Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch beantragen

  • Originaldokumente und ggf. Fotokopien.

    Sollte Ihnen der Ort des standesamtlich eingetragenen Ereignisses nicht mehr bekannt sein, so wenden Sie sich bitte schriftlich an das Generalregister der hamburgischen Standesämter. Dort kann festgestellt werden, welches Standesamt den Personenstandsfall beurkundet hat.

  • Bei persönlicher Vorsprache wird die Urkunde sofort ausgehändigt.

    14,50 EUR, jede weitere im gleichen Bearbeitungsgang 6 EUR. Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei.

  • Personenstandsurkunden dürfen grundsätzlich nicht beglaubigt werden! Urkunden sind neu zu erstellen. Bitte wenden sie sich an das Standesamt, welches die Originalurkunde ausgestellt hat.

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  • Onlinedienst: Urkundenanforderung

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

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Stand der Information: 20.04.2022

Die Standesbeamten stellen aus den Personenstandsregistern (Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister) folgende Personenstandsurkunden aus:

  • Geburtsurkunden,
  • Eheurkunden,
  • Lebenspartnerschaftsurkunden,
  • Sterbeurkunden,
  • beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegistern.

Die Geburtsurkunde wird aus dem Geburtenregister ausgestellt. Diese Urkunden dienen vor allem zum Beweis des Tags und des Orts der Geburt sowie der Vor- und Familiennamen einer bestimmten Person. Aus einer Geburtsurkunde ergeben sich darüber hinaus vor allem die Eltern des Kindes. Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister zeigt u.U. auch Veränderungen bei der Abstammung des Kindes (z.B. eine Adoption) und beim Familiennamen des Kindes und seiner Eltern auf.

Die Eheurkunde wird aus dem Eheregister ausgestellt und beweist die Eheschließung der beiden Ehegatten und gibt den Nachweis über die evtl. neugewählte Namensführung.

Die Lebenspartnerschaftsurkunde wird aus dem Lebenspartnerschaftsregister ausgestellt und beweist die Begründung der Lebenspartnerschaft der Lebenspartner und gibt den Nachweis über die evtl. neugewählte Namensführung.

Die Sterbeurkunde wird aus dem Sterberegister ausgestellt und beweist Tag und Ort des Todes einer bestimmten Person.

Beglaubigte Ausdrucke aus den Personenstandsregistern sind wortgetreue Wiedergaben der jeweiligen Einträge einschließlich der Vermerke über die Fortführung der ursprünglichen Beurkundungen durch familienrechtliche Änderungen sowie durch Berichtigungen.

Zu den Personenstandsurkunden können auf Wunsch auch mehrsprachige Formulare ausgestellt werden, so dass diese im europäischen Ausland keiner Übersetzung mehr bedürfen.

Das Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister wird am Ort des jeweiligen Personenstandsfalls geführt. Die Personenstandsurkunden aus diesen Registern sind deshalb beim Standesamt zu beantragen, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist, die Ehe geschlossen wurde, die Lebenspartnerschaft begründet wurde bzw. der Betroffene verstorben ist (Personenstandsfälle, die im elektronischen Personenstandsregister beurkundet wurden (seit 2009), können bayernweit in jedem Standesamt beantragt werden).

Die Personenstandsurkunden geben zum Zeitpunkt ihrer Ausstellung den jeweiligen Stand der standesamtlichen Beurkundung in den Personenstandsregistern wieder. Änderungen durch Fortführung der Personenstandsregister werden in die Urkunden eingearbeitet. Folge ist z.B., dass in einer älteren Geburtsurkunde noch kein Vater eingetragen ist, wenn die Vaterschaft erst später anerkannt wurde. Die Abstammung von dem Mann kann dann nur mit einer neueren Geburtsurkunde nachgewiesen werden.

Dieses Beispiel soll verdeutlichen, dass immer nur die neueste Personenstandsurkunde den aktuellen Stand der Beurkundung in einem Personenstandsregister wiedergeben kann. Selbst wenn keine Veränderungen eingetreten sind, lässt sich auch diese Tatsache nur mit einer Personenstandsurkunde neuesten Datums beweisen.

Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Eheregisters eine Eheurkunde ausstellen lassen. Die Eheurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk die Ehe tatsächlich geschlossen wurde und das einst die Ehe beurkundet hat. Die Eheurkunde enthält folgende Angaben:

  • Tag und Ort der Eheschließung
  • Familienname, Geburtsname und Vorname(n) beider Eheschließenden – jeweils vor und nach der Eheschließung
  • Tag und Ort der Geburt beider Eheschließenden
  • Religionszugehörigkeit (optional)

Mehrsprachige / Internationale Eheurkunde Eine Internationale Eheurkunde ist eine mehrsprachige Eheurkunde, die Sie ebenfalls beantragen können. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister

Neben der Eheurkunde gibt es die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister. Sie enthält außer den Angaben zur Eheschließung auch spätere Änderungen, die etwa durch Auflösung der Eheschließung oder durch Namensänderungen anstehen.

Hinweis


Für Ehen, die länger als 80 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich an das Landesarchiv Berlin (unter "Weiterführende Informationen").

Online-Verfahren der Dienstleistung

Voraussetzungen

  • Die Ehe wurde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Ehe geschlossen wurde, bereits beurkundet.
  • Sie sind berechtigt, die Urkunde zu beantragen

    Die Urkunde kann beantragt werden von:

    • beiden Eheschließenden
    • einer Person, die in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt ist (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder)
    • Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Personen, die über eine Vollmacht verfügen

Erforderliche Unterlagen

  • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister beantragen

    Online möglich oder persönlich vor Ort

    • Online-Abwicklung: nur möglich, wenn Sie das zuständige Standesamt angeben können

  • ggf. Suche nach dem zuständigen Standesamt (Beauftragung eines Berlinumlaufs)

    (unter "Formulare")
    Sollte Ihnen lediglich der Eheschließungsort "Berlin" bekannt sein, so können Sie einen zentralen Berlinumlauf in allen Bezirken in Auftrag geben. Für einen Berlinumlauf sind keine Unterlagen erforderlich.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Verwandtschaftsnachweis

    wie zum Beispiel: Geburtsurkunde

  • ggf. Nachweis des berechtigten Interesses

    wie zum Beispiel: Erbschein oder Grundbuchauszug

  • ggf. Vollmacht

    wenn die Urkunde für eine andere Person beantragt wird

Formulare

  • 12,00 Euro: Eheurkunde deutsch
  • 12,00 Euro: Eheurkunde mehrsprachig / international
  • 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 20,00 bis 80,00 Euro: Berlinumlauf, abhängig vom Suchaufwand

Rechtsgrundlagen

Ausstellung von Urkunden in Form von

  • Eheurkunden und beglaubigten Abschriften/Ausdrucken aus dem Eheregister
  • beglaubigten Abschriften aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch
  • internationalen (d.h. mehrsprachigen) Heiratsurkunden

Namenserklärungen im Zusammenhang mit einer Ehe

  • nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
  • Beifügung des Geburtsnamens oder des bei der Eheschließung geführten Namens an den Ehenamen
  • Wiederannahme des Geburtsnamens oder des bei der Eheschließung geführten Namens nach Auflösung der Ehe

Namenserklärung von Spätaussiedlern

  • Ablegung von Vatersnamen
  • Angleichung von Vor- und/oder Familiennamen an die deutsche Schreibweise

Nachbeurkundungen von Eheschließungen

  • 1. im Ausland erfolgten Eheschließungen/Begründungen von Lebenspartnerschaften, bei denen ein Beteiligter Deutscher ist oder deutschem Recht unterliegt
  • Ehegatten, von denen keiner Deutscher ist, die ihre Ehe aber bei einer Auslandsvertretung in Deutschland geschlossen haben

  • Eheurkunden bzw. beglaubigte Abschriften/Ausdrucke aus dem Eheregister, beglaubigte Abschriften aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch, mehrsprachige Auszüge

    12 Euro für das 1. Exemplar,
    6 Euro für jedes weitere gleichartige und gleichzeitig gefertigte Exemplar

  • Erklärung zur Namensführung

  • Antrag auf Nachbeurkundung einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

  • Erklärungen zur Vornamensortierung

  • Erklärungen zur Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung

Auf dem Service-Portal des Landes Berlin werden für die oben genannten Dienstleistungen die Voraussetzungen, erforderlichen Unterlagen und Formulare bereitgestellt.

Service-Portal

Dienstleistungsdatenbank

Für Nachfragen stehen wir Ihnen natürlich gern telefonisch zur Verfügung unter 90239 -2698 und -2147.

Unsere Öffnungszeiten sind montags und dienstags von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Sie finden uns im Zimmer 233 im 1. OG.

Bitte beachten Sie, dass wir während der Öffnungszeiten vorrangig für die vorsprechenden Bürger da sind. Eine telefonische Erreichbarkeit kann daher zu diesen Zeiten nicht gewährleistet werden.