Wo trage ich bei Elster die vorsorgeaufwendungen ein?

Elstern gelten gemeinhin als diebisch. Doch im Zusammenhang mit Steuern sind weder die Vögel noch das Stibitzen von glitzerndem Schmuck gemeint: Elster ist die Abkürzung für elektronische Steuererklärung. Elster ist zugleich ein Projekt der deutschen Steuerverwaltungen, also aller Länder und des Bundes, um Steu­er­er­klä­rungen und Steueranmeldungen über das Internet abzuwickeln. Koordiniert wird das Ganze vom Bayerischen Landesamt für Steuern.

Ganz ohne den Vogel geht es allerdings nicht: Steuerbürger, die sich das Elster-Programm auf ihren Rechner laden, sehen als Symbol dafür ein kleines schwarz-weißes Tier, das ihre Steu­er­er­klä­rung beflügeln soll.

Bereits seit 1999 sind elektronische Steu­er­er­klä­rungen möglich. Für das Steuerjahr 2019 wurden über die elektronischen Schnittstellen der Finanzverwaltung mehr als 28 Millionen Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rungen eingereicht. Damit werden die meisten Einkommensteuererklärungen elektronisch übermittelt – nicht zuletzt aufgrund der intensiven Hilfe durch Steuerberater oder Lohn­steu­er­hil­fe­ver­eine und mittels Steuersoftware, die viele Steuerpflichtige nutzen.

Elster umfasst mittlerweile eine ganze Reihe unterschiedlicher Steuerarten, Erklärungen, Anmeldungen, Anträge sowie Bescheide. Das System wird immer weiter ausgebaut.

Für Lohn- und Umsatzsteuer-Voranmeldungen ist die Übermittlung über Elster Pflicht. Grundsätzlich müssen Selbstständige und Unternehmer ihre Erklärungen auf elektronischem Weg ans Finanzamt übermitteln. Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre hingegen sind frei in ihrer Entscheidung. Sie dürfen grundsätzlich auch die Papierformulare ausfüllen und abgeben.

Tatsächlich aber wird die elektronische Steu­er­er­klä­rung bei den „normalen“ Steuerpflichtigen immer mehr zum Standard. Zu Recht: Denn die elektronische Steu­er­er­klä­rung ist in den meisten Fällen bequemer und weniger fehleranfällig als das Ausfüllen der Formulare des Finanzamts.

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Bei Elster füllen Steuerpflichtige faktisch Formulare digital aus. Das kann für Laien mitunter schwierig sein. Den meisten raten wir daher zum Kauf einer Steuersoftware. Sie ist in der Regel deutlich komfortabler und besser ausgestattet. Für rund 15 bis 40 Euro pro Jahr gibt es aktuelle Steuerprogramme, um die Steu­er­er­klä­rung am PC zu erstellen. Einfache Fälle können auch per App erledigt werden.

Die fertige Erklärung wird – über eine Elster-Schnittstelle – elektronisch direkt ans Finanzamt übermittelt. Vorteil ist, dass auch Laien sehr gut damit zurechtkommen. Schließlich bieten die Programme konkrete Ausfüllhilfen. Idealerweise baut sich die Steu­er­er­klä­rung nach den Nutzer-Eingaben im Hintergrund selbst auf. Der Steuerpflichtige muss also nicht wissen, in welche Zeile welche Angabe gehört.

Zusammengefasst bietet Dir eine elektronische Steu­er­er­klä­rung folgende weitere Vorteile:

  • Im Gegensatz zu den kostenlosen Angeboten des Fiskus bietet Dir eine professionelle Steuersoftware zahlreiche Tipps, um Steuern zu sparen.
  • Du kannst Vorjahresdaten aus Deiner letzten Steu­er­er­klä­rung übernehmen und sparst  so Zeit.
  • Plausibilitätsprüfungen verhindern falsche Eingaben.
  • Berechnungen geben Anhaltspunkte für finanzielle Auswirkungen.
  • Ein Bescheidprüfer ermittelt Abweichungen zwischen den Angaben in der Erklärung und den tatsächlich anerkannten Positionen und Werten im Steuerbescheid.

Elster-Formular und Mein Elster können nur einen Teil dieser Funktionen. Die aktuell empfehlenswerten käuflichen Steuerprogramme und Apps für einfache und komplexere Fälle erläutern wir im Ratgeber Steuersoftware.

