Studium Show
Wer nach dem Abi ein Studium machen möchte, hat mit der Bewerbung mehr Zeit als Ausbildungsplatzsuchende. Nach Erhalt des Abiturzeugnisses kannst du euch an Universitäten und Fachhochschulen bewerben oder direkt einschreiben. Dabei wird ein Unterschied gemacht zwischen zulassungsfreien, örtlich zulassungsbeschränkten und bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen. Zulassungsfreie StudiengängeGibt es für einen Studiengang erfahrungsgemäß genügend Plätze für alle Bewerber, kommt dieser ohne spezielles Bewerbungsverfahren aus. An bestimmten Terminen, die von Hochschule zu Hochschule variieren, kannst du dich direkt vor Ort einschreiben. Doch auch hier gilt: Rechtzeitig informieren ab wann und bis wann du euch einschreiben kannst und welche Unterlagen benötigt werden. Örtlich zulassungsbeschränkte StudiengängeBei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist die Zahl der Bewerber erfahrungsgemäß höher als die Zahl der freien Plätze. Deshalb musst du euch an den meisten Hochschulen online über ein Formular auf der jeweiligen Internetseite bewerben. Anschließend müssen eine Kopie des Abiturzeugnisses und in der Regel ein Nachweis über deine Krankenversicherung per Post eingereicht werden. Wenn du die Zusage zu einem Studienplatz bekommen hast, kannst du euch bis zu einem bestimmten Termin einschreiben. Meldet du euch bis zu dem genannten Termin nicht, verfällt euer Recht auf den Platz und andere Bewerber erhalten eine zweite Chance. Ende der Bewerbungsfrist zum Sommersemester: 15. Januar Bundesweit zulassungsbeschränkte StudiengängeDie Stiftung für Hochschulzulassung vergibt Studienplätze, die in ganz Deutschland zulassungsbeschränkt sind. Dazu gehören Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin. Je nachdem, ob man sich als Alt-Abiturient (abgelegte Abiprüfung vor dem 16. Januar des laufenden Jahres) oder Neu-Abiturient (abgelegte Abiprüfung nach dem 16. Januar des laufenden Jahres) gilt es verschiedene Fristen zu beachten: Ende der Bewerbungsfrist zum Sommersemester: 15. Januar Bis zum Ende der Frist muss auf www.hochschulstart.de ein Bewerbungsformular ausgefüllt und abgeschickt worden sein. Nach dem Ende der Frist bleiben ungefähr zwei Wochen, um weitere Unterlagen (Kopie des Abizeugnisses, Nachweis über eine Krankenversicherung) einzureichen. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt zu 20 Prozent nach der Abinote und zu 20 Prozent nach der Wartezeit. Die restlichen 60 Prozent werden nach einem speziellen Auswahlverfahren vergeben. Was tun, wenn es beim ersten Auswahlverfahren nicht klappt?Wenn du im ersten Bewerbungsprozess keinen Studienplatz erhalten hast, besteht die Chance, dass du über ein Nachrück- oder Losverfahren doch noch einen Platz ergattert. Die meisten angehenden Studenten bewerben sich an verschiedenen Hochschulen gleichzeitig. Wenn sie dann an mehreren Stellen angenommen werden, fallen die Plätze, für die sie sich nicht entschieden haben, in ein Nachrückverfahren. Doch auch im ersten Nachrückverfahren werden häufig nicht alle Plätze vergeben, sodass noch weitere Nachrückrunden gestartet werden. Sind auch dann noch freie Studienplätze vorhanden, gibt es ein Losverfahren. Daran