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Oft steht auf der ESTA für die USA keine „National Identification Number”, oder steht da „UNKNOWN” eingetragen. Bitte lesen Sie diesen Artikel, um zu festzustellen, ob in Ihrem Fall damit alles in Ordnung ist. Die „National Identification Number" und die „Personal Identification Number”Nachdem der ESTA-Antrag von der Grenzschutzbehörde genehmigt wurde, wird zur Bestätigung der Genehmigung ein Dokument erstellt. Darin wird festgelegt, ob der Antrag genehmigt wurde oder nicht und werden alle im ESTA-Antragsformular eingetragenen Informationen ausgedruckt. Dieses Dokument enthält auch immer die Felder „National Identification Number” und „Personal Identification Number”. Manchmal werden diese automatisch übersetzt und dann steht da „Nationale Identitätsnummer” und „Persönliche Identitätsnummer”. Deutsche, Österreicher/-innen und Schweizer/-innen haben keine „Nationale Identitätsnummer", auch wenn im Internet oft etwas anderes geschrieben steht. Manche Länder (wie z. B. die USA, die Niederlande oder Belgien) haben eine nationale Identitätsnummer, aber Deutschland, Österreich und die Schweiz nicht. In Belgien heißt diese Nummer „Rijksregisternummer” und in den Niederlanden „Burgerservicenummer”, aber Deutschland, Österreich und die Schweiz haben keine gesetzlich festgelegten zentral gespeicherten Registernummern, die hier gemeint sind. Darum sollte in einem ESTA für Deutsche, Österreicher/-innen und Schweizer/-innen im Feld „National Identification Number" immer UNKNOWN stehen. Das Feld „Personal Identification Number" auf der ESTA-BestätigungIm Antragsformular für das ESTA USA entfällt automatisch die Ausfrage der „Persönlichen Identitätsnummer" für alle Reisenden mit der Staatsangehörigkeit eines europäischen Lands, da sie diese Nummer nicht haben. (Auf taiwanesischen Reisepässen steht z. B. eine „Personal Identification Number", d. h. wenn Sie eintragen, dass Sie die taiwanesischen Staatsangehörigkeit haben, erscheint das Eingabefeld „Personal Identification Number".) Das Eintragen dieser Nummer ist für Staatsangehörige europäischer Länder daher weder notwendig noch möglich. Die Überschrift "Persönliche Identitätsnummer" erscheint zwar immer auf der ESTA-Bestätigung, jedoch ohne die Nummer. Länder, die eine „Nationale Identitätsnummer" habenOb eine „National Identification Number" (oder „Nationale Identitätsnummer") auf Ihrer ESTA-Bestätigung stehen muss, liegt daran, welche Staatsangehörigkeit Sie haben. Staatsangehörige der folgenden Länder haben normalerweise eine „National Identification Number”:
Staatsangehörige der folgenden Länder haben keine Nummer, die durch die US-amerikanischen Grenzschutzbehörden als „Nationale Identitätsnummer" angesehen wird:
Staatsangehörige von Ländern, die keine „Nationale Identitätsnummer" kennen, haben zwar oft andere Sozialversicherungs- oder Steuernummern oder die Dokumentnummern Ihres Reisepasses, Personalausweises oder Führerscheins. Keine dieser Nummern wird jedoch mit „Nationaler Identitätsnummer" oder „Persönlicher Identitätsnummer" gemeint. Diese Nummern müssen daher bei der Beantragung eines ESTA nicht eingetragen werden und auch nicht auf der Genehmigungsbestätigung stehen. Sollte im Feld „Nationale Identitätsnummer" doch eine Nummer stehen, ist das normalerweise auch kein Problem. AusnahmefälleEs gibt einige Ausnahmen zur oben stehenden Übersicht. Einige Staatsangehörige der Niederlande, von Belgien, Luxemburg oder Spanien haben keine „Nationale Identitätsnummer" erhalten. Das geschieht z. B., wenn sie nicht in dem Land geboren sind, leben und/oder arbeiten, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Dies kann auch für Personen gelten, die ihren Reisepass bei einem Konsulat im Ausland beantragt und erhalten haben, das oft keine „Nationale Identitätsnummer" ausgeben kann. Reisende, die nicht über eine solche Nummer verfügen, tragen bei der Beantragung des ESTA „UNKNOWN” im Feld „Nationale Identitätsnummer" ein. Das verursacht normalerweise keine Probleme während der Reise nach Amerika. „UNKNOWN" bei „Nationale Identitätsnummer" ist normalerweise kein ProblemWenn auf dem ESTA-Antragsformular keine „Nationale Identifikationsnummer" eingegeben wurde, erscheint auf der Genehmigungsbestätigung automatisch „UNKNOWN". Dies ist normal und stellt kein Problem dar. In einigen Situationen muss der/die Reisende im ESTA-Antrag sogar „UNKNOWN” eintragen. Das ist z. B. in den oben genannten Ausnahmefällen so. Einander widersprechende Informationen im InternetWenn Sie online suchen, welche Nummern mit „National Identification Number" gemeint sind und ob diese bei der Beantragung eines ESTA ausgefüllt werden muss oder nicht, werden Sie auf viele widersprüchliche Informationen stoßen. So wird beispielsweise oft behauptet, dass Deutsche die Dokumentennummer ihres Personalausweises als „National Identification Number" eintragen müssen. Das ist jedoch nicht der Fall; auch Reisende ohne Personalausweis können problemlos ein ESTA beantragen, lediglich ein Reisepass ist erforderlich. Diese widersprüchlichen Informationen sind das Ergebnis vieler Versuche von Reisenden, verschiedene Arten von Nummern einzutragen und herauszufinden, ob sie diese für die Einreise nach Amerika verwenden können. In der Praxis akzeptiert die Grenzschutzbehörde fast jede eingetragene Nummer, auch wenn eine andere als die im Formular ausgefragte Nummer eingetragen wurde. Daraus zogen viele Reisende falsche Schlussfolgerungen und haben diese online geteilt. Weitere Informationen: :ESTA
Der ESTA Antrag für die Einreise in die USA ist umfangreich und wirft einige Fragen auf. Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten ESTA Fragen!
Es ist keine Pflicht, den ESTA Antrag auszudrucken und bei der Einreise in die USA bei sich zu führen und doch würden wir es empfehlen. Es kann in den folgenden Situationen hilfreich sein, eine ausgedruckte Version der ESTA Reisegenehmigung bei sich zu haben:
Sollten Sie Ihr ESTA bei ESTA-Online beantragen, senden wir Ihnen Ihre Reisegenehmigung umgehend per E-Mail zu. Außerdem können Sie Ihre Einreisegenehmigung jederzeit online in Ihrem Kundenkonto abrufen, erneut drucken und für Ihre Reise in die USA mitnehmen.
Die Gründe für eine ESTA Ablehnung sind vielfältig. In den meisten Fällen liegt es daran, dass die Voraussetzungen für eine visumfreie Einreise mit dem Visa Waiver Program nicht vorliegen und der ESTA Antrag deshalb abgelehnt wird. Es lassen sich jedoch grundsätzlich zwei Ursachen festhalten: 1. ESTA Ablehnung aufgrund von fehlerhaften AngabenIm Eifer des Gefechts kommt es schnell mal zu einem Tippfehler. Überprüfen Sie in Ihrem ESTA Antrag nach der Ablehnung deshalb noch einmal genau, ob Name, Reisepassnummer, Geburtsdatum etc. korrekt sind oder ob Ihnen da möglicherweise ein Fehler unterlaufen ist. 2. ESTA Ablehnung trotz korrekter AngabenSie haben Ihren Antrag noch einmal überprüft und können keinen Fehler in Ihren Angaben finden, aber die ESTA Genehmigung wurde trotzdem nicht erteilt? Hierfür kann es mehrere Gründe geben:
Die US Behörden wird Ihnen nicht mitteilen, warum Ihr ESTA Formular abgelehnt wurde. Sie erhalten lediglich eine Statusmeldung, die Sie darauf hinweist, dass Ihnen die Reisegenehmigung nicht erteilt wurde.
Sollten Sie über 2 Nationalitäten verfügen, müssen unbedingt auch beide im ESTA Antrag angegeben werden, auch wenn Sie nur über einen Pass verfügen. Sollten Sie eine Nationalität verschweigen, riskieren Sie, dass Ihr ESTA abgelehnt wird.
Ob man trotz Vorstrafe eine ESTA Genehmigung erhält, hängt von mehreren Faktoren ab, aber es ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Es ist jedoch äußerst wichtig, wahrheitsgemäße Angaben im ESTA Antrag zu machen und alle Verurteilungen von vornherein zu nennen. Sollte dem US Grenzbeamten eine Unstimmigkeit auffallen, kann Ihnen die Einreise in die Vereinigten Staaten verwehrt werden. Die Entscheidung, ob der ESTA Antrag abgelehnt oder bewilligt wird, ist vor allem abhängig vom Grund der Verurteilung. Handelt es sich um kleinere Verkehrsordnungswidrigkeiten, die auch noch mehrere Jahre zurückliegen, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass Sie ein gültiges ESTA erhalten. Schwerverbrecher und Wiederholungstäter wie z. B. Mörder und Vergewaltiger werden hingegen kategorisch von einer Einreise in die USA ausgeschlossen.
