Ab wann darf man den autoführerschein machen

Über den Führerschein mit 17 mit begleitetem Fahren wurde heiß diskutiert. Befürworter und Gegner gibt es viele – genauso wie Vor- und Nachteile. Stich- und hiebfeste Statistiken sind noch nicht vorhanden und aus einem Vorteil lässt sich schnell ein Nachteil machen – je nach Betrachtungsweise, doch ist die Resonanz im Allgemeinen positiv.

Führerschein mit 16 / 17 Jahren

Kaum ist die Diskussion etwas verebbt, steht jedoch schon der nächste Vorschlag, der für Furore sorgt, an: Der Führerschein mit 16. Während in den USA der Führerschein mit 16 schon seit Jahrzehnten gang und gebe ist, laufen sich in Deutschland die Kontrahenten für die nächste Runde warm.

Unter welchen Vorraussetzungen kann man den Führerenschein mit 16 oder 17 Jahren machen?

Fehlten einem 17jährigen Fahranfänger 12 Monate bis zur Volljährigkeit, sind es beim 16jährigen ganze 24 oder mehr – je nachdem wann sich der Lerner anmelden darf. Die weitere Verjüngung der Fahranfänger wirft neue Fragen auf: Ändert sich der Fahrunterricht? Kostet eine Fahrstunde für 16jährigen genauso viel wie für volljährige Fahranfänger? Kostet sie mehr oder weniger? Und wer bezahlt den ganzen Spaß überhaupt? Geld ist wohl einer der Hauptgründe, weshalb viele Jugendlichen die Führerscheinprüfung erst mit 18 oder 19 machen. Viele jobben Monate oder sogar Jahre lang, um sich das ersehnte Kärtchen finanzieren zu können.

Ein 16jähriger Schüler hat – außer durch die Eltern finanziert – nicht annähernd dieselben finanziellen Möglichkeiten wie ein 18jähriger, und auch dieser wird viele Regale ein- oder Tische abräumen müssen, um sich die benötigten 2000 Euro anzusparen. Teurer würde der Führerschein mit 16 vermutlich alleine schon deshalb werden, weil die jungen Fahrer noch mehr gefördert werden müssten. Das Fahren müsste vor der Führerscheinprüfung auch außerhalb des Rahmens der Fahrschule verstärkt geübt werden. Im Moment üben viele Eltern mit ihren Kindern am Wochenende auf einsamen Parkplätzen oder in Industriegebieten.

Doch existieren auch andere Möglichkeiten, die bislang zu wenig genutzt werden. Auf Verkehrsübungsplätzen können sich die jungen Fahrer ausprobieren und werden mit realeren Situationen konfrontiert als auf dem Ikea-Parkplatz, wo ihnen schlimmsten Falls ein verlorener Einkaufswagen entgegenrollt. Üben lohnt sich immer. Ob man erst mit 18 oder bereits mit 16 Jahren fahren darf, durch die Fahrten auf einem Übungsplatz spart man bei der späteren Fahrschule viel Geld. Mehr Fahrpraxis gibt auch Sicherheit beim fahren. Die Meisten Teilnehmer bei einer MPU sind unter 25 Jahren. Wir nach der Fahrschule seine Fahrfähigkeiten noch weiter verbessern möchte, sollte auch über ein Fahrsicherheitstraining nachdenken.

Wir wünschen einen allzeit gute Fahrt!

Um in Deutschland einen Führerschein zu erhalten, müssen Sie volljährig sein oder bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Doch geht das auch anders? FOCUS Online erklärt, in welchen Fällen Sie auch mit 16 Jahren einen Führerschein machen können.

Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug auf einer öffentlichen Straße führen will, der benötigt dafür einen Führerschein. Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Klassen – abhängig davon, welches Fahrzeug Sie fahren. Für einen normalen Pkw reicht ein Führerschein der Klasse B aus, für größere Kraftfahrzeuge benötigen Sie einen Führerschein der Klassen C oder D. 

Unter 18 ein Auto fahren  

Grundsätzlich gilt: Um einen Führerschein für den Pkw zu bekommen, müssen Sie volljährig sein. Seit dem Jahr 2004 gibt es in Deutschland aber die Möglichkeit, diese Hürde zu umgehen. Hier greift das Programm „Begleitetes Fahren ab 17“. Dieses ermöglicht es Ihnen, schon unter 18 am Steuer zu sitzen: Ab 17 Jahren ist es erlaubt, selbst zu fahren. Voraussetzung ist, dass eine bestimmte Begleitperson im Fahrzeug anwesend ist. 

Für diese Begleitperson gelten Vorgaben. Sie darf zum Beispiel im Auto nicht alkoholisiert sein. Außerdem beträgt das Mindestalter 30 Jahre. Wenn Sie als Begleitperson fungieren wollen, müssen Sie mindestens seit fünf Jahren ohne Unterbrechung einen Führerschein der Klasse B besitzen; maximal drei Punkte in Flensburg sind erlaubt. Tipp: Für Begleitpersonen ist es sinnvoll, sich bei einer Fahrschule in das Thema einweisen zu lassen. 

