Mit welchem Zeugnis bewirbt man sich für das Abitur

Studium

Wer nach dem Abi ein Studium machen möchte, hat mit der Bewerbung mehr Zeit als Ausbildungsplatzsuchende. Nach Erhalt des Abiturzeugnisses kannst du euch an Universitäten und Fachhochschulen bewerben oder direkt einschreiben. Dabei wird ein Unterschied gemacht zwischen zulassungsfreien, örtlich zulassungsbeschränkten und bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen.

Zulassungsfreie Studiengänge

Gibt es für einen Studiengang erfahrungsgemäß genügend Plätze für alle Bewerber, kommt dieser ohne spezielles Bewerbungsverfahren aus. An bestimmten Terminen, die von Hochschule zu Hochschule variieren, kannst du dich direkt vor Ort einschreiben. Doch auch hier gilt: Rechtzeitig informieren ab wann und bis wann du euch einschreiben kannst und welche Unterlagen benötigt werden.

Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist die Zahl der Bewerber erfahrungsgemäß höher als die Zahl der freien Plätze. Deshalb musst du euch an den meisten Hochschulen online über ein Formular auf der jeweiligen Internetseite bewerben. Anschließend müssen eine Kopie des Abiturzeugnisses und in der Regel ein Nachweis über deine Krankenversicherung per Post eingereicht werden. Wenn du die Zusage zu einem Studienplatz bekommen hast, kannst du euch bis zu einem bestimmten Termin einschreiben. Meldet du euch bis zu dem genannten Termin nicht, verfällt euer Recht auf den Platz und andere Bewerber erhalten eine zweite Chance.

Ende der Bewerbungsfrist zum Sommersemester: 15. Januar
Ende der Bewerbungsfrist zum Wintersemester: 15. Juli

Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge

Die Stiftung für Hochschulzulassung vergibt Studienplätze, die in ganz Deutschland zulassungsbeschränkt sind. Dazu gehören Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin. Je nachdem, ob man sich als Alt-Abiturient (abgelegte Abiprüfung vor dem 16. Januar des laufenden Jahres) oder Neu-Abiturient (abgelegte Abiprüfung nach dem 16. Januar des laufenden Jahres) gilt es verschiedene Fristen zu beachten:

Ende der Bewerbungsfrist zum Sommersemester: 15. Januar
Ende der Bewerbungsfrist zum Wintersemester: 15. Juli

Bis zum Ende der Frist muss auf www.hochschulstart.de ein Bewerbungsformular ausgefüllt und abgeschickt worden sein. Nach dem Ende der Frist bleiben ungefähr zwei Wochen, um weitere Unterlagen (Kopie des Abizeugnisses, Nachweis über eine Krankenversicherung) einzureichen. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt zu 20 Prozent nach der Abinote und zu 20 Prozent nach der Wartezeit. Die restlichen 60 Prozent werden nach einem speziellen Auswahlverfahren vergeben.

Was tun, wenn es beim ersten Auswahlverfahren nicht klappt?

Wenn du im ersten Bewerbungsprozess keinen Studienplatz erhalten hast, besteht die Chance, dass du über ein Nachrück- oder Losverfahren doch noch einen Platz ergattert. Die meisten angehenden Studenten bewerben sich an verschiedenen Hochschulen gleichzeitig. Wenn sie dann an mehreren Stellen angenommen werden, fallen die Plätze, für die sie sich nicht entschieden haben, in ein Nachrückverfahren.

Doch auch im ersten Nachrückverfahren werden häufig nicht alle Plätze vergeben, sodass noch weitere Nachrückrunden gestartet werden. Sind auch dann noch freie Studienplätze vorhanden, gibt es ein Losverfahren. Daran kann jeder teilnehmen, der die Zugangsvoraussetzungen für den jeweiligen Studiengang erfüllt, auch wenn man sich im ersten Verfahren nicht für den Studiengang beworben hat. Zur Anmeldung reicht ein formloses Schreiben an die jeweilige Hochschule.

