Wo kann ich meinen führerschein umschreiben lassen

So einfach können Sie Ihren Führerschein umschreiben lassen

Freitag, 10.08.2018 | 15:06

Wenn sich Ihr Name ändert oder Sie auf den neuen EU-Führerschein umstellen wollen, müssen sie Ihren Führerschein erneuern lassen. Aber wie läuft das Umschreiben der Fahrerlaubnis ab? FOCUS Online erklärt, wo und wie Sie Ihren Führerschein umschreiben lassen können.

Selbstverständlich dürfen Sie Veränderungen am Führerschein nicht selber vornehmen. Denn bei dieser Fahrerzulassung handelt es sich um eine amtliche Urkunde. Sie erlaubt es seinem Besitzer, auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug zu führen – immer unter der Voraussetzung, dass er dabei bestimmte Regeln in Bezug auf die Verkehrssicherheit einhält und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. 

Das müssen Sie beim Führerschein umschreiben beachten 

Grundsätzlich gilt: Das Umschreiben des Führerscheins ist mit keinem großen Zeitaufwand verbunden. Auch halten sich die zu treffenden Vorbereitungen im Vorfeld in Grenzen. 

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Um einen neuen Führerschein zu erhalten, wenden Sie sich am besten direkt an das zuständige Straßenverkehrsamt an Ihrem Wohnort. Eine andere Option ist der Weg zum Bürgeramt; dies gilt allerdings nicht für alle Städte. Bei beiden Institutionen ist es nicht notwendig, im Vorfeld einen Termin zu vereinbaren. Sie können aber einiges an Zeit im Wartebereich einsparen, indem Sie vorher anrufen. 

Was müssen Sie beim Umschreiben des Dokumentes mitbringen? 

Egal, ob Sie zum Bürgeramt oder zum Straßenverkehrsamt gehen – wichtig ist, dass Sie bestimmte Dokumente mitführen. So ist zunächst einmal entscheidend, dass Sie sich ausweisen können. Bringen Sie in jedem Fall Ihren Personalausweis oder einen aktuellen Reisepass mit. Denken Sie außerdem daran, ein Passbild nach den neuen biometrischen Normen anfertigen zu lassen. Es muss die Maße von 35 x 45 Millimeter aufweisen. Der umzuschreibende Führerschein darf ebenso nicht fehlen. Für den Fall, dass es sich um eine Führerscheinklasse mit Gesundheitstest handelt, ist dieser ebenfalls vorzuzeigen. 

Wichtig: Für das Umschreiben reicht es nicht aus, wenn Sie einem Freund diese Dokumente mitgeben, um sich den Weg zu sparen. Sie müssen selbst zum Amt gehen. Denn hier unterschreiben Sie auf einem vorgedruckten Dokument. Ihre Unterschrift wird dann direkt auf den neuen Führerschein übertragen. 

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Selbstverständlich läuft dieser Vorgang nicht ganz kostenfrei ab. Für eine Erneuerung Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie in etwa 25 Euro einplanen. Das Geld bringen Sie zum Termin in Ihrem Bürgeramt oder im Straßenverkehrsamt Ihrer Stadt mit. 

Wie lange dauert es, bis der neue Führerschein verfügbar ist? 

Sie haben alles vorgelegt und den Antrag auf einen neuen Führerschein unterschrieben? Sehr gut. Dann erhalten Sie nach etwa drei oder vier Wochen Ihre umgeschriebene Fahrerlaubnis. Sie wird auf dem Postweg verschickt. Sollten Sie es besonders eilig haben, bieten die Ämter in einigen Bundesländern den Service der schnellen Versendung. Dafür müssen Sie allerdings einen Aufschlag zahlen. Sie erhalten das Dokument in diesem Fall meist schon nach einer Woche. Das ist praktisch, wenn die Zeit bis zum nächsten Auslandsurlaub knapp wird. 

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser 

Wenn Sie Ihren neuen Führerschein in Empfang genommen haben, sollten Sie das Dokument als allererstes auf seine Vollständigkeit prüfen. Sind alle Führerscheinklassen, die Sie besitzen, verzeichnet? Ist eventuell eine falsche Klasse angegeben? Wichtig ist ebenso, dass alle entscheidenden Zusätze notiert sind. Wer im Straßenverkehr eine Sehhilfe benötigt, der muss in seinem Führerschein die zugehörige Information angeben. 

Fazit: So leicht lassen Sie Ihren Führerschein umschreiben 

Um Ihren alten Führerschein umzuschreiben und an die EU-Norm anzupassen, wenden Sie sich persönlich an das Straßenverkehrsamt oder an das Bürgeramt. Sie zeigen Ihren Personalausweis und den alten Führerschein vor, geben ein genormtes Passbild ab und unterschreiben den Antrag. 

tp

Wo kann ich meinen führerschein umschreiben lassen

Führerschein-Umtausch: Wann Sie Ihren Führerschein wo umtauschen müssen ∙ Dieses Video wird über YouTube abgespielt. Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Google. Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock

Rund 43 Millionen Führerscheine müssen ab 2022 in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Jetzt Ihre Frist im Umtausch-Rechner überprüfen.

  • Fristen für den Umtausch aller vor dem 19.1.2013 ausgestellten Führerscheine

  • Motorrad- und Pkw-Führerschein wird ohne Prüfung umgetauscht

  • Der Umtausch erfolgt nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr

Es geht um gewaltige Zahlen: etwa 15 Millionen Papierführerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) sowie rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine (ausgegeben zwischen 1.1.1999 und 18.1.2013) müssen in den kommenden Jahren umgetauscht werden. Dieser Prozess muss bis zum 19.1.2033 abgeschlossen sein.

