Wo kann ich die hausratversicherung absetzen

Versicherungen sind teuer und können je nach Umfang und Anzahl der Versicherungspolicen jedes Jahr mehrere hundert Euro kosten. Daher fragen sich viele Steuerzahler/innen, welche Versicherungen sie absetzen können und wie.

Als Faustregel gilt: Kosten Ihrer Lebensführung, die unvermeidbar Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindern, definiert der Gesetzgeber als Sonderausgaben. Aus diesem Grund werden Sie steuerlich begünstigt. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Steuer ABC Was sind Sonderausgaben?

Nicht von der Steuer absetzen kann man hingegen reine Sachversicherungen, da sie vermeidbar sind, also weder der Vorsorge dienen noch für die Ausübung des Berufes erforderlich sind.

Welche Versicherungsbeträge kann ich absetzen?

a) Altersvorsorgeaufwendungen (Basisversorgung)

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Versorgungswerk / Alterskassen
  • Private Rentenversicherung: Rürup-Verträge

⇒  Für Altersvorsorgeaufwendungen gibt es eine Maximalgrenze. Die liegt 2021 bei 25.787 Euro für Ledige und 51.574 Euro für Ehepaare. 2020 lag der Betrag noch bei 25.046 Euro für Ledige.

Für 2021 berücksichtigt das Finanzamt jedoch nur höchstens 92 Prozent dieser Maximalgrenze, das sind 23.724 Euro für Alleinstehende und 47.448 Euro für Paare. Erst 2025 können Sie vom Höchstbetrag profitieren. Wenn Sie rentenversicherungspflichtig sind, wird Ihnen der Abzug zudem um den Arbeitgeberteil gekürzt.

b) Riester-Verträge (Zusatzversorgung)

Sie können die jährlichen Riester-Beiträge bis zur Höchstgrenze von 2.100 Euro als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung eintragen. Dazu gehören nicht nur die Beiträge, die Sie selbst einzahlen, sondern auch die staatliche Zulage. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Steuer ABC Was ist die Riester-Rente?

c) Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Eine Auswahl der Häufigsten:

⇒ Bis maximal 1.900 Euro für Arbeitnehmer/innen und Beamte. 2.800 Euro für Selbstständige. Bei Verheirateten das Doppelte.

Da die Absetzungsgrenze mit 1.900 Euro beziehungsweise 2.800 Euro sehr gering ist, werden die Steuerzahler/innen nur wenig entlastet: Mit Basiskranken- und gesetzlicher Pflegeversicherung ist der Höchstbetrag oft schon erreicht. Dafür berücksichtigt das Finanzamt diese aber stets in tatsächlicher Höhe, auch wenn sie den Höchstbetrag übersteigen.

Durch das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen wurde der pauschale Ansatz von Vorsorgeaufwendungen im Veranlagungsverfahren mittels Vorsorgepauschale abgeschafft. Eine Vorsorgepauschale wird seit 2010 nur noch im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. 

d) Berufliche Policen

  • Unfallversicherung (Anteilig für den Bereich Arbeit)
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung (Anteilig für den Bereich Arbeit) bzw. eine Arbeitsrechtsschutzversicherung

⇒ Diese Versicherungen können Sie unbegrenzt als Werbungskosten angeben.

Welche Nachweise muss ich mitliefern?

Alle Versicherungen, die auf Ihrem Lohnsteuerbescheid eingetragen sind, müssen Sie nicht nachweisen. Für alle anderen Versicherungen gilt: Sie dürfen nur absetzen, was Sie tatsächlich bezahlt haben. Eine Rechnung ist dem Finanzamt häufig nicht genug. Bewahren Sie daher auch die entsprechenden Überweisungsbelege oder Kontoauszüge auf.

Wo trage ich die Versicherungen ein?

Die meisten Versicherungen tragen Sie in die Anlage Vorsorgeaufwand Ihrer Einkommensteuererklärung ein. Beruflich bedingte Policen hingegen werden bei der Steuererklärung unter den Werbungskosten angeführt – Anlage N der Steuererklärung. Für Riester-Verträge gibt es zusätzlich die Anlage AV.

Klingt kompliziert? Für die Beraterinnen und Berater der VLH gehört es zum Tagesgeschäft, die Versicherungen den richtigen Anlagen zuzuordnen. Gerne unterstützen wir auch Sie darin, sich die Steuervorteile zu sichern, die Ihnen zustehen. Hier können Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe suchen: Beratersuche.

  • Privat- / Mietrechtsschutz- / Verkehrsrechtsschutzversicherung
  • Hausratversicherung
  • Kfz-Kaskoversicherung
  • Private Rentenversicherung: Kapitalanlage-Produkte
  • Kapitallebensversicherung (wenn Sie nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde, denn dann gilt Sie als Geldanlage)

Auch für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) sind keine Angaben in den Steuerformularen nötig. Grund: Die Beiträge werden bereits direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel bAV: So funktioniert die private Altersvorsorge.

Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

Eine Hausratversicherung lässt sich nicht ohne weiteres in der Steuererklärung absetzen, in vielen Fällen ist es jedoch recht einfach möglich. Wir zeigen Ihnen in diesem Praxistipp, wann und wie es klappt.

  • Über die Einkommenssteuererklärung können Sie in der Regel nur Policen absetzen, die der direkten Vorsorge gelten. Bei der Hausratversicherung ist das leider nicht der Fall. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.
  • Die Hausratversicherung muss dabei beruflich genutzt werden. Schließen Sie eine Hausratversicherung für Büroräume ab, werden diese als Betriebsausgaben verrechnet.
  • Angestellte und Selbstständige können die Hausratversicherung auch auf anderen Wegen absetzen. Hierfür müssen Sie Ihr privates Arbeitszimmer für berufliche Zwecke nutzen.

  • Die Hausratversicherung wird anteilig auf die Größe des Arbeitszimmers abgesetzt. Bei einem Haus mit 100 Quadratmetern mit einem Arbeitszimmer von 20 Quadratmetern dürfen Sie dementsprechend 20 Prozent der Hausratversicherung absetzen.
  • Eingetragen wird der Betrag bei den "Sonderausgaben bei den Werbungskosten". Für Angestellte befindet sich dieser in der Anlage N. Als Nachweis sollten Sie stets eine Kopie des Versicherungsvertrags beilegen.

Hausratversicherung in der Steuererklärung: So können Sie sie angeben imago images / imagebroker

Wo kann ich die hausratversicherung absetzen

Ob neueste Elektronik, Designer-Möbel oder hochwertige Einbauküche – in einem durchschnittlichen Haushalt kommen über die Jahre so manche Wertgegenstände zusammen. Wer sie gegen Schaden oder Diebstahl versichern will, schließt eine Hausratversicherung ab. Die Kosten dafür lassen sich unter Umständen von der Steuer absetzen. Dieser Artikel erklärt, welche Voraussetzungen dazu erfüllt sein müssen und wo Sie die entsprechenden Angaben in Ihrer Steuererklärung eintragen. 

Die Hausratversicherung lässt sich nur anteilig steuerlich geltend machen, falls Sie ein Arbeitszimmer in Ihrer Wohnung haben Der absetzbare Anteil ist dabei gleich dem Anteil der Wohnfläche, die das Arbeitszimmer in der Wohnung einnimmt

Versicherungen sind in den Augen des Fiskus nicht gleich Versicherungen. Pauschal absetzbar sind nur solche Policen, die der Vorsorge und dem Schutz von Vermögen dienen, zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Risikolebensversicherung oder die Haftpflichtversicherung.
 

Die Hausratversicherung gehört nicht dazu. Sie zählt zu den Sachversicherungen, die grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar sind. Wer aber zu Hause ein Büro bzw. Arbeitszimmer hat, kann die Kosten für die Hausratversicherung unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen.

Die grundlegendste Voraussetzung dafür, dass die Hausratversicherung zumindest teilweise steuerlich absetzbar sein kann, besteht darin, dass Sie im entsprechenden Steuerjahr steuerpflichtiges Einkommen erwirtschaftet haben müssen.
 

Mit welcher Art von Beschäftigung Sie die Einnahmen erzielt haben, spielt keine Rolle: Sowohl als Selbstständiger oder Gewerbetreibender als auch als Angestellter, Studierender oder Auszubildender können Sie Ihr Arbeitszimmer absetzen, sofern die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind. 
 

Wenn Sie bei sich daheim ein Arbeitszimmer eingerichtet haben und Ihrem Job regelmäßig darin nachgehen, können Sie die Hausratversicherung unter Umständen als Betriebsausgabe, Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung angeben und sich so einen Teil der Kosten zurückholen. 

Dabei spielt die Wohnform keine Rolle: Es ist egal, ob Sie Eigentümer einer Wohnung sind, zur Miete wohnen oder sich Ihr Büro im eigenen Haus befindet. Wichtig ist, dass Sie die regelmäßige Nutzung eines separaten Raums als Arbeitszimmer in Ihrem Zuhause nachweisen können. 

Anforderungen des Finanzamts an den Raum:

  • Das Arbeitszimmer muss ein eigener Raum sein – Arbeitsecken im Wohnzimmer oder in der Küche zählen nicht.
  • Das Arbeitszimmer ist Teil einer Privatwohnung – ein separates Büro, das im gleichen Mietshaus, aber eine Etage über der Wohnung liegt, erfüllt die Anforderungen nicht.
  • Die berufliche Nutzung dominiert die räumliche Ausstattung, d. h. Bürostuhl, Schreibtisch und ähnliche Gegenstände stehen im Vordergrund – ein Raum, in dem eine Couch mit Sitzecke, aber kein Schreibtisch zu finden ist, erfüllt die Kriterien nicht.

