Wo kann ich schlagringe kaufen

Dass Schlagringe gefährlich sind dürfte den meisten einleuchten, aber kann ich dennoch einen Schlagring in Deutschland legal kaufen und besitzen? Oder ist der Kauf und Besitz eines Schlagrings sogar strafbar? Welche Strafe droht dann, wenn ich mit einem Schlagring erwischt werde? Auf all diese und weitere Fragen finden Sie in unserem Artikel eine Antwort. Dabei gehen wir auch auf die Fragen ein, ob man für einen Schlagring einen Waffenschein braucht und ob ein Schlagring zur Selbstverteidigung erlaubt ist.

Was zählt als Schlagring?

Als Schlagring zählen Gegenstände, die als Handwaffe für die Funktion der „Schlagverstärkung“ und damit zum Hervorrufen von Verletzungen des Gegners gebaut sind. Der klassische Schlagring besteht aus hartem Material wie Metall und weist vier Löcher für die Finger der Faust, also Zeige-, Mittel-, Ringfinger und kleinen Finger auf. Damit verbunden ist ein Griff, der bei Benutzung in der Handinnenfläche liegt.

Schlagringe existieren aber auch in zahlreichen weiteren Varianten. So gibt es auch 2-Finger-Schlagringe, bei denen nur der Mittelfinger und der Ringfinger durch zwei vorgefertigte Grifflöcher gesteckt werden. Auch ein Schlagring mit Messer (kann meist eingeklappt werden), mit Klinge oder mit Kette, ein Schlagring mit Spitzen bzw. Schlagring mit Stacheln und ein Schlagring in verschiedenen Maßen bzw. Farben, egal ob Schwarz, Gold oder Pink zählt zu den Schlagringen.

Wo kann ich schlagringe kaufen
Ein Schlagring sieht auf den ersten Blick oft harmlos aus, allerdings birgt er eine erhebliche Gefahr für schwere Verletzungen.

Nein, denn ein Schlagring fällt in Deutschland unter das Waffengesetz. In der Anlage 2 des deutschen Waffengesetzes (WaffG) ist eine Waffenliste aufgeführt. In deren Abschnitt 1 („Verbotene Waffen“) sind Schlagringe unter Nr. 1.3.2 als dritte Variante aufgeführt. Ein Schlagring ist somit in Deutschland nach dem Waffengesetz nicht legal, sondern verboten.

Nein, denn wie bereits erwähnt handelt es sich bei einem Schlagring um eine in Deutschland nach dem Waffengesetz verbotene Waffe. Aus § 1 Abs. 3 WaffG i.V.m. § 2 Abs. 3 WaffG ergibt sich, dass unter das Verbot von Schlagringen sowohl der Kauf als auch der Besitz fällt. Denn in § 1 Abs. 3 WaffG steht geschrieben: „Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt […]“. In § 2 Abs. 3 WaffG heißt es weiter: „Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, ist verboten.“

Eben dort in Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG ist ein Schlagring als verbotene Waffe genannt und somit auch der Umgang damit in Form von Kaufen und Besitzen in Deutschland nicht erlaubt. Auch eine Legitimation des Kaufs oder Besitzes von Schlagringen durch einen Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte sieht das Gesetz nicht vor.

Was passiert, wenn man einen Schlagring bestellt?

Wenn Sie in Deutschland einen echten Schlagring bestellen und die zuständigen Behörden hiervon Kenntnis erlangen, dann wird die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des illegalen Umgangs mit einer verbotenen Waffe gegen Sie einleiten. Das Bestellen eines Schlagrings stellt einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar (vgl. § 1 Abs. 3 WaffG i.V.m. § 2 Abs. 3 WaffG), wobei es sich nicht nur um eine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern sogar um eine Straftat handelt, bei der Ihnen schlimmstenfalls sogar eine Freiheitsstrafe droht (vgl. § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG).

Im Übrigen macht es keinen Unterschied, ob Sie einen Schlagring in Deutschland persönlich, per Telefon oder über das Internet bestellen. Das gilt auch, wenn Sie einen Schlagring im Ausland online kaufen oder einen Schlagring selbst nach Deutschland einführen, denn alle Handlungen sind nach dem Waffengesetz gleichermaßen strafbar. Insbesondere wenn Sie einen Schlagring aus dem Ausland nach Deutschland einführen wollen und Sie vom Zoll erwischt werden, wird der Zoll den Schlagring beschlagnahmen und unmittelbar ein Ermittlungsverfahren gegen Sie einleiten.

Warum sind Schlagringe in Deutschland verboten?

