Älteres Paar macht seine Steuern (Symbolbild): Auch Rentner können verpflichtet sein, eine Steuererklärung abzugeben. (Quelle: Portra/Getty Images) Show
Vor der Steuererklärung graut es vielen. Doch einige haben keine Wahl: Sie sind dazu verpflichtet. Für wen das gilt, wer seine Steuern freiwillig erklären kann und was passiert, wenn man einmal damit anfängt. Eine Steuererklärung zu machen, kostet Zeit. Doch nicht jeder kann sich diesen Aufwand sparen: Viele Steuerzahler sind pflichtveranlagt und müssen ihre Steuern erklären – ob sie wollen oder nicht. Doch auch, wer nicht dazu verpflichtet ist, sollte sich überlegen, seine Steuererklärung freiwillig einzureichen. Denn im Schnitt gibt es etwa 1.000 Euro vom Finanzamt zurück.
Die wichtigsten Fakten zur Steuererklärung
Einkommensteuererklärung: Hier erfahren Sie grundsätzliche Dinge, die Ihnen helfen, die Steuererklärung zu verstehen (Quelle: Hans-Jürgen Wiedl/dpa)
Münzen und Geldscheine auf Lohn- und Gehaltsabrechnung: Nicht jeder ist steuererklärungspflichtig – kann die Steuererklärung aber trotzdem freiwillig abgeben (Quelle: Arno Burgi/dpa)
Selbstständige müssen ihre Steuererklärung elektronisch einreichen: Das gilt seit dem Veranlagungszeitraum 2017. (Quelle: Robert Günther/dpa/tmn)
Auf den letzten Drücker - Frist für Steuererklärung läuft bald ab (Quelle: Falk Zielke/dpa)
Mutter mit Kind: Eltern können den Kinderfreibetrag nutzen und so ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren (Quelle: Andrea Warnecke/dpa/tmn)
Straßenbahn mit Pendlern: Auch wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen, können Sie die Fahrtkosten zur Arbeit von der Steuer absetzen (Quelle: Jan Woitas/dpa)
Steuerberater mit Kunden: Sind Sie mit Ihrer Steuererklärung überfordert, hilft ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerverein (Quelle: Bundessteuerberaterkammer/dpa/tmn) Aber wer muss überhaupt eine Erklärung machen? Wie lange haben Sie dafür Zeit? Und müssen Sie immer eine Steuererklärung machen, wenn Sie einmal eine abgegeben haben? t-online hat die Antworten. Einige Steuerzahler sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Diese sogenannte Pflichtveranlagung gilt, wenn
Auch wenn Sie selbst keinen Lohn und kein Gehalt beziehen, gibt es Fälle, in denen Sie eine Steuererklärung machen müssen. Dazu zählen:
Wer eine Pension bezieht, deren Höhe 11.900 Euro im Jahr übersteigt, muss ebenfalls eine Steuererklärung abgeben. Sind Sie Selbstständiger, Gewerbetreibender oder Landwirt, sind Sie immer zu einer Erklärung verpflichtet.
Außerdem gilt: Fordert Sie das Finanzamt auf, eine Steuererklärung abzugeben, müssen Sie dem Folge leisten – auch wenn keine der genannten Voraussetzungen vorliegt. Trifft all das nicht zu, liegt keine Pflicht zur Abgabe vor. Das gilt meist für Arbeitnehmer, die außer ihrem Arbeitslohn so gut wie keine Einnahmen haben. Trotzdem können Sie Ihre Steuererklärung freiwillig einreichen. Wann sich das lohnt, lesen Sie weiter unten. Wenn kein Inhalt erscheint, bitte hier klicken Wenn kein Inhalt erscheint, bitte hier klicken Welche Abgabefristen sollte ich beachten?Seit dem Steuerjahr 2018 haben Sie zwei Monate mehr Zeit, um Ihre verpflichtende Steuererklärung abzugeben. Statt am 31. Mai muss sie seitdem spätestens am 31. Juli beim Finanzamt sein. Eine Ausnahme gibt es bei der Steuererklärung 2020. Wegen der Corona-Pandemie verschiebt sich die Abgabefrist auf den 1. November 2021. In Bundesländern, in denen dieser Tag ein Feiertag ist, gilt der 2. November als Abgabefrist.
Eine längere Frist gibt es, wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein hilft. Sie haben dann für die Steuererklärung 2020 bis zum 31. Mai 2022 Zeit.
Eine Ausnahme galt auch bei der Steuererklärung 2019. Sie durfte weitere sechs Monate später eingereicht werden, weil die Steuerberater wegen der Corona-Pandemie deutlich mehr Arbeit haben. Die Frist endete damit erst am 31. August 2021. Vier Jahre Zeit für freiwillige SteuererklärungWer zur Abgabe verpflichtet ist und merkt, dass er den Abgabetermin nicht einhalten kann, sollte beim Finanzamt rechtzeitig einen schriftlichen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Ob das Finanzamt dem stattgibt, liegt allerdings im Ermessen der Beamten. Verpassen Sie die Abgabefrist, droht je nach Ausmaß des Verzugs ein Verspätungszuschlag. Mehr dazu lesen Sie hier. Liegt keine Pflicht zur Abgabe vor, können Sie die Erklärung freiwillig einreichen. Dafür haben Sie nach Ablauf des Steuerjahres vier Jahre lang Zeit. Bis zum 31. Dezember 2021 können Sie also noch die Steuererklärung 2017 einreichen.
Wann lohnt es, freiwillig Steuern zu erklären?Es kann sinnvoll sein, eine Steuererklärung zu machen, auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind. Diese sogenannte Antragsveranlagung lohnt vor allem, wenn Sie mit einer Erstattung der Einkommensteuer rechnen können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn
Tipp: Müssen Sie wider Erwarten doch Steuern nachzahlen, können Sie den Antrag auf die freiwillige Steuererklärung wieder zurücknehmen. Ist man verpflichtet, jedes Jahr eine Steuererklärung zu machen?Nicht grundsätzlich. Wenn Sie Ihre Steuererklärung freiwillig machen, können Sie jedes Jahr aufs Neue entscheiden, ob sich die Einkommensteuererklärung für Sie lohnt oder nicht. Sie rutschen nicht in die Pflicht, nur weil Sie einmal angefangen haben, Ihre Steuern freiwillig zu erklären. Erfüllen Sie hingegen eine der oben genannten Voraussetzungen für die Pflichtveranlagung (siehe oben), kommen Sie nicht darum herum, Ihre Steuererklärung einzureichen. In jedem Jahr, in dem Sie dazu verpflichtet sind, müssen Sie sie machen. Ändert sich dieser Status, können Sie selbst entscheiden, ob Sie die Formulare beim Finanzamt einreichen. Wer einmal eine Steuererklärung macht, muss immer eine machen?Einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung? Diesen Mythos glauben viele. Doch er stimmt nicht. Müssen Sie normalerweise keine Steuererklärung machen, tun es in einem Jahr aber trotzdem, weil Sie dadurch eine Erstattung bekommen, bedeutet das nicht, dass Sie fortan immer eine Steuererklärung abgeben müssen. Lohnen kann sich das aber trotzdem (siehe oben). Lesen Sie hier weitere große Irrtümer über die Steuererklärung. Verwendete Quellen: |