Inzidenz unter 50 bw was ist erlaubt

Angesichts sinkender Corona-Zahlen will Baden-Württemberg die Auflagen in Regionen mit einer Inzidenz von unter 10 demnächst deutlich lockern. Wie die Deutsche Presse-Agentur am Freitag aus Regierungskreisen in Stuttgart erfuhr, soll die neue Corona-Verordnung mit einem Vier-Stufen-Modell am 28. Juni in Kraft treten. Was erlaubt ist, richtet sich nach den Inzidenzen: Stufe vier gilt bei einer Inzidenz von 100 bis 50, Stufe drei von 50 bis 35, Stufe zwei von 35 bis 10 und Stufe eins für alle Kreise mit einer Inzidenz unter 10.

In Regionen, in denen weniger als 10 Ansteckungen pro 100.000 Einwohner in einer Woche registriert werden, soll es viele Erleichterungen für den öffentlichen Raum, für öffentliche Veranstaltungen sowie für Gastronomie, Kultur, Sport und den Handel geben.

Zuletzt waren die Corona-Zahlen deutlich gesunken, in knapp einem Viertel der 44 Stadt- und Landkreise im Südwesten lag die Inzidenz unter 10. Bis auf den Stadtkreis Heilbronn lagen alle unter dem Grenzwert 35.

Mit dem Stufenmodell will die grün-schwarze Landesregierung die Regeln deutlich vereinfachen. Der Entwurf für die neue Verordnung kommt aus dem Gesundheitsministerium und soll Ende kommender Woche beschlossen werden.

Wie die Lockerungen im Einzelnen aussehen, muss in der Regierung noch diskutiert werden. Es wird aber damit gerechnet, dass sich bei einer Inzidenz von unter 10 wieder mehr Menschen aus mehr Haushalten treffen dürfen. Bisher gilt, dass sich in Kreisen mit einer Inzidenz unter 50 bis zu zehn Menschen aus drei Haushalten treffen dürfen.

Delta-Variante weiter auf dem Vormarsch

Derweil breitet sich die besonders ansteckende Delta-Variante des Coronavirus in Baden-Württemberg weiter aus. In den vergangenen zwei Wochen habe ihr Anteil an den besorgniserregenden Varianten bei 4,62 Prozent gelegen, sagte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums in Stuttgart. In den 14 Tagen zuvor waren es noch 1,89 Prozent. Bei 13 Prozent dieser Fälle handele es sich um Reiserückkehrer. Der Präsident des Robert Koch-Instituts Lothar Wieler warnte, durch die zunächst in Indien entdeckte ansteckendere Variante könnte sich das Virus wieder verbreiten.

Die Ministeriumssprecherin in Stuttgart sagte: „Deshalb gilt es umso mehr, Tempo beim Impfen zu machen und die AHA-Regeln entsprechend der Inzidenz weiter zu beachten.“ Die Infektionszahlen im Südwesten gingen zwar weiter zurück, dennoch befinde sich das Land noch immer mitten in der Corona-Pandemie.

Weiterer Anstieg der Infektionszahlen soll verhindert werden

„Es gilt jetzt unbedingt zu verhindern, dass es aufgrund der weitreichenden Öffnungen und der bevorstehenden Urlaubszeit wieder zu einem Anstieg der Infektionszahlen kommt und wir unseren bisherigen Erfolg gefährden.“

Der Sprecherin verwies darauf, dass sowohl in der Corona-Verordnung Schule, die die Maskenpflicht an Schulen regele, als auch in der allgemeinen Verordnung des Landes „Sicherheitsstopps“ eingebaut seien. „Wenn – etwa wegen der Ausbreitung der Varianten – die Inzidenzen steigen, dann greifen sehr rasch die entsprechenden Maßnahmen, und Öffnungen werden zurückgenommen.“

Und bei Inzidenzen über 100 greife dann auch die Bundesnotbremse. Die Maske an Schulen beispielsweise müsse wieder getragen werden, wenn die Inzidenzen über 35 (Maske in Klassenzimmern) oder über 50 (Maske auf dem Schulhof) stiegen.

Beim Impfen geht es voran: Knapp die Hälfte der Baden-Württemberger hat inzwischen mindestens eine Impfung gegen das Coronavirus erhalten. Auch Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) sagte, Tempo beim Impfen sei gerade jetzt wichtig, da sich die Delta-Variante zunehmend ausbreite.

