Show Wenige Versicherungen sind so sinnvoll und bergen gleichzeitig so viel Einsparpotential wie die Autoversicherung. Nicht zwangsläufig bei der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Versicherung, der Kfz-Haftpflichtversicherung. Vor allem aber bei Kaskoversicherungen, die unterschiedliche Merkmale und Zusatzleistungen aufweisen. Lohnt sich eine Vollkaskoversicherung für jeden Fahrzeugtyp? Was ist mit der Absicherung von Eigenschäden? Autoversicherung als Voraussetzung für ZulassungDer Begriff der Autoversicherung ist mehrdeutig, denn dahinter verbergen sich Haftpflichtversicherungen, Kaskoversicherungen sowie Schutzbriefe und Verkehrsrechtsschutzversicherungen. Um in Deutschland ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie den Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung erbringen. Damit sollen alle Schadenersatzansprüche von Unfallgeschädigten abgedeckt werden, die durch Ihr Fahrzeug entstehen. Nicht Sie selbst als Fahrer, sondern das Fahrzeug ist in dem Fall versichert – denn in Deutschland sind Fahrer und Halter gleichermaßen haftbar. Diese Autoversicherung können Sie bei jedem Versicherungsunternehmen abschließen, es sei denn, sie waren bei derselben Versicherung bereits versichert. Dann kann sie Ihren Antrag auch ablehnen. Nutzen Sie den Vergleich von FinanceScout24, um in wenigen Schritten das günstigste Angebot zu finden. Schäden am Fahrzeug abdeckenDie Kaskoversicherung wird in Teilkasko- und Vollkaskoversicherung unterteilt. Mit der ersten Variante versichern Sie sich gegen Schäden am eigenen Fahrzeug, beispielsweise durch Brand, Diebstahl oder Glasbruch. Auch sind Unwetterschäden, wie etwa Hagel, Sturm, Blitzschlag oder Überschwemmung versichert. Hier gelten allerdings strenge Voraussetzungen und nicht jedes Versicherungsunternehmen bietet denselben Leistungsumfang. Berechnet wird die Jahresprämie der Autoversicherung anhand der Typklasse des Fahrzeugs. Ihr Schadenfreiheitsrabatt bleibt hier allerdings unberücksichtigt. Sofern Sie innerhalb der letzten 24 Monate vor Antragstellung einen Schaden hatten, egal ob in der Haftpflicht oder der Vollkasko, müssen Sie das angeben. Es wird eine höhere Versicherungsprämie berechnet. Allerdings werden Sie bei den schadenfreien Jahren nicht zurückgestuft. Mit der Vollkaskoversicherung können Sie sich zusätzlich gegen Schäden am eigenen Fahrzeug versichern. Vor allem Vandalismus sowie selbst verschuldete Unfallschäden werden darunter gefasst. Sie ist eine Ergänzung zur Teilkasko und schließt alles, was darin versichert ist, mit ein. Trotzdem können Sie unabhängig von der Teilkasko eine andere Selbstbeteiligung wählen, um die Versicherungsprämie zu verringern. Andererseits profitieren Sie hier bei Schadenfreiheit auch von einem anteilig niedrigeren Beitrag für die Teilkaskoversicherung. Wie oben bereits erwähnt, sind Schäden innerhalb der Teilkasko allerdings unbedeutend für Ihren jeweiligen Schadenfreiheitsrabatt.