Der Bewerbungszeitraum liegt immer kurz vor Beginn des neuen Semesters (Anfang April bzw. Anfang Oktober). Genaue Termine am besten immer im zuständigen Studierendensekretariat nachfragen. Vor allem für diejenigen, die die Bewerbungsfrist für einen bestimmten Studiengang verpasst haben, ist das Losverfahren eine gute Möglichkeit, doch noch den gewünschten Studienplatz zu bekommen.

Ausbildung

Wenn du dich für eine betriebliche Ausbildung entschieden hast, solltest du dich am besten schon ein Jahr vor Beendigung deiner Schullaufbahn bewerben. Vor allem bei Banken, Versicherungen und anderen größeren Betrieben enden die Bewerbungsfristen oft im Spätsommer oder Herbst des Vorjahres.

Doch auch kurzfristig gibt es noch viele Stellenangebote für Ausbildungen. Mit etwas Glück kannst du sogar zwei bis drei Monate vor Beginn noch einen Platz ergattern, denn besonders in kleinen und mittelständischen Unternehmen ist eine kurzfristige Einstellung möglich. Am besten erkundigst du dich direkt bei den Betrieben die für dich in Frage kommen, ob sie Ausbildungsplätze vergeben und bis wann du dich bewerben kannst.

Bei schulischen Ausbildungen (vorwiegend im Bereich Gesundheit, Gestaltung und Pädagogik) solltest du dich ebenfalls frühzeitig informieren, wann Bewerbungsfristen enden. Außerdem ist es wichtig, spezielle Einstellungsvoraussetzungen (mehrmonatige Praktika etc.) zu kennen, damit du diese vor Ausbildungsbeginn erfüllen kannst. Einige Schulen haben zusätzlich besondere Aufnahmeprüfungen, deren Inhalt du zuvor erfragen und dich darauf gezielt vorbereiten solltest.

Schau doch mal in unserem UNICUM Karrierezentrum vorbei, dort findest du viele aktuelle Ausbildungsplätze.

Welches Zeugnis gehört in die Bewerbung?

Der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz legt du das zuletzt erhaltene Zeugnis bei. Das kann ein Zwischenzeugnis oder das Zeugnis des vorletzten Schuljahres sein. Außerdem erwähnst du im Anschreiben, wann du dein Abitur genau machst und dass du das Abschlusszeugnis nach Erhalt nachreichen wirst. Solltest du während der Schulzeit Praktika absolviert haben, die im weitesten Sinne das Gebiet deiner gewünschten Ausbildung abdecken, gehören auch diese Zeugnisse mit in die Bewerbung und können eine entscheidende Rolle spielen.

Zeit überbrücken, wenn es nicht geklappt hat

Sollte deine Suche nicht auf Anhieb zum Erfolg führen, hast du zum Beispiel immer noch die Möglichkeit dich für ein Praktikum zu bewerben. Praktikumsplätze werden auch kurzfristig vergeben und du kannst dadurch wertvolle Erfahrungen sammeln. Bei der Suche nach einer geeigneten Stelle solltest du Unternehmen die dich interessieren direkt kontaktieren oder du schaust einfach mal im UNICUM Karrierezentrum nach passenden Angeboten. 

Auch wenn du dir nicht sicher bist, welcher Beruf zu dir passt, bieten Praktika eine gute Gelegenheit in verschiedene Bereiche reinzuschnuppern, um dann die richtige Entscheidung für die Berufswahl treffen zu können. 

Ab wann kann ich mich bewerben?

Die Bewerbungsphase startet etwa ab 20. Januar. Dann wird die BewO-Bewerbungsseite freigeschaltet und Du kannst Dich unter https://bewo.kultus-bw.de bewerben.

Kann ich mich nur für ein Profil und eine Schule bewerben?

