Wie lange dauert ein Brief vom Gericht

Grundregel: Bei Briefen vom Gericht reagieren – mit Einspruch (Vorlage).
Briefe vom (Amts-)Gericht: Meist gelber Umschlag mit aufgedruckter Postzustellungsurkunde, auf der der/die BriefträgerIn das Datum einträgt, an dem Sie Ihnen den Brief übergeben oder in den Briefkasten geworfen hat. Im Umschlag kann beispielsweise ein Bußgeldbescheid oder ein Strafbefehl sein.

Vorgehen, wenn ein Brief (Strafbefehl oder Bußgeldbescheid) kommt:

  • Auf Briefe von der (Amts-)Gericht sollten Sie auf jeden Fall sofort bzw. innerhalb der 2-Wochen-Frist (beginnt mit dem Datum auf der Postzustellungsurkunde) reagieren.
  • (Gelben) Briefumschlag nicht wegwerfen, sondern an Schreiben dranheften.
  • Wenn Sie nicht zu Hause waren und deswegen die 2-Wochen-Frist versäumt haben:
    Schreiben Sie dem Gericht und begründen und belegen Sie Ihre Abwesenheit (Tickets, Zeugenschreiben von Leuten, bei denen Sie sich aufgehalten haben).
  • Legen Sie sofort (schriftlich, formlos, mit oder ohne Begründung) Einspruch (= Rechtsmittel, umgangssprachlich auch Widerspruch) ein. Schicken Sie den Einspruch per Einschreiben an die angegebene Adresse des Gerichts. Achtung: Zur Fristwahrung gilt nicht der Poststempel,
    sondern das Eintreffen des Einspruchs beim Gericht.
  • Nicht zahlen – hier hat der Einspruch aufschiebende Wirkung!
  • Überlegen Sie, ob Sie bereit sind, allein oder mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin in eine mündliche Gerichtsverhandlung („Hauptverhandlung“, in der Regel beim Amtsgericht) zu gehen. Möglicherweise kommt es dazu gar nicht, weil das Verfahren – für Sie folgenlos – eingestellt wird.
  • Kontaktieren Sie den Ermittlungsausschuss (ea(at)unser-park.de). Schicken Sie möglichst den Bußgeldbescheid oder Strafbefehl (in Kopie) mit und schildern Sie kurz Ihren Fall, ohne sich selbst zu belasten. Teilen Sie mit, ob Sie bereit sind, eine Gerichtsverhandlung zu führen und eineN AnwältIn und / oder andere Betroffene suchen.

Was ist ein Bußgeldbescheid?

Ein Bußgeld wird wegen des Begehens einer Ordnungswidrigkeit erlassen. Ordnungswidrigkeiten sind u. a. im Ordnungswidrigkeitengesetz aufgeführt. Bei Aktionen zivilen Ungehorsams könnte das sein:

  • Zelten im Schlossgarten
  • Verstoß gegen einen Platzverweis der Polizei
  • Nichtentfernen von einer verbotenen oder aufgelösten Versammlung (z. B. bei Sitzblockade)

Von der Kategorie her ist ein Bußgeldbescheid also einzuordnen wie ein „Strafzettel“ wegen Falschpar- ken. Von der Höhe her bewegen sich die Bußgeldbescheide zwischen einigen zehn bis einigen hundert Euro.

Was ist ein Strafbefehl?

Einen Strafbefehl gibt es, wenn die Staatsanwaltschaft aufgrund des Ermittlungsverfahrens der Polizei glaubt, dass der/die Beschuldigte sich einer Straftat schuldig gemacht hat. Bei Aktionen zivilen Ungehorsams können Tatvorwürfe sein:

  • Nötigung (Blockade von Fahrzeugen, Arbeiten, Polizei)
  • Sachbeschädigung (z. B. beschädigte Zäune oder Türen)
  • Hausfriedensbruch (wenn der „Haus- oder Grundstücksbesitzer, z. B. die DB, Anzeige erstattet)
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (außerhalb des Aktionskonsenses der Parkschützer, häufig haltloser Vorwurf bzw. als Gegenanzeige der Polizei bei Anzeigen gegen Polizeigewalt).

