Wo steht die erstattete kirchensteuer

Haben Sie 2021 Kirchensteuererstattungen erhalten, tragen Sie diese hier ein.

Erstattungen von Kirchensteuer, in der Regel aus der Steuererklärung des Vorjahres, werden mit der gezahlten Kirchensteuer im Jahr der Erstattung verrechnet. Eine Kirchensteuererstattung für das Jahr 2020, die in 2021 ausgezahlt wird, mindert folglich die Kirchensteuer, die im Jahr 2021 als Sonderausgabe abziehbar ist.

Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag Wolters Kluwer Deutschland GmbH

Nur Religionsgemeinschaften, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sind, dürfen Kirchensteuer erheben. Dazu gehören insbesondere die römisch-katholische Kirche, die evangelischen Landeskirchen, die altkatholische Kirche sowie die meisten israelitischen Religionsgesellschaften. Zahlungen an ausländische Religionsgemeinschaften im EU-/EWR-Raum werden berücksichtigt, wenn diese bei Ansässigkeit in Deutschland als Körperschaften des öffentlichen Rechts anzuerkennen wären (H 10.7 Kirchensteuern an Religionsgemeinschaften in EU-/EWR-Staaten EStH 2014; BMF-Schreiben vom 16.11.2010, BStBl. 2010 I S. 1311).

Die von Ihnen tatsächlich gezahlte Kirchensteuer ist in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Dazu zählt nicht nur die während des Jahres entrichtete Steuer, die Sie aus der Lohnsteuerbescheinigung bzw. Ihrem Vorauszahlungsbescheid entnehmen können, sondern auch die für das vergangene Jahr nachbezahlte (aufgrund von Steuerbescheiden für zurückliegende Jahre) oder für das nächste Jahr vorausbezahlte Kirchensteuer und die Kirchensteuer auf die Einkommensteuer bei individueller Besteuerung von Kapitalerträgen (die Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer ist nicht als Sonderausgaben absetzbar).

Das Gleiche gilt für das besondere Kirchgeld bei glaubensverschiedener Ehe, das in bestimmten Fällen anstelle der Kirchensteuer erhoben wird.

Wurde Ihnen im laufenden Jahr Kirchensteuer für vergangene Jahre erstattet, vor allem mit der Einkommensteuererstattung für das letzte Jahr, vermindert sich die abzugsfähige Kirchensteuer des laufenden Jahres um diesen Erstattungsbetrag. Sowohl den insgesamt gezahlten als auch den erstatteten Betrag geben Sie in der Steuererklärung im Mantelbogen Seite 2 gesondert an.

Ist die Erstattung höher als die von Ihnen gezahlte Kirchensteuer, trägt das Finanzamt den Erstattungsüberhang seit 2012 nicht mehr in das Jahr zurück, in dem die erstattete Kirchensteuer entrichtet wurde, und ändert den damaligen Steuerbescheid. Vielmehr wird jetzt der Überhang dem Gesamtbetrag der Einkünfte des Erstattungsjahres hinzugerechnet und damit versteuert (§ 10 Abs. 4b EStG).

Müssen Sie für das Vorjahr Kirchensteuer nachzahlen und wirkt sich die Nachzahlung im Zahlungsjahr wegen zu geringer Einkünfte steuerlich nicht aus, ist ein Rücktrag nicht möglich (FG Nürnberg vom 22.11.2007, VI 246/2006, EFG 2008 S. 520).

Nachzahlungszinsen können erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres erhoben werden, in dem der Steuerbescheid für das Erstattungsjahr ergangen ist (Verfügung der OFD Karlsruhe vom 5.3.2010, DStR 2010 S. 701).

Der BFH muss noch entscheiden, ob ein Erbe Nachzahlungen für die Kirchensteuer des Erblassers bei sich als Sonderausgaben absetzten kann (Az. X R 43/13).

Sind Sie Mitglied einer Religionsgemeinschaft, die mindestens in einem Bundesland als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist, aber während des ganzen Jahres keine Kirchensteuer erhebt – dazu gehören z.B. die Neuapostolische Kirche, die evangelisch-freikirchlichen Gemeinden, die Griechisch-Orthodoxe Metropolie, die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche, die Bischöfliche Methodistenkirche, die Heilsarmee, die Zeugen Jehovas und die Ahmadiyya Muslim Jamaat –, können Sie Ihre freiwilligen Beiträge wie Kirchensteuer absetzen. Dazu müssen Sie eine Empfangsbestätigung der Religionsgemeinschaft vorlegen.