Broschüre: Führerscheinumtausch

PDF, 40,5 KB

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Der Hintergrund der Umtauschaktion: Führerscheine sollen künftig EU-weit (EU-Richtlinie 2006/126/EG) fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

In Deutschland regelt ein Gesetz, in welcher Reihenfolge Autofahrer ihren Führerschein umtauschen müssen – wer wann dran ist, regelt ein zeitlicher Stufenplan. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.

Jetzt ihr aktuelles Führerscheinmuster auswählen und mit wenigen Klicks zum Umtauschdatum gelangen:

Da es coronabedingt schwierig war rechtzeitig einen Termin zum Führerscheinumtausch bei der örtlichen Führerscheinstelle zu bekommen, sollen nun diejenigen Führerscheininhaber und -inhaberinnen der Jahrgänge 1953 bis 1958 mehr Zeit zum Umtausch ihrer alten Papier-Dokumente erhalten.

Betroffene sollen keine Sanktion befürchten müssen, weil sie ihr Papierführerscheine nicht fristgerecht umtauschen konnten. Diese Frist möchte der Bundesrat aufgrund der aktuellen Belastungen der Corona-Pandemie um ein halbes Jahr auf den 19. Juli 2022 verschieben. Er hat der Änderungen am 11.2.2022 unter gewissen Maßgaben zugestimmt. Setzt die Bundesregierung diese um, so kann die Änderung in Kraft treten.

Umtausch erfolgt ohne Prüfung

So funktioniert es: Sie gehen zu Ihrer Führerscheinstelle und stellen dort einen Antrag auf Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen. Ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung.

Der Umtausch ist verpflichtend: Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Wichtig: Man begeht jedoch keine Straftat – anders ist das bei Lkw- und Bus-Führerscheinen! 

Im Ausland können Sie Probleme bekommen, wenn Sie nach Ablauf der Umtauschfrist weiter mit Ihrem alten Führerschein unterwegs sind.

Welche Fristen-Tabelle ist für mich entscheidend?

Wann Sie genau umtauschen müssen, ist in zwei Fristen-Tabellen (siehe unten) geregelt. Entscheidend ist das Ausstellungsdatum des Führerscheindokuments (nicht das Erteilungsdatum!). Diese Angaben finden Sie in Ihrem aktuellen Führerscheindokument. 

Alle Führerscheindokumente mit Ausstellungsjahr ab 1.Januar 1999 müssen daher entsprechend der Tabelle 2 umgetauscht werden. Wessen Ausstellungsjahr vor dem 1.Januar 1999 liegt, der muss sich an der Tabelle 1 (gegliedert nach Geburtsjahr) orientieren.

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Wie lange gilt der neue Führerschein? 

Unabhängig davon, wann Sie Ihre Fahrprüfung abgelegt haben, gilt: Sie dürfen Pkw und/oder Motorräder weiterhin unbefristet fahren. Nur die Gültigkeit des Führerscheindokuments wird auf 15 Jahre befristet – dann bekommen Sie einen neuen Scheckkartenführerschein, wieder ohne Prüfung oder Gesundheitscheck.

Was brauche ich für den Umtausch? 

Pkw- und Motorradfahrer brauchen Folgendes für den Umtausch: Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein.

Welche Klassen werden im neuen Führerschein eingetragen?

Wo kann ich meinen führerschein umschreiben lassen

Die neuen Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein © Bundesdruckerei GmbH

Nach dem Umtausch stehen Sie nicht schlechter da als vorher: Mit der Umstellung Ihrer Fahrerlaubnisklassen alten Rechts (z.B. Klasse 2, 3, ehem. DDR-Klassen) werden im neuen Führerschein die Klassen bestätigt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen. Die ADAC Juristen haben einige Beispiele zusammengestellt – die finden Sie hier in der Umtauschtabelle.

Wie viel kostet der Umtausch?

Der Umtausch in der örtlichen Führerscheinstelle kostet rund 25 Euro. Dazu kommen natürlich die Kosten für das biometrische Passfoto.

Kann man den alten Führerschein nach dem Umtausch behalten?

Der alte Führerschein darf behalten werden, er wird jedoch entwertet. Das heißt er wird gestanzt. Daran kann man erkennen, dass er nicht mehr verwendet werden darf.

Kann man bereits jetzt umtauschen?

Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheindokuments ist jederzeit möglich, d.h. auch vor dem in der Umtauschtabelle festgeschriebenen Datum.

Wohnsitz im Ausland

Sie wohnen in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR: Bitte nehmen Sie mit der Behörde vor Ort Kontakt auf, um zu klären, welche Konsequenz das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne gültiges deutsches Führerscheindokument hat. Die Behörde Ihres ausländischen Wohnsitzes ist für die Umschreibung des abgelaufenen deutschen Führerscheins zuständig.

Wenn Sie in einem Staat außerhalb der EU bzw. des EWR (sogenannter Drittstaat) wohnen, tauschen alle deutschen Fahrerlaubnisbehörden Ihren alten deutschen Führerschein um. Sinnvoller Weise wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde, die den inländischen Altführerschein ausgestellt hat. Das Ministerium für Digitales und Verkehr hat mit dem Auswärtigen Amt Verfahrenshinweise für den Umtausch der deutschen Führerscheine getroffen. Bei Unsicherheiten wenden sich Betroffene derzeit an die deutsche Auslandsvertretung im aktuellen Wohnsitzland. Die Auslandsvertretungen geben jedoch lediglich Hinweise auf das vereinbarte Umtauschverfahren. Daher ist es ratsam direkt eine deutsche Führerscheinbehörde zu kontaktieren.