Anforderungen des Finanzamts an Nutzer und Nutzung:

  • Der Raum wird zu mindestens 90 Prozent beruflich genutzt.
  • Sie sind selbstständig oder Heimarbeiter und das Arbeitszimmer ist Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit.
  • Sie sind angestellt und haben im Unternehmen keinen Arbeitsplatz zur Vor- und Nachbereitung Ihrer beruflichen Tätigkeit. Typischerweise trifft das etwa auf Lehrer und Außendienstmitarbeiter zu.
  • Sie sind Studierender oder Auszubildender und Ihr Arbeitszimmer wird zu mindestens 90 Prozent zum Lernen genutzt und ist der Hauptort, an dem Sie lernen. 

Vermieter, welche die Verwaltung ihrer Vermietungsobjekte vor allem aus dem heimischen Arbeitszimmer erledigen, können die Kosten der Hausratversicherung nicht von der Steuer absetzen. Zwar üben sie eine berufliche Tätigkeit im heimischen Arbeitszimmer aus, doch die Einnahmen ergeben sich aus den vermieteten Wohnobjekten und nicht unmittelbar aus den im Arbeitszimmer durchgeführten Tätigkeiten. Der Gesetzgeber erkennt deswegen das Arbeitszimmer bei privaten Vermietern nicht als Mittelpunkt des beruflichen Schaffens an. 

Welchen Kostenanteil der Hausratversicherung Sie steuerlich absetzen können, hängt von der Größe Ihres Arbeitszimmers im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche ab. Der Anteil des Arbeitszimmers am Wohnraum entspricht dem Anteil der Kosten, den Sie von der Hausratversicherung zurückerhalten.
 

Ein Beispiel: Max Mustermann lebt mit seiner Familie in einer 100 Quadratmeter großen Wohnung. Sein Arbeitszimmer hat eine Größe von 20 Quadratmetern. Dies entspricht einem Anteil von 20 Prozent der Wohnfläche. Damit sind 20 Prozent seiner Kosten für die Hausratversicherung steuerlich absetzbar. 

Wo die Kosten für die Hausratversicherung in der Steuererklärung einzutragen sind, hängt von Ihrer beruflichen Situation ab.

  • Als Arbeitnehmer geben Sie die Kosten für Ihr Arbeitszimmer in Anlage N, Zeile 43, unter „Werbungskosten“ an.
  • Als Selbstständiger tragen Sie die Kosten als Betriebsausgabe in der Anlage EÜR ein (Einnahmenüberschussrechnung).
  • Sind Sie Student oder Auszubildender vermerken Sie die Kosten als Sonderausgabe auf dem Mantelbogen.

Damit das Finanzamt die von Ihnen in der Steuerklärung gemachten Angaben zur Hausratversicherung auch wirklich berücksichtigt, reichen Sie am besten direkt entsprechende Nachweise mit der Erklärung ein:
 

  1. eine Kopie der Versicherungspolice und Kontoauszüge, welche die Beitragszahlungen belegen
  2. Beleg mit Informationen zur Gesamtwohnfläche und zur Größe des Arbeitszimmers (z. B. eine Kopie der betreffenden Seite im Mietvertrag)
  3. Aufstellung der Gesamtkosten und des absetzbaren Anteils der Versicherungssumme
     

Bei der HUK24 finden Sie alle Vertragsunterlagen in Ihrem Servicebereich "Meine HUK24". 

Falls Sie unsicher sind, ob Sie die Anforderungen an die Nutzung des Arbeitszimmers erfüllen oder Fragen zur Berechnung haben, nehmen Sie im Zweifel besser fachkundige Beratung in Anspruch. Die Finanzämter prüfen nämlich oft sehr genau, ob die Voraussetzungen zur steuerlichen Erstattung erfüllt sind.

Beratung erhalten Sie beim Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Bei Fragen zum Ausfüllen der Steuererklärungsformulare sind auch die Finanzämter verpflichtet, Ihnen Auskunft zu geben.
 

Checkliste: Können Sie Ihre Hausratversicherung von der Steuer absetzen? 

  • Haben Sie im entsprechenden Steuerjahr steuerpflichtiges Einkommen erzielt?
  • Erfüllt Ihr Arbeitszimmer die räumlichen Voraussetzungen?
  • Sind die Anforderungen an die berufliche Nutzung des Raums erfüllt?
  • Können Sie alle notwendigen Belege zum Nachweis von Versicherung und Kosten vorweisen?

Übrigens: Eine gute Hausratversicherung erhalten Sie je nach Ihrer persönlichen Wohnsituation und Ihrem individuellen Versicherungsbedarf bereits für unter 100 Euro jährlich.