kann jeder teilnehmen, der die Zugangsvoraussetzungen für den jeweiligen Studiengang erfüllt, auch wenn man sich im ersten Verfahren nicht für den Studiengang beworben hat. Zur Anmeldung reicht ein formloses Schreiben an die jeweilige Hochschule. Der Bewerbungszeitraum liegt immer kurz vor Beginn des neuen Semesters (Anfang April bzw. Anfang Oktober). Genaue Termine am besten immer im zuständigen Studierendensekretariat nachfragen. Vor allem für diejenigen, die die Bewerbungsfrist für einen bestimmten Studiengang verpasst haben, ist das Losverfahren eine gute Möglichkeit, doch noch den gewünschten Studienplatz zu bekommen. AusbildungWenn du dich für eine betriebliche Ausbildung entschieden hast, solltest du dich am besten schon ein Jahr vor Beendigung deiner Schullaufbahn bewerben. Vor allem bei Banken, Versicherungen und anderen größeren Betrieben enden die Bewerbungsfristen oft im Spätsommer oder Herbst des Vorjahres. Doch auch kurzfristig gibt es noch viele Stellenangebote für Ausbildungen. Mit etwas Glück kannst du sogar zwei bis drei Monate vor Beginn noch einen Platz ergattern, denn besonders in kleinen und mittelständischen Unternehmen ist eine kurzfristige Einstellung möglich. Am besten erkundigst du dich direkt bei den Betrieben die für dich in Frage kommen, ob sie Ausbildungsplätze vergeben und bis wann du dich bewerben kannst. Bei schulischen Ausbildungen (vorwiegend im Bereich Gesundheit, Gestaltung und Pädagogik) solltest du dich ebenfalls frühzeitig informieren, wann Bewerbungsfristen enden. Außerdem ist es wichtig, spezielle Einstellungsvoraussetzungen (mehrmonatige Praktika etc.) zu kennen, damit du diese vor Ausbildungsbeginn erfüllen kannst. Einige Schulen haben zusätzlich besondere Aufnahmeprüfungen, deren Inhalt du zuvor erfragen und dich darauf gezielt vorbereiten solltest. Schau doch mal in unserem UNICUM Karrierezentrum vorbei, dort findest du viele aktuelle Ausbildungsplätze. Welches Zeugnis gehört in die Bewerbung?Der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz legt du das zuletzt erhaltene Zeugnis bei. Das kann ein Zwischenzeugnis oder das Zeugnis des vorletzten Schuljahres sein. Außerdem erwähnst du im Anschreiben, wann du dein Abitur genau machst und dass du das Abschlusszeugnis nach Erhalt nachreichen wirst. Solltest du während der Schulzeit Praktika absolviert haben, die im weitesten Sinne das Gebiet deiner gewünschten Ausbildung abdecken, gehören auch diese Zeugnisse mit in die Bewerbung und können eine entscheidende Rolle spielen. Zeit überbrücken, wenn es nicht geklappt hatSollte deine Suche nicht auf Anhieb zum Erfolg führen, hast du zum Beispiel immer noch die Möglichkeit dich für ein Praktikum zu bewerben. Praktikumsplätze werden auch kurzfristig vergeben und du kannst dadurch wertvolle Erfahrungen sammeln. Bei der Suche nach einer geeigneten Stelle solltest du Unternehmen die dich interessieren direkt kontaktieren oder du schaust einfach mal im UNICUM Karrierezentrum nach passenden Angeboten. Auch wenn du dir nicht sicher bist, welcher Beruf zu dir passt, bieten Praktika eine gute Gelegenheit in verschiedene Bereiche reinzuschnuppern, um dann die richtige Entscheidung für die Berufswahl treffen zu können.
Ab wann kann ich mich bewerben? Die Bewerbungsphase startet etwa ab 20. Januar. Dann wird die BewO-Bewerbungsseite freigeschaltet und Du kannst Dich unter https://bewo.kultus-bw.de bewerben. Kann ich mich nur für ein Profil und eine Schule bewerben? Nein. Du kannst Dich mit einer Bewerbung für verschiedene Profile am Beruflichen Gymnasium der Käthe und darüber hinaus auch für Berufskollegs bewerben. Außerdem kannst Du auch verschiedene Schulen in der Bewerbung angeben. Reicht es, wenn ich nur eine Priorität angebe? Es ist immer zu empfehlen einen „Plan B“ zu haben. Die Aufnahme in die erste Priorität ist für die meisten zwar möglich (landesweit für ca. 90% der Bewerber*innen), erfolgt aber anhand einer leistungsabhängigen Rangfolge, wenn es mehr Bewerber*innen als Plätze gibt. Deshalb die Empfehlung: 3 Prioritäten wählen. Kann ich mich nach der Abgabe der Bewerbung noch in meinen Prioritäten um-entscheiden? Bis 1. März: Ja, problemlos über BewO. Sind Änderungen in der Bewerbung nach dem Bewerbungsschluss am 1. März möglich? Später sind Änderungen auch noch möglich, führen aber dazu, dass die Bewerbung als verspätete Bewerbung in der neuen Prio 1 geführt wird. Wann bekomme ich Bescheid, ob ich aufgenommen werde? Ende März wird das Ergebnis der vorläufigen Platzvergabe per Brief bekanntgegeben. Die Endgültige Aufnahmeinformation erfolgt nach dem zweiten Verteilungslauf am Ende des Schuljahres. Warum gibt es zunächst nur eine vorläufige Aufnahmeinformation? Entscheidend für die Bildung der Rangfolge für die Aufnahme sind die endgültigen Noten des Abschluss- oder Versetzungszeugnisses. Diese Noten müssen zunächst von ALLEN Bewerber*innen vorliegen. Deshalb gibt es im März eine vorläufige Aufnahmeinformation und im Juli die endgültige. Kann ich noch aufgenommen werden, wenn ich eine vorläufige Absage bekommen habe? Ja, wenn Du die endgültigen Noten so gut sind, dass eine Aufnahme möglich ist und Du in der Rangfolge nach vorne rückst. Kann ich im Juli noch in meine erste Priorität aufgenommen werden, wenn ich einen Platz in einer nachfolgenden Priorität im März vorläufig bekommen habe und dies bestätige? Ja, wenn Du die endgültigen Noten so gut sind, dass eine Aufnahme möglich ist und Du in der Rangfolge nach vorne rückst wird immer die höchste Priorität zuerst berücksichtigt. Kann ich bei Verschlechterung meiner Noten auch einen vorläufigen Schulplatz verlieren. Ja. Genauso wie Du durch eine Verbesserung der Noten in der Rangfolge nach vorne rücken kannst, kannst Du durch Verschlechterung nach hinten rücken. Kann ich durch zusätzliches Engagement – außer Notenleistungen – meine Aufnahmechancen verbessern? Nein. Bei der Aufnahme werden ausschließlich die schulischen Leistungen bewertet. Kann man einen Härtefallantrag zur Aufnahme stellen? Ja. Wenn bei Dir eine besondere Situation vorliegt, aus der hervorgeht, dass eine Nicht-Aufnahme zu einer deutlichen Benachteiligung gegenüber anderen Bewerber*innen führen würde. Die grundsätzlichen Notenvoraussetzungen müssen aber in jedem Fall erfüllt werden. Ein Härtefallantrag ist als formloses Schreiben an die Schulleitung zu richten und muss, wie die Bewerbung, spätestens am 1. März vorliegen. Ein Bescheid ob der Härtefall berücksichtigt werden kann, wird mit der vorläufigen Aufnahmeinformation zugesandt. Ich besuche die 10. Klasse eines G8-Gymnasiums. Welches Zeugnis kann ich zur Bewerbung verwenden? Du kannst entweder das Versetzungszeugnis von Klasse 9 in Klasse 10 verwenden, oder das Zeugnis am Ende von Klasse 10. Das Zeugnis mit den besseren Noten sollte verwendet werden. Warum gibt es die unterschiedlichen Aufnahmequoten für Bewerber*innen mit Mittlerem Abschluss und Versetzungsbewerbungen? Das Berufliche Gymnasium wurde so konzipiert, dass es in erster Linie einen Anschluss für Schüler*innen mit dem Mittlerem Abschluss auf dem Weg zum Abitur darstellt. Daher ist die Quote für Versetzungsbewerbungen vom allgemeinbildenden Gymnasium begrenzt. Bleiben Plätze in einer Bewerber-Gruppe frei, werden sie der anderen Gruppe zur Verfügung gestellt. Wird die Abgabeschulart bei der Platzvergabe berücksichtigt? Eine Berücksichtigung geschieht so, dass die Anzahl der Plätze anteilig vergeben werden. Je mehr Bewerberbungen aus einer Schulart kommen, desto höher wird auch der Anteil der an diese Schulart vergebenen Plätze. |