Für Personen unter 25 Jahren gelten beim Arbeitslosengeld 2 – kurz ALG 2 oder Hartz 4 genannt – verschärfte Regeln. Dies betrifft auch die Vorgaben des Gesetzgebers zur Wohnsituation. Dürfen unter 25-jährige ausziehen, wenn sie Hartz-4-Leistungen beziehen und das Elternhaus verlassen? Show Müssen meine Eltern mich finanziell unterstützen? Der Gesetzgeber geht davon aus, dass junge Erwachsene unter 25 Jahren, die arbeitslos sind, finanziell von ihren Eltern unterstützt werden. Können die Eltern dies nicht, haben die Kinder als Teil der Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf Hartz-4-Leistungen. Darf ich trotz Hartz-4-Bezug dann ausziehen? Für Bezieher von Hartz 4 ist ein Auszug im Alter unter 25 Jahren nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. Für den Bezug einer eigenen Wohnung muss ein Antrag beim Jobcenter gestellt werden. Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung ausziehe? In diesem Fall werden die Kosten für Umzug und Miete der Wohnung nicht vom Jobcenter übernommen. Des Weiteren kann es zu Sanktionen kommen. Mit 18 ausziehen: Für viele Hartz-4-Empfänger bleibt eine eigene Wohnung zunächst ein Traum.Unter 25 Jahre alt? Dann gelten Sonderregelungen beim ALG 2Bevor wir uns dem Thema „Ausziehen bei Hartz-4-Bezug“ widmen können, sind zunächst einige grundsätzliche Punkte zu klären. Nicht in jedem Fall haben nämlich junge Erwachsene unter 25 überhaupt einen Anspruch auf ALG-2-Leistungen. In der Regel wird davon ausgegangen, dass die Eltern ihre arbeitslosen Kinder finanziell unterstützen und für deren Unterhalt aufkommen. Bezug von Hartz 4: Ein Auszug aus dem Elternhaus ist nicht ohne Weiteres möglichHartz 4 und das Kind will ausziehen: Es muss ein Antrag gestellt werden.Wie bereits erwähnt, müssen junge Erwachsene, die unter 25 Jahre alt sind, in der Regel in der Wohnung der Eltern wohnen bleiben. Sie bilden dann gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft. Es wird erwartet, dass die Eltern ihr Kind finanziell unterstützen. Aus dem Elternhaus ausziehen dürfen Hartz-4-Empfänger unter 25 Jahren gemäß § 22 Abs. 5 SGB II nur, wenn
Zunächst muss ein Antrag gestellt werdenDamit junge Erwachsene, die unter 25 Jahre alt sind, in eine eigene Wohnung umziehen dürfen, müssen sie beim Jobcenter einen entsprechenden Antrag stellen. Der Sachbearbeiter prüft anschließend, ob die nötigen Voraussetzungen für den Umzug gegeben sind. Ausziehen bei Hartz-4-Bezug: Es müssen wichtige Gründe vorliegen, damit das Jobcenter dem zustimmt.Liegt eine Erlaubnis vor, ist das Ausziehen trotz Hartz-4-Bezug möglich. Das Jobcenter übernimmt dann die Miete für die Wohnung, insofern diese angemessen ist. Des Weiteren hat der junge ALG-2-Empfänger einen Anspruch auf einen höheren Regelsatz, insofern er alleine in der Wohnung lebt. Wollen Hartz-4-Empfänger ausziehen, obwohl das Jobcenter dies nicht erlaubt hat, müssen sie mit Konsequenzen rechnen. Umzugskosten und Miete werden dann nicht übernommen. Des Weiteren wird weiterhin der Regelsatz ausgezahlt, den der Betroffene erhielte, wenn er weiterhin bei einem Elternteil bzw. den Eltern lebte. Zusätzlich können Sanktionen angeordnet werden. Bildnachweise: depositphotos.com/Kireyonok, fotolia.com/Björn Wylezich, fotolia.com/biker3
Zuletzt bearbeitet: 23 Dez 2019 Moderiert: 23 Dez 2019... |