Im Regelfall wird im Strafbefehl eine Geldstrafe ausgesprochen, in Ausnahmefällen auch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Ist der Beschuldigte mit dem Strafbefehl einverstanden, wird dieser rechtskräftig und steht einem Urteil gleich. Es handelt sich also um eine Art schriftliches Verfahren, ein Gerichtstermin findet nicht statt – wenn Sie nicht Einspruch einlegen, was Sie grundsätzlich tun sollten (s. o.).

Wenn Sie als Angeklagte/-r eine Ladung zur Hauptverhandlung bekommen:

  • Überlegen Sie definitiv, ob Sie bereit sind, allein oder mit einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin in die mündliche Gerichtsverhandlung („Hauptverhandlung“, in der Regel beim Amtsgericht) zu gehen. In der Gerichtsverhandlung können Sie freigesprochen werden oder das Verfahren kann wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Möglicherweise erhöht sich aber auch das Bußgeld oder die Geldstrafe. Jetzt ist die letzte Gelegenheit, den Einspruch zurückzuziehen und das Bußgeld oder die Geldstrafe zu bezahlen.
  • Bereiten Sie sich auf die Hauptverhandlung vor: auf jeden Fall mit vertrauten Menschen, ggf. mit einem Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin. Sie können sich auch selbst verteidigen, um die Kosten für den Rechtsbeistand zu sparen. Wenn Sie finanziell bedürftig sind, können Sie einen Antrag auf staatliche Beratungshilfe stellen. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.lsg-badenwuerttemberg.
    de/servlet/PB/menu/1172253/index.html
  • Wenn Sie selbst Stellung nehmen wollen, formulieren Sie einen Text, der beispielsweise Ihre Beweggründe für Aktionen Zivilen Ungehorsams erläutert. Achten Sie darauf, dem Gericht gegenüber keine

    anderen Namen zu nennen – es geht nur um Sie!

  • Wahrscheinlich werden mehrere Angeklagte in einer Hauptverhandlung zusammengefasst. Bilden Sie eine Prozessgruppe, indem Sie sich im Vorfeld treffen, Informationen austauschen und Ihr Vorgehen abstimmen! Das geht auch mit Leuten, die dieselbe Anklage haben, aber nicht denselben Verhandlungstermin. Gemeinschaft macht stark!
  • Halten Sie den Ermittlungsausschuss über Ihre Pläne auf dem Laufenden und holen Sie dort ggf. Rat ein (ea(at)unser-park.de).
  • Wenn Sie wenig Geld haben und finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit Bußgeld- bescheiden / Strafbefehlen / Gerichtsprozessen wünschen: Wenden Sie sich an den Rechtshilfefonds Kritisches Stuttgart (www.kritisches-stuttgart.de)

Wenn Sie als Zeugin oder Zeuge eine Ladung zur Hauptverhandlung bekommen:

  • Sie müssen erscheinen. Wenn Sie sehr wichtige Verhinderungsgründe für den angesetzten Termin haben, teilen Sie sie der Staatsanwaltschaft umgehend mit. Reisekosten und Verdienstausfall können beim Gericht belegt und eingefordert werden.
  • Sie müssen aussagen – allerdings nicht gegen sich selbst oder nahe Angehörige (auch nicht gegen den Partner oder die Partnerin).
  • Bereiten Sie Ihre Aussage vor, indem Sie mit den Angeklagten, deren Rechtsbeistand, anderen ZeugInnen und/oder dem EA sprechen.

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Was tun bei Briefen vom (Amts-)gericht

Detlef Krumme hatte gleich mehrfach Pech mit der Post. Nach dem Tod seiner Mutter verschickte der Berliner 30 Todesanzeigen. Vier von ihnen kamen niemals bei ihren Empfängern an – aber auch nicht zu Krumme zurück. Dann ging auch noch das Einwurfeinschreiben, mit dem er beim Amtsgericht Lüdinghausen die Testamentseröffnung beantragen wollte, verloren. Anrufe im Call-Center der Post brachten nichts, Krumme stellte einen Nachforschungsauftrag. Zwei Monate vergingen. Dann schrieb ihm die Post: „Trotz intensiver Nachforschungen“ könne man die Zustellung „leider nicht nachweisen“. Das heißt: Der Brief ist weg. Als Ausgleich erhält Krumme 12,85 Euro – 2,85 Euro fürs erhöhte Porto, zehn Euro Schadensersatz. Der Berliner ist sauer. Das Verhalten der Post sei eine „beispiellose Frechheit“, sagt er.

