Kinder unter 14 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit weder Alkohol trinken, noch darf er an sie abgegeben werden. Show Der Verzehr von Bier und Wein ist Jugendlichen erst im Alter von 14 und 15 Jahren und nur in Begleitung oder Aufsicht von personensorgeberechtigten Personen (Eltern) gestattet. Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche Bier, Wein, Apfelwein oder ähnliche Getränke trinken. Hochprozentiger Alkohol, bzw. brandweinhaltige Getränke, wie z.B. Likör, Wodka oder Rum sind erst ab 18 Jahren erlaubt! Das Gesetz im Wortlaut: § 9 JuSchG – Alkoholische Getränke Auf ein Wort: Alkoholkonsum bei Jugendlichen (zurück)
Ab wann darf man Alkohol trinken? Ab welchem Alter Alkoholkonsum gestattet ist, hängt von der jeweiligen Gesetzeslage ab. Je nach lokalem Jugendschutzgesetz kann diese durchaus unterschiedlich sein. Welcher Alkohol ab 16 erlaubt ist, wird jedoch weitgehend gleich geregelt.
Mag. Benjamin Slezak Psychologe Lesedauer 5 Min. Gesetzliche Bestimmungen Informationen Suchtmittel Dieser Fachartikel wurde von einem Experten geprüft.
Für Jugendliche im Alter von 16 Jahren gelten in deutschsprachigen Ländern ähnliche Regeln: Sie dürfen Bier und Wein trinken. Harte Getränke sind aber tabu. Bier und Wein darf ab 16 Jahren getrunken werden.
Ab wann darf man Alkohol trinken?Jugendschutz in Deutschland: Leichte Getränke wie Bier und Wein sind in Deutschland ab 16 Jahren erlaubt. Der Konsum von Mixgetränken mit Spirituosen sowie Spirituosen (also stark alkoholische Getränke) ist ab einen Alter von 18 Jahren legal. Die Altersgrenzen für leichte Getränke ändern sich, wenn die Jugendlichen von sorgeberechtigten Personen, also Vater, Mutter oder gesetzlicher Vormund begleitet werden. Bier, Wein und Sekt dürfen dann ab 14 Jahren getrunken werden – sofern das ausdrückliche Einverständnis des begleitenden Erwachsenen vorliegt. Unter 14 Jahren untersagt das Jugendschutzgesetzes den Konsum von Alkohol.
Die gesetzlichen Bestimmungen gelten natürlich auch im privaten Bereich, etwa bei Partys. Eltern können sich durch Ausschank an Minderjährige strafbar machen. Ab wann darf man Bier trinken?Österreich In Österreich gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes des jeweiligen Bundeslandes. Wien, Niederösterreich, Burgenland und Vorarlberg erlauben den Konsum ab einem Alter von 16 Jahren. Dabei wird nicht zwischen hoch- und niederprozentigen Getränken unterschieden. In den übrigen österreichischen Bundesländern ist der Konsum von sogenannten leichten alkoholischen Getränken wie Bier und Wein ab einem Alter von 16 Jahren gestattet. Stark alkoholische Getränke dürfen erst ab einem Alter von 18 Jahren konsumiert werden.
Ab wann darf man Wein kaufen?Schweiz: Alkoholische Getränke dürfen nicht an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Leichte Getränke unter 15 Vol.% dürfen ab einem Alter von 16 Jahren erworben werden. Für starke Getränke wie Spirituosen sowie für alkoholische Süßgetränke („Alkopops“) gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren. Zu den nationalen Bestimmungen können noch weitergehende kantonale Regelungen im Rahmen der Gastgewerbegesetze hinzukommen.
Ausgehzeiten für JugendlicheAchten Sie beim Fortgehen auch auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes bezüglich der Ausgehzeiten. Diese beschränken für Jugendliche den Zeitraum, in dem sie ohne Begleitperson unterwegs sein dürfen: Österreich:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Ausgehzeiten. Die Erziehungsberechtigten können den Jugendlichen also auch kürzere Zeiten vorschreiben. Eine Verlängerung der Zeiten ist den Eltern jedoch nicht möglich. Die Ausgehzeiten können überschritten werden, wenn eine Aufsichtsperson über 18 Jahren anwesend ist. Die Erziehungsberechtigten müssen die Aufsichtsperson jedoch dazu ermächtigt haben. Deutschland: Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in Gaststätten:
Jugendliche ab 16 Jahre dürfen in Gaststätten:
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen auf Tanzveranstaltungen:
Jugendliche ab 16 Jahre dürfen auf Tanzveranstaltungen:
Im Einzelfall, beispielsweise bei Großveranstaltungen, können die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes vom Amt ausgeweitet werden. Der Besuch einer Nachtbar oder anderer jugendgefährdender Orte (z.B. Bordell) ist für alle Jugendliche verboten. Schweiz: Es bestehen keine einheitlichen Regelungen. Die einzelnen Kantone haben unterschiedliche Bestimmungen zum Jugendschutz erlassen. |