Jeder soll ein Impfangebot bekommen

„Unser Ziel ist weiterhin, bis Ende des Sommers allen impfberechtigten Menschen in Baden-Württemberg ein Impfangebot zu machen.“ Dies sei mit den bisher von Herstellern und Bund angekündigten Liefermengen auch möglich.

In Baden-Württemberg sind bisher mehr als 8,5 Millionen Impfungen verabreicht worden. Dazu trugen die Impfzentren mit rund 3,5 Millionen Erst- und mehr als 2,1 Millionen Zweitimpfungen den bisher größten Teil bei. Bei den Arztpraxen gab es bislang über 1,8 Millionen Erst- und mehr als 950 000 Zweitimpfungen, übrige Impfungen wurden von Betriebsärzten vorgenommen. (dpa)

In der Landeshauptstadt liegt die 7-Tage-Inzidenz am Mittwoch, 2. Juni, nach offiziellen Angaben des Robert-Koch-Instituts bei 43,2 und damit seit fünf Tagen in Folge unter 50. Nach der aktuell geltenden Corona-Verordnung des Landes sind daher ab Donnerstag, 3. Juni, weitere Lockerungen möglich.

Ab Donnerstag, 3. Juni, sind weitere Lockerungen in Stuttgart möglich. (Archivbild)

Die Lockerungen erlauben Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit zehn Person aus bis zu drei Haushalten. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt, auch nicht mitgezählt werden Geimpfte und Genesene mit entsprechenden Nachweisen.

Im Einzelhandel sind weitere Öffnungen mit folgenden Auflagen möglich: Der gesamte Einzelhandel darf öffnen. Die Click-and-Meet-Regelung fällt weg, ebenso die Testpflicht für Kundinnen und Kunden. Geschäfte mit weniger als zehn Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen maximal einen Kunden empfangen, Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern einen Kunden pro zehn Quadratmetern Verkaufsfläche. Für die darüber hinausgehende Fläche ist ein Kunde pro 20 Quadratmeter zulässig (der Lebensmitteleinzelhandel ist davon ausgenommen). Es gilt weiterhin eine Maskenpflicht in und vor den Geschäften und auf den Parkplätzen. Besondere Verkaufsaktionen, die einen verstärkten Zustrom von Menschenmengen erwarten lassen, sind nicht erlaubt.

Für Archive, Büchereien und Bibliotheken, zoologische und botanische Gärten, Galerien, Gedenkstätten und Museen entfällt die Anmeldepflicht sowie die Personenbeschränkung und die Maskenpflicht im Freien. Im Innenbereich muss aber weiterhin Maske getragen werden. Außerdem müssen die Einrichtungen nach wie vor ein Hygienekonzept vorhalten und die Kontaktdaten der Besucher aufnehmen.

HINWEIS: Die Wilhelma als Landesbetrieb wird nicht alle Auflagen ab 3. Juni ersatzlos streichen. Sie strebt Lockerungen in verantwortungsvollen Schritten an. Deren Abstufung ist aktuell in Planung. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen weiter. Generell gilt: Bitte informieren Sie sich vorab bei den jeweiligen Institutionen über die aktuellen Regelungen.

Corona-Ampel mit drei Warnstufen, 3G-, 2G-Optionsmodell oder auch 2G+-Regeln: Hier erfährst du, was das alles bedeutet und was gerade in deiner Region in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gilt.

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen schwankt weiterhin und viele fragen sich jetzt, wie das mit den Corona-Regeln in den nächsten Wochen weitergehen soll. Ein paar allgemeine Informationen für den Herbst sind schon länger bekannt:

  • Seit dem 11. Oktober gibt es für Ungeimpfte keine kostenlosen Corona-Tests mehr.
  • Der medizinische Mund-Nasen-Schutz bleibt in Geschäften, in Bussen und Bahnen weiterhin Pflicht. In den Schulen in Baden-Württemberg entfällt hingegen die Maskenpflicht am Platz seit dem 18. Oktober.

Welche Regeln speziell in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gelten, erfährst du in den folgenden Abschnitten. Wenn dich ein Thema oder ein Bundesland besonders interessiert, kannst du zum passenden Abschnitt springen, indem du hier auf das entsprechende Thema klickst:

Neues Corona-Warnsystem in RLP: Was bedeutet das?

Ich bin geimpft/genesen: Welche Corona-Regeln gelten in RLP für mich?

Ich bin nicht geimpft und nicht genesen: Welche Corona-Regeln gelten in RLP für mich?

Neues Corona-Warnsystem in Baden-Württemberg: Was bedeutet das?

