger verdienen als Ihr Mann.
    UND:
  • Sie in der Ehe getrennte Konten und Kassen haben.

Und mal ehrlich: Es ist auch für einen selbst wichtig. Schon das „weniger verdienen“ als der Ehemann oder die Ehefrau fühlt sich nicht besonders gut an. Und wenn dann noch ein Teil der Lohnsteuer des anderen übernommen wird, obwohl er/sie viel mehr verdient, kann das vollends in das Gefühl münden: Meine Arbeit ist weniger wert.

Dieses Gefühl ist verheerend. Die Erwerbsarbeit von Mann und Frau ist gleich viel wert, egal, welche Höhe das Einkommen hat. Jeder trägt seinen Teil zum gemeinsamen Leben bei. Keiner ist wichtiger oder wertvoller. Deshalb ist die Wahl der Steuerklasse 4 eine bewusste Entscheidung in der Ehe für „gleiche Augenhöhe“.

Vielleicht fragen Sie sich jetzt: Wieso zahle ich denn mit Steuerklasse 5 – und Mann Steuerklasse 3 – einen Teil der Lohnsteuern meines Ehepartners mit?

Berechtigte Frage! Gehen wir das mal durch:

Steuerklasse 3/5: Der so genannte Klassiker

Steuerberater’innen predigen es, als hätten wir noch 1950: Der Mann nimmt Steuerklasse 3, die Frau Steuerklasse 5 – dann fallen weniger Steuern an. Der Mann ist dabei der Hochverdiener, die Frau arbeitet Teilzeit oder hat ein niedrigeres Einkommen.

Der Mann zahlt durch diese Steuerklassenwahl weniger Steuern, als er eigentlich mit seinem Einkommen müsste. Er erhält also viel Netto vom Brutto. Die Frau zahlt dagegen viel mehr Steuern, als sie wiederum müsste, erhält damit wenig Netto vom Brutto.

Wie das? Die Ehe-Leute verteilen bei der Kombi 3/5 fast alle Steuervorteile auf den Hochverdienenden mit der Steuerklasse 3. Also oft den Mann.

Der Staat gewährt jedem Erwerbstätigen einen Grundfreibetrag, auf den keine Steuern zu zahlen sind. 2022 beträgt dieser 9.984 €. Wer nun Steuerklasse 5 hat, bei dem wird dieser Grundfreibetrag nicht berücksichtigt. Er wird stattdessen dem Ehepartner zugeschlagen. Der hat dann 2 Grundfreibeträge. Das senkt das zu versteuernde Einkommen massiv. Bei Steuerklasse 5 dagegen wird nichts abgezogen.

Zum Verdeutlichen eine Rechnung:

Mit welcher steuerklasse verdient man am meisten

Dass der eine den Grundfreibetrag des anderen quasi geschenkt bekommt, fällt dann nicht ins Gewicht, wenn Ehe-Leute gemeinsame Kasse machen und beide gleichberechtigt auf das gemeinsame Einkommen zugreifen.

Die Geringverdienenden werden aber dann benachteiligt, wenn jeder sein eigenes Konto hat und vereinbart ist: Jeder gibt einen Teil seines Einkommens auf ein gemeinsames Konto, von dem das gemeinsame Leben bezahlt wird. Denn derjenige mit Steuerklasse 5 verzichtet ja auf einen Teil seines Einkommens zugunsten des mit Steuerklasse 3. Wird dieser Effekt nicht berücksichtigt, wird es schräg.

Denkfehler: Weniger Steuern bei 3/5

Auch wenn Steuerberater’innen gern dieses 50er-Jahre-Mantra singen – mit 3/5 zahlen Sie als Ehe-Paar weniger Steuern – wird dieses Argument nicht wahr. Die gemeinsame Steuerlast wird nur anders verteilt und zeitlich gestreckt. Deshalb müssen Paare, die 3/5 wählen, am Jahresende auch eine Steuererklärung abgeben.