Schlagringen verstärken die Wirkung eines Schlages durch eine Erhöhung der Schlagkraft bzw. des Verletzungsrisikos beim Aufprall des Schlages auf den Gegner. Ein Schlagring hat somit ein erhebliches erhebliches Potenzial für eine schwere Verletzung bis hin zum Tod. Da Schlagringe oft unauffällig und leicht transportiert werden können, stellen Sie in kriminellen Szenen eine beliebte Waffe dar. Um dem genannten Gefahrenpotenzial vorzubeugen und Verstößen gegen das Verbot einen effektiv begegnen zu können, hat der Gesetzgeber Schlagringe nicht nur verboten, sondern Verstöße auch als Straftat und nicht als bloße Ordnungswidrigkeit normiert.

Welche Strafe droht bei Kauf oder Besitz eines Schlagrings?

§ 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG sieht für den Kauf oder Besitz eines Schlagrings grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor (vgl. auch BGHBeschluss vom 10.12.2019 − 5 StR 578/19). Lediglich wenn der Täter bei der Tat bloß fahrlässig handelt, droht gemäß § 52 Abs. 4 WaffG lediglich eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Was passiert, wenn man mit einem Schlagring erwischt wird?

Wenn man mit einem Schlagring von der Polizei erwischt wird, dann wird die Polizei (alternativ auch der Zoll) den Schlagring beschlagnahmen und ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das deutsche Waffengesetz einleiten. Ihnen droht dann die oben bereits genannte Strafe.

Werden Sie sogar dabei erwischt, wie Sie den Schlagring gegen einen Menschen eingesetzt haben, so kommt jedenfalls eine Strafbarkeit wegen des Versuchs der gefährlichen Körperverletzung (vgl. § 224 Abs. 2 StGB) in Betracht. Bei Vollendung der Tat, also sofern der Gegner auch durch den Schlag mit dem Schlagring verletzt wird, kommt eine vollendete Strafbarkeit wegen gefährlicher (vgl. § 224 Abs. 1 Nr. 2 1. Alt. StGB) oder schwerer Körperverletzung (vgl. § 226 StGB) in Betracht. Stirbt der Betroffene – was bei den durch Schlagringen hervorgerufenen Verletzungen durchaus vorkommen kann – kommt sogar eine Strafbarkeit wegen Mord (vgl. § 211 StGB) oder Totschlag (vgl. § 212 StGB) in Betracht.

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Ist Schlagring in Notwehr bzw. zur Selbstverteidigung erlaubt?

Grundsätzlich nein. Denn ein Schlagring ist in Deutschland illegal und bereits der Besitz ist verboten. Sobald Sie einen Schlagring mit sich führen, machen Sie sich auch in einer Situation von Notwehr bzw. der Selbstverteidigung bereits wegen des Besitzes bzw. Mitführens des Schlagrings strafbar (vgl. § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG).

Haben Sie den Schlagring jedoch ohnehin bereits dabei und stellt er die einzige wirksame Verteidigungsmöglichkeit gegen einen „gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff“ (vgl. § 32 Abs. 2 StGB) eines anderen dar, so könnte ein Gericht eine erforderliche und gebotene Verteidigung im Sinne des Notwehrrechts ausnahmsweise annehmen. Grundsätzlich bleibt ein Schlagring aber auch bei der Selbstverteidigung eine in Deutschland illegale Waffe, deren Einsatz Ihnen nicht erlaubt ist. Sie laufen damit immer Gefahr, jedenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung belangt zu werden.

Uns ist aus der Rechtsprechung diesbezüglich kein Fall bekannt, dass bestimmte Schlagringe legal sein sollen. Denn Sinn und Zweck des umfassenden Verbots in Bezug auf Besitz und Kauf von Schlagringen ist die Verhinderung von Straftaten bzw. die Minimierung der von Schlagringen ausgehenden Gefahren.

So weist beispielsweise auch ein Plastik Schlagring oder gerade auch ein unauffälliger Schlagring ein erhebliches Verletzungspotenzial auf. Anders dürfte die Situation lediglich zu beurteilen sein, wenn ein Schlagring die Gefahren eines regulären Faustschlags verringert, was freilich nicht Sinn und Zweck des Einsatzes von Schlagringen in kriminellen Milieus ist. Hierfür müsste der Schlagring aber mutmaßlich aus Schaumstoff oder Watte bestehen, um eine Legalität ernsthaft in Betracht ziehen zu können. In allen anderen Fällen bleibt der Schlagring in Deutschland illegal.

Zusammenfassung

Sie dürfen einen Schlagring in Deutschland legal weder kaufen noch besitzen. Auch mit einem Waffenschein oder einer Waffenbesitzkarte sind Kauf und Besitz eines Schlagrings hierzulande nicht legitimiert. Weiterhin besteht auch keine Ausnahme im Fall der Selbstverteidigung bzw. Notwehr. Vielmehr ist ein Schlagring in Deutschland aufgrund seiner erheblichen Gefährlichkeit verboten und er stellt nach dem deutschen Waffengesetz somit eine illegale Waffe dar.