Nein. Du kannst Dich mit einer Bewerbung für verschiedene Profile am Beruflichen Gymnasium der Käthe und darüber hinaus auch für Berufskollegs bewerben. Außerdem kannst Du auch verschiedene Schulen in der Bewerbung angeben.

Reicht es, wenn ich nur eine Priorität angebe?

Es ist immer zu empfehlen einen „Plan B“ zu haben. Die Aufnahme in die erste Priorität ist für die meisten zwar möglich (landesweit für ca. 90% der Bewerber*innen), erfolgt aber anhand einer leistungsabhängigen Rangfolge, wenn es mehr Bewerber*innen als Plätze gibt. Deshalb die Empfehlung: 3 Prioritäten wählen.

Kann ich mich nach der Abgabe der Bewerbung noch in meinen Prioritäten um-entscheiden?

Bis 1. März: Ja, problemlos über BewO. 

Sind Änderungen in der Bewerbung nach dem Bewerbungsschluss am 1. März möglich?

Später sind Änderungen auch noch möglich, führen aber dazu, dass die Bewerbung als verspätete Bewerbung in der neuen Prio 1 geführt wird.

Wann bekomme ich Bescheid, ob ich aufgenommen werde?

Ende März wird das Ergebnis der vorläufigen Platzvergabe per Brief bekanntgegeben. Die Endgültige Aufnahmeinformation erfolgt nach dem zweiten Verteilungslauf am Ende des Schuljahres.

Warum gibt es zunächst nur eine vorläufige Aufnahmeinformation?

Entscheidend für die Bildung der Rangfolge für die Aufnahme sind die endgültigen Noten des Abschluss- oder Versetzungszeugnisses. Diese Noten müssen zunächst von ALLEN Bewerber*innen vorliegen. Deshalb gibt es im März eine vorläufige Aufnahmeinformation und im Juli die endgültige. 

Kann ich noch aufgenommen werden, wenn ich eine vorläufige Absage bekommen habe?

Ja, wenn Du die endgültigen Noten so gut sind, dass eine Aufnahme möglich ist und Du in der Rangfolge nach vorne rückst.

Kann ich im Juli noch in meine erste Priorität aufgenommen werden, wenn ich einen Platz in einer nachfolgenden Priorität im März vorläufig bekommen habe und dies bestätige?

Ja, wenn Du die endgültigen Noten so gut sind, dass eine Aufnahme möglich ist und Du in der Rangfolge nach vorne rückst wird immer die höchste Priorität zuerst berücksichtigt.

Kann ich bei Verschlechterung meiner Noten auch einen vorläufigen Schulplatz verlieren.

Ja. Genauso wie Du durch eine Verbesserung der Noten in der Rangfolge nach vorne rücken kannst, kannst Du durch Verschlechterung nach hinten rücken.

Kann ich durch zusätzliches Engagement – außer Notenleistungen – meine Aufnahmechancen verbessern?

Nein. Bei der Aufnahme werden ausschließlich die schulischen Leistungen bewertet.

Kann man einen Härtefallantrag zur Aufnahme stellen?

Ja. Wenn bei Dir eine besondere Situation vorliegt, aus der hervorgeht, dass eine Nicht-Aufnahme zu einer deutlichen Benachteiligung gegenüber anderen Bewerber*innen führen würde. Die grundsätzlichen Notenvoraussetzungen müssen aber in jedem Fall erfüllt werden. Ein Härtefallantrag ist als formloses Schreiben an die Schulleitung zu richten und muss, wie die Bewerbung, spätestens am 1. März vorliegen. Ein Bescheid ob der Härtefall berücksichtigt werden kann, wird mit der vorläufigen Aufnahmeinformation zugesandt.

Ich besuche die 10. Klasse eines G8-Gymnasiums. Welches Zeugnis kann ich zur Bewerbung verwenden?

Du kannst entweder das Versetzungszeugnis von Klasse 9 in Klasse 10 verwenden, oder das Zeugnis am Ende von Klasse 10. Das Zeugnis mit den besseren Noten sollte verwendet werden.