Wie lange dauert ein Brief vom Gericht

Kommt er oder kommt er nicht? Ist der Postbote krank oder überlastet, fällt die Zustellung schon mal aus. © Sebastian Kahnert/dpa

Mit seinem Ärger ist er nicht allein. Ute Steenken aus Schöneberg hat mehrfach Post, die sie erwartet hat, nicht bekommen. Auch Briefe, die die pensionierte Lehrerin ihrerseits verschickt hat, sind verschollen. Zwei Beispiele von vielen. An Geschichten über das Bermuda-Dreieck Post herrscht kein Mangel. Mal ist es ein Mietvertrag, der verschwindet, mal ein Stick mit Urlaubsfotos, oft sind es Umschläge mit Geld, die auf dem Postweg verloren gehen.


Die Unzufriedenheit der Kunden lässt sich mit Zahlen belegen. Mit 12.615 Fällen hat die Aufsichtsbehörde – die Bundesnetzagentur – 2018 mehr als doppelt so viele Beschwerden über den Postbereich erhalten wie im Vorjahr. Über die Hälfte betrifft den Briefsektor: Briefe kommen zu spät oder gar nicht, manchmal lässt sich der Briefträger tage- oder wochenlang nicht blicken. So wie in Charlottenburg, als vor zwei Jahren über 10.000 Haushalte zwei Wochen lang auf dem Trockenen saßen. Überhaupt scheinen die Verhältnisse in Berlin besonders schlimm zu sein: 3,35 Beschwerden pro 10.000 Einwohner hat es 2018 in der Hauptstadt gegeben, das ist Rekord.

Wie lange dauert ein Brief vom Gericht

© Grafik: Rita Böttcher


Der Schuldige ist schnell ausgemacht: Über 90 Prozent der Beschwerden richten sich gegen die Post. Das ist kein Wunder. Denn im Briefbereich liegt der Marktanteil des einstigen Staatsunternehmens zwischen 85 und 90 Prozent. Die Post hat die Grundversorgung übernommen. Das heißt: Sie beliefert jedermann, egal ob der Empfänger auf einer Hallig oder in den Bergen wohnt. Den Universaldienst honoriert der Staat, indem er die Post beim Porto von der Umsatzsteuer befreit.

Was die Post verspricht

Im Gegenzug hat sich die Post in der Postuniversaldienstleistungsverordnung (PUDLV) zu bestimmten Garantien verpflichtet: Sie muss mindestens 12.000 Postfilialen oder -agenturen unterhalten, der Weg des Kunden zum nächsten Briefkasten darf maximal einen Kilometer betragen, zugestellt wird sechs Mal in der Woche, und auch für die Laufzeiten der Briefe gibt es Regeln: Mindestens 80 Prozent aller an einem Werktag eingelieferten Inlandsbriefe müssen am nächsten Werktag beim Empfänger sein, nach zwei Werktagen müssen 95 Prozent der Sendungen ihr Ziel erreicht haben. Allerdings bezieht sich das nicht auf den einzelnen Brief, sondern auf den Jahresdurchschnitt. Und obwohl die Dinge im Einzelfall oder in bestimmten Regionen ganz anders aussehen können, im Jahresschnitt erfüllt die Post diese Vorgaben, bestätigt die Bundesnetzagentur.

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Post-Chef Frank Appel will mehr Zusteller beschäftigen, aber er will auch den Gewinn in der Brief- und Postsparte steigern. © imago images / Future Image


Die Post hält die Kritik an ihrer Arbeit ohnedies für unberechtigt. Wenn man die Zahl der Beschwerden auf die Briefmenge umlege, spreche man statistisch gesehen von einer Beschwerde auf 2,3 Millionen Sendungen, teilt die Post auf Tagesspiegel-Anfrage mit. „Die Zahlen unterstreichen aus unserer Sicht die überwiegend hervorragende Arbeit, die unsere Kolleginnen und Kollegen in der Zustellung jeden Tag in ganz Deutschland erbringen“, betont ein Post-Sprecher. Dass sich Beschwerden wie etwa in Berlin häufen, sei „nicht ungewöhnlich“. So könnten sich etwa krankheitsbedingte Ausfälle von Zustellern regional durchaus unterschiedlich auswirken. „Hinzu kommt, dass Berlin mit aktuell mehr als 3,6 Millionen Einwohnern das höchste Postaufkommen in Deutschland hat“, sagt der Sprecher.

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