Einkommensteuerbescheid weist ein minus uaus was heisst das

zuletzt aktualisiert am 12. Februar 2022

Mit einem Verlustvortrag kannst du Verluste, die du in einem Steuerjahr gemacht hast, in die nächsten Jahre übertragen und steuerlich geltend machen. Was es dabei zu beachten gibt, erklären wir.

Was ist ein Verlustvortrag bzw. Verlustrücktrag?

Sind deine Ausgaben höher als deine Einnahmen, entsteht ein Verlust. Kann dieser Verlust nicht mit anderen positiven Einkünften ausgeglichen werden, hast du generell 2 Möglichkeiten:

Der Verlust kann entweder in die vorangegangene Steuererklärung zurückgetragen werden (sog. Verlustrücktrag) oder auf Antrag in das Folgejahr vorgetragen werden (sog. Verlustvortrag). Das heißt, der Verlust wird dann in einem anderen Jahr mit positiven Einkünften verrechnet und führt letztendlich dazu, dass du weniger Steuern zahlen musst.

Wurde in deiner Steuererklärung beantragt, den Verlust in die nächste Steuererklärung zu übernehmen, stellt das Finanzamt dir einen extra Bescheid darüber aus. Der sogenannte Verlustfeststellungsbescheid sagt dir, wie hoch der Verlust ist, den du bei deiner nächsten Steuererklärung verwenden kannst.

Beispiel: Verlustvortrag erklärt

Tina hatte im Jahr 2020 mehr Ausgaben als Einnahmen und hat so einen Verlust von 1.500 Euro. Tina entscheidet sich, den Verlust in das nächste Jahr zu übertragen und erhält deswegen vom Finanzamt einen Bescheid über den verbleibenden Verlustvortrag von 1.500 Euro.

Einnahmen

2020>0

2021>5.000

abzgl. Ausgaben

2020>1.500

2021>1.000

Einkünfte

2020>./. 1.500

2021>4.000

abzgl. Verlust

2020>

2021>./. 1.500

Einkommen

2020>0

2021>2.500

Da Tina im Jahr 2021 mehr Einnahmen als Ausgaben hatte, wird der Verlust von 1.500 Euro von ihren Einkünften in Höhe von 4.000 Euro abgezogen. Ihr zu versteuerndes Einkommen beträgt damit nur noch 2.500 Euro.

Kann der Verlust auch im Jahr 2021 nicht berücksichtigt werden, weil Tina zum Beispiel wieder mehr Ausgaben als Einnahmen hatte, wird der Verlust dann im Jahr 2022 berücksichtigt.

Warum macht der Verlustvortrag Sinn?

Wenn du in einem Jahr Verluste hattest, kannst du diese gewinnbringend in einem späteren Jahr nutzen, wenn du wieder Geld verdienst und Steuern zahlst. Der Verlustvortrag mindert dann deine Steuerlast beträchtlich.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 13.01.2015 (Aktenzeichen IX R 22/14) eine rückwirkende Feststellung von Verlustvorträgen für bis zu sieben Jahre ermöglicht. Beachte jedoch, dass dieser Zeitraum nur für die Feststellung von Verlusten gilt und nicht für die Abgabe der Einkommensteuererklärung. Dabei führt der Weg zu einem Verlustvortrag über ELSTER oder die Papierform. Auf dem Mantelbogen ist das entsprechende Feld anzukreuzen.

Alle Fristen dafür findest du hier auf einem Blick:

Steuererklärung für das Jahr

Verjährungsfrist für die freiwillige Steuererklärung (4 Jahre)

Verjährungsfrist für den Verlustvortrag (7 Jahre)

Vor allem für Studierende ist ein Verlustvortrag eine attraktive Möglichkeit, beim Berufseinstieg zumindest in dem ersten Jahr ordentlich Steuern zu sparen.

Besonderheit: Verlustvortrag für Studenten*Studentinnen

Von einem Verlust können also nur Studierende profitieren, bei denen es sich nicht um eine Erstausbildung handelt. Denn nur, wenn du dich in einer sogenannten Zweitausbildung befindest, kannst du die Ausgaben auch als Werbungskosten ansetzen. Wenn du mehr zur Erst- und Zweitausbildung erfahren willst, klicke einfach auf die beiden Links!

Wie mache ich einen Verlustvortrag oder -rücktrag?