So wird die Autoversicherung günstigerBereits vor dem Abschluss sollten Sie sich Gedanken machen, wie Sie eine möglichst günstige dennoch aber passende Autoversicherung finden. Hier ein paar Ansatzpunkte:
Mit dem Rabattschutz sparen?Wie bei Stromverträgen auch, lohnt sich bei Autoversicherungen der regelmäßige Vergleich. Die Tarife der einzelnen Versicherungen sind höchst unterschiedlich, Differenzen von mehreren hundert Euro keine Seltenheit. Nutzen Sie deshalb den Versicherungsrechner auf FinanceScout24, um die günstigste Option für Ihren PKW zu berechnen. Dieser führt schrittweise durch alle nötigen Angaben und listet die entsprechenden Angebote chronologisch auf. Wichtige Tarifdetails und Besonderheiten des Tarifs werden mit einem Klick deutlich. Doch auch mit Vertragsanpassungen oder Erweiterungen können Sie Beiträge einsparen oder von besseren Leistungen profitieren. Immer häufiger wird eine Form des Rabattschutzes gewählt. Dieser soll davon schützen, direkt nach einem Unfallschaden wieder zurückgestuft zu werden. Und damit zwangsläufig höhere Versicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Um diesen wahrnehmen zu können, müssen Sie mindestens 23 Jahre alt sein und über eine Schadenfreiheitsklasse von mind. 4 verfügen. Außerdem müssen Sie zwölf Monate schadenfrei sein. Je nach Anbieter sind sogar zwei Schäden pro Kalenderjahr unberücksichtigt. Im Folgejahr können Sie dann über dieselben Bedingungen eine höhere Schadenfreiheitsklasse in Anspruch nehmen. Als Wahloption kostet dieser Rabattschutz etwa 20 Prozent zusätzlich, er ist in der Haftpflicht und der Vollkasko einsetzbar. Das kann dennoch günstiger sein, denn je nach Höhe der Schadenfreiheitsklasse würde eine Rückstufung mehrere hundert Euro Mehrbeitrag im Jahr ausmachen. Probleme kann es jedoch beim Wechsel der Versicherung geben, denn die neue Versicherung berücksichtigt eventuelle Schäden wieder bei der Prämienberechnung. Der Rabattretter jedoch, die Alternative zum Rabattschutz, kann erst ab SF 25 gewählt werden. Hier findet nach einem selbstverschuldeten Unfall eine geringfügige Rückstufung statt.
Sinnvolle Zusatzklauseln bei neuwertigen FahrzeugenBeim Autoversicherungsvergleich kommt es zwar vor allem auf den Beitrag an, aber nicht zuletzt auch auf die Tarifmerkmale. Das kann den ausschlaggebenden Grund ausmachen, wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln wollen. Vor allem bei teuren Neuwagen ist der Wertverlust innerhalb des ersten halben Jahres groß. Erleidet das Fahrzeug dann einen Totalschaden, gibt es dafür nur einen geringen Wiederbeschaffungswert für ein „vergleichbares Fahrzeug“. Es macht deshalb unter Umständen Sinn, innerhalb der Kaskoversicherung eine möglichst lange Neuwertentschädigung zu vereinbaren. Je nach Anbieter sind hier Laufzeiten bis zu 24 Monate ab Erstzulassung möglich. Erstattet wird dann der Betrag, den Sie auch tatsächlich beim Händler für das Auto gezahlt haben. Beachten Sie aber, dass bei Jahres- oder Vorführwagen diese Frist bei Erstzulassung durch den Händler beginnen kann. Es ist also möglich, dass diese Neuwertentschädigung lediglich für kurze Zeit noch greift. Häufig streiten Versicherungsnehmer auch über Erstattung von Sonderzubehör, wenn diese aus dem Fahrzeug entwendet werden. Innerhalb der Kaskoversicherung ist Diebstahl versichert, allerdings nur in Bezug auf fest installierte Einzelteile. Beispielsweise Alarmanlagen oder integrierte Navigationsgeräte. Dafür gibt es dann Höchstwerte, die vor allem bei höherwertiger Ausstattung zum Problem werden können. Was konkret mitversichert ist, listet die Versicherung in einem Katalog auf. In vielen Fällen können weitere Geräte mit eingeschlossen werden, auch sind höhere Entschädigungssummen gegen Aufpreis versicherbar. Schrittweise zur AutoversicherungMit dem Autoversicherungsvergleich von FinanceScout24 finden Sie garantiert die passende Versicherung für Ihren Neu- oder Gebrauchtwagen:
Alte Autoversicherung kündigenSind Sie unzufrieden mit Ihrer Police oder haben Sie beim Autoversicherungsvergleich einen besseren Tarif gefunden, können Sie Ihre aktuelle Police kündigen. Allerdings ist dies nur in bestimmten Situationen möglich:
Die Kündigung selbst ist mit Hilfe des Musterschreibens von FinanceScout24 ganz einfach. Da unter den Anbietern reger Wettbewerb herrscht, lassen sich für die meisten Fahrzeuge günstigere Tarife finden. Daher ist es sinnvoll, immer dann einen Vergleich der Autoversicherungen durchzuführen, wenn sich die Gelegenheit zu einer Kündigung bietet – mindestens also einmal im Jahr. Fragen und Antworten
Das hängt davon ab, ob Sie Vorschäden haben, in welcher Regionalklasse Sie eingestuft werden (Wohnort) und bei der Vollkaskoversicherung, in welche Schadenfreiheitsklasse Sie eingeteilt werden. Grundsätzlich kann die Versicherungsprämie durch die Wahl eines höheren Selbstbehalts verringert werden. Auch sind Kombinationen aus Teil- und Vollkasko eine Möglichkeit, Geld einzusparen. Die Vollkaskoversicherung enthält alle Leistungsbestandteile der Teilkasko, hier können Sie den Vergleich auf FinanceScout24 mit verschiedenen Selbstbehalten nutzen. Durch eine Werkstattbindung, Fahrsicherheitstrainings oder eine Übertragung von Schadenfreiheitsklassen sind weitere Einsparungen möglich.