Vier von fünf Erklärungen per Elster werden über kommerzielle Steuerprogramme erstellt. Dazu zählen neben der Steuersoftware für Selbsterklärer – also Steuerzahler, die ihre eigene Erklärung erstellen – auch professionelle Lösungen, beispielsweise von Datev und anderen Anbietern, die sich auf die steuerberatenden Berufe spezialisiert haben.

Solaranlage auf dem Dach führt zu unternehmerischen Einkünften

Auch Privatleute können recht schnell steuerliche Unternehmer sein – mit der Pflicht, zum Beispiel eine Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung mit gewerblichen Einkünften oder eine Umsatzsteuererklärung abzugeben und elektronisch zu übermitteln. Dies gilt etwa für Hauseigentümer, die eine Photovoltaik-Anlage haben und den selbst erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Die Vergütung dafür führt zu gewerblichen Einkünften. Allerdings kannst Du bei einer kleinen Anlage bei Deinem Finanzamt beantragen, dass Du damit langfristig keine Gewinne erzielen willst (sogenannte Liebhaberei) und hast dann keine steuerlichen Pflichten.

Soviel Hilfestellung wie die kommerziellen Programme bieten die kostenlosen Angebote der Finanzverwaltung nicht. Schließlich ist es nicht im Interesse des Fiskus, den Steuerzahler auf jede Steuersparmöglichkeit zu stoßen. Außerdem ist das Erstellen der Erklärung mit Elster-Formular für Menschen mit wenig Steuerformular-Erfahrung ein ganzes Stück schwieriger.

Elster-Formular und Mein Elster - Bis zur Steu­er­er­klä­rung 2019 bot die Finanzverwaltung zwei Wege an, um Elster zu nutzen: Du konntest Deine Erklärung über das Programm Elster-Formular oder webbasiert über „Mein Elster“, das frühere Elster-Online-Portal, abgeben.

Das Programm Elster-Formular existiert aber nur für das Betriebssystem Windows von Microsoft. Du musst es zunächst auf der Elster-Seite herunterladen und auf Deinem Computer installieren. Wähl aus dem Katalog die gewünschten Module. Den meisten Privatanwendern genügt die Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung für das entsprechende Jahr. Freiberufler müssen beispielsweise auch die Ein­nah­men­über­schuss­rech­nung herunterladen und ausfüllen.

Wichtig: Die Finanzverwaltung hat die Weiterentwicklung von Elster-Formular eingestellt. Du kannst das Programm letztmals für die Steu­er­er­klä­rung 2019 nutzen. Ab der Steu­er­er­klä­rung 2020 bietet die Finanzverwaltung ausschließlich Mein Elster für eine Online-Steuererklärung an.

Ab 2022 gibt es für Rentner und Pensionäre ohne weitere Einkünfte EinfachElster als kostenloses Programm.

Für die Grund­steu­er­er­klä­rung im Jahr 2022 gibt es in elf Bundesländern die Möglichkeit, neben Elster eine etwas einfachere kostenlose Programm-Variante zu nutzen.

Ende Juli 2017 ging die neue Elster-Homepage online. Sie ist dadurch ein ganzes Stück benutzerfreundlicher geworden. Bis dahin gab es neben elster.de das Elster-Online-Portal elsteronline.de. Nun wurden beide Websites zu einer zentralen Anlaufstelle unter www.elster.de vereint, die sich nun als Online-Finanzamt versteht.

Ein integriertes Portal - Die Funktionen des bisherigen Elster-Online-Portals sind jetzt unter „Mein Elster“ zusammengefasst. Wer dafür bereits registriert ist, kann sich weiterhin mit seinen alten Daten einloggen und die bisher genutzten Dienste weiternutzen.

Steu­er­er­klä­rung auf Tablet - Am augenfälligsten ist das modernere, übersichtlichere Design des Portals. Neu ist, dass Du die Zertifikatsdatei auf Dein Tablet und Smartphone übertragen und Mein Elster so auch mobil nutzen kannst. Am einfachsten geht das über die Elster-Smart-App. Du kannst mit der App einen QR-Code einscannen. Alternativ kannst Du die Zertifikatsdatei vom Computer über ein USB-Kabel auf das Handy übertragen und dann in die Elster-Smart-App importieren. Die Website verändert automatisch Form und Größe der dargestellten Inhalte – abhängig vom genutzten Gerät. Mit der Zertifikatsdatei auf Deinem mobilen Gerät kannst Du die Steu­er­er­klä­rung auch unterwegs bearbeiten.

