Ab wie viel promille darf man kein auto mehr fahren

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„Don’t drink and drive“, so lautet der bekannteste Slogan, der vor einer Autofahrt unter Alkoholeinfluss warnt. „Null Promille, null Probleme“, so heißt es bei den Schweizern. Aus dem Umkehrschluss wird die bittere Realität: Zwar sinken die Zahlen von Verkehrsunfällen mit Verletzten oder Toten aufgrund von Alkohol am Steuer. 12.591 Leichtverletzte, 4.592 Schwerverletzte und 228 Tote waren es laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2019. Jedoch noch immer enden Alkoholunfälle doppelt so oft tödlich wie Unfälle, bei denen die Fahrer nüchtern sind.

Alkohol am Steuer ist also nach wie vor - wie auch Handy am Steuer - eines der brisantesten Themen der Verkehrs­sicher­heit. Zu Recht: Alkohol ist gesellschaftlich anerkannt, die Grenze zur Fahruntüchtigkeit ist nicht leicht zu ziehen, und deswegen sind auch die Strafen so drakonisch. Welche Promille­grenze gilt für mich? Womit muss ich rechnen, wenn ich "pusten muss" und bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt werde? Wann droht ein Fahrverbot? Antworten auf diese und weitere Fragen lesen Sie hier.

Autowelt - Alkoholmessgerät - Fahrer muss pusten, Atemalkohol wird gemessen

Grafik Promillegrenzen

Der Gesetzgeber ist inzwischen sehr streng bei der Verfolgung von Trunkenheitsfahrten. Das war früher anders. Eine Promillegrenze wurde überhaupt erst 1953 eingeführt: Sie lag damals bei 1,5 Promille. 1973 folgten dann 0,8 Promille als oberer Promillewert. Aus heutiger Sicht kaum vorstellbar, dass man noch in den 1970er-Jahren stark benebelt fahren durfte und nicht als fahruntüchtig galt.

Vonseiten des Gesetzgebers ist es heutzutage aber vorbei mit dem Laisser-faire bei einem Alkoholverstoß: Inzwischen gilt eine 0,0-Promillegrenze für Fahranfänger und eine 0,5-Promillegrenze für alle anderen. So kann ein Bier schon mal 500 Euro kosten – mindestens – und manchmal auch den Führerschein! 

Verkehrsdelikt (Beispiele)

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot, MPU, Entzug Fahrerlaubnis

1. Verstoß gegen 0,5 Promillegrenze 500 Euro 2 1 Monat + MPU
2. Verstoß gegen 0,5 Promillegrenze 1.000 Euro 2 3 Monate + MPU
3. Verstoß gegen 0,5 Promillegrenze

1.500 Euro

2 3 Monate + MPU
Gefährdung Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss - 3 Entziehung Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe
Alkoholgehalt im Blut ist über 1,09 Promille - 3 Entziehung Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe

Wenn Sie mit 0,5 bis 1,09 Promille von der Polizei angehalten worden sind, aber immer noch klar ansprechbar sind, keine Ausfallerscheinungen zeigen und keinen Unfall verursacht haben, sind Sie wegen einer relativen Fahruntüchtigkeit dran. Dieser Alkoholverstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und wird unterschiedlich stark bestraft – je nachdem, ob Sie Ersttäter sind bzw. wie oft Sie schon erwischt worden sind. Die Grafik zeigt Ihnen, welches Bußgeld, wie viele Punkte in Flensburg und wie viele Monate Fahrverbot es für Wiederholungstäter gibt:

Autowelt - Drei Alkoholflaschen

Sie sind mit mehr als 1,1 Promille unterwegs gewesen? Jetzt spricht man von absoluter Fahruntüchtigkeit. Eine solche Trunkenheitsfahrt ist eine Straftat und wird entsprechend hart geahndet– mit 3 Punkten in Flensburg, einer Geldstrafe, die bei Ersttätern um die 30 bis 40 Tagessätze liegt, oder schlimmstenfalls sogar einer Freiheitsstrafe. Zudem entziehen die Gerichte die Fahrerlaubnis und verhängen eine Sperrfrist für die Wiedererteilung von 8-12 Monaten. Danach prüft das Amt für Fahrerlaubnisangelegenheiten ob eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann. In schwer wiegenden Fällen oder bei Wiederholungstaten droht auch der lebenslange Entzug der Fahrerlaubnis.

Ab einem festgestellten Wert von 1,6 Promille müssen Sie auf jeden Fall mit einer sogenannten Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen. Erst nach erfolgreicher Teilnahme an einer MPU können Sie den Führerschein wiederbekommen.

