Kann man ein Kennzeichen aus einer anderen Stadt haben?

Kann man ein Kennzeichen aus einer anderen Stadt haben?

Dank der Kennzeichenmitnahme können Sie das Kennzeichen deutschlandweit mitnehmen

Die bundesweite Kennzeichenmitnahme wurde von der Verkehrsministerkonferenz der Länder im Jahr 2012 beschlossen und im Januar 2015 eingeführt. Nun kann jeder Fahrzeughalter sein altes Kennzeichen bei einem Umzug innerhalb Deutschlands behalten.

Zuvor gab es bereits derartige Regelungen bei Umzügen innerhalb einiger Bundesländer. Nun haben alle Bürger mit Kraftfahrzeug die Möglichkeit zur Kennzeichenmitnahme, egal ob Sie von München nach Berlin oder von Hamburg nach Frankfurt am Main ziehen. Ein Besuch bei der Zulassungsbehörde ist jedoch auch weiterhin nötig – für die Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren.

Kennzeichenmitnahme – weniger Stress für Bürger und Behörden

Mit der Kennzeichenmitnahme lassen sich Zeit und Geld sparen. Die Fahrzeughalter benötigen keine neuen Kennzeichenschilder und die Gebühren bei der Ummeldung sind günstiger. Auch der Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle beansprucht weniger Zeit, was sowohl für die Bürger als auch für die Beamten ein Vorteil ist. Zwar muss jeder zugezogene Fahrzeugbesitzer trotzdem die Zulassungsstelle aufsuchen, aber lediglich für die Änderung der neuen Adressdaten in den Fahrzeugpapieren.

Folgende Dokumente müssen Sie bei der Ummeldung vorlegen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • bei Beantragung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich eine Vollmacht des Fahrzeughalters  sowie Personalausweis bzw. Reisepass inkl. Meldebescheinigung des Bevollmächtigten

Manche Zulassungsstellen verlangen zusätzlich auch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) und das SEPA-Mandat  für den Einzug der Kfz-Steuer. Um sicherzugehen, dass Sie alle benötigten Unterlagen mitnehmen, kontaktieren Sie zuvor am besten Ihre Kfz-Behörde und informieren sich, welche Dokumente vorzulegen sind.

Tipp: Viele Zulassungsstellen bieten mittlerweile eine Online-Terminvereinbarung an. So können Sie sich lange Wartezeiten beim Behördenbesuch sparen!

Kennzeichenmitnahme bei Fahrzeugwechsel

Die Kennzeichenmitnahme beim Wechsel von einem alten auf einen neuen Wagen (ohne Umzug) ist ebenfalls möglich. Bei der Abmeldung des alten Fahrzeugs können Sie direkt angeben, dass Sie Ihr altes Kfz-Kennzeichen weiter verwenden wollen. Die Gebühren für die Kennzeichenmitnahme auf ein anderes Fahrzeug variieren je nach Zulassungsstelle. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrer zuständigen Kfz-Behörde, welche Kosten in Ihrem Bezirk erhoben werden. Die Mitnahme ist außerdem auch möglich, wenn Sie Ihr neues Fahrzeug nicht direkt, sondern erst in einigen Wochen zulassen. Erkundigen Sie sich jedoch immer nach der Reservierungsdauer. Diese kann sich je nach Kreis und Bundesland unterscheiden.

Ausnahmen von der Kennzeichenmitnahme

In manchen Fällen ist keine Kennzeichenmitnahme möglich!

  1. Kommt es beispielsweise zu einem Halterwechsel durch einen Fahrzeugverkauf, muss der neue Halter auch ein neues Kennzeichen beantragen, sofern auch der Zulassungsbezirk wechselt.
  2.  Auch Fahrzeughalter, die die Kennzeichenmitnahme bereits bei einem Umzug genutzt haben, müssen ihr Kennzeichen spätestens beim nächsten Fahrzeugwechsel ändern. Dann benötigen Sie ein Kfz-Kennzeichen mit dem „neuen“ Regionalkürzel.
  3. Eine Kennzeichenmitnahme beim gleichzeitigen Wechsel des Fahrzeughalters und des Fahrzeugs ist nur über Umwege möglich. Wird das alte Fahrzeug abgemeldet, können Sie die Nummer reservieren, sobald das Kennzeichen nach ein paar Tagen wieder verfügbar ist.

Sie wollen Ihr Kennzeichen beim Umzug nicht mitnehmen?

Wenn Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen wollen, haben Sie selbstverständlich auch weiterhin die Option ein neues Kfz-Kennzeichen zu beantragen. Vergessen Sie in diesem Fall nicht, Ihre Wunschkombination vorher zu reservieren. Sie können einen Reservierungsservice beauftragen oder die Reservierung selbst online, telefonisch oder vor Ort vornehmen. Die Gebühr für ein Wunschkennzeichen beträgt deutschlandweit 12,80 Euro.