Personalisierte Startseite - Als Nutzer von Mein Elster kannst Du nun eine individuelle Startseite erstellen, in der Du die benötigten Formulare und Funktionen viel leichter als bisher findest. Die bisher genutzten sind dort aufgelistet. Dafür musst Du Deine passende Benutzergruppe, zum Beispiel als Arbeitnehmer „Privatpersonen“, auswählen. Andere Benutzergruppen sind beispielsweise Unternehmer, Arbeitgeber oder Vereine.

Mails im Postfach bleiben erhalten - Nach dem Login bekommst Du auf Deiner personalisierten Startseite zudem auf einen Blick alle wichtigen Informationen zu Deinem Benutzerkonto und den vom Finanzamt empfangenen Mails. Die Nachrichten bleiben jetzt im Postfacharchiv und werden nicht mehr automatisch gelöscht.

Bessere Suche - Um das richtige Formular zu finden und zu verwenden, kannst Du jetzt Schlagwörter in einer Suchmaske eingeben.

Hilfetexte einfacher - Auch beim Ausfüllen der Steu­er­er­klä­rung gibt es einige Verbesserungen. Viele Nutzer setzen im Formular an einer Stelle einen Haken und wissen nicht, was sich hinter einem Fachbegriff verbirgt. Die Finanzverwaltung hat daher die Erläuterungstexte etwas kürzer und verständlicher formuliert – etwas weniger Amtsdeutsch.

Fehlerhinweise früher - Ein großes Ärgernis war bislang, dass erst kurz vor der Übermittlung der Steu­er­er­klä­rung Elster-Formular mit einer Liste über Fehler an den unterschiedlichsten Stellen in den Formularen informiert hat. Oft musste sich der Nutzer zeitaufwendig in die vermeintlich bereits abgearbeitete Steuerproblematik wieder hineindenken. Das Korrigieren soll nun weniger mühselig ausfallen, weil das Programm jetzt möglichst frühzeitig während der Bearbeitung auf falsche Angaben aufmerksam macht.

Berechnung - Nützlich ist zudem die neue automatische Summenberechnung. Positionen, die über mehrere Zeilen im Formular gehen, addiert das Programm. Dadurch behältst Du besser den Überblick.

Recherche nach Software - Falls Du Dich in einem ersten Schritt informieren möchtest, welche kommerzielle Steuersoftware für Dich infrage kommen, kannst Du über Elster suchen.

Wähle zunächst Dein Betriebssystem aus (Windows, Linux, Mac OS, iOS oder Android). Dann lege fest, welche Formulare Du benötigst (zum Beispiel Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung und Anlage EÜR). Nach Deiner Auswahl bekommst Du eine Trefferliste – aufgeteilt nach kostenlosen und kostenpflichtigen Steuerprogrammen beziehungsweise deren Anbietern. Zumindest für die erste Vorauswahl ist dies hilfreich.

Wenn Du nur das Programm Elster-Formular herunterladen möchtest, dann kannst Du dies direkt unter diesen Link tun. Du musst lediglich den Lizenzvertrag akzeptieren.

So sieht das Steuerprogramm Elster-Formular aus

Elster-Formular_Steuererklaerung_2016

Nach der Programminstallation startest Du das Elster-Formular mit einem Doppelklick auf das Symbol auf dem Desktop. Als Arbeitnehmer oder Rentner wählst Du „Privatperson“ aus und legst eine Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung an. Auf dem Bildschirm erscheint das jeweils ausgewählte Steuerformular. Daneben gibt es Erläuterungen. Du kannst Zeile für Zeile Deine Daten ins Formular eintragen und auch leicht korrigieren. Am besten ist es, wenn Du gleich zu Beginn das Formular auf Deiner Festplatte speicherst und während des Ausfüllens immer wieder zwischenspeicherst.

Über das Menü „Plausibilitätsprüfung“ kannst Du jederzeit kontrollieren, ob Angaben fehlen oder möglicherweise keinen Sinn ergeben. Angaben in Rot gekennzeichneten Felder musst Du zwingend korrigieren. Andernfalls kannst Du die Erklärung nicht abgeben. Bei grün markierten Feldern solltest Du die entsprechenden „Fehler/Hinweise“ lesen und gegebenenfalls Deine Eingaben anpassen.