Warum gibt es die unterschiedlichen Aufnahmequoten für Bewerber*innen mit Mittlerem Abschluss und Versetzungsbewerbungen?

Das Berufliche Gymnasium wurde so konzipiert, dass es in erster Linie einen Anschluss für Schüler*innen mit dem Mittlerem Abschluss auf dem Weg zum Abitur darstellt. Daher ist die Quote für Versetzungsbewerbungen vom allgemeinbildenden Gymnasium begrenzt. Bleiben Plätze in einer Bewerber-Gruppe frei, werden sie der anderen Gruppe zur Verfügung gestellt.

Wird die Abgabeschulart bei der Platzvergabe berücksichtigt?

Eine Berücksichtigung geschieht so, dass die Anzahl der Plätze anteilig vergeben werden. Je mehr Bewerberbungen aus einer Schulart kommen, desto höher wird auch der Anteil der an diese Schulart vergebenen Plätze.


Sprachen

Muss ich eine zweite Fremdsprache lernen?

Ja, wenn Du bisher nur eine Fremdsprache in der Schule gelernt hast oder den Unterricht in einer zweiten Fremdsprache nicht in 4 aufeinander folgenden Schuljahren besucht hast.

Ich habe eine Sprache erlernt, die an der Käthe gar nicht unterrichtet wird. Wird diese als zweite Fremdsprache anerkannt?

Ja, wenn Du in der Schule die Sprach in mindestens 4 aufeinander folgenden Schuljahren erlernt hast. Das gilt zum Beispiel für Latein am allgemeinbildenden Gymnasium.

Meine Muttersprache ist nicht Deutsch. Kann meine Muttersprache an Stelle der zweiten Fremdsprache angerechnet werden?

Nein. Das geht leider nicht.

Ich habe 4 Jahre eine zweite Fremdsprache gelernt. Dabei war aber ein Wiederholungsjahr – zählt dieses Jahr dazu?

Nein. Die zweite Fremdsprache muss in 4 Klassenstufen erlernt worden sein.

Am Beruflichen Gymnasium wird die zweite Fremdsprache in nur 3 Jahren gelernt. Erreiche ich den gleichen Sprachstand, wie wenn ich die Sprache in meiner bisherigen Schule in 4 Jahren gelernt hätte?

Ja. Die Bildungspläne sind darauf ausgelegt.

Ich habe das Latinum erworben – wird das auf meinem Abiturzeugnis aufgeführt?

Ja. Das Latinum, wie auch das Graecum, wird auf dem Abiturzeugnis aufgeführt. Andere Leistungen aus Vorgängerschulen jedoch nicht.

Ich habe die zweite Fremdsprache in 4 Klassenstufen gelernt, aber im Bewerbungszeugnis eine 5. Wir die zweite Fremdsprache trotzdem anerkannt?

Ja.

Ich habe eine zweite Fremdsprache schon mehr als ein Schuljahr gelernt, aber noch nicht 4 Schuljahre. Kann ich die Sprache an der Käthe neu beginnen?

Nein. Das ist nicht möglich, da die Vorkenntnisse gegenüber anderen ungleiche Voraussetzungen schaffen würden.

Wann muss ich mich für eine Fremdsprache entscheiden?

Nach der vorläufigen Zusage werden über BewO die Wahlfächer erfasst. Dann kannst Du die zweite Fremdsprache wählen. Dabei hast Du die Möglichkeit eine Reihenfolge Deiner Prioritäten anzugeben.

Kann ich eine Fremdsprache, die ich freiwillig als dritte Fremdsprache wähle auch wieder abwählen?

Ja, am Ende der Eingangsklasse, vor dem Eintritt in die Kursstufe.


Wahlfächer

Woher kann ich die Inhalte der Fächer erfahren?

