Grundregel: Bei Briefen vom Gericht reagieren – mit Einspruch (Vorlage). Show Vorgehen, wenn ein Brief (Strafbefehl oder Bußgeldbescheid) kommt:
Was ist ein Bußgeldbescheid?Ein Bußgeld wird wegen des Begehens einer Ordnungswidrigkeit erlassen. Ordnungswidrigkeiten sind u. a. im Ordnungswidrigkeitengesetz aufgeführt. Bei Aktionen zivilen Ungehorsams könnte das sein:
Von der Kategorie her ist ein Bußgeldbescheid also einzuordnen wie ein „Strafzettel“ wegen Falschpar- ken. Von der Höhe her bewegen sich die Bußgeldbescheide zwischen einigen zehn bis einigen hundert Euro. Was ist ein Strafbefehl?Einen Strafbefehl gibt es, wenn die Staatsanwaltschaft aufgrund des Ermittlungsverfahrens der Polizei glaubt, dass der/die Beschuldigte sich einer Straftat schuldig gemacht hat. Bei Aktionen zivilen Ungehorsams können Tatvorwürfe sein:
Im Regelfall wird im Strafbefehl eine Geldstrafe ausgesprochen, in Ausnahmefällen auch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Ist der Beschuldigte mit dem Strafbefehl einverstanden, wird dieser rechtskräftig und steht einem Urteil gleich. Es handelt sich also um eine Art schriftliches Verfahren, ein Gerichtstermin findet nicht statt – wenn Sie nicht Einspruch einlegen, was Sie grundsätzlich tun sollten (s. o.). Wenn Sie als Angeklagte/-r eine Ladung zur Hauptverhandlung bekommen:
Wenn Sie als Zeugin oder Zeuge eine Ladung zur Hauptverhandlung bekommen:
DownloadWas tun bei Briefen vom (Amts-)gericht
Detlef Krumme hatte gleich mehrfach Pech mit der Post. Nach dem Tod seiner Mutter verschickte der Berliner 30 Todesanzeigen. Vier von ihnen kamen niemals bei ihren Empfängern an – aber auch nicht zu Krumme zurück. Dann ging auch noch das Einwurfeinschreiben, mit dem er beim Amtsgericht Lüdinghausen die Testamentseröffnung beantragen wollte, verloren. Anrufe im Call-Center der Post brachten nichts, Krumme stellte einen Nachforschungsauftrag. Zwei Monate vergingen. Dann schrieb ihm die Post: „Trotz intensiver Nachforschungen“ könne man die Zustellung „leider nicht nachweisen“. Das heißt: Der Brief ist weg. Als Ausgleich erhält Krumme 12,85 Euro – 2,85 Euro fürs erhöhte Porto, zehn Euro Schadensersatz. Der Berliner ist sauer. Das Verhalten der Post sei eine „beispiellose Frechheit“, sagt er. Kommt er oder kommt er nicht? Ist der Postbote krank oder überlastet, fällt die Zustellung schon mal aus. © Sebastian Kahnert/dpa Mit seinem Ärger ist er nicht allein. Ute Steenken aus Schöneberg hat mehrfach Post, die sie erwartet hat, nicht bekommen. Auch Briefe, die die pensionierte Lehrerin ihrerseits verschickt hat, sind verschollen. Zwei Beispiele von vielen. An Geschichten über das Bermuda-Dreieck Post herrscht kein Mangel. Mal ist es ein Mietvertrag, der verschwindet, mal ein Stick mit Urlaubsfotos, oft sind es Umschläge mit Geld, die auf dem Postweg verloren gehen.
© Grafik: Rita Böttcher
Was die Post versprichtIm Gegenzug hat sich die Post in der Postuniversaldienstleistungsverordnung (PUDLV) zu bestimmten Garantien verpflichtet: Sie muss mindestens 12.000 Postfilialen oder -agenturen unterhalten, der Weg des Kunden zum nächsten Briefkasten darf maximal einen Kilometer betragen, zugestellt wird sechs Mal in der Woche, und auch für die Laufzeiten der Briefe gibt es Regeln: Mindestens 80 Prozent aller an einem Werktag eingelieferten Inlandsbriefe müssen am nächsten Werktag beim Empfänger sein, nach zwei Werktagen müssen 95 Prozent der Sendungen ihr Ziel erreicht haben. Allerdings bezieht sich das nicht auf den einzelnen Brief, sondern auf den Jahresdurchschnitt. Und obwohl die Dinge im Einzelfall oder in bestimmten Regionen ganz anders aussehen können, im Jahresschnitt erfüllt die Post diese Vorgaben, bestätigt die Bundesnetzagentur. Post-Chef Frank Appel will mehr Zusteller beschäftigen, aber er will auch den Gewinn in der Brief- und Postsparte steigern. © imago images / Future Image
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