Wo trage ich Beiträge zur private Krankenversicherung in Steuererklärung eintragen?

Spätestens beim Erstellen der Steuer­erklär­ung fragen sich viele Ver­braucher, welche Versicher­ungen sich absetzen lassen. Schließ­lich können je nach Um­fang und Anzahl der Versicher­ungs­policen jedes Jahr mehrere hundert Euro steuer­lich gelt­end ge­macht werden. Hier finden Sie alle Ver­sicher­ungen, die in Deutsch­land auch von Privat­personen abge­setzt werden können.

Zu den Versicherungen, die Privat­personen bei der Steuer angeben können, ge­hören alle Vorsorge­auf­wendungen. Hierzu zählen Bei­träge zur Kranken­versicherung, Pflege­versicherung, Haft­pflicht­versicher­ung, Risiko­lebens­versicherung, Unfall­versicherung sowie Leistungen zur Zusatz­versorgung wie die Riester-Rente. Außerdem können Sie die Bei­träge für eine private Lebens­versicherung bei der Steuer angeben, wenn die Versicherung vor 2005 abgeschlossen wurde.

Diese Versicherungen lassen sich absetzen:

Risikolebensversicherungen sind für das Veranlagungsjahr 2021 in Zeile 48 einzutragen.


Wo wird das in der Steuererklärung eingetragen?

Die Beiträge für Risiko­lebens­versicher­ungen, zu selbst­ständigen Berufs- und Erwerbs­unfähigkeits­versicherungen sowie zu Zusatz­versicher­ungen gegen Tod, Berufs- oder Erwerbs­unfähigkeit – sofern letztere separat aus­gewiesen sind – stellen Sonder­ausgaben dar und sind als solche steuer­lich absetzbar.

Der absetz­bare Maximal­betrag liegt bei Selbst­ständigen bei 2.800 Euro, bei Ange­stellten, mit­versicherten Familien­ange­hörigen und Beamten bei 1.900 Euro.

Wichtig: Auf diesen Höchst­betrag werden aber auch die Beiträge weiterer Versicherungen angerechnet.

Hier kann nur eine Basis­absicher­ung der Gesetzlichen Kranken­versicherung ohne Wahl­leistungen auf­ge­führt werden. Beiträge für die Private Kranken­versicherung können nur an­teilig bis zur Höhe der Basis­absicherung abge­setzt werden.

Die Beiträge werden in der An­lage Vor­sorge­auf­wand unter „Bei­träge zur in­länd­ischen privaten Kranken- und Pflege­ver­sicher­ung“ (Zeile 23) eingetragen.


Wo wird das in der Steuererklärung eingetragen?

Anlage Vor­sorge­auf­wand unter „Weitere sonst­ige Vor­sorge­­auf­wend­ungen“ (Zeile 49 und 50, je nach Produkt­­gestal­tung)


Wo wird das in der Steuererklärung eingetragen?

Die Beiträge zu Lebens­versicher­ungen, die vor dem 1.1.2005 abge­schlossen wurden (sog. Alt­verträge), sind steuer­lich als Sonder­aus­gaben absetz­bar.

Es gilt der Höchst­betrag von 2.800 Euro für Selbst­ständige sowie 1.900 Euro für Ange­stellte, mit­versicherte Familien­ange­hörige oder Beamte. Auf diesen Höchst­betrag werden auch die Zahlungen für weitere Versicher­ungen angerechnet.

Hierbei handelt es sich um Sonder­ausgaben und als solche sind diese seit der Ein­führung des Bürger­entlastungs­gesetzes grund­sätzlich steuer­lich absetz­bar. Zu diesen Versicher­ungen gehören Kranken­zusatz­versicherungen, Pflege­zusatz­versicherungen oder Kranken­tagegeld­versicherungen.

An­lage Vor­sorge­­auf­wand (gesetz­liche Kranken­­ver­sicher­ung: Zeile 22; private Kranken-/­Pflege­­ver­sicher­ung: Zeile 27)


Wo wird das in der Steuererklärung eingetragen?

Anlage N Werbungskosten (Zeile 48)


Wo wird das in der Steuererklärung eingetragen?

Die Beiträge für eine beruflich bedingte Rechts­schutz­versicherung lassen sich als Werbungs­kosten in der Steuer­erklärung geltend machen. Deckt eine allge­meine Rechts­schutz­versicherung auch einen beruflichen Teil ab, können Sie den Tarif an­teilig von der Steuer absetzen.

Anlage Vor­sorge­­auf­wand unter „Weitere sonst­ige Vor­sorge­­auf­wend­ungen“ (Zeile 48)


Wo wird das in der Steuererklärung eingetragen?

Die Kosten für KFZ-Haft­pflicht und Private Haft­pflicht­versicherung können im Rahmen der Sonder­ausgaben steuer­lich geltend gemacht werden. Die Höchst­grenzen gelten auch hierfür.

Wichtig: Wenn Sie Ihre KFZ-Haft­pflicht für Ihr Unter­nehmen benötigen, werden die Kosten üblicher­weise als Werbungs­kosten geltend gemacht.

Diese Formen der Altersvorsorge können sie absetzen:

Die Beiträge können als Alters­vorsorge­auf­wendungen steuer­lich geltend gemacht werden. Die Regel­ung greift schritt­weise. Volle Abzugs­fähig­keit besteht ab dem Jahr 2025. 2022 sind beispiels­weise 94 Prozent der Maximal­beträge anrechen­bar. Der Höchst­betrag liegt für die Steuer­erklärung 2022 bei 25.639 Euro für Allein­stehende, für zusammen­veranlagte Paare sind es 51.278 Euro.

Wichtig: Der steuerfreie Arbeitgeber­anteil muss von den anrechen­baren Bei­trägen abgezogen werden.

Anlage Vorsorge­aufwand (Beiträge zur Basis-Rente: Zeile 8; Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung: Arbeitnehmer-Beiträge laut Lohnsteuererklärung: Zeile 4; Arbeitnehmer-Beiträge über Lohnsteuererklärung hinaus: Zeile 6; Arbeitgeberanteil laut Lohnsteuererklärung: Zeile 9; Arbeitgeber-Beiträge bei geringfügig Beschäftigten: Zeile 10)


Wo wird das in der Steuererklärung eingetragen?

Im Rahmen einer Direkt­versicherung sind Beiträge bis zu 8 Prozent der Beitrags­bemessungs­grenze der Renten­versicherung steuer- und sozial­versicherungsfrei.

Beiträge, die nach § 3 Nr. 63 EStG einkommen­steuer­frei sind, werden auto­matisch vom Arbeit­geber in der Lohn­steuer­erklärung berück­sichtigt (vermindertes Arbeits­entgelt) und müssen nicht mehr in der Steuer­erklärung einge­tragen werden.


Wo wird das in der Steuererklärung eingetragen?

Welche Versicherungen sind in der Steuererklärung für 2022 absetzbar?