"Grundstufe", "2G-Optionsmodell", "Warnstufe" und "Alarmstufe" in Baden-Württemberg: Mit diesen Einschränkungen müssen Ungeimpfte rechnen

Neues Corona-Warnsystem in RLP: Was bedeutet das?

Seit dem 12. September gilt in Rheinland-Pfalz eine neue Corona-Verordnung. Ein wichtiger Punkt dabei: Es soll keinen weiteren Lockdown mehr geben. Geschäfte, Restaurants, Hotels, Kinos und Co. sollen geöffnet bleiben und auch Personen, die nicht geimpft sind, sollen weiterhin die Möglichkeit haben, diese Angebote zu nutzen, indem sie statt eines Impfzertifikats oder eines Nachweises über ihre Genesung einfach ein aktuelles negatives Testergebnis vorzeigen.

Steigt die Inzidenz, gibt es aber Zulassungsbeschränkungen für nicht-immunisierte Menschen. Dann dürfen insgesamt weniger Personen ohne Schutz an Veranstaltungen und Co. teilnehmen. Es wird hier von einer "2G+"-Regel gesprochen.

Außerdem gibt es neue Kriterien, die bestimmen, welche Regeln wann gelten. Vorher war dafür nur die Sieben-Tage-Inzidenz entscheidend, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Jetzt kommen zwei neue Werte dazu: die "Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz" und der "Anteil an Intensivbetten".

Diese drei Werte entscheiden, welche Warnstufe gerade in deiner Region gilt. Zu Beginn der neuen Corona-Verordnung gilt erst mal automatisch Warnstufe 1, das bedeutet: Inzidenz bis 100, maximal 5 Krankenhausfälle pro 100.000 Einwohner, maximal 6% der Intensivbetten sind belegt. Wenn mindestens zwei dieser Werte in einem Landkreis oder einer Stadt an drei aufeinander folgenden Werktagen überschritten werden, gilt Warnstufe 2.

Warnstufe 2 bedeutet: Die Inzidenz liegt zwischen 100 und 200, es gibt 5 bis 10 Krankenhausfälle aufgrund des Virus, 6-12% der Intensivbetten sind belegt. Werden auch hiervon mindestens zwei Werte in einem Landkreis oder einer Stadt an drei aufeinander folgenden Werktagen überschritten, gilt Warnstufe 3.

Die Inzidenz liegt bei Warnstufe 3 über 200, es gibt mehr als 10 Covid-Krankenhausfälle und über 12% der Intensivbetten sind belegt.

Wenn drei Tage hintereinander nur einer dieser Grenzwerte oder vielleicht sogar gar keiner mehr überschritten wird, gilt zwei Tage später wieder die niedrigere Warnstufe. In dem Fall würde der Landkreis oder die Stadt also von Warnstufe 3 auf 2 oder von 2 auf 1 springen.

Welche Regeln in den einzelnen Warnstufen gelten, erklären wir dir weiter unten. Erst mal eine kleine Hilfe, wie du dir das übersichtlich abspeichern kannst:

"Corona-Ampel": Warnstufen in Rheinland-Pfalz

Das klingt alles zuerst mal sehr kompliziert, vielleicht kann dir diese Grafik aber dabei helfen, das besser einzuordnen (klicke einfach auf den kleinen Pfeil im Bild, um zur Übersicht zu kommen).

Nachdem wir die neuen Warnstufen und Werte geklärt haben, ist jetzt natürlich wichtig zu wissen, welche Regeln hinter dieser neuen Einstufung stecken.

Corona in RLP: Diese Regeln gelten seit 12. September

In den folgenden Abschnitten werden immer wieder die Begriffe „immunisierte Personen“ und „nicht-immunisierte Personen“ auftauchen. Als „immunisiert“ gelten Menschen, die vollständig geimpft, genesen oder jünger als 12 Jahre sind und sich deshalb noch nicht impfen lassen konnten. Als „nicht-immunisiert“ gelten Menschen, die weder geimpft noch genesen und älter als 12 Jahre sind.

Ich bin geimpft/genesen: Welche Corona-Regeln gelten in RLP für mich?

Wer geimpft, genesen oder jünger als 12 Jahre ist, ist in seinem Privatleben von diesen Schwankungen zwischen den einzelnen Warnstufen erst mal relativ wenig betroffen.