Die Fahrerlaubnis für den Führerschein unter 18 

In diesem Fall legen Sie beim Führerschein unter 18 die gleichen Prüfungen praktischer und theoretischer Art ab, dennoch erhalten Sie keinen normalen Führerschein. Stattdessen wird Ihnen eine Prüfungsbescheinigung ausgestellt. In dieser ist der Name der Begleitperson verzeichnet. Da die Bescheinigung kein Foto beinhaltet, ist zusätzlich der Personalausweis mitzuführen. Wichtig: Drei Monate nach dem Beginn der Volljährigkeit verliert dieses Dokument seine Gültigkeit. Daher ist es ratsam, den echten Führerschein frühzeitig zu beantragen. 

Vorbereitungen auf den Führerschein mit 16 

Wer den Führerschein möglichst schnell erhalten möchte, der kann mit der theoretischen Ausbildung früh starten. Sie dürfen die theoretischen Kurse in der Fahrschule ab 16,5 Jahren besuchen. Schon ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters ist es Ihnen erlaubt, die praktischen Fahrkurse zu beginnen. Einen Monat vor dem Geburtstag legen Sie frühestens die praktische Prüfung ab. 

Tipp: Manche Verkehrsübungsplätze erlauben ein Fahrtraining für 16-jährige, wenn eine Begleitperson im Auto anwesend ist. Hier können Sie praktische Erfahrungswerte sammeln, ohne für Fahrstunden Geld auszugeben. 

Sonderregelung: So erhalten Sie den Führerschein vor dem Mindestalter 

Um einen vorzeitigen Führerschein zu erhalten, wenden Sie sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Diese entscheidet über eine Sondererlaubnis. Frühestens einzureichen ist ein solcher Antrag ein Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters. Faktoren, die eine Sondererlaubnis begünstigen, sind

  • eine Erkrankung der Eltern 
  • ein langer Weg zum Ausbildungsplatz oder zur Schule.

Die Behörde prüft den jeweiligen Einzelfall – und gegebenenfalls bestehen bestimmte Auflagen, zum Beispiel, dass die Fahrerlaubnis nur für eine vorgegebene Strecke Gültigkeit besitzt. Vor der Ausstellung der Erlaubnis weisen Sie ein medizinisch-psychologisches Gutachten und eine Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vor.

Für Jugendliche und Heranwachsende von größter Bedeutung: der eigene Führerschein. Endlich selbstständig, endlich unabhängig und endlich frei davon, immer von Mama oder Papa gefahren zu werden. Gerade für Jugendliche bieten sich viele Möglichkeiten, bereits vor dem 18. Geburtstag, also dem heiß ersehnten Stichtag zum Auto fahren, einen Führerschein für die verschiedenen Klassen zu erlangen. Ob Mofa, Moped, Roller, Motorrad, Auto oder der neuste Trend des Kleinkraftwagens – schon vor dem 15. Geburtstag kommt ein Besuch in der Fahrschule in Betracht.

Mofa und Kleinkraftwagen – schon im Alter von 15 Jahren möglich

Ein Mofa-Führerschein ist im Gegensatz zu allen anderen Führerscheinen keine Fahrerlaubnis, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung. In der Fahrschule sind Theorie- und Praxisstunden zu absolvieren, geprüft wird am Ende aber nur die Theorie. Bereits mit 14,5 Jahren können Jugendliche sich in der Fahrschule anmelden, um pünktlich zu ihrem 15. Geburtstag mit der Prüfbescheinigung Mofa zu fahren.

Seit dem Jahr 2013 noch beliebter ist die Klasse AM. Mit dieser Klasse ist der Jugendliche berechtigt, Roller, dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h zu fahren. Ein Leichtkraftfahrzeug – auch Microcar genannt – ist ein Gefährt von deutlich niedrigerem Gewicht als ein normales Auto. In einem Pilotprojekt in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen kann der Führerschein für die Klasse AM bereits mit 15 Jahren, in den übrigen Bundesländern mit 16 Jahren erworben werden.

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Für den Führerschein der Klasse AM muss die Fahrschule für mindestens 14 Theorie- und zusätzlich für Praxisstunden besucht werden. Die größte Anzahl der Praxisstunden richtet sich jedoch nach der persönlichen Leistung des Fahrschülers. Im Theorieunterricht der Fahrschule werden die Straßenverkehrsordnung sowie technische Begebenheiten der jeweiligen Fahrzeuge gelernt. Diese werden am Ende in einer theoretischen Prüfung in der Fahrschule abgefragt. Für den Führerschein der Klasse AM sind außerdem ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Kurs notwendige Voraussetzung. Insgesamt muss für die Klasse AM mit Führerschein Kosten bis zu 800 Euro gerechnet werden.