Machst du deine Steuererklärung mit Taxfix und unsere App zeigt dir am Ende einen Verlust an, musst du nichts weiter beachten. Grundsätzlich wird der Verlust automatisch in das unmittelbar vorangegangene Jahr übertragen. Hast du für das letzte Jahr aber keine Steuererklärung gemacht oder kann der Verlust nicht verrechnet werden, dann wird dieser in deine nächste Steuererklärung übernommen. So profitierst du in einem anderen Jahr von dem Verlust!

Machst du deine Steuererklärung nicht mit Taxfix, dann musst du natürlich selber deine Einnahmen und Ausgaben vollständig in der Steuererklärung erfassen. Ergibt sich dann ein Verlust und du willst, dass dieser Verlust in das Folgejahr übertragen wird, musst du außerdem in der Kopfzeile des Hauptvordrucks ein Häkchen bei „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ machen.

Einkommensteuerbescheid weist ein minus uaus was heisst das

Zusätzlich trägst du in der Anlage Sonstiges in Zeile 8 eine 0 ein (Anlage 2020).

Einkommensteuerbescheid weist ein minus uaus was heisst das

Wie Sie Ihren Steuerbescheid zur Einkommenssteuererklärung kontrollieren können

Auch Finanzbeamte können sich irren. Damit dies nicht auf Ihre Kosten geht, lohnt es, Post vom Fiskus sorgfältig zu prüfen. In unserer Serie „Dokumente verstehen“ erklären wir Ihnen Abkürzungen, Fachbegriffe und Hintergrundwissen zu wichtigen Unterlagen – dieses Mal zum Thema Steuerbescheid.

Der Steuerbescheid liegt im Briefkasten. Das kann ein Grund zur Freude sein – doch manchmal erkennen Finanzämter nicht alle Angaben in der Einkommenssteuererklärung an. Aber stimmt das auch? Es lohnt sich, den Steuerbescheid genau zu lesen und zu kontrollieren. Wir erklären Ihnen, worauf es ankommt. In unserem Beispiel schauen wir uns den Steuerbescheid der Angestellten Eva Mustermann an.

Eine detaillierte Ansicht des Steuerbescheids können sie hier aufrufen.

Auf der ersten Seite des Steuerbescheids stehen links oben die Steueridentifikationsnummer sowie die Steuernummer.

Prüfen Sie, ob alle Ziffern korrekt sind und die Reihe keine Zahlendreher enthält. Besonders wichtig ist dies, wenn Sie im zurückliegenden Jahr den Wohnort wechselten.

Ebenfalls links oben stehen Ihr Name und Ihre Anschrift. Ist ein Steuerberater Empfangsbevollmächtigter Ihres Steuerbescheids, stehen dessen Name und Adresse im Anschriftenfeld, darunter heißt es „als Empfangsbevollmächtigter für …“ – hier folgen nun Ihre Kontaktdaten.

Unter der Überschrift „Festsetzung“ gibt der Fiskus an, ob der Steuerbescheid vorläufig, teilweise vorläufig oder endgültig ist. „Vorläufig“ oder „teilweise vorläufig“ bedeutet, dass ein Steuergesetz, auf dem der Bescheid basiert, von einem Gericht geprüft wird. Ein solcher Vermerk ist keine Seltenheit, da sich das Steuerrecht ändert. Aktuell bleibt der Vermerk für den Steuerpflichtigen folgenlos. Fällt das Gerichtsurteil zu einem späteren Zeitpunkt zu Ihren Gunsten aus, erhalten Sie möglicherweise vom Finanzamt Geld zurückerstattet.

Achtung: Die Rückerstattung erfolgt automatisch, Sie müssen nicht aktiv werden. Es ist nicht nötig, dass Sie zu den vorläufigen Punkten Einspruch erheben.

Die Festsetzungstabelle auf Seite eins listet auf, wie hoch Ihre Steuerschuld ist. Sie ist unterteilt in Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die erste Zahlenreihe in der Tabelle gibt an, wie hoch Ihre Steuerschuld ist. Die zweite Zahlenreihe zeigt den Betrag an, den Sie bereits gezahlt haben. Aus beiden Zahlenreihen ergeben sich die verbleibenden Beträge. Entweder müssen Sie

  • Steuern nachzahlen („demnach zu wenig gezahlt“) oder
  • das Finanzamt überweist Ihnen Geld zurück („demnach zu viel gezahlt“).