Das sind die wichtigsten Punkte dazu:

  • Private Treffen: Es gibt keine Obergrenze, wie viele "immunisierte Personen" sich treffen dürfen.
  • Gastronomie: Der Innen- und Außenbereich kann genutzt werden. Es ist nur ein Impf- oder Genesenen-Nachweis notwendig.
  • Veranstaltungen: Es gibt eine Begrenzung, wie viele nicht-immunisierte Personen bei einer Veranstaltung dabei sein dürfen, aber keine Begrenzung, wie viele immunisierte Personen zugelassen werden. Aber: Es gelten weiterhin Abstandsregeln, Maskenpflicht und die Kontaktdaten müssen erfasst werden. Außerdem sind bei Veranstaltungen im Freien ohne feste Plätze maximal 25.000 Menschen zugelassen.
  • Einkaufen: Es wird eine Person pro 5 Quadratmeter Verkaufsfläche zugelassen, sonst ändert sich nichts.

In allen anderen Innenbereichen, bei sogenannten "körpernahen Dienstleistungen", in Hotels und Co., aber auch in Freizeiteinrichtungen, Zoos oder Museen gilt wie bisher: Nachweis vorzeigen, dass man geimpft oder genesen ist - dann gibt es auch hier aktuell keine weiteren Einschränkungen.

Ich bin nicht geimpft und nicht genesen: Welche Corona-Regeln gelten in RLP für mich?

Ungeimpfte über 12 Jahre, die nicht genesen sind, brauchen für einige Bereiche einen Test oder müssen mit Einschränkungen rechnen.

Die wichtigsten Punkte sind:

  • Private Treffen: Bei Warnstufe 1 dürfen sich maximal 25 Personen treffen, bei Warnstufe 2 maximal zehn und bei Warnstufe 3 maximal fünf. Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren werden jeweils nicht mitgezählt.
  • Gastronomie: Im Innenbereich ist ein Test notwendig, egal, welche der drei Warnstufen gerade gilt. Wenn nicht mehr als 25 nicht-immunisierte Personen anwesend sind, entfallen die Abstandsregeln und die Maskenpflicht. Bei Warnstufe 2 gilt das für maximal 10 Nicht-Immunisierte und bei Warnstufe 3 für fünf.
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen: Bei Warnstufe 1 dürfen maximal 250 Nicht-Immunisierte an einer Veranstaltung in einem geschlossenen Raum teilnehmen, bei Warnstufe 2 sind es noch 100 und bei Warnstufe 3 sind es 50. Geimpfte und Genesene werden nicht dazugerechnet. Sie dürfen zusätzlich auch an der Veranstaltung teilnehmen.
  • Veranstaltungen im Freien: Bei Warnstufe 1 dürfen maximal 1000 Nicht-Immunisierte an einer Veranstaltung im Freien mit festen Sitzplätzen teilnehmen, bei Warnstufe 2 sind es noch 400, bei Warnstufe 3 sind es 200. Gibt es keine festen Sitzplätze dürfen es bei Warnstufe 1 maximal 500 nicht-immunisierte Menschen sein, bei Warnstufe 2 maximal 200 und bei Warnstufe 3 maximal 100. Geimpfte und Genesene werden auch hier nicht mitgerechnet.
  • Sport: Sowohl drinnen als auch draußen sind bei Warnstufe 1 maximal 25 nicht-immunisierte Personen erlaubt. Das gilt sowohl für den Wettkampf, als auch das Training. Bei Warnstufe 2 sind es maximal 10 Personen, bei Warnstufe 3 sind es noch 5. Im Innenbereich und in Schwimmbädern gibt es zusätzlich eine Testpflicht.
  • Einkaufen: Es wird eine Person pro 5 Quadratmeter Verkaufsfläche zugelassen, sonst ändert sich nichts.
  • "Körpernahe Dienstleistungen": Es gilt bei allen Warnstufen die Testpflicht.
  • Hotels und Co.: Es gilt die Testpflicht bei Anreise, alle 72 Stunden muss ein weiterer Test folgen.
  • Freizeiteinrichtungen, Zoos, Museen und Co.: Es gilt für nicht-immunisierte Personen eine Testpflicht.

Du hast noch eine Frage zu einem ganz konkreten Bereich, der hier noch nicht erklärt wurde? Dann kann dir diese Übersicht vom Land Rheinland-Pfalz vielleicht weiterhelfen:

Neue Corona-Regeln und 2G-Optionsmodell in BW: Mit diesen Einschränkungen müssen Ungeimpfte rechnen

Schon seit September ist die Sieben-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg nicht mehr alleine entscheidend. Es wird stattdessen mit "Warnstufen" und "Alarmstufen" gearbeitet, die von der Zahl der Krankenhausfälle aufgrund einer Corona-Erkrankung und der Zahl der belegten Intensivbetten abhängen.