In diesem Fall müssen Sie folgende Dokumente zur Ummeldung mitbringen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I+II
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (mit neuer Adresse)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) der Kfz-Versicherung
  • neue Kfz-Kennzeichen
  • gültiger TÜV-Bericht (HU)
  • SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • bei Firmen zusätzlich: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (sofern eingetragen)
  • zusätzlich bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
  • bei Beantragung durch eine/n Bevollmächtigte/n zusätzlich: Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters und Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Bevollmächtigten

Die Kennzeichenmitnahme – was ist für die Zukunft zu erwarten?

Es bleibt abzuwarten, wie stark die Fahrzeughalter in Deutschland von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen. Doch für viele ist sicher schon der geringere Kostenaufwand und die niedrigere Bürokratie ein Grund, das alte Kfz-Kennzeichen zu behalten. Außerdem haben viele Kfz-Besitzer auch ein Wunschkennzeichen, dass Sie nur ungern aufgeben.

Was sagen Sie zur Kennzeichenmitnahme? Würden Sie Ihr altes Schild behalten oder doch lieber mit dem neuen Regionalzeichen unterwegs sein?

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Bild: © Marco2811 / fotolia.com

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Kann man ein Kennzeichen aus einer anderen Stadt haben?

Wir sind das Redaktionsteam von Kennzeichenbox.de. Wir sind immer auf der Suche nach spannenden Themen, die wir unseren Usern präsentieren können.

Nach einem Umzug innerhalb Deutschlands können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre bisherigen Nummernschilder behalten. Diese Regelung gab es bereits für Nordrhein-Westfalen, jetzt gilt sie bundesweit.

Nach dem Umzug ist der Gang zur Zulassungsstelle Pflicht: Auto ummelden ist angesagt – oder Roller oder Motorrad oder was sonst noch so auf deutschen Straßen fahren kann.

Bei einem Umzug innerhalb eines Zulassungsbezirks ist die Sache klar: Das Kennzeichen können Sie behalten. Den Gang aufs Amt müssen Sie trotzdem machen, denn Sie müssen die Adresse in den Fahrzeugpapieren ändern lassen.

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Aber wie ist das, wenn Sie weiter wegziehen – in einen anderen Zulassungsbezirk oder ein ganz anderes Bundesland? Innerhalb einiger Bundesländer war es schon früher möglich, das Kennzeichen mitzunehmen, wenn man den Bezirk gewechselt hat, aber spätestens an der Landesgrenze war Schluss.

Seit 2015 ist das vorbei und die Kennzeichenmitnahme bundesweit kein Problem mehr: Sie können in ganz Deutschland ihr Kennzeichen behalten, wenn Sie das Auto nach dem Umzug ummelden. Seit dem 01.10.2019 ist die Beibehaltung des Kennzeichens auch bei einem Halterwechsel möglich.

Kosten: Fallen Gebühren an, wenn ich mein Kennzeichen behalten will?

Nein, Sie haben keine zusätzlichen Kosten, wenn Sie nach dem Umzug Ihr Kennzeichen behalten. Im Gegenteil, Sie sparen sogar Geld, denn:

  • Sie müssen kein Wunschkennzeichen beantragen.
  • Sie müssen keine Schilder prägen lassen.
  • Sie müssen keine neue Feinstaubplakette ordern.

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Verboten: Wann darf ich das Kfz-Kennzeichen nicht behalten?

Leider kann das alte Kennzeichen nicht immer mit umziehen. In den folgenden Fällen müssen neue Nummernschilder mit der Kennung des neuen Wohnortes her:

  • Ihr Fahrzeug war während des Umzugs nicht zugelassen.
  • Mit der neuen Wohnung haben Sie sich auch ein neues Auto zugelegt. Die Kennzeichenmitnahme bei einem Fahrzeugwechsel geht nicht so einfach automatisch. In diesem Fall müssen Sie sich Ihr altes Nummernschild als Wunschkennzeichen reservieren lassen. Ausnahme: Sie haben das neue Auto bereits gekauft und melden es gleichzeitig an. Dann können Sie Ihre alten Kennzeichen meist wieder mitnehmen.
  • Sie sind mit dem Auto schon mal in einen anderen Bezirk umgezogen. Beim zweiten Sprung über die Bezirksgrenze können Sie das Kennzeichen nicht mehr mitnehmen, sondern müssen sich ein neues Nummernschild machen lassen.
  • Relevante Themen
  • Kfz-Zulassungsstelle