Hast Du alle benötigten Anlagen passend ausgefüllt, kannst Du Deine Erklärung abgeben. Dazu gehst Du auf das Menü „Datenübermittlung“. Gib Deine E-Mail-Adresse an.

Ein Vorteil vom Elster-Formular ist, dass Du Dir den Bescheid elektronisch rückübermitteln lassen kannst. Etwaige Abweichungen zwischen Deinen Angaben und den genehmigten Abzugspositionen lassen sich so leichter erkennen.

Außerdem kannst Du Deinen elektronischen Bescheid über das Elster-Formular abholen. Rechtsverbindlich ist jedoch bislang nur der Steuerbescheid, den Du per Post erhältst.

Ganz ohne Papier geht es bei diesem Verfahren jedoch nicht. Du musst eine komprimierte Steu­er­er­klä­rung, die eine Telenummer enthält, ausdrucken, unterschreiben und ans Finanzamt schicken. Du kannst dann auch gleich Belege mit abgeben.

Das Programm bietet außerdem an, ein dazu passendes Begleitschreiben auszudrucken. Das ist aber nicht zwingend. Belege musst Du bei einer elektronischen Erklärung zunächst nicht ans Finanzamt schicken. Falls Dein Finanzbeamter welche sehen möchte, bekommst Du eine entsprechende Nachricht.

Du hast die Möglichkeit, das Elster-Formular ohne Authentifizierung zu nutzen. Du kannst aber auch die Option wählen, die Erklärung authentifiziert zu übermitteln. Authentifizierung bedeutet, dass das Finanzamt erkennen kann, dass Du zur Abgabe der Steu­er­er­klä­rung berechtigt bist. Dieses Verfahren ersetzt die eigenhändige Unterschrift.

Tipp: Du kannst statt der Formular-Ansicht den Interview-Modus wählen, wenn Du mehr Unterstützung beim Ausfüllen benötigst. Mit „Weiter“ und „Überspringen“ navigierst Du.

Um möglichst alle Vorteile einer elektronischen Steu­er­er­klä­rung nutzen zu können, solltest Du einmalig ein Benutzerkonto einrichten und Dich für Mein Elster registrieren. Dann stehen Dir nicht nur Formulare zur Verfügung, sondern eine Reihe weiterer elektronischer Leistungen der Finanzverwaltung wie der Belegabruf (Abruf von Bescheinigungen beziehungsweise Belegen, die dem Finanzamt bereits vorliegen) oder die Auskunft darüber, welche Daten auf Deiner elektronischen Lohnsteuerkarte (Elstam) eingetragen sind. Deshalb lohnt sich auf Dauer die Registrierung.

Du kannst unter Mein Elster unter anderem auch folgende Anträge elektronisch stellen: 

  • einen Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal eintragen lassen (Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung)
  • die Steuerklasse wechseln
  • Erklärung zum dauernden Getrenntleben 
  • Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft.

Nach dem Login in Mein Elster findest Du die Formulare über den Menüpunkt Formulare & Leistungen - Alle Formulare - Lohnsteuer-Arbeitnehmer.

Erstelle zuvor online ein Benutzerkonto und registriere Dich danach für Mein Elster. Mit der Authentifizierung bekommst Du eine Zertifikatsdatei. Zusammen mit einem Passwort weist Du damit gegenüber dem Finanzamt nach, dass Du die Steu­er­er­klä­rung elektronisch abgeben darfst – auch die Erklärung mit dem zusammenveranlagten Ehepartner. Falls Du beispielsweise einen nahen Verwandten bei der Steu­er­er­klä­rung unterstützen möchtest, dann kannst Du Dich auch für ihn berechtigen lassen.

Für die Authentifizierung gibt es mehrere Verfahren, wobei für die meisten die kostenlose Variante Elster-Basis genügt. Außerdem bietet das Portal die Alternativen „Elster-Spezial“ und „Elster-Plus“ an, die zwar mehr Datensicherheit bieten, dafür aber auch zwischen 45 und 150 Euro kosten. 