Wichtig ist, dass Sie die Zahlen mit Ihren Unterlagen, zum Beispiel mit Ihrer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, vergleichen.

Kennt das Finanzamt Ihre Bankverbindung und muss Ihnen Geld erstatten, sind Ihre Bankdaten unterhalb der Tabelle aufgelistet. Prüfen Sie, ob die Daten korrekt sind – damit sich nicht jemand anderes über die Rückzahlung freut. Eva Mustermanns Daten hat das Finanzamt noch nicht vorliegen, weshalb sie aufgefordert ist, diese nachzureichen.

Für den Fall, dass Sie dem Fiskus Geld schulden, ist auf der ersten Seite unten die Bankverbindung des zuständigen Finanzamts angegeben. Nennen Sie im Verwendungszweck Ihre Steuernummer, die Abgabeart und den Zeitraum, für den Sie zahlen. Wer das Geld nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags überweist, ist verpflichtet, für jeden angefangenen Monat der Säumnis einen Zuschlag zu zahlen.

Auf der zweiten und dritten Seite (Anm.: aus Gründen der Übersichtlichkeit ist Seite drei visuell nicht dargestellt) von Evas Bescheid ist angegeben, auf welcher Grundlage das Finanzamt ihr Einkommen versteuerte. Der Fiskus listet im Detail auf, wie er die Steuerschuld berechnete. Grundlage sind stets die Einkünfte. Das sind zum Beispiel Lohn, Elterngeld, Mieteinnahmen, Zinsen, Dividende und andere Kapitalerträge. Auch Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen sowie Frei- und Pauschbeträge berücksichtigt das Finanzamt. Sind die Zahlen korrekt und in der richtigen Zeile eingetragen?

Diese Punkte sind wichtig:

  • Stimmen die Angaben des Arbeitgebers in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit den Angaben im Steuerbescheid überein?
  • Finden sich die von Ihnen angegebenen Versicherungsbeiträge in dem Steuerbescheid wieder?
  • Ist die Anzahl Ihrer Kinder korrekt angegeben?
  • Sind alle Anlagen, die Sie einreichten, berücksichtigt?
  • Frei- und Pauschbeträge – sind alle in korrekter Höhe berücksichtigt?
  • Stimmen Ihre Angaben zu Fahrten zum Arbeitsplatz mit den Angaben im Steuerbescheid überein?
  • Stimmt die Kirchenzugehörigkeit?
  • Sind Spenden berücksichtigt?
  • Sind die von Ihnen angegebenen Beträge bei Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld im Bescheid berücksichtigt?

Unter dem Punkt „Erläuterung zur Festsetzung“ nennt das Finanzamt bei Evas Steuerbescheid auf Seite vier die Gründe, warum welche Ausgaben oder Pauschbeträge nicht berücksichtigt sind.

Achten Sie darauf, ob die Angaben nachvollziehbar und rechtmäßig sind. Vergleichen Sie den Steuerbescheid mit denen aus den Vorjahren. Ist auf Seite eins Ihres Bescheids ein Vorläufigkeitsvermerk, dann finden Sie an dieser Stelle auch den Grund dafür.

In diesem Fall auf Seite fünf des Steuerbescheids informiert Sie der Fiskus, wie Sie gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen können. Das ist die Rechtsbehelfsbelehrung.

  • Für einen Einspruch haben Sie einen Monat Zeit. Die Frist beginnt mit dem Datum des Poststempels plus drei Tage.
  • Der Einspruch erfolgt beim zuständigen Finanzamt schriftlich – entweder per Post, elektronisch über das Elster-Online-Portal oder per Mail.
  • Wichtig: Wer Einspruch erhoben hat, steht in der Pflicht, die vom Finanzamt geforderten Beträge fristgemäß zu zahlen. Anders sieht es aus, wenn das Finanzamt den Bescheid aussetzte oder den Betrag stundete.

Alternativ: Anstelle eines generellen Einspruchs macht es oft Sinn, einzelne Punkte korrigieren zu lassen. Bei einem „Antrag auf Änderung des Steuerbescheids“ überprüft das Finanzamt den umstrittenen Sachverhalt. Andernfalls checkt der Sachbearbeiter erneut den kompletten Steuerbescheid. Das zieht sich hin. Und: Der Sachbearbeiter kann den Bescheid nachträglich zu Ihren Ungunsten verändern. In dem Fall ist es aber möglich, den Einspruch wieder zurückzunehmen – und alles bleibt beim Alten.