Der Abzug ist zulässig bis in Höhe der sonst üblichen Kirchensteuer von 8 bzw. 9 % der festgesetzten Einkommensteuer, und zwar auf das um die Kirchenbeiträge verminderte zu versteuernde Einkommen unter Abzug etwaiger Freibeträge für Kinder (H 10.7 Beiträge an Religionsgemeinschaften EStH 2014). Bei unterschiedlichen Kirchensteuersätzen im betreffenden Bundesland ist der höchste Steuersatz maßgeblich. Kein Abzug ist möglich, wenn Sie gleichzeitig als Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft zur Zahlung von Kirchensteuer verpflichtet sind.

Den übersteigenden, nicht als Sonderausgaben absetzbaren Betrag können Sie als Spenden für kirchliche Zwecke ansetzen.

Ist die Religionsgemeinschaft in keinem Bundesland als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt, sind freiwillige Zahlungen weder wie Kirchensteuer noch als Spenden für kirchliche Zwecke abziehbar. Sie können diese aber als Spenden für religiöse Zwecke im Rahmen der Sonderausgaben geltend machen, wenn die Religionsgemeinschaft vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt worden ist. Das gilt beispielsweise für die altbuddhistische Gemeinde. Die Scientology-Church ist keine Religionsgemeinschaft.

Hallo,

ich mache gerade meine Einkommens-Steuer-Erklärung mit dem ELSTER-Programm.

in Zeile 46 wird gefragt wieviel Kirchensteuer ich in 2010 bezahlt habe. (45€)

...Und wieviel ich 2010 erstattet bekommen habe - wie bekomm ich das denn raus?

ich weiss ich habe in 2009 30€ Kirchensteuer bezahlt und ich kenne den gesamt-Betrag den ich in 2010 erstattet bekommen habe; aber nicht die Beträge der einzelnen Posten.

...wird die Kirchensteuer (wenn sie denn erstattet wird) vollständig erstattet?

in dem Fall könnte ich ja die gesammten 30 gezahlten € des Jahres 2009 als in 2010 erstattet eintragen... oder?

vielen Dank für eure Hilfe!

Liebe Grüße

JGN1988

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Wo steht die erstattete kirchensteuer

Topnutzer im Thema Steuererklärung

Wenn das Finanzamt über den Einkommensteuerbescheid Kirchensteuer erstattet hat, dann sollte der Einzelbetrag aus dem Bescheid ersichtlich sein. Normalerweise steht das doch ganz am Anfang (festgesetzt, bereits geleistet, zuviel entrichtet = Erstattung - und das für ESt/Soli/KiSt einzeln).

Wo steht die erstattete kirchensteuer

Topnutzer im Thema Steuererklärung

Entweder schaust du auf deinem letzten Einkommensteuerbescheid, sofern das FA die Kirchensteuer festsetzt (überall außer Bayern), oder auf deinem letzten Kirchensteuerbescheid, WANN die Zahlung erstattet wurde (sofern Bayern). Kirchensteuererstattungen werden von den Zahlungen in dem Jahr abgezogen, wo man sie erhalten hat. Sprich: Kirchensteuererstattung 2008 am 10.07.2010: In der Steuererklärung 2010 abziehen. Solltest du es dennnoch nicht rausbekommen, trage einfach nichts ein, da das FA die Zahlen sowieso vorliegen hat, sei es durch sich selbst, oder das Kirchensteueramt.

Was hat es mit der "erstatteten Kirchensteuer" auf sich?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu meiner Steuererklärung, die mir ein Steuerberater angefertigt hat.

Ich bin im Laufe des Jahres 2014 aus der Kirche ausgetreten. Nun taucht aber in meiner Steuererklärung von 2016 unter "sonstige Sonderausgaben" nach wie vor auf, dass ich Kirchensteuer gezahlt hätte. Dadrunter steht dann noch der Begriff "erstattete Kirchensteuer", ein fast identischer Betrag.

Kann mir jemand kurz und bündig erklären, ob ich fälschlicherweise noch Kirchensteuern bezahlt habe (z. B. weil ich vergessen habe, irgendwo meinen Austritt kundzutun) oder ist das irgendeine formale Altlast, die da selbst noch 1,5 Jahre nach Austritt auftaucht, aber mich finanziell nicht mehr belastet?

Heißt "erstattet", dass ich zwar gezahlt, aber dann wieder zurückbekommen habe?

Bitte gerne idiotensicher formulieren, ich habe von Steuern kaum Ahnung. :)

Danke!!

Wo steht die erstattete kirchensteuer