Der Motorradführerschein hat verschiedene Abstufungen

Mit 16 Jahren können Jugendliche den Führerschein der Klasse A1 machen. Das ist die Fahrerlaubnis für Motorräder bis zu 125 cm3 Hubraum und einer Leistung von bis zu 11 kW. Der Führerschein A1 umfasst dabei Klasse AM und hat den enormen Vorteil, dass bereits mit Bestehen die zweijährige Probezeit des Fahranfängers beginnt. Mit 18 Jahren kann der normale Motorrad Führerschein gemacht werden, allerdings muss das Motorrad in seiner Leistung für zwei Jahre beschränkt sein. Den unbeschränkten Motorradführerschein kann man dagegen erst mit 25 Jahren, beziehungsweise mit Ablauf der Zweijahresfrist erlangen. Auch für den Motorradführerschein sind ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Kurs vorausgesetzt.

Führerschein Kosten beginnen bei etwa 1.300 Euro, reduzieren sich aber deutlich, wenn zuvor bereits ein anderer Führerschein gemacht wurde. Dann kann beispielsweise die Anmeldegebühr der Fahrschule entfallen oder die Theorie- und Praxisstunden können verringert werden. Außerdem entfällt die Pflicht für einen Erste-Hilfe-Kurs, falls innerhalb der letzten zwei Jahre, also möglicherweise im Rahmen eines anderen Führerscheins, bereits ein solcher Kurs absolviert wurde. Dasselbe gilt für den Sehtest innerhalb einer Frist von einem Jahr.

Ab wann darf man den autoführerschein machen
Die Freude über den bestandenen Führerschein ist bei allen Fahranfängern groß. (Foto: Light Impression/fotolia)

Übrigens: In der Corona-Krise kann es trotz Motorrad-Führerschein durchaus sein, dass man nicht Motorrad fahren darf.

Autoführerschein mit 17, Autofahren mit Begleitung

Die Klasse B, also der Autoführerschein, wird üblicherweise mit 18 Jahren gemacht. Für Jugendliche, die noch nicht volljährig sind, kommt der Führerschein mit 17 in Betracht. Dieser erlaubt dem Heranwachsenden, auch schon vor dem 18. Geburtstag Auto zu fahren. Er muss allerdings bei jeder Fahrt von einer volljährigen Person mit einem gültigen Führerschein begleitet werden. Begleitpersonen müssen älter als 30 Jahre sein, den Führerschein der Klasse B seit 5 Jahren ununterbrochen besitzen und höchstens einen Punkt in Flensburg haben. Zudem müssen sie vorher in die Fahrerlaubnis eingetragen werden. Eine spontane Begleitperson, zum Beispiel ein volljähriger Freund, scheidet daher aus.

Die Führerscheinklasse B erlaubt das Fahren von Fahrzeugen mit bis zu acht Insassen (inklusive Fahrer) und einer Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen. Zwar darf man mit der Klasse B auch einen Anhänger fahren, allerdings darf die Gesamtmasse auch mit dem Anhänger nicht überschritten werden.

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LKW-Führerschein

Will man ein höheres Gewicht transportieren, braucht man einen Lkw Führerschein. Der Lkw Führerschein ist genauso wie der Motorradführerschein in verschiedene Unterstufen aufgeteilt und reicht von 7,5 Tonnen (Klasse C1) bis zu einer unbeschränkten Transportmasse (Klasse C/CE). Voraussetzung für alle Lkw Führerscheine ist, dass man bereits mit einem Autoführerschein die Fahrschule verlassen hat.

Mit der Fahrschule für den Führerschein der Klasse C1 darf man grundsätzlich erst mit 18 Jahren beginnen – dementsprechend kann man den LKW-Führerschein der Klasse C1 auch frühestens mit 18 Jahren machen. Ausnahmen gibt es für Azubis, die eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb machen. Sie dürfen schon früher beginnen, allerdings gelten dabei Einschränkungen.

Den LKW-Führerschein der Klasse C bzw. CE darf man erst mit 21 Jahren machen. Ausnahmen gibt es auch hier wieder für Azubis bzw. für ausgelernte Berufskraftfahrer oder zur Fachkräfte im Fahrbetrieb.

Führerschein im Ausland machen

Dem Machen eines Führerscheins im Ausland für wesentlich weniger Geld (beispielsweise in Tschechien oder Polen) hat der Europäische Gerichtshof 2011 eine Abfuhr erteilt. Ein solcher Führerschein ist in Deutschland nur gültig, wenn der Fahrschüler auch mindestens ein halbes Jahr in dem Ausstellerland gelebt hat. Damit soll der Führerscheintourismus unterbunden werden. Viele Deutsche hatten zuvor beispielsweise ihren Führerschein in Polen gemacht, um die MPU („Idiotentest“) zu umgehen.

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