Bei der Nationalen Identitätsnummer handelt es sich um die Seriennummer des deutschen Personalausweises. Sie befindet sich oben rechts auf Ihrem Personalausweis. Jedes Land im Europäischen Wirtschaftsraum hat eine Kennung definiert, mir der die jeweiligen Staatsbürger eindeutig identifiziert werden können. Dabei kann es sich um die Steuernummer, die Sozialversicherungsnummer oder auch die Personalausweisnummer handeln - Die Kennung kann je nach Land unterschiedlich sein, weshalb Ihre Nationale Identifikationsnummer von Ihrer Staatsbürgerschaft abhängig ist. Besitzen Sie einen deutschen Reisepass, so entspricht die Nationale Identifikationsnummer / National ID Number im ESTA Antrag der Personalausweisnummer, die sich oben rechts auf Ihrem Ausweis befindet.
Wenn Sie länger in den USA bleiben, als Ihnen Ihre Aufenthalts- oder Reisegenehmigung erlaubt, wird das als Overstay bezeichnet. Solch ein Verhalten kann jedoch ernsthafte Konsequenzen für spätere Einreisen in die Vereinigten Staaten nach sich ziehen.
Die Bearbeitung eines ESTA Antrags für die Einreise in die USA kann bis zu 72 Stunden dauern – in einigen Fällen sogar länger. ESTA Genehmigungen in Echtzeit sind nicht mehr möglich! Wir empfehlen Ihnen, Ihr ESTA bereits 6-8 Wochen vor Ihrer USA Reise zu beantragen, damit Sie nicht in Zeitnot geraten.
Staatsbürger der folgenden Länder können ESTA beantragen:
Nein, ein ESTA kann nicht widerrufen werden, sondern muss immer neu beantragt werden, wenn sich an den persönlichen Daten oder Reisepassdaten etwas geändert hat. In einem bestehenden ESTA kann nachträglich nur die E-Mail-Adresse und die angegebene Adresse in den USA geändert werden. Eine ESTA Genehmigung ist grundsätzlich zwei Jahre gültig.
ESTA muss nicht oft beantragt werden, sondern grundsätzlich nur alle zwei Jahre! Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Reisepass in dieser Zeit nicht abläuft und sich Ihre Stammdaten o.Ä. nicht ändern. Sie dürfen mit Ihrem ESTA dann mehrmals für maximal 90 Tage visumfrei in die USA einreisen!
Ja, Sie benötigen für Ihre Karibik-Kreuzfahrt ein gültiges ESTA, falls diese von einem amerikanischen Hafen startet beziehungsweise Ihr Flug in den USA zwischenlandet.
Um sich für die visumfreie Einreise mit ESTA zu qualifizieren, müssen Sie mit einem Transportunternehmen reisen, dass vertraglich an das Visa Waiver Program gebunden ist. Dies ist bei fast allen Flug- und Schifffahrtsgesellschaften den Fall. Reisen Sie jedoch z.B. mit einem Privatjet, einem Privatflugzeug, einem privaten Schiff oder einer privaten Yacht in die USA, so ist das Nutzen eines ESTAs nicht möglich und Sie benötigen zwingend ein US Visum.
Ihre Daten sind bei The American Dream selbstverständlich sicher und werden mit moderner Ende-zu-Ende-Verschlüsselung an die US-Behörden übermittelt. Ab dem Zeitpunkt der Übermittlung unterliegen Ihre Daten den Gesetzen und Regularien der USA, wie beispielsweise dem Federal Information Security Management Act.
Das US-Heimatschutzministerium (DHS) darf Ihre Daten maximal bis zu einem Jahr nach Ablauf der ESTA Gültigkeit intern speichern. Danach werden alle Informationen für weitere 12 Jahre archiviert. Sie sind dann bei neuen Visa-oder ESTA-Beantragungen nicht mehr aufrufbar und dürfen lediglich nach spezieller Autorisierung für Zwecke der Strafverfolgung, der nationalen Sicherheit oder für Ermittlungszwecke eingesehen werden.
The American Dream gibt Ihre Daten ausschließlich ans DHS im Rahmen der ESTA Beantragung und niemals an andere Dritte weiter. Das Department of Homeland Security behält sich allerdings vor, für die Dauer der internen Speicherung Informationen an weitere Behörden und Organisationen weiterzugeben, insbesondere für die Bearbeitung von Visumanträgen. Flug- und Schifffahrtsgesellschaften erhalten in der Regel keinerlei Zugriff auf Informationen aus Ihrem ESTA Antrag. Sie können lediglich im Rahmen des Advance Passenger Information Systems, kurz APIS, auf den Status eines ESTA Antrages zugreifen.
Disclaimer : Der auf dieser Website angebotene Dienst wird von einem privaten Unternehmen betrieben, das in keiner Verbindung zu der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika steht. Jetzt ESTA beantragen |