Seit Freitag, den 15. Oktober, gilt in Baden-Württemberg aber eine neue, überarbeitete Corona-Verordnung.

"Grundstufe" mit 2G-Optionsmodell, "Warnstufe" und "Alarmstufe": Das soll jetzt in Baden-Württemberg gelten

In der "Grundstufe" (oder auch: "Basisstufe") gelten eigentlich die gleichen Regeln wie die letzten Wochen. Das heißt unter anderem: 3G-Regel in Innenräumen und bei Veranstaltungen.

Das bedeutet: In den meisten Bereichen des öffentlichen Lebens, die sich in Innenräumen abspielen, kannst du nur noch geimpft, genesen oder getestet am Start sein. In Clubs und Diskotheken muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der maximal 48 Stunden alt sein darf.

Ausnahme dabei: Religiöse Veranstaltungen sind von der Testpflicht ausgenommen.

Neu ist seit dem 15. Oktober das 2G-Optionsmodell in der "Basisstufe": Wenn sich Veranstalter freiwillig dafür entscheiden und das auch durch einen Aushang kennzeichnen, haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt, Getestete nicht mehr. Dafür fallen beim 2G-Modell Maskenpflicht und Abstandsregeln weg, nur Beschäftigte müssen weiterhin Maske tragen. Bei diesem Modell fällt außerdem die Personenbegrenzung weg, wodurch auch Großveranstaltungen wieder drin sind und Konzerte erleichtert werden sollen.

Die "Warnstufe" soll laut dem Land dann gelten, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz - also die Zahl der Covid-Krankenhausfälle pro 100.000 Einwohner - die Zahl von 8,0 überschreitet oder wenn mehr als 250 Corona-Fälle auf den Intensivstationen behandelt werden müssen. In dieser Stufe ist von einer PCR-Test-Regelung für Ungeimpfte die Rede. Das heißt, für Restaurant, Kino und Co. reicht dann kein Antigen-Test mehr, dafür aber der Nachweis über einen negativen PCR-Test. Die nächste Stufe wird laut Landesgesundheitsminister Manfred Lucha immer dann erreicht, wenn die Grenzwerte fünf Werktage hintereinander überschritten wurden.

Die "Alarmstufe" soll gelten, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz bei 12,0 oder darüber liegt oder mehr 390 Corona-Fälle auf den Intensivstationen behandelt werden müssen. Dann soll eine 2G-Regelung ("geimpft oder genesen“) gelten. Ins Restaurant, Kino und Co. dürfen dann nur noch Geimpfte und Genesene. Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene müssen dann in Hotels alle drei Tage einen negativen PCR-Test vorlegen.

Im Einzelhandel soll in Zukunf bei der "Alarmstufe" die 3G-Regel gelten: Wer shoppen möchte und weder geimpft, noch genesen ist, braucht dann einen negativen Corona-Schnelltest. Außerdem gibt es dann Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt darf sich mit einer weiteren Person treffen - Geimpfte, Genesene, Kinder und Jugendliche unter 17 Jahren und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen oder aufgrund der Stiko-Empfehlung nicht impfen lassen können, werden nicht mitgezählt.

Verschärfte Testpflicht für Beschäftigte mit Kundenkontakt

Es gibt seit dem 15. Oktober außerdem eine verschärfte Testpflicht für Menschen, die bei ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Unternehmens haben. Als Beispiele werden Kund*innen, Lieferant*innen, externe Mitarbeitende, Klient*innen, Kinder, die betreut werden usw. genannt. Wer nicht geimpft und nicht genesen ist, muss sich dementsprechend zwei Mal pro Woche testen lassen. Bisher hat das in der "Warnstufe" und der "Alarmstufe" gegolten, seit dem 15. Oktober gilt das auch in der "Basisstufe".

Diese Regeln sind seit dem 15. Oktober außerdem neu in BW

Neu festgelegt wurde außerdem, dass die Kontakterfassung in Zukunft auch über die Corona-Warnapp und ähnliche Apps laufen darf. Seit dem 18. Oktober entfällt außerdem die Maskenpflicht am Platz in den Schulen in Baden-Württemberg. Auf den Gängen und wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, muss die Maske jedoch wieder aufgesetzt werden.

Tests, die vor Ort bei einem Veranstalter, Dienstleister oder ähnlichem durchgeführt werden, sind nur für diese eine Einrichtung gültig.

Wie hoch ist die Inzidenz in meiner Region in BW oder RLP gerade?

Das kannst du hier checken: