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3 wichtige Tipps für alle Unfallbeteiligten
Wenn es kracht , stehen die Unfallbeteiligten meist unter Schock, schließlich ist das keine alltägliche Situation. Jetzt gilt es Ruhe zu bewahren, und sich in Ihrem und im Interesse aller Verkehrsteilnehmer auf die Fakten zu konzentrieren.
1. Unfallstelle absichern
Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. Wenn notwendig leisten Sie Erste Hilfe.
Bei Unfällen mit Verletzten wählen Sie immer 112. Unfälle auf der Autobahn können Sie auch direkt über eine Notrufsäule melden, damit ist die automatische Lokalisierung Ihres Standortes gewährleistet.
Fertigen Sie ein Unfallprotokoll an, das von allen Unfallbeteiligten unterschrieben wird. Am einfachsten ist es, wenn Sie dazu den Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Folgende Dinge sollten Sie in jedem Fall festhalten:
Melden Sie den Unfall den Versicherern
Um den Unfallschaden schnell bezahlt zu bekommen, sollte sich der Autofahrer direkt an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners wenden - er muss also nicht darauf warten, bis dieser den Schaden meldet.
So erreichen Sie den Zentralruf – rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr und kostenlos
Telefon (innerhalb Deutschlands): 0800 – 250 260 0
Tipp: Der Zentralruf hilft Autofahrern auch, wenn die Versicherung des Unfallgegners nicht bekannt ist.
Noch ein Tipp: Melden Sie den Schaden umgehend, spätestens aber innerhalb einer Woche, Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung, auch wenn Sie glauben, der Andere sei für den Unfall verantwortlich. Viele Versicherer bieten Ihren Kunden mittlerweile mobile Schadenservices an.
Welche weiteren Versicherungen spielen nach einem Unfall eine Rolle?
Denken Sie daran, dass für Unfallfolgen nicht allein die Kfz-Haftpflichtversicherung eintritt. Je nach Lage der Dinge sollten Sie Ihre anderen Policen im Blick behalten:
Unfallaufnahme mit oder ohne Polizei?
Sie haben einen Unfall, bei dem niemand verletzt wurde und nur ein kleiner Bagatellschaden entstanden ist, dann kann der Unfall auch ohne Polizei aufgenommen werden. Ihr Versicherer verlangt in diesen Fällen für die Schadenregulierung keine polizeiliche Unfallaufnahme.
Ein von Ihnen und dem Unfallgegner angefertigtes Protokoll sollte die gleichen Feststellungen wie ein Polizeiprotokoll beinhalten. Am besten gelingt das mit dem Europäischen Unfallbericht.
In diesen Fällen sollte Sie immer die Polizei rufen:
Unfall mit einem ausländischem Fahrzeug
Unfälle in Deutschland, bei denen der Unfallverursacher im Ausland versichert ist, können Sie beim Deutschen Büro Grüne Karte melden. Notieren Sie sich in jedem Fall die gegnerische Versicherung und die Versicherungsnummer. Das Grüne Karte Büro beauftragt den zuständigen deutschen Schadenregulierer, in der Regel ein Versicherungsunternehmen, das den Schaden nach deutschem Recht reguliert.
Jeder Versicherer in Europa hat in jedem EU-Mitgliedsstaat Schadenregulierungsbeauftragte benannt. Wer zum Beispiel in Italien Opfer eines Verkehrsunfalles wird, kann sich in Deutschland an den Schadenregulierungsbeauftragten der italienischen Versicherung wenden.
Wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer unter der kostenfreien Servicerufnummer (0800) 2502600. Anrufer aus dem Ausland erreichen den Zentralruf unter +49 (40) 300330300. Dieser Service gilt für alle Länder der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums, sowie für Island, Lichtenstein und Norwegen.
Sollte der Schadenregulierungsbeauftragte des ausländischen Versicherers nicht innerhalb von drei Monaten reagieren, kann sich der Geschädigte an die nationale Entschädigungsstelle wenden. In Deutschland ist dies der Verein Verkehrsopferhilfe mit Sitz in Berlin.
Bei Fahrerflucht hilft die Verkehrsopferhilfe
Wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nicht festgestellt werden kann, weil sich dieser unerlaubt vom Unfallort entfernt hat, oder wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde oder das unfallverursachende Kfz nicht versichert war, wenden Sie sich an: Verkehrsopferhilfe e.V. In folgenden Fällen musst du die Polizei verständigen:
Notrufnummern
Wenn du einen Notruf unter der 112 absetzt, wird je nach Notfall die Feuerwehr, Polizei und der Rettungsdienst verständigt. Du musst also nicht mehrere Anrufe tätigen.
Mit der 110 erreichst du die nächste Polizeidienststelle. Die Nummer kannst du wählen, wenn du gezielt nur die Polizei verständigen möchtest. Sie ist für das Melden von Verbrechen vorgesehen, zum Beispiel wenn du Zeuge einer Straftat bist. Auf der Autobahn gibt es außerdem Notrufsäulen, an denen du Hilfe rufen kannst. Wann muss ich den Unfall der Polizei melden? Gibt es einen Verdacht auf Straftaten, musst du die Polizei benachrichtigen. Das gilt vor allem bei Fahrerflucht und dem Missbrauch von Alkohol oder Drogen. Auch wenn die Schuldfrage unklar ist, solltest du die Polizei rufen. Bei einem Bagatellschaden oder wenn du beim Einparken ein anderes Auto gestreift hast, musst du die Polizei nicht verständigen. Es reicht, die Daten mit dem Unfallgegner auszutauschen. Mehr dazu erfährst du später. 4. Unfall dokumentierenNotiere zunächst die wichtigsten Daten aller am Unfall beteiligten Personen und Schäden. Das sind:
Du solltest außerdem eine Unfallskizze anfertigen, die Folgendes enthalten muss:
Ereignet sich der Unfall im Ausland, nutze bitte den Europäischen Unfallbericht. Du solltest das Dokument immer im Handschuhfach haben. 5. Unfall der Versicherung meldenBist du der Unfallverursacher, musst du den Schaden sofort deiner Kfz-Haftpflichtversicherung melden. Die meisten Versicherer stellen dafür online ein Formular zur Verfügung. Bist du unverschuldet in einen Unfall verwickelt, musst du den Schaden dem Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners melden. Kennst du den Versicherer nicht, kannst du dich beim Zentralruf der Autoversicherer unter der Rufnummer 0800 2502600 erkundigen. Dort musst du das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners angeben. Tipp: Damit du auch im Ausland einen Nachweis für deine Kfz-Haftpflichtversicherung hast, benötigst du die Grüne Versicherungskarte. Welche Kfz-Versicherung bei einem Unfall im Ausland zahlt, erfährst du in unserem Ratgeber „Sicher im Ausland“. Richtiges Verhalten als Unbeteiligter bei UnfällenAuch wenn du nicht direkt an einem Unfall beteiligt bist, musst du aufmerksam handeln, besonders auf der Autobahn oder im Tunnel. Rettungsgasse bildenBei einem Stau auf der Autobahn bist du und alle anderen Autofahrer verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Nur so können die Einsatzfahrzeuge der Rettungskräfte schnell zum Unfallort gelangen. So bildet ihr die Rettungsgasse richtig:
Tipp: In unserem Ratgeber findest du weitere Informationen zur Rettungsgasse. |