Alle Bildungspläne sind öffentlich zugänglich unter http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/bg2021

Werden immer alle Wahlfächer gebildet?

Wenn zu wenige Bewerber*innen ein Fach wählen kann es nicht eingerichtet werden. Schüler*innen, die dieses Fach gewählt haben, werden im Laufe des Bewerbungsverfahrens von uns kontktiert.

Muss ich ein weiteres Wahlfach belegen, wenn ich schon eine zweite Fremdsprache als Wahlpflichtfach gewählt habe?

Nein. Mit der Wahl einer neuen Fremdsprache ist die Wahlpflicht erfüllt.


Kursstufe und Abiturprüfung (gültig ab der Eingangsklasse 2021/22)

Gibt es im Beruflichen Gymnasium Leistungsfächer?

Klassische Leistungsfächer, wie im allgemeinbildenden Gymnasium (AGY) gibt es nicht. Das Profilfach wird 6-stündig unterrichtet, somit sogar noch eine Stunde mehr als die 5-stündigen Leistungsfächer am AGY. Dazu kommt ein 2-stündiges profilbezogenes Ergänzungsfach. Zusätzlich muss in der Kursstufe Mathematik oder Deutsch als 5-stündiges Fach auf erweitertem Leistungsniveau gewählt werden. Dieses ist dann automatisch 2. Prüfungsfach im Abi.

Kann ich in den Kurshalbjahren noch andere Fächer hinzu- oder abwählen?

Ja. Wir bieten einige verschiedene Wahlkurse an.

Gibt es an der Käthe Seminarkurse?

Ja. Wir bieten Seminarkurse zu unterschiedlichen Themen an.

Was bringt mir ein Seminarkurs?

Seminarkurse beschäftigen sich mit profilbezogenen Themen und haben keinen Bildungsplan. Damit ist man in der Lage eigene Interessen mehr in den Mittelpunkt des Kurses zu stellen. Außerdem wird durch das Präsentieren und Anfertigen einer Seminararbeit zum gewählten Thema das akademische Arbeiten, wie es an Hochschulen praktiziert wird, geübt. Zusätzlich muss die Leistung nicht abgerechnet werden. Die Leistung aus einem Seminarkurs kann aber auch die Abiturprüfung im 4. oder 5. Prüfungsfach ersetzen.

Wie viele Prüfungsfächer gibt es im Abitur?

Es gibt 5 Prüfungsfächer: 1. das Profilfach, 2. Deutsch/Mathematik (s.o.), 3. Deutsch/Mathematik oder die fortgeführte Fremdsprache (meist Englisch) und zwei weitere Fächer (4. und 5.), die nach einem vorgegebenen Schema gewählt werden können. Dabei müssen verschiedene Fachbereiche berücksichtigt werden. 

Wie viele Prüfungen sind schriftlich, wie viele mündlich?

Die Prüfungsfächer 1 bis 4 werden schriftlich, das 5. Prüfungsfach mündlich geprüft.

Ist die mündliche Abiturprüfung eine Präsentationsprüfung?

Nein. Ab dem Abiturjahrgang 2023/2024 wird die mündliche Abiturprüfung nicht mehr als Präsentationsprüfung durchgeführt.

Ist die Mathe-Prüfung im Abi Pflicht?

Nicht unbedingt. Beispielsweise mit der Prüfungsfachkombination Profilfach, Deutsch, Englisch + 4. und 5. Prüfungsfach muss keine Mathe-Prüfung geschrieben werden.

Ist die Deutsch-Prüfung im Abi Pflicht?

Nicht unbedingt. Beispielsweise mit der Prüfungsfachkombination Profilfach, Mathematik, Englisch + 4. und 5. Prüfungsfach muss keine Deutsch-Prüfung geschrieben werden.

Muss ich in meiner neuen, zweiten Fremdsprache in die Abi-Prüfung?

Nein. Die zweite Fremdsprache kann aber als mündliches Prüfungsfach gewählt werden.