Am Jahresende nämlich schmeißt das Finanzamt beide Einkommen in einen imaginären Topf, zieht Frei-, Pauschbeträge und Sonderausgaben ab, teilt bei Zusammenveranlagung alles durch zwei und berechnet dann die Jahreslohnsteuer. Die bereits gezahlten Steuern werden dagegengerechnet.

Steuern „sparen“ können Ehepaare mit der Wahl der Steuerklasse also nicht. Egal, welche Steuerklassen-Kombination sie wählen. Entscheidend für die Höhe der Steuer ist das gemeinsame erzielte Lohneinkommen.

Die Wahl 3/5 hat sogar einen sehr entscheidenden Nachteil, betont Steuerberaterin Königbauer: Oft wird dadurch während des Jahres insgesamt zu wenig Steuer abgezogen und damit eine kräftige Steuer-Nachzahlung fällig.

Steuerklasse 4/4: Für Frauen die bessere Wahl

Die Kombination der Steuerklasse 4 empfehlen Steuerberater’innen meist nur Paaren mit gleich hohem Einkommen. Auch so ein Ding aus der gesellschaftlichen Mottenkiste.

Die Steuerklasse 4 ist für erwerbstätige Ehefrauen grundsätzlich die richtige Wahl. (Fast) egal, wie unterschiedlich hoch die Einkommen der Eheleute sind. Wieso nochmal?

Weil bei Steuerklasse 4 jeder seine eigenen Freibeträge erhält und damit nur Steuern gemäß seines/ihres Einkommens abgibt.

Die Steuerklasse 4 lässt sogar eine gewisse Optimierung zu. Muss Frau nicht machen. Kann sie aber – mit dem Faktor.

Steuerklasse 4/4 mit Faktor: Faire Verteilung der Steuern

Bei der Steuerklasse 4 mit Faktor berücksichtigen die Finanzämter bereits unterjährig das Ehegattensplitting. Dazu werden die Einkommen der Ehepartner addiert und dann die gemeinsame Steuerlast errechnet. Davon ausgehend wird anschließend jedem Partner „sein“ Steueranteil gemäß seines/ihres Einkommens zugewiesen – über den Faktor.

Durch den Faktor wird die Einkommenssteuer zwischen den Partnern fair verteilt, weil das steuermindernde Ehegattensplitting noch mit einfließt. Den Faktor beantragen Sie beim Finanzamt. Frist ist der 30. November. Verarbeitet wird der Faktor in der Gehaltsabteilung des Arbeitgebers.

Klingt kompliziert, dieses „Faktorverfahren“. Ist es aber nicht. Schauen Sie sich mal den Steuerrechner des Finanzministeriums an.

Hier können Sie prüfen, ob die „Steuerklasse 4 mit Faktor“ gut für Sie ist. Klicken Sie auf den Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums. (Achtung: Geben Sie Ihr JAHRES-Einkommen ein, nicht das monatliche.)

Und was jetzt?

Wenn Sie heiraten verpasst Ihnen der Staat automatisch die Steuerklasse 4. Der Berufsstand der Steuerberater’innen empfiehlt aber immer noch oft, diese Steuerklasse zu wechseln. Hin zum „Klassiker“ Steuerklasse 3/5. Mann wenig Steuern, Frau viel Steuern. Müssen Sie bekanntlich nicht mitmachen.

Wechseln der Steuerklasse geht ohne Zustimmung

Seit Januar 2020 können Sie Ihre Steuerklasse mehrfach im Jahr wechseln. Der Wechsel greift immer im darauffolgenden Monat. Der Wechsel geht seit Oktober 2021 sogar Online oder via Elster-Portal, dem Online-Portal der Finanzämter. Hier gelangen Sie zu den Formularen!

Das Wichtigste: Keine Angst vor dem Steuer-Formular. Sie können das! Lassen Sie sich nicht blockieren von den Formularen der Finanzämter. Für den Wechsel brauchen Sie auch keine Steuerberater. Das können Sie allein.