So sieht Mein Elster aus

Mein_Elster_2_Formulare_in_Arbeit

Im Folgenden die Schritt-für-Schritt-Anleitung, um sich für Mein Elster zu registrieren.

  1. Benutzerkonto anlegen - Zuerst legst Du auf www.elster.de ein Benutzerkonto an. Klicke auf der Startseite von Elster im oberen Bereich auf die entsprechende Fläche. Tipp: Mit dem neuen Personalausweis im Scheckkartenformat kannst Du Dich noch schneller für ein Konto registrieren.
  2. Persönliche Daten absenden - Rechts daneben kannst Du Dich für Mein Elster registrieren. Gib Deine persönlichen Daten ein. Für die meisten Steuerzahler ist die Login-Option Zertifikatsdatei völlig ausreichend. Wählen dieses als „persönliches Zertifikat“ aus. Trage einen frei wählbaren Namen für Dein Benutzerkonto ein, Deine E-Mail-Adresse, das Geburtsdatum, sowie die Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer und wähle eine Sicherheitsfrage aus. Schicke diese Daten ab.
  3. Den Brief oder die Mail für die Aktivierung abwarten - Anschließend erhältst Du per E-Mail und zusätzlich per Post Deine Aktivierungsdaten samt einem Initial-Passwort.
  4. Zertifikatsdatei herunterladen - Du gibst die Daten ein und erhältst dann Deine Zertifikatsdatei. Diese lädst Du herunter und speicherst sie auf Deinem Computer. Danach kannst Du Dich damit bei Mein Elster einloggen. Du hast anschließend die Möglichkeit, ein eigenes Passwort auswählen. Zusammen mit der drei Jahre lang gültigen Zertifikatsdatei funktioniert die Authentifizierung. Rund drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit erhältst Du eine Nachricht in Deinem Mailpostfach. Mit einem Klick kannst Du dann normalerweise Deine Zertifikatsdatei verlängern.
  5. Passwort und Zertifikat aufbewahren - Merke Dir unbedingt Dein Passwort. Speichere Dein Software-Zertifikat auf Deiner Festplatte und am besten zusätzlich auf einem USB-Stick oder einer externen Festplatte. Merke Dir den Speicherort, denn Du benötigst dieses Zertifikat bei jeder Anmeldung im Elster-Portal. Achtung: Bei einem Rechnerwechsel oder Änderung des Betriebssystems solltest Du Deine Zertifikatsdatei vom USB-Stick zurückholen.

Über Mein Elster kannst Du Steueranmeldungen (zum Beispiel die Umsatzsteuer-Voranmeldung) online abgeben und die Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung komplett elektronisch erstellen und übermitteln. Du musst nicht einmal ein Programm herunterladen, Du erstellst die Erklärung im Internetbrowser. Gut funktioniert das Erstellen einer Steu­er­er­klä­rung mit Chrome und Firefox. Auch Apple-Nutzer müssen einen dieser Standard-Browser nutzen, um alle Funktionen nutzen zu können. Mit Safari von Apple kommst Du nicht weit.

Als registrierter Nutzer kannst Du über Elster auch Einspruch gegen einen Bescheid einlegen. Das Formular „Einspruch“ findest Du unter dem Punkt „Meine Formulare“. Für die Begründung hast Du allerdings nur wenig Platz. Per Klick kannst Du dort auch die Aussetzung der Vollziehung beantragen.

Achtung: Dies solltest Du Dir jedoch gut überlegen. Besteht das Risiko, dass Du möglicherweise doch nicht Recht bekommst und Steuern nachzahlen musst, kann es passieren, dass Du zusätzlich auch noch Zinsen bezahlen musst.

Über das Elster-Portal kannst Du keine Klage vor einem Finanzgericht einlegen. Das persönliche elektronische Zertifikat genügt dafür nicht, hat das Finanzgericht Münster entschieden (Urteil vom 26. April 2017, Az. 7 K 2792/14 AO). Für eine elektronische Klageerhebung benötigst Du eine qualifizierte Signatur, alternativ kannst Du die auf Papier unterschriebene Klage einreichen.

Seit 2014 ist mit Elster-Online die „Vorausgefüllte Steu­er­er­klä­rung“ möglich. Offiziell heißt dieser Service Abruf von Bescheinigungen (zuvor: Belegabruf) – und dies ist auch der treffendere Begriff. Damit sparen sich Steuerpflichtige das Eintippen von Daten, die dem Finanzamt ohnehin elektronisch vorliegen. Bis Mitte März jeden Jahres liegen normalerweise alle benötigten Daten des Vorjahres vor.

Neben den Stammdaten wie Name, Adresse, Konfession und Steuernummer sind dies vor allem:

Geplant ist, dass immer mehr Daten elektronisch gemeldet werden und Dir dann zur Verfügung stehen.

Um diese Belege für Deine Steu­er­er­klä­rung abrufen zu können, benötigst Du einen Abrufcode. Anfordern kannst Du diesen nach folgenden Schritten.

  1. Login - Melde Dich auf Mein Elster mit Software-Zertifikat und Passwort an.

  2. Daten abrufen - Unter „Formulare und Leistungen“ kannst Du den „Belegabruf“ anfordern. Per Klick beantragst Du Deinen Abrufcode, der Dir per Post zugesandt wird. Mit dem Code rufst Du die beim Finanzamt hinterlegten Daten ab. Diese Belegabruf-Funktion ist unbefristet.

  3. Daten kontrollieren - Die Daten kannst Du in Deine Steu­er­er­klä­rung übernehmen. Kontrolliere die Angaben. Stelle falsche Zahlen fest, teile dies dem Finanzamt mit und gib die richtigen Daten in der Steu­er­er­klä­rung an.

  4. Persönliche Angaben vom Vorjahr übernehmen - Wenn Du Deine richtige Benutzergruppe (zum Beispiel „Privatpersonen“) ausgewählt hast, erhältst Du eine personalisierte Startseite. Alle Formulare, die Du benötigst, sind dort aufgelistet.

    Die Erklärung legst Du an, indem Du „Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht“ ansteuerst. Dann wählst Du das Bundesland aus und gibst Deine Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer ein. Vorteil für Elster-Nutzer: Du kannst alte Daten aus vorherigen Erklärungen übernehmen.

  5. Die Steuer erklären - Fülle alle erforderlichen Formulare aus. Das ist auf jeden Fall der Mantelbogen und für Arbeitnehmer die Anlage N, für viele zudem die Anlage Vorsorgeaufwand und die Anlage Kind. Riester-Sparer benötigen auch die Anlage AV.

  6. Steuerbelege anlegen - Gehe auf „Hauptvordruck“ und klicke auf „Belegdaten abrufen/übernehmen“. Dann erscheint eine Liste mit Steuerbelegen. Wähle diejenigen aus, die Du in Deine Erklärung übernehmen möchtest.

  7. Letzter Check - Vervollständige Deine Steu­er­er­klä­rung und prüfe alle Angaben. Schaue, ob Du Deine Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen vollständig eingetragen hast. Eventuell hattest Du auch Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen, eine Haushaltshilfe oder hast Handwerkerleistungen in Anspruch genommen?

    Im letzten Schritt übermittelst Du die Erklärung online. Sie gilt als abgegeben, sobald Du diese verschickt hast. Du bekommst eine Nachricht über die erfolgreiche Übermittlung samt Datum und Uhrzeit.

Bis die erste Registrierung im Elster-Online-Portal abgeschlossen ist, können Wochen vergehen. In der Regel sollte das aber binnen 14 Tage klappen. Langfristig sparst Du Dir damit Zeit.

Elster wird in den nächsten Jahren noch weiter ausgebaut. Der Weg zum komplett automatischen Steuerverfahren ist zumindest vom Gesetzgeber bereitet. Am 17. Juni 2016 hat der Bundesrat das „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“, auch Steuermodernisierungsgesetz genannt, verabschiedet. Seit 2017 wird es Zug um Zug in die Praxis umgesetzt. Es ist die größte Reform der Abgabenordnung seit 1977.

Von Jahr zu Jahr werden immer mehr Steu­er­er­klä­rungen automatisch verarbeitet. Falls Du willst, dass ein Finanzbeamter Deine Erklärung bearbeitet, kannst Du dies dementsprechend markieren.

Bereits jetzt kannst Du unter Mein Elster folgende Aufgaben beim Finanzamt elektronisch beantragen:

Nachdem Du Dich in Mein Elster eingeloggt hast, findest Du die Formulare über den Menüpunkt Formulare & Leistungen - Alle Formulare - Lohnsteuer-Arbeitnehmer.

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