Fahranfänger in der Probezeit und Jugendliche bis 21 Jahre unterliegen der Null-Promille-Regelung. Werden Sie in der Führerschein Probezeit auch nur mit einem geringen Blutalkoholwert angehalten, drohen bereits heftige Konsequenzen: Bußgeld, Punkte Flensburg, eine Probezeitverlängerung und der Entzug der Fahrerlaubnis.

  • Im günstigsten Fall (erstmalig und ohne Gefährdung) gibt es 1 Punkt in Flensburg und 250 Euro Bußgeld, die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre sowie eine kostenpflichtige Nachschulung bzw. ein Aufbauseminar.
  • Bei Wiederholungstätern und einer gleichzeitigen Verkehrsgefährdung sind in der Probezeit sogar 3 Punkte in Flensburg, variables Bußgeld und Fahrverbot sowie Führerscheinentzug die Folge. Aber auch Geld- und sogar Freiheitsstrafen sind möglich.

Wer sich unauffällig und korrekt im Verkehr verhält, dem drohen in der Regel erst jenseits der 0,5 Promille rechtliche Konsequenzen. Für erwachsene Führerscheinbesitzer kann es aber bereits ab 0,3 Promille bei auffälligem Fahrstil und Fahrunsicherheit (Verkehrsgefährdung) brenzlig werden. Besonders hart trifft es Wiederholungstäter. Hier sieht das Gesetz

  • bis zu 3 Punkte in Flensburg
  • Geldstrafe
  • Bußgeld
  • Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
  • und möglicherweise lebenslange Fahrverbote vor.

Ja, und zwar abhängig von Ihrem Alkoholpegel. Wenn Sie mit 1,1 Promille oder mehr erwischt werden, sind Sie Ihre Fahrerlaubnis erstmal los. Egal ob als Wiederholungstäter oder nicht, Ihnen drohen laut Bußgeldkatalog:

  • 3 Punkte in Flensburg
  • eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren
  • 6 Monate bis 5 Jahre oder gar lebenslanger Führerscheinentzug
  • bei einem Verkehrsunfall 3 Punkte, eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren sowie 6 Monate bis 5 Jahre oder gar lebenslang der Verlust der Fahrerlaubnis.

Wenn Sie durch einen Bluttest einer Alkoholfahrt überführt werden, sollten Sie dringend einen Anwalt hinzuziehen. Sofern Sie keine Angaben zu Zeitpunkt und Menge des Alkoholkonsums gemacht haben, könnte Ihr Anwalt mit einer sogenannten Nachtrunken­behauptung (Alkoholkonsum zwischen Trunkenheitsfahrt und Blutabnahme) argumentieren. Augenblicksversagen, besondere persönliche Umstände oder außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls bei der Tatbegehung können ebenfalls Ihre Verhandlungsposition stärken. Auch ein sehr langer Zeitablauf zwischen Vorfall und Urteil kann dem Anwalt helfen, Ihre Strafe zu mildern.

Autowelt - Auto wird von Polizist zur Kontrolle herausgewunken

Mit einem Fahrverbot trifft Sie der Gesetzgeber meist am härtesten, wenn Sie alkoholisiert Auto gefahren sind. Aber auch, wenn ein Fahrverbot wahrscheinlich ist, muss es nicht immer dazu kommen. Das Verbot könnte in eine Geldstrafe umgewandelt werden, wenn Sie zum Beispiel bei einem Fahrverbot oder Führerscheinentzug Ihren Job verlieren würden. Bei solchen sogenannten unzumutbaren Härten gibt es einen Ermessensspielraum, der vor allem Ersttätern eine reelle Chance auf Milde bietet.

Normalerweise kommt 4 bis 6 Wochen nach der Alkoholfahrt der Bußgeldbescheid bei Ihnen an. Droht Ihnen ein Entzug der Fahrerlaubnis, wird dieser nicht gleich mit dem Erhalt des Bescheids wirksam. Hier haben Sie meist ein gewisses Maß an Wahlfreiheit, den Zeitraum für dieses Fahrverbot zu bestimmen.

Wer bei einer Alkoholfahrt in einen Unfall verwickelt ist, dem droht neben den genannten Strafen außerdem Ärger mit der Kfz-Versicherung. Möglicherweise erlischt der Versicherungs­schutz teilweise oder ganz. Sollte der Alkoholeinfluss mitverantwortlich für den Unfall sein, sollten Sie mit einer prozentualen Kürzung der Versicherungsleistung rechnen. Liegt gar grobe Fahrlässigkeit vor, kann Ihr Versicherer die Leistungen auch komplett verweigern, konkret bei über 1,1 Promille. Zahlt die Versicherung nicht oder eine geringere Leistung, können Sie als Unfallverursacher in Regress genommen werden, was für Sie katastrophale finanzielle Folgen haben kann.

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