Schritt für Schritt zur neuen Steuerklasse:

  1. Sehen Sie in Ihrer Gehaltsabrechnung oder dem Steuerbescheid des vergangenen Jahres nach, welche Steuerklasse Sie haben.
  2. Reden Sie mit Ihrem Mann, Ihrer Partnerin, darüber, dass Sie in die 4 wechseln möchten. Sie brauchen für den Wechsel keine Zustimmung vom Partner. Besser ist sie aber. Ist partnerschaftlicher.
  3. Suchen Sie das richtige Formular aus: Antrag auf Steuerklassenwechsel
  4. Füllen Sie das Formular aus.
  5. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie bei Ihrem Finanzamt an. Die müssen Ihnen Auskunft geben und tun das meist auch gern und kompeten.
  6. Schicken Sie das Formular ab.

Und wenn das Finanzamt doch die Zustimmung fordert?

Genau das erzählte eine Leserin meines Blogs. Bei ihr forderte das Finanzamt, dass ihr (Noch)Ehemann das Formular zum Wechsel in die 4/4 unterschreiben müsse.

Nein, muss er nicht. Zitieren Sie dann das Einkommenssteuergesetz: § 38 b Abs. 3, Satz 2 EStG

„Der Wechsel von der Steuerklasse III oder V in die Steuerklasse IV ist auch auf Antrag nur eines Ehegatten möglich mit der Folge, dass beide Ehegatten in die Steuerklasse IV eingereiht werden.„

Das sollte reichen. Wenn nicht reicht, den oder die Vorgesetze:n verlangen.

So überzeugen Sie

Wie schon geschrieben: Ihr Mann oder Ihre Ehe-Frau muss nicht zustimmen. Der Wechsel von Steuerklasse 3/5 zu Steuerklasse 4/4 geht auch einseitig.

Anders sieht es aus, wenn Sie frisch verheiratet sind und von der Kombination 4/4 in die 3/5 wollen. In diesem Fall können nur beide Ehe-Partner wechseln.

Dennoch, hier nochmal gute Argumente für Steuerklasse 4:

  • Jeder zahlt Steuern gemäß seines Einkommens.
  • Sie verschieben Teile der Steuerzahlung nicht auf später.
  • Am Jahresende erwartet Sie keine böse Überraschung mehr, weil keine Steuer-Nachzahlung fällig wird.
  • Sie brauchen nicht mehr auf „kriegen-wir-was-wieder?“ zu spekulieren.

Geldfrau-Tipp: Fragen Sie nach.

Wenn Sie einen Steuerberater haben, und er oder sie Ihnen von einem Wechsel der Steuerklasse abrät, reden Sie mit ihm oder ihr. Steuern zahlen müssen Sie bei einer Erwerbstätigkeit ohnehin. Die Frage ist nur: Wann und in welchem Umfang. Darauf macht Steuerberaterin Benita Königbauer aufmerksam.

Sie rät zu einem Gespräch mit dem eigenen Steuerberater. Nach Ihrer Erfahrung denken viele Berufskollegen, dass ihre Mandanten erwarten, wenig Steuern zahlen zu wollen und am liebsten sehr spät. Klären Sie für sich, was Sie wollen, und nicht der Steuerberater denkt, was Sie wollen könnten:

Wollen Sie …

  • so spät wie möglich Steuern zahlen (Steuerklasse 3)
  • gegebenenfalls Steuern nachzahlen  (Steuerklasse 3)
  • mit Steuererstattung rechnen  (eher Steuerklasse 5)
  • auf Nummer sicher gehen? (Steuerklasse 4)

Geldfrau-Erfahrung: Ich zahle lieber gleich so viele Steuern, wie ich muss. Dann überrascht mich keine Nachzahlung. Nachzahlungen fühlen sich an, als würde einem mehr weggenommen, als es sein müsste.