Als Fahranfänger sind Sie für Versicherungen ein erhöhtes Risiko, denn relativ gesehen sind Sie häufiger an Unfällen beteiligt. Die Einteilung in die Schadenfreiheitsklasse 0 bedeutet dann zu Beginn auch direkt 230 Prozent in der Autoversicherung. Eine Variante wäre es, das Auto über Mutter oder Vater anzumelden. Der Zweitwagen kann dann in die Schadenfreiheitsklasse ½ eingeteilt werden, was 140 Prozent bedeutet. Vorausgesetzt, Ihre Eltern können selbst eine solche SF-Klasse vorweisen. Ähnliches ist möglich, wenn dieselbe Autoversicherung gewählt wird. Weitere Prozente erhalten Sie bei Nachweis der Teilnahme eines Fahrsicherheitstrainings. Die meisten Versicherungen honorieren das mit fünf Prozent Beitragsrabatt. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber für Fahranfänger.
Bei Verwandtschaftsverhältnissen ersten Grades oder eine Verbindung im selben Haushalt können, unter bestimmten Voraussetzungen, SF-Klassen übertragen werden. Sie müssen als Fahrer jedoch glaubhaft machen können, dass das Fahrzeug regelmäßig genutzt wurde. Auch ist die Übertragung begrenzt. Und zwar in der Höhe, wie Sie selbst nach Erhalt des Führerscheins eine SF-Klasse hätten erreichen können. Nach zwei Jahren ist also maximal SF 2 möglich, alle übrigen SF-Klassen verfallen.
Grundsätzlich können Sie Versicherungspolicen jedes Jahr kündigen. Allerdings sollten Sie Ihre Kaskoversicherung erst dann kündigen, wenn die neue Versicherung den Antrag auch tatsächlich angenommen hat. Endet Ihre Kfz-Versicherung zum 1. Januar, dann muss die Kündigung zum Stichtag 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Es gilt hier eine einmonatige Kündigungsfrist. Wurde eine unterjährige Laufzeit vereinbart, gilt diese Frist entsprechend. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie, wenn der Beitrag einseitig erhöht wird oder sich die Vertragsbedingungen ändern. Auch nach einem regulierten Schadensfall können Sie außerplanmäßig aussteigen. Das gilt jedoch nicht beim Fahrzeugwechsel, denn hier können andere Fristen gelten. Die Vorversicherung des Gebrauchtwagens endet dann, wenn Sie mit der eVB-Nummer eine eigenständige Versicherung abgeschlossen haben.
Die Abkürzung „eVB“ steht für „elektronische Versicherungsbestätigung“ und ist der Nachweis über eine „vorläufige Deckung“ innerhalb der KFZ-Haftpflichtversicherung. Ohne diese Bestätigung, dass eine Versicherung Ihr Fahrzeug versichert, kann es bei der Zulassungsstelle nicht zugelassen werden. Auch bei personenbezogenen Änderungen muss die eVB angegeben werden. Sie besteht aus sieben Zeichen und ist sechs Monate nach Ausstellung gültig. Sie wird zu einer „dauerhaften“ Versicherungsbestätigung, nachdem die Versicherung vollständig abgeschlossen wurde. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Ratgeber zur eVB-Nummer.
Die Vollkaskoversicherung schützt Sie auch vor selbst verschuldeten Unfallschäden oder bei Vandalismus. Entsprechend streng sind die Bedingungen. So leistet diese nicht, wenn Sie ohne Fahrerlaubnis gefahren sind oder das Fahrzeug nicht gesetzeskonform verwendet wurde. Sind Sie in einen Unfall verwickelt, müssen Sie binnen einer Woche eine Schadenanzeige an die Versicherung erbringen. Außerdem sind Sie verpflichtet, den Schaden so gut wie möglich zu mindern und zur Aufklärung des Unfallhergangs beizutragen. Grob fahrlässiges Handeln kann zu Begrenzungen oder zum kompletten Leistungsausschluss führen. Auch bei Vorsatz oder etwa Autorennen leistet die Vollkaskoversicherung nicht.
Kfz-Versicherungsvergleich
Gesamtersparnis 852,16 Euro Berechnet im Januar 2020
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