Und: Steuer-Erstattungen fallen niedrig aus. Sie fühlen sich zwar an wie ein nachträgliches Weihnachtsgeld. Bedeuten aber, dass ich über das Jahr zu viele Steuern gezahlt habe, anstatt das Geld sinnvoller einzusetzen.

Wenn Sie keinen Steuerberater haben, können Sie auch im für Sie zuständigen Finanzamt anrufen. Die Beamten sind zur Auskunft verpflichtet. Sie geben auch in der Regel gern Auskunft. Trauen Sie sich. Ich habe bisher nur gute Erfahrungen gemacht.

Wenn Sie Mut tanken möchten und noch ein bisschen mehr Selbstbewusstsein im Umgang mit Geld, schauen Sie doch mal bei den Geldfrau-Kurse rein.

Achtung!

Eltern- & Arbeitslosengeld ist höher mit Steuerklasse 4 bzw. 3

Wenn Sie Mutter werden möchten oder Arbeitslosigkeit droht, beschäftigen Sie sich unbedingt auch mit Ihrer Steuerklasse!

Die Basis für staatliche Leistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld ist das Einkommen nach Abzug der Lohnsteuer, also das Netto-Einkommen. Je höher das Nach-Steuer-Einkommen, desto höher die staatlichen Leistungen. Je niedriger das Nach-Steuer-Einkommen, desto niedriger die Leistungen.

Mit Steuerklasse 3 erhalten Sie ein höheres Eltern- oder Arbeitslosengeld als mit Steuerklasse 5.

Wenn Sie also verheiratet sind und schwanger werden möchten oder sich Arbeitslosigkeit ankündigt, ziehen Sie einen Wechsel in die Steuerklasse 3 oder 4 in Betracht. Für 3 brauchen Sie die Zustimmung Ihres Partners, für Steuerklasse 4 nicht.

Mit 3/5 müssen Sie eine Lohnsteuererklärung abgeben, mit 4/4 nur bei „mit Faktor“

Wer Kombi 3/5 wählt, muss für jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben. Mit Kombi 4/4 brauchen Sie nur dann eine Steuererklärung einzureichen, wenn Sie die Kombination mit dem Faktor wählen. Sonst nicht. Grund: Die Lohnsteuer wurde ja schon genau berechnet und bezahlt. Auch Alleinerziehende und Singels sind nicht verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben.

Ich empfehle dennoch eine Steuererklärung. Denn in den meisten Fällen erhalten Sie Geld vom Finanzamt zurück, wenn Sie eine Lohnsteuererklärung einreichen etwa, weil Sie oft auf Dienstreisen sind, außergewöhnliche Belastungen hatten oder Fortbildungskosten.

Und was ist, wenn Ehe-Leute beide …

… selbständig sind?

Dann werden Sie vom Finanzamt ohnehin aufgefordert, eine Steuervorauszahlung zu leisten, bezogen auf den Gewinn des Vorjahres. Die Steuerklasse spielt da keine Rolle.

… einer selbständig oder freiberuflich ist und der andere angestellt?

Ähnlich wie oben. Der freiberuflich Arbeitende überweist eine Steuervorauszahlung, bezogen auf den Gewinn des Vorjahres. Der angestellt Arbeitende wählt am besten Steuerklasse 4 oder 5 (dann kriegt er/sie ehet etwas am Jahresende wieder) oder 3 (dann wird er/sie eher nachzahlen müssen).

+ Steuerrechner
+ Formular für Wechsel der Steuerklasse vom Bundesfinanzministerium (oder hier)
+ So wechseln Sie als werdende Eltern die Steuerklassen – möglichst fix!
+ Vorteile des Faktorverfahrens – Steuerklasse 4 mit Faktor
+ Pointierter Artikel der alleinerziehenden Autorin Mirna Funk zum Thema Steuergerechtigkeit und Kinder: Gebt uns, was uns zusteht!

Steuerberaterin Königbauer antwortet auf Leser’innenfragen:

Hinweis: Aktualisiert am 14. Februar 2022. Ersterscheinung November 2017.